Beantragung der Mitgliedschaft im Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Stadtrates, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 14.09.2017 ö beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Dingolfing beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Juli 2016, den Beitritt der Stadt Dingolfing zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach  § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz  2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung): § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben  a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle); § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle) und § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2024 14:07 Uhr