Datum: 23.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen und Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
3 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 36 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
4 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 36 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II) Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
5 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
6 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II" Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
7 Änderung des Bebauungsplanes "Höll-West" durch Deckblatt Nr. 15 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
8 Änderung des Bebauungsplanes "Höll-West" durch Deckblatt Nr. 15 Satzungsbeschluss
9 Wünsche und Anfragen
9.1 Baugebiet Teisbach
9.2 Eisdiele Rennstraße
9.3 Corona
9.3.1 Tiefgarage Zentrum
9.3.2 Besuchsverbot Bürgerheim
9.3.3 Schülerbeförderung
9.3.4 Bereitstellung von Mund-/Nasenschutz
9.4 Wirtschaftsweg Oberbubach
9.5 Personal Stadtmarketing
9.6 Erneuerung Geratsberger Straße
9.7 Einsatz von Testbussen
9.8 Radwegbrücke St. 2074
9.9 Zufahrt Flugplatz
9.10 Abschlussworte

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1. Informationen und Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 1
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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö beschliessend 2

Beschluss

Der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 20.02.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 36 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö beschliessend 3

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen das Deckblatt Nr. 36 zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen:

Stadtwerke Dingolfing GmbH - Schreiben vom 10.03.2020
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG – Schreiben vom 30.03.2020
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abt. Immissionsschutz – Schreiben vom 07.04.2020

       B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 12.03.2020

Die Bayernwerk Netz GmbH teilt mit, dass im Geltungsbereich keine Versorgungsanlagen vorhanden sind. Um eine frühzeitige Anmeldung des Betreibers zur Festlegung eines Verknüpfungspunktes der Einspeiseanlage wird gebeten.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 12.03.2020 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 12.03.2020

Die Regierung von Niederbayern teilt mit, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden sollen. Dazu zählen Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. Verkehrswege. Im Regionalplan der Region Landshut werden folgende Gebiete ausgewiesen:
18 Isar, Isaraue, Niedermoorgürtel, Niederterrassen und Wiesenbrütergebiete im nördlichen Isartal.
Somit entspricht das Vorhaben dem genannten Grundsatz.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass das Gebiet der Lebensraum wiesenbrütender Vogelarten durch Wiederaufnahme bzw. Beibehaltung extensiver Wiesennutzung erhalten werden soll. Zielsetzung ist es, größere zusammenhängende Bereiche zu schaffen und eine Zerschneidung sowie Flächenverluste zu verhindern. Eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde kommt eine besondere Bedeutung zu.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 12.03.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Regionalen Planungsverbandes vom 13.03.2020

Der Regionale Planungsverband teilt mit, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden sollen. Dazu zählen Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. Verkehrswege. Im Regionalplan der Region Landshut werden folgende Gebiete ausgewiesen:
18 Isar, Isaraue, Niedermoorgürtel, Niederterrassen und Wiesenbrütergebiete im nördlichen Isartal.
Somit entspricht das Vorhaben dem genannten Grundsatz.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass das Gebiet der Lebensraum wiesenbrütender Vogelarten durch Wiederaufnahme bzw. Beibehaltung extensiver Wiesennutzung erhalten werden soll. Zielsetzung ist es, größere zusammenhängende Bereiche zu schaffen und eine Zerschneidung sowie Flächenverluste zu verhindern. Eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde kommt eine besondere Bedeutung zu.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Regionalen Planungsverbandes vom 13.03.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a. d. Isar vom 17.03.2020

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhebt keine Einwendungen gegen den Flächennutzungsplan, empfiehlt jedoch zur Umsetzung der politischen Ziele die Verminderung des Flächenverbrauches deutlich zu reduzieren und bei der Ermittlung des Ausgleichsfaktors nur den unbedingt notwendigen Faktor 0,2 zu verwenden. Weiterhin wird festgestellt, dass zu Punkt 2.2. Schutzgut Wasser vermuten lässt, dass Landwirtschaft per se zur Beeinträchtigung des Grundwassers führt.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a. d. Isar vom 13.03.2020 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Autobahndirektion Südbayern vom 17.03.2020

