Änderung des Bebauungsplanes "GI Teisbacher Felder" durch Deckblatt Nr. 1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2017 ö beratend 7.1
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 14.09.2017 ö beschliessend 8

Beschluss

Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan „GI Teisbacher Felder“ keine Einwände bestehen.

Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 02.08.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau – Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 23.08.2017

B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.

Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 11.08.2017
Zur vorgelegten Planung wird festgestellt, dass die Ersatzausgleichsfläche in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde an den Schermauer Graben verlegt wird.

B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 11.08.2017 wird Kenntnis genommen.

Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 12.08.2017
Der Kreisbrandrat weist auf die Anforderungen des abwehrenden Brandschutzes, sowie auf die Gestaltung der Zufahrten und der Löschwasserbereitstellung hin.

B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates vom 12.08.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anforderungen werden beachtet.

Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 22.08.2017
Das Sachgebiet 40 des Landratsamtes Dingolfing-Landau stellt fest, dass der bisher als Grünfläche dargestellte Bereich in GI umgeplant werden soll. Hierzu bestehen von Seiten des Immissionsschutzes keine Bedenken, da im ursprünglichen Lärmgutachten der gesamte Bereich als Emmissionfläche berücksichtigt und entsprechend kontigiert wurde.
Es wird jedoch gebeten, etwaige Schallreflexionen der Bahnlinie an den neuen Fassaden näher zu dokumentieren und mit der Entwurfsplanung nachzureichen.

B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 22.08.2017 wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2024 14:03 Uhr