Datum: 05.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinsheim Humbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Dietramszell
Öffentliche Sitzung, 19:34 Uhr bis 21:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Einverständnis Tagesordnung
2 Aktuelles
2.1 Aktuelles in Bildern
3 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 01.10.2024
4 Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte
5 Neuwahl des Kommandanten und Stellvertreters des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ascholding - Bestätigung durch den Gemeinderat
6 Bauleitverfahren
6.1 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden Haarstraße - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung + Feststellungbeschluss
6.2 Straßenname für Baugebiet "Schönegg-Nordost, 9. Änderung"
6.3 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Baiernrain, Am Schmiedberg - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
7 Grundsatzentscheidung zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dietramszell
8 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024
9 Vorstellung der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung 2023
10 Antrag des Arbeitskreises Trinkwasserbrunnen
11 QuartierPflege - Pflegedienst aus Nachbarn
12 Antworten zu Fragen aus dem Gremium
13 Sonstiges

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung GR 05.11.2024.pdf
Download Niederschrift nur öff GR 05.11.2024(1.Änderung).pdf

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1. Einverständnis Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 1

Beschluss

Der nachträglich eingefügte TOP 6.3 zur öffentliche Sitzung soll behandelt werden. 
Im Weiteren besteht Einverständnis mit der Tagesordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Aktuelles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 2

Sachverhalt Gemeindeblatt

Erster Bürgermeister Hauser teilt mit, dass auf der Kreistagssitzung am 04.11.2024 über die Einführung eines Bedarfsverkehrs für das Gebiet der beiden Gemeinden Egling und Dietramszell diskutiert wurde. Es wurde hierbei beschlossen, dieses Thema bis zur Aufstellung des Landkreishaushaltes 2025 vorerst zu vertagen. Für die beiden  Gemeinden wäre die Einführung dieses Angebotes im öffentlichen Personennahverkehr ein deutlicher Fortschritt.

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2.1. Aktuelles in Bildern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 2.1

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Erste Bürgermeister Josef Hauser berichtet an Hand von Bildern über die Baumaßnahmen an der Brücke Grabenmühle, über die Pflasterarbeiten am Busaufstellplatz am Klosterberg, über das Bauvorhaben Isarstr. 24, dem Umbau des ehemaligen Kindergartens in Ascholding, über das Bauvorhaben Kindergartenweg 8, dem Umbau des ehemaligen Schulhauses in Linden, über den Erschließungsstand des Einheimischen-Modells Lochen-West und über die Einweihung des Gemeinschaftshauses Linden. In diesem Zusammenhang schlägt der 1. BGM Hauser dem Gemeinderat vor, die Barrierefreiheit sowie die neue Ausstattung des Gemeinschaftshauses zu nutzen um zukünftig in diesem Gemeindebau die Gemeinderatssitzungen abzuhalten. Weiter berichtet der 1. BGM Hauser an Hand von Bildern über den Stand der Pflasterarbeiten des Gehweges in Schönegg, über die Arbeiten an der Hackschnitzelheizung der Schule, da hier ein Wasserschaden vorlag, über den Kindergarten Ascholding wo im Außenbereich ein neues Geländer angebracht wurde, über die Absolventen der Freiwilligen Feuerwehr Ascholding, über den Umbau der Löschwasserreserve für den Ortsteil Thankirchen, über die Ortsdurchfahrt Reuth wo die Wasserleitung erneuert und Breitband verlegt wurde, über die restlichen Sanierungsarbeiten an der Richterangerwiese, über die gepflasterten Kreisen an der Pflanzgrube in Schönegg, welche vor dem Winter noch asphaltiert werden sollen, über das Schulgebäude „D“-Bau, wo in der Mittagsbetreuung die Deckenunterkonstruktion freigelegt werden musste wegen einem Wasserschadens, über einen Strommast nebst Transformator in Ascholding, welcher ohne Kenntnis der Gemeinde aufgebaut wurde, über die Verlegung der Ladestation (Wallbox) für das Dienstauto im Hinterhofbereich des Rathauses sowie über die Begradigung des Weges zum Friedhof Waldruh.