Die Autobahndirektion teilt mit, dass zwischen den Modulen und dem äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der A 92 ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden muss. Innerhalb der Bauverbotszone nach § 9 Abs. 1 FSTrG ist nur die Errichtung von Modulen und die Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage erlaubt. Die Errichtung anderer baulichen Anlage wie z. B. das Trafohaus, sind innerhalb der Bauverbotszone unzulässig. Die Zufahrt ist einzuzeichnen. Das Begleitgrün der Autobahn darf nicht als Ersatz für die Eingrünung herangezogen werden. Eine Längsverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des Grundstückes der A 92 ist nicht erlaubt. Der Leitungsverlauf der Stromtrassen ist noch während des Verfahrens zu sichern und zu genehmigen. Die Errichtung einer Übergabestation innerhalb der Bauverbotszone (40 m) ist nicht zulässig.
Die Autobahndirektion fordert noch während des Verfahrens die Vorlage eines Blendgutachtens vorzulegen. Das Begleitgrün darf nicht als Blendschutz gewertet werden. Die Errichtung von Werbeanlagen ist unzulässig. Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Autobahn sind während der Bauphase auszuschließen. Der Bebauungsplan ist auf 20 Jahre zu befristen.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Autobahndirektion vom 17.03.2020 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 03.04.2020

Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt mit, dass sich im Geltungsbereich keine Telekommunikationslinien befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Telekom nicht verpflichtet ist, die PV-Anlage an das Telekommunikationsnetz anzuschließen. Es ist jedoch grundsätzlich möglich. Das Merkblatt „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ist zu beachten.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 03.04.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau - Unteren Naturschutzbehörde vom 07.04.2020

Die Untere Naturschutzbehörde teilt mit, dass der Umweltbericht und die Auswahl notwendiger Ausgleichsflächen und Maßnahmen fehlt und deshalb noch keine Stellungnahme abgegeben werden kann.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 07.04.2020 wird Kenntnis genommen.
Die Belange werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung behandelt.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau – Bodenschutzrecht vom 11.03.2020

Die Abteilung Bodenschutzrecht teilt mit, dass die Grundstücke nicht im Altlastenkataster erfasst sind. Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlasten auf den Flächen vor. Sie weisen darauf hin, dass immer ein Restrisiko von bisher nicht bekannten Altlasten besteht. Sollten Altlasten zu Tage treten, wird um Information gebeten.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Abteilung Bodenschutzrecht des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 11.03.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Kreisbrandrates Kramhöller des Landkreises Dingolfing-Landau vom 26.03.2020

Der Kreisbrandrat teilt mit, dass am Zufahrtstor zur Anlage eine Erreichbarkeit des Verantwortlichen zu kennzeichnen ist und auch die örtliche Feuerwehr davon in Kenntnis zu setzen ist.
Sollte die Anlage mehr als 50 Meter von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, ist eine Feuerwehrzufahrt vorzusehen.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates vom 26.03.2020 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 36 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II) Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö beschliessend 4

Beschluss

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 36 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 23.04.2020 wird gebilligt.

Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö beschliessend 5

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II“ keine Einwände bestehen:

Stadtwerke Dingolfing GmbH - Schreiben vom 10.03.2020
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG – Schreiben vom 30.03.2020
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abt. Immissionsschutz – Schreiben vom 07.04.2020

       B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 12.03.2020

Die Bayernwerk Netz GmbH teilt mit, dass im Geltungsbereich keine Versorgungsanlagen vorhanden sind. Um eine frühzeitige Anmeldung des Betreibers zur Festlegung eines Verknüpfungspunktes der Einspeiseanlage wird gebeten.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 12.03.2020 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 12.03.2020

