Antrag auf Förderung nach §§ 7 Abs. 1 + 2 und 9 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 17. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 10.05.2022 ö beschliessend 1.3

Beschluss

Dem SV Frauenbiburg – Abteilung Tennis wird gemäß Antrag vom 10.02.2022 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss für 2021:    885,50 € (253 geleistete Stunden x 3,50 €)
§ 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss für 2021: 1.390,00 € (556 geleistete Stunden x 2,50 €)
§ 9  - Unterhalt vereinseigener Sportanlagen für 2022: 1.000,00 € (4 Tennisplätze a. 250,00 €  
          und 375,00 € (1.250 m² Rasennebenflächen x 0,30 €/m² - analog FC Teisbach und SV 
          Frauenbiburg Abt. Fußball)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 08:18 Uhr