Datum: 17.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
2 Informationen
3 Bauanträge
3.1 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage und zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugmotoren (Ziffer 3.24 und 4. BImSchG) nach § 16 BImSchG durch Errichtung und Betrieb einer Logistikhalle (83.2), einer Förderbrücke (51.1), Aufstockung von Gebäude 81.1 und Anpassungen in den Gebäuden 81.0, 82.0 und 83.0, Werk 2.2, auf dem Grundstück Landshuter Straße, Flur-Nrn. 1814/3 und 1823 Gmkg. Dingolfing hier: Antrag der BMW AG vom 15.02.2021
3.2 Bauantrag der BMW AG auf Neubau Fördertechnik auf dem Grundstück Laaberstraße 7, Werk 2.1, Geb. 060.2, Flur-Nr. 1683 Gmkg. Dingolfing
3.3 Bauantrag der BMW AG auf Neubau Tor 1 mit Werkschutz und Wareneingang auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 1, Werk 2.2, Geb. 087.0, Flur-Nr. 1823 Gmkg. Dingolfing hier: Tektur vom 01.02.2021
3.4 Bauantrag der BMW AG auf Neubau Produktionshalle auf dem Grundstück Laaberstraße 7, Werk 2.1, Geb. 033.0, Flur-Nr. 1683 Gmkg. Dingolfing hier: Tektur vom 17.12.2020
3.5 Bauantrag der BMW AG auf Umzug Schweißerschulungsstätte auf dem Grundstück Laaberstraße 7, Werk 2.1, Geb. 003.0, Flur-Nr. 1683 Gmkg. Dingolfing
3.6 Bauantrag der BMW AG auf Neubau Werkstor 2 auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 1, Werk 2.2, Geb. 090.3, Flur-Nr. 1814/3 Gmkg. Dingolfing hier: Tektur vom 19.02.2021
3.7 Bauantrag der BMW AG auf Neubau Tor 4 auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 7, Werk 2.4, Flur-Nr. 1603 Gmkg. Dingolfing
3.8 Bauantrag der Frau Petra und des Herrn Gerhard Poprawa auf Erweiterung eines Gewerbetriebes auf dem Grundstück Römerstraße 19, Flur-Nr. 3177/42 Gmkg. Dingolfing
3.9 Bauantrag des Herrn Herbert Rentz auf Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit einem Lagerraum für Hackschnitzel auf dem Grundstück Bachweg 10, Flur-Nrn. 1012 und 1003/5 Gmkg. Teisbach
3.10 Bauantrag der Frau Claudia Heilmer und des Herrn Stefan Igel auf Neubau eines Bungalows auf dem Grundstück Öd 13, Flur-Nr. 161 Gmkg. Frauenbiburg
3.11 Bauantrag der Frau Simone Reif und des Herrn Markus Kulzer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Am Ödholz 17, Flur-Nr. 138/11 Gmkg. Frauenbiburg
3.12 Bauantrag des Herrn Werner Widbiller auf Neubau einer Bedachung einer bestehenden Terrasse sowie Neubau eines Sichtschutzes des Gartens auf dem Grundstück Marktplatz 40, Flur-Nr. 122/2 Gmkg. Teisbach
3.13 Antrag auf Vorbescheid des Herrn Ludwig Wolf auf barrierefreien Umbau eines Gebäudes durch einen Glasanbau auf dem Grundstück Buchenlandweg 5, Flur-Nr. 3103/3 Gmkg. Dingolfing
3.14 Antrag auf Vorbescheid des Herrn Karl Bauer auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Obere Stadt 56, Flur-Nr. 42 Gmkg. Dingolfing
3.15 Antrag auf isolierte Befreiung der Frau Lieselotte Reindl wegen Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Im Unteren Moosfeld 37, Flur-Nr. 1335/8 Gmkg. Teisbach
4 Anfragen
4.1 Anfrage des Herrn Georg Ingerl jun., des Herrn Ludwig Scheugenpflug und des Herrn Johann Erhardsberger auf Erweiterung einer PV-Freiflächenanlage im Teisbacher Moos auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1976, 1976/1, 1977, 1978 Gmkg. Teisbach
4.2 Anfrage des Herrn Armin Fendl auf Errichtung von Schleppgauben auf dem Grundstück Im Außerfeld 6, Flur-Nr. 200/45 Gmkg. Frauenbiburg
5 Antrag des Herrn Sebastian Meindl auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Am Bach 10, Flur-Nr. 192/2 Gmkg. Teisbach
6 Antrag der Telefònica Germany GmbH & Co. OHG auf Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage auf dem Grundstück Industriestraße 5, Flur-Nr. 1103 Gmkg. Teisbach
7 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 (Teisbach)
7.1 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 (Teisbach) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
7.2 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 (Teisbach) Feststellungsbeschluss
8 Bebauungsplan Teisbach
8.1 Bebauungsplan "Teisbach" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
8.2 Bebauungsplan "Teisbach" Satzungsbeschluss
9 Neubau Altengerechte Wohnanlage im Stadtzentrum Dingolfing Vorstellung zusätzlicher Varianten zur Materialwahl für die Innenausstattung und die Fassade
10 Wünsche und Anfragen
10.1 Wünsche und Anfragen Wege im Dingolfinger Friedhof
10.2 Wünsche und Anfragen Sperrung Treppenanlage von Schul- zur Brückenstraße in Teisbach
10.3 Wünsche und Anfragen Friedhof Dingolfing
10.4 Wünsche und Anfragen Vorabinformation im Ratsinformationssystem