Die Regierung von Niederbayern teilt mit, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden sollen. Dazu zählen Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. Verkehrswege. Im Regionalplan der Region Landshut werden folgende Gebiete ausgewiesen:
18 Isar, Isaraue, Niedermoorgürtel, Niederterrassen und Wiesenbrütergebiete im nördlichen Isartal.
Somit entspricht das Vorhaben dem genannten Grundsatz.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass das Gebiet der Lebensraum wiesenbrütender Vogelarten durch Wiederaufnahme bzw. Beibehaltung extensiver Wiesennutzung erhalten werden soll. Zielsetzung ist es, größere zusammenhängende Bereiche zu schaffen und eine Zerschneidung sowie Flächenverluste zu verhindern. Eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde kommt eine besondere Bedeutung zu.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 12.03.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Regionalen Planungsverbandes vom 13.03.2020

Der Regionale Planungsverband teilt mit, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden sollen. Dazu zählen Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. Verkehrswege. Im Regionalplan der Region Landshut werden folgende Gebiete ausgewiesen:
18 Isar, Isaraue, Niedermoorgürtel, Niederterrassen und Wiesenbrütergebiete im nördlichen Isartal.
Somit entspricht das Vorhaben dem genannten Grundsatz.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass das Gebiet der Lebensraum wiesenbrütender Vogelarten durch Wiederaufnahme bzw. Beibehaltung extensiver Wiesennutzung erhalten werden soll. Zielsetzung ist es, größere zusammenhängende Bereiche zu schaffen und eine Zerschneidung sowie Flächenverluste zu verhindern. Eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde kommt eine besondere Bedeutung zu.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Regionalen Planungsverbandes vom 13.03.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a. d. Isar vom 17.03.2020

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhebt keine Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf, empfiehlt jedoch zur Umsetzung der politischen Ziele der Verminderung des Flächenverbrauches, diesen deutlich zu reduzieren und bei der Ermittlung des Ausgleichsfaktors nur den unbedingt notwendigen Faktor 0,2 zu verwenden. Weiterhin wird zu Punkt 2.2 festgestellt, dass die Formulierung zu Punkt 2.2. „Schutzgut Wasser“ vermuten lässt, dass Landwirtschaft per se zur Beeinträchtigung des Grundwassers führt.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a. d. Isar vom 13.03.2020 wird Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung oder Aufstellung von Bauleitplanungen das vorgeschriebene Verfahren durchgeführt wird und bei der Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt der Einfluss des beabsichtigen Verfahren auf den Ist-Zustand abgestellt wird. Bei der Ermittlung des Ausgleichsbedarfes wird in Abstimmung der Unteren Naturschutzbehörde der Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung angewendet.
Der Vorentwurf bleibt aus diesen Gründen unverändert.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Autobahndirektion Südbayern vom 17.03.2020

Die Autobahndirektion teilt mit, dass zwischen den Modulen und dem äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der A 92 ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden muss. Innerhalb der Bauverbotszone nach § 9 Abs. 1 FSTrG ist nur die Errichtung von Modulen und die Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage erlaubt. Die Errichtung anderer baulichen Anlage wie z. B. das Trafohaus, sind innerhalb der Bauverbotszone unzulässig. Die Zufahrt ist einzuzeichnen. Das Begleitgrün der Autobahn darf nicht als Ersatz für die Eingrünung herangezogen werden. Eine Längsverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des Grundstückes der A 92 ist nicht erlaubt. Der Leitungsverlauf der Stromtrassen ist noch während des Verfahrens zu sichern und zu genehmigen. Die Errichtung einer Übergabestation innerhalb der Bauverbotszone (40 m) ist nicht zulässig.
Die Autobahndirektion fordert noch während des Verfahrens die Vorlage eines Blendgutachtens. Das Begleitgrün darf nicht als Blendschutz gewertet werden. Die Errichtung von Werbeanlagen ist unzulässig. Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der Autobahn sind während der Bauphase auszuschließen. Der Bebauungsplan ist auf 20 Jahre zu befristen.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Autobahndirektion vom 17.03.2020 wird Kenntnis genommen.
Die Anforderung an die einzuhaltenden Baugrenzen im Hinblick auf die Anbau- und Bauverbotszonen sowie der Mindestabstand der Einzäunungen werden beachtet.
Soweit erforderlich wird für das Vorhaben eine eigenständige Eingrünung erfolgen, das Begleitgrün außerhalb des Geltungsbereiches wird nicht als Ersatz Verwendung finden.
Zu den Hinweisen auf autobahneigene Einrichtungen und Sparten wird erklärt, dass das Grundstück der A92 nicht beansprucht wird.
Die Errichtung von Werbeanlagen ist nicht vorgesehen. Rechtzeitig vor Rechtskraft des Bebauungsplanes wird gutachterlich der Ausschluss einer Blendung der Verkehrsteilnehmer nachgewiesen. Der Vorhabenträger wird in eigener Verantwortung Sorge dafür tragen, dass während der Baumaßnahme der Verkehr der A92 nicht beeinträchtigt wird. Eine Abstimmung des Leitungsverlaufes von der PV-Anlage zum EVU genannten Einspeisepunkt ist im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen obligatorisch. Einrichtungen des Vorhabens, z. B. die Trafostation, werden nicht innerhalb der Bauverbotszone errichtet. Entsprechende Hinweise sind im Bebauungsplan aufzunehmen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 03.04.2020

Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt mit, dass im Geltungsbereich keine Telekommunikationslinien befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Telekom nicht verpflichtet ist, die PV-Anlage an das Telekommunikationsnetz anzuschließen. Es ist jedoch grundsätzlich möglich. Das Merkblatt „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ist zu beachten.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 03.04.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau - Unteren Naturschutzbehörde vom 07.04.2020

Die Untere Naturschutzbehörde teilt mit, dass der Umweltbericht und die Auswahl notwendiger Ausgleichsflächen und Maßnahmen fehlt und deshalb noch keine Stellungnahme abgegeben werden kann.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 07.04.2020 wird Kenntnis genommen. Die Belange werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung behandelt.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau – Bodenschutzrecht vom 11.03.2020

Die Abteilung Bodenschutzrecht teilt mit, dass die Grundstücke nicht im Altlastenkataster erfasst sind. Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlasten auf den Flächen vor. Sie weisen darauf hin, dass immer ein Restrisiko von bisher nicht bekannten Altlasten besteht. Sollten Altlasten zu Tage treten, wird um Information gebeten.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Abteilung Bodenschutzrecht des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 11.03.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Kreisbrandrates Kramhöller des Landkreises Dingolfing-Landau vom 26.03.2020

Der Kreisbrandrat teilt mit, dass am Zufahrtstor zur Anlage eine Erreichbarkeit des Verantwortlichen zu kennzeichnen ist und auch die örtliche Feuerwehr davon in Kenntnis zu setzen ist.
 Sollte die Anlage mehr als 50 Meter von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, ist eine Feuerwehrzufahrt vorzusehen.

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates vom 26.03.2020 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II" Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö beschliessend 6

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II“ vom 23.04.2020 wird unter der Maßgabe der Unteren Naturschutzbehörde nach Beibringung und Einarbeitung der Ausgleichsregelung für den ökologischen Eingriff sowie des von der Autobahndirektion Südbayern geforderten Blendgutachtens gebilligt.

Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Änderung des Bebauungsplanes "Höll-West" durch Deckblatt Nr. 15 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö beschliessend 7

Beschluss

Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen:

Nachstehend aufgeführte Fachstelle hat mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Höll-West“ durch Deckblatt Nr. 15 keine Einwände bestehen:

Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 20.03.2020

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstelle wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 10.03.2020

Die Stadtwerke Dingolfing GmbH teilt mit, dass sich entlang der Siemensstraße eine Trafostation befindet und diese in ihrer Funktion und ungefähren Position erhalten bleiben muss. Zudem führen Stromkabel zu der Station die nicht überbaut werden dürfen.

