Datum: 15.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen und Beantwortung von Anfragen aus den letzten Sitzungen
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
3 Bericht der Baugenossenschaft Dingolfing eG über die Lage der Genossenschaft
4 Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Dingolfing auf Bezuschussung einer kirchlichen Bau- und Sanierungsmaßnahme
5 Neugestaltung des gesamten Kirchenumgriffes St. Johannes - Maßnahmenbeschluss und Förderung der Katholischen Kirchenstiftung St. Johannes
6 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 36 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
7 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 36 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II) Feststellungsbeschluss
8 Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
9 Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II Satzungsbeschluss
10 Änderung des Bebauungsplanes "Wollanger" durch Deckblatt Nr. 1 im vereinfachten Verfahren Änderungsbeschluss
11 Übertragung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
12 Änderung der Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen in der Stadt Dingolfing
13 Wünsche und Anfragen
13.1 5 G Mobilfunk
13.2 Friedhof Dingolfing
13.3 Antrag der Ausschussgemeinschaft Bürgerliste/FDP auf Zurverfügungstellung von Friedbäumen im Friedhof Teisbach
13.4 Abbiegeassistenten bei Bauhoffahrzeugen
13.5 Online-Portal
13.6 Live Stream Stadtratssitzungen
13.7 Baugebiet Ennser Straße
13.8 Ergebnisse Dingobefragung
13.9 Bedarfsanalyse Turnhalle Grundschule Altstadt
13.10 Wertstoffhof
13.11 Elektro-Testbus

zum Seitenanfang

1. Informationen und Beantwortung von Anfragen aus den letzten Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 2

Beschluss

Der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 10.09.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bericht der Baugenossenschaft Dingolfing eG über die Lage der Genossenschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 3

Beschluss

Von dem Bericht der Baugenossenschaft Dingolfing eG wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Dingolfing auf Bezuschussung einer kirchlichen Bau- und Sanierungsmaßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 05. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 13.10.2020 ö beschliessend 2.2
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 4

Beschluss

Der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Dingolfing wird für die Dachsanierung des Gemeindehauses ein Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten in Höhe von voraussichtlich 73.600,00 € (= 14.720,00 € Zuschuss) gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der bezahlten Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Neugestaltung des gesamten Kirchenumgriffes St. Johannes - Maßnahmenbeschluss und Förderung der Katholischen Kirchenstiftung St. Johannes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 05. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 13.10.2020 ö beratend 2.3
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 5

Beschluss

1. Abweichend von der in der Widmung geregelten Unterhaltslast übernimmt die Stadt einmalig die Trägerschaft und Kosten in Höhe von voraussichtlich 835.000 € für die Neugestaltung des gesamten Kirchenumgriffes einschließlich der beiden Treppenanlagen entsprechend den Plänen und Kostenberechnungen der Katholischen Kirchenstiftung St. Johannes (im Folgenden „Kirche“ genannt). Dies gilt nur vorbehaltlich einer entsprechenden Förderbewilligung durch die Städtebauförderung bei der Regierung von Niederbayern. Die Kirche trägt den von der Städtebauförderung geforderten pauschalen Eigenanteil der Baumaßnahme in Höhe von 15 Prozent der anfallenden Gesamtkosten als festgeschriebenen und abschließenden Eigenanteil.
Davon unberührt sind die Kosten der Leuchtkörper für die von der Kirche gewünschten Akzentbeleuchtungen im Bereich der Lourdesgrotte, des Missionskreuzes und des Ölbergs. Diese werden von der Kirchenstiftung allein getragen werden.
Kostenüberschreitungen von über 10% im Vergleich zur Kostenberechnung sind vor Vergabe durch die Stadt genehmigen zu lassen. Wesentliche Änderungen zum genehmigten Plan (auch Änderungen bei der Materialauswahl) sind vor Vergabe ebenfalls durch die Stadt genehmigen zu lassen.
Die Durchführung der gesamten Maßnahme ist vorbehaltlich der erforderlichen stiftungsaufsichtlichen Genehmigung im Haushaltsjahr 2021 geplant.
Die Kostenübernahme durch die Stadt begründet sich in der Nutzung des gesamten Kirchenumgriffes als öffentlicher Platz und Durchwegung und in der besonderen historischen Bedeutung des Areals.  
Die Kirche wird mit der Abwicklung und Abrechnung der Maßnahme beauftragt. Die Abrechnung erfolgt baubegleitend mit entsprechenden Abschlagszahlungen gegen Vorlage der Rechnungsunterlagen.
Die Verwaltung wird mit dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung beauftragt.
Durch die Städtebauförderung nicht förderfähige Kosten auf Grund von Verfahrensfehlern (z.B. fehlerhafte Ausschreibung) gehen zu Lasten der Kirche.
Nach Fertigstellung der Maßnahme trägt die Kirche alle Unterhaltskosten (einschl. der Beleuchtungskosten und des Winterdienstes) für das gesamte Areal.