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3. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 01.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 3

Beschluss

Die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 01.10.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 4

Sachverhalt Gemeindeblatt

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind Art. 52 Abs. 3 GO. Diese sind aus der nichtöffentlichen GR-Sitzung am 10.09.2024:
TOP 5.1: Gigabitrichtlinie 2.0 - Loseausschreibung Kostenschätzung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Kostenschätzung vom 03.07.2024 die tatsächliche Ausschreibung der Lose 1, 2 ,3, 4 und 5 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Abstimmung: 18:0

TOP 5.2: Gigabitrichtlinie 2.0 - Vergabe an Kanzlei wg. EU-weiter Ausschreibung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag über die Abgabe eines Angebotes zur Durchführung und Betreuung des zweistufigen EU-weiten Vergabeverfahrens an die Kanzlei Mutz &  Partner zu den Konditionen  des Angebots vom 09.07.2024  in Höhe von 11.447,80 € brutto zu vergeben.
Abstimmung: 17:1

TOP 5.3: Auftragsvergabe; Umrüstung, Neuanschaffung und Reparatur von
               Feuerwehrsirenen
Der Gemeinderat beschließt, die Aufträge für die Lose 1, 2 und 3 zu einem Gesamtauftragswert in Höhe von 60.538,28 € brutto an die Firma Häusler Funksysteme GmbH, Unteriglinger Str. 8, 86859 Igling zu vergeben und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.
Abstimmung: 18:0

TOP 5.4: Erweiterung Reinigungsvertrag Bauhof - Rathaus
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des bereits mit der Fa. HDH Schuster bestehenden Vertrages vom 31.03.2014 um den Bereich Rathaus gemäß dem Vertragsentwurf vom 11.07.2024.
Abstimmung 18:0

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5. Neuwahl des Kommandanten und Stellvertreters des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ascholding - Bestätigung durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Gemeindeblatt

Am 23.10.24 fanden die Neuwahlen des Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ascholding statt. Dabei wurde Florian Sobotta zum Feuerwehrkommandanten und Martin Bräundl zu seinem Stellvertreter gewählt. 
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG ist die Bestätigung durch den Gemeinderat erforderlich.

Diskussionsverlauf

GR Gröbmaier wollte wissen, wie den die Kostenübernahme für Führerscheine der Klasse C zum Führen von Fahrzeugen bis jetzt angenommen wird. Laut des anwesenden 1. Feuerwehrkommandanten Florian Sobotta wurden seit Einführung 2023 bereits drei Führerscheine über die Gemeinde und zwei Führerscheine privat abgelegt. Somit verfügt die Feuerwehr über fünf neue Führerscheninhaber.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG die Wahl von Florian Sobotta zum Kommandanten sowie die Wahl von Martin Bräundl zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ascholding. Die zur Amstausübung erforderlichen Lehrgänge sind zeitnah nachzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bauleitverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 6
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6.1. 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden Haarstraße - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung + Feststellungbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 6.1

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt. 
2. Der Gemeinderat stellt die 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden, Haarstraße mit Begründung und Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 05.11.2024 fest.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden, Haarstraße mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.11.2024 dem Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 
4. Vorbehaltlich der Genehmigungserteilung, wird die Verwaltung beauftragt die Genehmigung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Linden, Haarstraße ortsüblich bekannt zu machen. Die 28. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6.2. Straßenname für Baugebiet "Schönegg-Nordost, 9. Änderung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

Für die neu zu errichtende Zufahrtstraße in das Baugebiet „Schönegg-Nordost, 9. Änderung“ wird ein Straßenname gesucht. 
Dazu wurde im Gemeindeblatt ein Aufruf für Vorschläge gestartet. Es gingen 3 Vorschläge aus der Gemeindebevölkerung ein.

Pfarrer-Huber-Weg, Franz-Beckenbauer-Straße, Maria Gnadenweg

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Diskussion bringt GR Huber X zusätzlich zu den bereits bestehenden drei Namensvorschlägen den Namensvorschlag Diakon Vollmer-Weg ein. Laut GR Prömmer soll diesmal kein Heiliger und kein Pfarrer als Namenspatron herangezogen werden. Der 2. BGM Huber A. sowie GR Fuchs stimmen für einen ortsgebunden Namen und schlagen jeweils den Namen Querwiese vor.

