Bebauungsplan "Förderzentrum" Aufstellungsbeschluss zum Aufhebungsbebauungsplan
Daten angezeigt aus Sitzung: 23. Sitzung des Stadtrates, 16.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 15.02.2017 | ö | beratend | 6.1 |
Stadtrat | 23. Sitzung des Stadtrates | 16.02.2017 | ö | beschliessend | 9 |
Beschluss
Der Bebauungsplan „Förderzentrum“ mit Begründung vom 31.10.2001 verbindlich seit 28.03.2002, nördlich der Ennser Straße, im Osten begrenzt durch die Flur-Nr. 1266 Gmkg. Dingolfing (Parkplatz Zirkuswiese), im Norden begrenzt durch die Flur-Nr. 1271 Gmkg. Dingolfing, im Westen durch die Restfläche der Flur-Nr. 1227 Gmkg. Dingolfing und im Süden begrenzt durch die Flur-Nr. 1225/26 Gmkg. Dingolfing ist aufzuheben.
Im Einzelnen beinhaltet das Gebiet folgende Flurstücke:
1266/4, 1270, 1270/6 und 1227 T. der Gemarkung Dingolfing.
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 0,9685 ha.
Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind im Bebauungsplan „Förderzentrum“ gekennzeichnet. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2024 10:18 Uhr