Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung zur Änderung der Anlage zur Montage und zum Bau von Kraftfahrzeugen nach Ziffer 3.24 der 4. BImSchV durch Errichtung und Betrieb einer Zwischenlagerfläche für nicht gefährliche Abfälle im Werk 2.4 auf den Grundstücken Flur-Nr. 1603, 1857/11 und 1858/10 Gmkg. Dingolfing hier: Antrag der BMW AG vom 20.09.2017
Daten angezeigt aus Sitzung: 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.10.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 11.10.2017 | ö | beschliessend | 3.5 |
Beschluss
Vom Antrag der Bayerischen Motoren Werke AG vom 20.09.2017 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Zwischenlagerfläche für nicht gefährliche Abfälle im Werk 2.4 wird Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2024 14:11 Uhr