Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2021-2025 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 für die Stadt Dingolfing
Daten angezeigt aus Sitzung: 14. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 30.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Ausschuss für Finanzen und Personal | 14. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal | 30.11.2021 | ö | beratend | 1 |
Stadtrat | 16. Sitzung des Stadtrates | 02.12.2021 | ö | beschliessend | 2 |
Beschluss
1. Der Stadtrat genehmigt den vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020-2025.
2. Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wir hiermit festgesetzt:
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 121.083.100 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.344.000 €
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 1.000.000 € festgesetzt.
auf 1.000.000 € festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H.
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 250 v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v. H.
§5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.02.2022 15:15 Uhr