Im Folgenden wurde im Gemeinderat über die Annahme der einzelnen Namensvorschläge abgestimmt:   

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt folgenden Straßennamen:
Pfarrer-Huber-Weg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt folgenden Straßennamen:
Franz-Beckenbauer-Straße

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt folgenden Straßennamen:
Maria Gnadenweg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt folgenden Straßennamen:
Diakon Vollmer-Weg

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 18

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt folgenden Straßennamen:
Querwiese

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt:
Zusatz zum Straßennamen Querwiese (z.B. von, an, zur Querwiese):

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 19

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6.3. 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Baiernrain, Am Schmiedberg - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 6.3

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. Juni 2024 wurde der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Baiernrain „Am Schmiedberg“ in der Fassung vom 04.06.2024 vom Gemeinderat gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 18.06.2024 bis 17.07.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung einsehbar.

Aufgrund der Änderung eines Planungsgrundzuges, Änderung des Gebietscharakters von Sondergebiet in Gewerbegebiet, sind die Planunterlagen i. d. F. v. 05.11.2024 gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut zu billigen und auszulegen. 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat sehr intensiv diskutiert. GR Gröbmaier wollte wissen was im städtebaulichen Vertrag über die Ertüchtigung der Erschließungsstraße geregelt wird und mit wem der Vertrag geschlossen wird. Der 1. BGM Hauser erklärte, dass im städtebaulichen Vertrag die Erschließung sichergestellt wird. Die Fa. Huber wird die Straße in einen befahrbaren Zustand bringen. GR Häsch fragt nach, wie weit die Straße erschlossen werden soll, ob eine richtige Erschließung erfolgt und ob die Eigentümer dem Richten der Eigentümerstraße zugestimmt haben. Der 1. BGM bestätigt, dass bis zu den Grundstücken der Firma Liebhart die Straße gerichtet werden soll. Der 1.BGM verweist darauf, dass es um eine Änderung des Flächennutzungsplanes geht und es nicht um den Bebauuungsplan geht in dem die Erschließung ein Thema ist. GR Kanzler wünscht für die nächste GR-Sitzung eine darstellung wie die Straße saniert werden soll, sowie den Städtebaulichen Vertrag, welche den Gemeinderäten vorgelegt werden soll. GR Häsch weist auf die Fehler der Verwaltung in der Vergangenheit hin und auf die Problematik der Erschließung. Die Gemeinde kann keinen Bebauungsplan zustimmen, wenn die Erschließung nicht geklärt ist. Auf die Gemeinde kommen sonst später zusätzliche Kosten zu. Die Verwaltung soll eine durchdachte Planung erstellen. GR Gröbmaier wies noch darauf hin, dass der Gemeinderat kein Blockierer ist. Der Gemeinderat darf auch Fragen zu schwierigen Themen stellen. 

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.

2. Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dietramszell im Bereich Baiernrain, Am Schmiedberg in der Fassung vom 05.11.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. §§ 3 und 4 jeweils Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Grundsatzentscheidung zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Dietramszell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Gemeinderat beschäftigt sich mit dem Antrag von Kreisbrandmeister Fabian Fiegler zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Dietramszell. Herr Fiegler bittet um Behandlung der Grundsatzfrage, ob ein gemeinsamer Zweckbau mit dem Bauhof angestrebt wird oder beide Gebäude unabhängig voneinander geplant werden sollen.

Diskussionsverlauf

GRin Grimm meint, dass dieses Thema bereits in der GR-Klausur 2023 besprochen wurde. GR Fuchs stimmt dem zu und verweist auf den Synergieeffekt, wenn Bauhof und Feuerwehrgerätehaus zusammenstehen. GR Häsch frägt, warum den der bereits gefasste Beschluss (Standortsuche und Grobplanung) noch nicht umgesetzt ist. Darauf gibt der 1.BGM Hauser kund, dass es noch keine Einigung über einen geeignete Fläche gibt. Aus Sicht von GR Huber X. sollen beide Projekte zusammen betrachtet werden, in der Ausfühhrung dann jedoch der Bau des Feuerwehrgerätehauses priorisiert werden. GR Bachmeier weist darauf hin, dass hier erst einmal passende Grundstücke eruiert werden müssen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass ein gemeinsamer Bau aus Feuerwehrgerätehaus und Bauhof angestrebt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt Gemeindeblatt

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Bei einer Änderung ist grundsätzlich der Erlass einer Nachtragshaussatzung erforderlich (Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO). Die Mehrausgaben bei einzelnen Bereichen sind durch den Deckungskreis 1 (Personalausgaben) gedeckt.
Da lediglich eine Änderung des Stellenplanes erforderlich ist, wurde auf die Vorberatung im Finanzausschuss verzichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende

1. Nachtragshaushaltssatzung
der GEMEINDE Dietramszell - Landkreis Bad Tölz – 
Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund Art. 68 Absatz 1 i. V. m. den Art. 63 ff. GO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Dietramszell folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
                                       
Dietramszell, ……………………



Josef Hauser
Erster Bürgermeister



Nachrichtlicher Hinweis
Folgende Paragrafen der Haushaltssatzung bleiben unverändert:
§ 1        Festsetzung der Einnahmen und Ausgaben
§ 2        Kreditaufnahmen
§ 3        Verpflichtungsermächtigungen
§ 4        Steuersätze (Hebesätze)
§ 5        Höchstbetrag der Kassenkredite

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Bachmeier war kurzzeitig nicht im Raum.

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9. Vorstellung der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö informativ 9

Sachverhalt Gemeindeblatt

Vom örtlichen Rechnungsrüfungsausschusses wurden folgende Themen geprüft:
Kindergartenumbau / Erweiterung Linden, Winterdienst, Hundesteuer / Hundetoiletten, Dünnbettverfahren, Wartung und Unterhalt Kanal, Gewerbesteuer und Über- und Außerplanmäßige Ausgaben. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Elisabeth Ladstätter, stellt die Ergebnisse der Prüfung des Haushaltsjahres 2023 vor.

Diskussionsverlauf

GR Pallauf ist überrascht, dass der Winterdienst keine Pflichtaufgabe ist. GR Fuchs schlägt eine zahlenmäßige Aufstellung der in den einzelnen Ortsteilen gemeldeten Hunden vor. Die Aufstellung könnte im Gemeindeblatt als Information für die Bürger dienen. In Verbindung mit dieser Aufstellung sollte im Gemeindeblatt ein erneuter Aufruf zur Anmeldung von Hunden erfolgen.

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10. Antrag des Arbeitskreises Trinkwasserbrunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2024 ö 7
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt Gemeindeblatt

Am 22.10.2024 hat Gemeinderat Bachmeier als Mitglied des Arbeitskreises Trinkwasserbrunnen den neuen Antrag zur Erstellung des Trinkwasserspenders auf der Angerwiese eingereicht.
Begründung:
Ein Trinkwasserspender im Ortszentrum würde die neu gestaltete Ortsmitte weiter aufwerten und für Gemeindebürger, Schüler und Gäste auch einen Mehrwert an Aufenthaltsqualität bieten. 
Mit den immer heißer werdenden Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonaten leisten wir speziell für unsere Schüler und auch ältere Mitbürger mit kostenfreiem Trinkwasser einen wichtigen Beitrag für Ihre Gesundheit, für unsere Gäste, Radlfahrer und Eisdielenbesucher, ein Zeichen unserer Gastfreundschaft. Ein Nachteil für die anliegende Gastronomie ist nicht zu erwarten.
Als Standort wird für den Trinkwasserspender der Bereich gegenüber der Eisdiele und am Rande des neuen Geschichtspfads bei der vorhandenen Ruhebank beschrieben. (siehe auch Anlage hier ist eine Fotomontage zu sehen)
Der Arbeitskreis Trinkwasserbrunnen bevorzugt das Modell Stein, da es im Gegensatz zu Edelstahl sich landschaftlich besser einpasst. Dieses Model entspricht laut Antrag vollumfänglich den Vorgaben des Landratsamtes. Ein ganzjähriger Betrieb ist nicht vorgesehen! (siehe technische Beschreibung und Schemazeichnung, siehe Anlage)
Dem Antrag ist eine Aufstellung der Anschaffungskosten zu entnehmen. Das Ergebnis der Kalkulation ist, dass der Gemeinde keine Kosten für die Anschaffung entstehen. 
Die jährlich wiederkehrenden Kosten werden wie folgt kalkuliert:
Aufstellung des Brunnes ca. 500,- € + ca. 1.500,- € Beprobungen und Wasserverbrauch (hier Annahme Kosten für eine Wasserprobe ca. 160,- €) würde das laut Antrag Kosten von jährlich 2.000, - € entsprechen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat sehr kontrovers diskutiert. GR Huber X. verweist auf die hohen Kosten für den Granitstein. GRin Ladstätter geht von tatsächlich höheren zukünftigen Kosten für die Gemeinde aus, wie von denen welche der Arbeitskreis prognostiziert hat. GR Bachmeier macht die weitere Entwicklung dieses Projektes von einem zu stellenden Förderantrag abhängig. Sieht jedoch den Aufstellungsplatz unterhalb der jetzigen Eisdeile als gut frequentiert. Durch den Brunnen würde der Platz noch besser bei den Bürgern angenommen werden. GR Fuchs steht zu dem Thema positiv, hat jedoch Bedenken wie die Trinkflaschen-Befüllung erfolgen soll. Auch wird sich ein Rollstuhlfahrer trotz Barrierefreiheit schwer tun beim Trinken vom Brunnen um dabei nicht nass zu werden. Der 3. BGM Kranz hat Bedenken, wenn der Brunnen kaputt geht, wer dann die Kosten trägt. Auch könnte der Wunsch aufkommen, auch in anderen Ortsteilen so einen Brunnen aufzustellen. GR Kanzler verweist auf die Schließung der Eisdiele und ob dann dieser Platz noch so frequentiert ist. Aus der Sicht von GR März ist der Platz bereits jetzt nicht hochfrequentiert. Es ist eine Investition in die falsche Richtung. Das Geld was die Gemeinde hier mit einbringen muss könnte den Vereinen im Gemeindegebiet und damit vielen Bürgern zu Gute kommen. GR Gröbmaier sieht mit den zugesagten  2000 Euro Spende den Bau gesichert. Auch muss die Gemeinde mal einen ersten Schritt wagen. GR Häsch verweist auf die geringen Zusatzkosten für die Gemeinde und auf das geringe Risiko. Nicht nur Vorbeifahrende sondern auch Kirchgänger und Schulkinder könnten diesen Brunnen nutzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung und Unterhalt eines Trinkwasserbrunnes an der Richterangwiese und die dafür anfallen Kosten in den Haushalt 2025 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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11. QuartierPflege - Pflegedienst aus Nachbarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 11