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 10.03.2020 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
Das Grundstück und der Betrieb der Trafostation sowie der Bestand der Versorgungsleitungen dürfen durch eine etwaige Baumaßnahme nicht eingeschränkt werden. Eine Verlegung des Trafos und der Anschlussleitungen im Einvernehmen mit der Stadtwerke Dingolfing GmbH durch den Bauherrn ist nicht ausgeschlossen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Frau Christine Huber, Siemensstraße 5 vom 25.03.2020

Frau Huber teilt mit, dass durch den Bau der Wohnanlage die Zahl der Personen stark steigt. Das Verkehrsaufkommen in der Daimlerstraße und Siemensstraße wird nicht mehr hingenommen. Bewohner und Besucher der Wohnblöcke in der Daimlerstraße nehmen den Anliegern sämtliche Parkplätze weg. Zudem wird die Daimlerstraße in einer Fahrtrichtung als Parkplatz benutzt und ein reibungsloser Gegenverkehr ist nicht gegeben. Ebenso wird die Siemensstraße zeitweise auf beiden Seiten zugeparkt. Eine problemlose Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist bei beiden Straßen meistens nicht gegeben. Frau Huber teilt weiterhin mit, dass angenommen werden muss, dass die Zufahrt über die Daimlerstraße bzw. Siemensstraße erfolgt und so die Sicherheit für die Anlieger nicht beachtet wird.
Durch die Einrichtungen Sun Ly, Vital Apotheke, Kinderarztpraxis, Dentallabor und der Volksbank gibt es keine freien Parkplätze für die Anwohner. Frau Huber appelliert an die Stadt sich darüber nochmals Gedanken zu machen, denn beide Straßen sind für das jetzige und das erwartende Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt.

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Frau Christine Huber vom 25.03.2020 wird Kenntnis genommen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde zur Erstellung eines Geschäftshauses mit Wohnungen beantragt. Es soll demnach eine Mischnutzung stattfinden. Die nach Garagen- und Stellplatzverordnung erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über die Kreuzstraße. Aus vorgenannten Gründen werden keine verkehrlichen Mehrbelastungen, die das gewöhnliche Maß der allgemeinen Verkehrsentwicklung für den Bereich der Siemensstraße / Daimlerstraße übersteigen, gesehen.
Die bauliche Nachverdichtung auf dem Grundstück ist als geeignetes Mittel zur Vermeidung eines Flächenverbrauches erforderlich und gewünscht. Soweit verkehrliche Probleme in der Daimlerstraße angesprochen sind, ist gesondert zu prüfen, ob die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Daimlerstraße allgemein gewährleistet ist oder mit verkehrsrechlichen Maßnahmen der Straßenzug von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden muss, um Rettungsfahrtzeuge in deren Einsatz nicht zu behindern. Dies erfolgt außerhalb der Bauleitplanung im Rahmen einer Verkehrsschau.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes Höll-West durch Deckblatt Nr. 15 eine maßvolle Nachverdichtung erfolgt und die Einwänder dadurch nicht in ihren Rechten unzulässig berührt sind. Die Planung wird in der vorliegenden Form beibehalten.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Änderung des Bebauungsplanes "Höll-West" durch Deckblatt Nr. 15 Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö beschliessend 8

Beschluss

Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2017 (GVBl. S 375) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) diesen Bebauungsplan als Satzung.

                                                             S a t z u n g

                                                                  § 1

Das Deckblatt Nr. 15 zur Änderung des Bebauungsplanes „Höll-West“ mit Begründung vom 23.04.2020 ist beschlossen.

                                                                  § 2

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9
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9.1. Baugebiet Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.1
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9.2. Eisdiele Rennstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.2
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9.3. Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.3
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9.3.1. Tiefgarage Zentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.3.1
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9.3.2. Besuchsverbot Bürgerheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.3.2
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9.3.3. Schülerbeförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.3.3
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9.3.4. Bereitstellung von Mund-/Nasenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.3.4
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9.4. Wirtschaftsweg Oberbubach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.4
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9.5. Personal Stadtmarketing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.5
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9.6. Erneuerung Geratsberger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.6
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9.7. Einsatz von Testbussen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.7
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9.8. Radwegbrücke St. 2074

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.8
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9.9. Zufahrt Flugplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.9
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9.10. Abschlussworte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö informativ 9.10
Datenstand vom 20.05.2020 14:50 Uhr