Antrag des SV Frauenbiburg auf Förderung nach § 13 der Vereinsförderrichtlinien - Errichtung eines Blockhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Finanzausschusses, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 28. Sitzung des Finanzausschusses 20.06.2017 ö beschliessend 2.1.1

Beschluss

Den SV Frauenbiburg wird gemäß Antrag vom 19.5.2017 folgender Zuschuss nach § 13 der Vereinsförderrichtlinien in Aussicht gestellt:
2.200,00 € - 20% der nachgewiesenen Kosten für den Bau eines Blockhauses als Verkaufsraum, Lager- und Geräteraum mit geschätztem Gesamtkosten in Höhe von derzeit 10.000,00 € bis 11.000,00 €. Die Zulässigkeit der Errichtung des Gebäudes ist vorab in einem baurechtliche Genehmigungsverfahren überprüfen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2024 11:29 Uhr