2. Die Kosten für Untersuchungen und daraus resultierenden Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit der Mauer vom Kirchengelände zur Kirchgasse fördert die Stadt mit 50%, da diese sowohl dem Erhalt des Kirchengeländes als auch der Kirchgasse und dem begleitenden Gehweg dient.
Der Kostenumfang für diese Maßnahme ist noch nicht bekannt.

3. Die im Zuge der Neugestaltung des Kirchenumgriffes neu entstehende Toilettenanlage und die Akzentbeleuchtungen mit Kosten in Höhe von voraussichtlich 110.800 € werden durch die Kirche in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten durchgeführt. Die Toilettenanlage wird lediglich während der Gottesdienstzeiten geöffnet. Eine Förderung durch die Stadt für diese Teilmaßnahmen erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 36 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 7. Sitzung des Bauausschusses 14.10.2020 ö beschliessend 5.1
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 6

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen das Deckblatt Nr. 36 zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen:

Regionaler Planungsverband Landshut – Schreiben vom 11.09.2020
Jagdgenossenschaft Teisbach – Schreiben vom 23.09.2020
Kreisbaumeister – Schreiben vom 08.10.2020
Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 08.10.2020
Kreisarchäologie – Schreiben vom 08.10.2020
Fachstelle „technischer Umweltschutz (Immissionsschutz)“ – Schreiben vom 08.10.2020

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

           B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben vom Landratsamt Dingolfing-Landau vom 08.10.2020

Mit Schreiben vom 08.10.2020 verweist das Landratsamt Dingolfing-Landau auf die Stellungnahme der Fachstelle „Bodenschutz“ vom 11.03.2020.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 08.10.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 11.09.2020

Mit Schreiben vom 11.09.2020 verweist die Regierung von Niederbayern auf die Stellungnahme vom 12.03.2020 und teilt mit, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 11.09.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.09.2020

Die Bayernwerk Netz GmbH teilt mit, dass im Geltungsbereich keine Versorgungsanlagen vorhanden sind. Um eine frühzeitige Anmeldung des Betreibers zur Festlegung eines Verknüpfungspunktes der Einspeiseanlage wird gebeten.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.09.2020 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Autobahndirektion Südbayern vom 14.09.2020

Die Autobahndirektion Südbayern weist mit Schreiben vom 14.09.2020 darauf hin, dass im textlichen Hinweis ein Blendgutachten vom 19.12.2018 erwähnt wird. Das neue Blendgutachten im Anhang ist vom 15.07.2020. Die Diskrepanz ist in den textlichen Hinweisen anzupassen.

In der Stellungnahme vom 17.03.2020 wurde das Einzeichnen der Zufahrt zum Gelände gefordert, zusätzlich sollte diese Zufahrt hinsichtlich des Abstandes zur A 92 vermaßt werden. Die Zustimmung zur Aufstellung der Bauleitplanung kann nur erteilt werden, wenn die Forderungen der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg vollumfänglich umgesetzt werden.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Autobahndirektion vom 14.09.2020 wird Kenntnis genommen.

Die Anforderung an die Anpassung im textlichen Hinweis sowie die Einzeichnung der Zufahrt und Bemaßung des Abstandes zur A 92 werden im nachfolgenden Bauleitplanverfahren vollumfänglich umgesetzt.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Kreisbrandrats Josef Kramhöller vom 12.10.2020:

Kreisbrandrat Josef Kramhöller nimmt mit dem Schreiben vom 12.10.2020 zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes wie folgt Stellung: Um im Schadensfall einen Ansprechpartner der Feuerwehr erreichen zu können, ist am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage anzubringen.

Zudem teilte der Kreisbrandrat mit, sofern eine bauliche Anlage mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt eine Feuerwehrzufahrt vorzusehen ist. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist dabei die Richtlinie über „Flächen für die Feuerwehr“ einzuhalten.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

                                         B e s c h l u s s:


Vom Schreiben des Kreisbrandrats Josef Kramhöller vom 12.10.2020 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden im nachfolgenden Bauleitplanverfahren beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 36 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II) Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 7. Sitzung des Bauausschusses 14.10.2020 ö beschliessend 5.2
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 7

Beschluss

Das Deckblatt Nr. 36 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.08.2020 wird hiermit nach der öffentlichen Auslegung vom 11.09.2020 – 12.10.2020 festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 7. Sitzung des Bauausschusses 14.10.2020 ö beschliessend 6.1
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 8

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moss II“ keine Einwände bestehen:

Regionaler Planungsverband Landshut – Schreiben vom 11.09.2020
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG – Schreiben vom 23.09.2020
Jagdgenossenschaft Teisbach – Schreiben vom 23.09.2020
Kreisbaumeister – Schreiben vom 08.10.2020
Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 08.10.2020
Kreisarchäologie – Schreiben vom 08.10.2020
Fachstelle „technischer Umweltschutz (Immissionsschutz)“ – Schreiben vom 08.10.2020