Sachverhalt Gemeindeblatt

Am 15.10.2024 fand der 1. Workshop QuartierPflege statt, zu welchen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Bad Tölz eingeladen waren. Durch die in dem Rahmen gestellten Fragen und erfolgten Diskussionen konnten die verschiedenen Aspekte der QuartierPflege gut ausgearbeitet werden. Im Anhang befindet sich daher die Präsentation aus dem Workshop sowie die Präsentation von Dr. Kiel.
Gut erklärt ist das Projekt auch unter https://www.gemeinsinn-stärken.de/quartierpflege

Hier die von Frau Christiane Bäumler vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, 
(Abteilung 5, Sachgebiet 51 Sozialwesen) zusammengefassten wesentlichen Fakten in Kurzform:
  • Aufgrund der Demografischen Entwicklung, haben wir eine größer werdende Gruppe an Personen mit Pflegebedarf. Gleichzeitig gehen mehr hauptberuflich Pflegende in Rente als neue Pflegekräfte ausgebildet werden. Außerdem nehmen familiäre Pflegetätigkeiten durch die jüngere Generation ab, da diese durch eine erhöhte Mobilität nicht mehr so häufig in der Nähe wohnen und Töchter und Schwiegertöchter durch ihre Berufstätigkeit geringere Kapazitäten für Sorgetätigkeiten haben. Das Ergebnis ist, dass es zu wenig Pflegende gibt um den Bedarf an Pflege zu decken. Deshalb wird von einem kommenden Pflegenotstand gesprochen. Das Ziel ist es mehr Pflegende zu finden.
  • QuartierPflege bezeichnet einen Pflegedienst aus Nachbarn
  • Der Pflegedienst schließt einen Vertrag mit den Pflegekassen und rechnet mit den Pflegekassen wie jeder ambulante Pflegedienst ab.
  • Es braucht eine Pflegedienstleitung, die diesen Dienst organisiert.
  • Nachbarn (und Angehörige) sind Angestellte in diesem Dienst. 
  • Mehrere Nachbarn kümmern sich um eine Person.
  • Jeder Nachbar entscheidet wie viel er arbeiten möchte und welche Tätigkeiten er einbringen will. Entsprechend wird der Arbeitsvertrag gestaltet.
  • Die Aktiven werden je nach Aufgabe geschult.
  • Die Aufgaben können Betreuung, Hauswirtschaft und Grundpflege umfassen, keine Behandlungspflege.
  • Nach 3-5 Jahren sollte sich der Dienst wirtschaftlich tragen.
  • Es geht darum Pflege solidarisch vor Ort zu organisieren. 
Das nächste Treffen ist für den Dienstag den 26. November um 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr angedacht. An diesem Tag soll die Entscheidung fallen, ob und wenn ja, wer dieses Konzept weiter verfolgen möchte. 

