Antrag des SV Frauenbiburg auf Förderung nach § 13 der Vereinsförderrichtlinien - Errichtung eines Blockhauses
Daten angezeigt aus Sitzung: 28. Sitzung des Finanzausschusses, 20.06.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Finanzausschuss | 28. Sitzung des Finanzausschusses | 20.06.2017 | ö | beschliessend | 2.1.1 |
Beschluss
Den SV Frauenbiburg wird gemäß Antrag vom 19.5.2017 folgender Zuschuss nach § 13 der Vereinsförderrichtlinien in Aussicht gestellt:
2.200,00 € - 20% der nachgewiesenen Kosten für den Bau eines Blockhauses als Verkaufsraum, Lager- und Geräteraum mit geschätztem Gesamtkosten in Höhe von derzeit 10.000,00 € bis 11.000,00 €. Die Zulässigkeit der Errichtung des Gebäudes ist vorab in einem baurechtliche Genehmigungsverfahren überprüfen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2024 11:29 Uhr