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben vom Landratsamt Dingolfing-Landau vom 08.10.2020

Mit Schreiben vom 08.10.2020 verweist das Landratsamt Dingolfing-Landau auf die Stellungnahme der Fachstelle „Bodenschutz“ vom 11.03.2020.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 08.10.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 11.09.2020

Mit Schreiben vom 11.09.2020 verweist die Regierung von Niederbayern auf die Stellungnahme vom 12.03.2020 und teilt mit, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 11.09.2020 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.09.2020

Die Bayernwerk Netz GmbH teilt mit, dass im Geltungsbereich keine Versorgungsanlagen vorhanden sind. Um eine frühzeitige Anmeldung des Betreibers zur Festlegung eines Verknüpfungspunktes der Einspeiseanlage wird gebeten.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.09.2020 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Autobahndirektion Südbayern vom 14.09.2020

Die Autobahndirektion Südbayern weist mit Schreiben vom 14.09.2020 darauf hin, dass im textlichen Hinweis ein Blendgutachten vom 19.12.2018 erwähnt wird. Das neue Blendgutachten im Anhang ist vom 15.07.2020. Die Diskrepanz ist in den textlichen Hinweisen anzupassen.

In der Stellungnahme vom 17.03.2020 wurde das Einzeichnen der Zufahrt zum Gelände gefordert, zusätzlich sollte diese Zufahrt hinsichtlich des Abstandes zur A 92 vermaßt werden. Die Zustimmung zur Aufstellung der Bauleitplanung kann nur erteilt werden, wenn die Forderungen der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg vollumfänglich umgesetzt werden.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Autobahndirektion vom 14.09.2020 wird Kenntnis genommen.

Die Anforderung an die Anpassung im textlichen Hinweis sowie die Einzeichnung der Zufahrt und Bemaßung des Abstandes zur A 92 werden vollumfänglich umgesetzt.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Kreisbrandrats Josef Kramhöller vom 12.10.2020:

Kreisbrandrat Josef Kramhöller nimmt mit dem Schreiben vom 12.10.2020 zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes wie folgt Stellung: Um im Schadensfall einen Ansprechpartner der Feuerwehr erreichen zu können, ist am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage anzubringen.

Zudem teilte der Kreisbrandrat mit, sofern eine bauliche Anlage mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt eine Feuerwehrzufahrt vorzusehen ist. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist dabei die Richtlinie über „Flächen für die Feuerwehr“ einzuhalten.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 14.10.2020 ergeht folgender

                                         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Kreisbrandrats Josef Kramhöller vom 12.10.2020 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden im nachfolgenden Bauleitplanverfahren beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 7. Sitzung des Bauausschusses 14.10.2020 ö beschliessend 6.2
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 9

Beschluss

Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2017 (GVBl. S 375) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) diesen Bebauungsplan als Satzung.

                                                                         S a t z u n g

                                                                                 § 1

Der Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II“ mit Begründung vom 31.08.2020, geändert anlässlich der Auslegung vom 14.10.2020, ist beschlossen.

                                                                                  § 2

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Änderung des Bebauungsplanes "Wollanger" durch Deckblatt Nr. 1 im vereinfachten Verfahren Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 7. Sitzung des Bauausschusses 14.10.2020 ö beratend 7
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 10

Beschluss

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Wollanger“ durch Deckblatt Nr. 1 besteht Einverständnis. Die Änderung ist gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Übertragung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 03. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 12.10.2020 ö beratend 3
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 11

Beschluss

Die Stadt Dingolfing schließt mit dem Landkreis Dingolfing-Landau eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Dingolfing auf den gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beim Landkreis Dingolfing-Landau mit Wirkung zum 01.12.2020 ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Änderung der Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen in der Stadt Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 12
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 03. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 12.10.2020 ö beratend 4

Beschluss

Die dem Original dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen in der Stadt Dingolfing wird erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13
zum Seitenanfang

13.1. 5 G Mobilfunk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.1
zum Seitenanfang

13.2. Friedhof Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.2
zum Seitenanfang

13.3. Antrag der Ausschussgemeinschaft Bürgerliste/FDP auf Zurverfügungstellung von Friedbäumen im Friedhof Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.3
zum Seitenanfang

13.4. Abbiegeassistenten bei Bauhoffahrzeugen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.4
zum Seitenanfang

13.5. Online-Portal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.5
zum Seitenanfang

13.6. Live Stream Stadtratssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.6
zum Seitenanfang

13.7. Baugebiet Ennser Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.7
zum Seitenanfang

13.8. Ergebnisse Dingobefragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.8
zum Seitenanfang

13.9. Bedarfsanalyse Turnhalle Grundschule Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.9
zum Seitenanfang

13.10. Wertstoffhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.10
zum Seitenanfang

13.11. Elektro-Testbus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö informativ 13.11
Datenstand vom 02.12.2020 13:03 Uhr