Die QuartierPflege ist der einzige bekannte Ansatz, Pflege neu zu denken und dem kommenden Pflegenotstand entgegenzuwirken. Nur wenn die Kommunen diesen Ansatz wollen, kann über eine Umsetzung nachgedacht werden.

Sollten Kommunen diesen Ansatz umsetzen wollen, wird das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen am 21. Januar 2025 an die konkrete Umsetzungsplanung gehen.

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Diskussion wurde das Thema durch GR Häsch grundsätzlich als positiv bewertet. GR Bachmeier und GR Häsch sehen die Kommune hier nicht in der Verpflichtung. Auch, so sieht es Grin Wimmer, wäre eine Koordination bei uns in der Flächengemeinde schwieriger, als in einer Stadt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die weitere Verfolgung dieses Themas.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

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12. Antworten zu Fragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 12

Sachverhalt Gemeindeblatt

GR Gröbmaier frägt im TOP 6 öffentlicher Teil in der Sitzung vom 01.10.2024 an, wie die Zahl von 235 Prozent zustande kommt, wer sie festgelegt hat. 
Hier die Antwort vom 1.BGM Josef Hauser: 
Der „neue“ Hebesatz wurde von Frau Lass neu berechnet. Er errechnet sich wie folgt:
Gesamtsumme der bisherigen Messbeträge (wird vom Finanzamt mitgeteilt) multipliziert mit dem derzeitigen Hebesatz von 320 % ergibt die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen.
Gesamtsumme der Grundsteuereinnahme geteilt durch die neuen Messbeträge ergibt den neuen Hebesatz (derzeit 235 %).

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13. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2024 ö 13

Sachverhalt Gemeindeblatt

GRin Ladstätter:
  • weist darauf hin, dass auf der Homepage der Gemeinde die aufgelisteten Gebühren nicht mehr aktuell sind.
  • frägt nach dem Stand der Sanierun der Rieder Straße. 1. BGM Hauser gibt kund, dass es aktuell keinen konkreten Plan zur Sanierung gibt.

GR Häsch:
  • empfiehlt für die nächste Bürgerversammlung, die Verwendung eines Saalmikrofons, damit die Bürger ihre Fragen für alle deutlich hörbar stellen können.
  • wünscht sich GR Häsch, dass bei der Präsentation die Entwicklung der Rücklagen mit aufgezeigt werden. 1.BGM Hauser nimmt dies zur Kenntnis.
  • frägt nach ob auf dem Gehweg vom Edeka in Richtung Linden Natursteinpflastersteine ebenfalls ausgetauscht werden. 1. BGM Hauser teilt mit dass diese Maßnahme bei Bedarf in den nächsten Haushalt eingeplant werden muss. 

GR Huber X.:
  • weist darauf hin, dass am Glascontainer in Ascholding Schlaglöcher sind und bittet um Abhilfe.

GR Fuchs:
  • verweist darauf, dass sich die Gemeinde Benediktbeuern auf zukünftige extreme Wetterlagen vorbereiten möchte. Hierzu ist dort der Erwerb von Notdächern angedacht. Daher die Frage, ob die Gemeinde Dietramszell ebenfalls solche Folien anschaffen soll. Der 1. BGM Hauser gibt bekannt, dass dieses Thema nach dem Unwetter vom Landkreis an die Kommunen kommuniziert wurde.  Im Rahmen der Haushaltsplanung besteht jedoch die Möglichkeit hierüber erneut zu reden.
  • zeigt auf die Problematik des von Dietramszell kommenden Schwerlastverkehrs, welcher durch Stockach fährt und frägt ob wir dies unterbinden können. Der 1. BGM Hauser erklärt, dass dieses Thema im Rahmend der örtlichen Verkehrsschau angesprochen wurde. Aufgrund der auswirken einer Tonnagenbeschränkung auf die umliegenden Orte und deren Befahrkeit muss diese genauer betrachtet werden. Der 2. BGM Huber A. ergänzt, dass bestimmte Fahrzeuge nicht durch Peretshofen fahren können und deshalb diesen Weg über Stockach nehmen müssen.

Datenstand vom 04.12.2024 09:03 Uhr