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 1

Beschluss

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 03.03.2021 wird genehmigt.

Mit Ausnahme Punkt 2 Informationen „Bürgerbefragung FDP-Ortsverband“
                        Punkt 5 Wünsche und Anfragen „Parkhaus Teisbach“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö informativ 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö 3
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3.1. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage und zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugmotoren (Ziffer 3.24 und 4. BImSchG) nach § 16 BImSchG durch Errichtung und Betrieb einer Logistikhalle (83.2), einer Förderbrücke (51.1), Aufstockung von Gebäude 81.1 und Anpassungen in den Gebäuden 81.0, 82.0 und 83.0, Werk 2.2, auf dem Grundstück Landshuter Straße, Flur-Nrn. 1814/3 und 1823 Gmkg. Dingolfing hier: Antrag der BMW AG vom 15.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.1

Beschluss

Vom Antrag der BMW AG vom 15.02.2021 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch Errichtung und Betrieb einer Logistikhalle Gebäude 83.2, einer Förderbrücke Gebäude 51.1, Aufstockung von Gebäude 81.1 und Anpassungen in den Gebäuden 81.0, 82.0 und 83.0, Werk 2.2, auf dem Grundstück Landshuter Straße, Flur-Nrn. 1814/3 und 1823 Gmkg. Dingolfing und die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Maßnahme nach § 8 a BImSchG wird Kenntnis genommen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag der BMW AG auf Neubau Fördertechnik auf dem Grundstück Laaberstraße 7, Werk 2.1, Geb. 060.2, Flur-Nr. 1683 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.2

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 17.12.2020 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag der BMW AG auf Neubau Tor 1 mit Werkschutz und Wareneingang auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 1, Werk 2.2, Geb. 087.0, Flur-Nr. 1823 Gmkg. Dingolfing hier: Tektur vom 01.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.3

Beschluss

Mit dem Tekturantrag vom 01.02.2021 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.4. Bauantrag der BMW AG auf Neubau Produktionshalle auf dem Grundstück Laaberstraße 7, Werk 2.1, Geb. 033.0, Flur-Nr. 1683 Gmkg. Dingolfing hier: Tektur vom 17.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.4

Beschluss

Mit dem Tekturantrag vom 17.12.2020 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.5. Bauantrag der BMW AG auf Umzug Schweißerschulungsstätte auf dem Grundstück Laaberstraße 7, Werk 2.1, Geb. 003.0, Flur-Nr. 1683 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.5

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 05.03.2021 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.6. Bauantrag der BMW AG auf Neubau Werkstor 2 auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 1, Werk 2.2, Geb. 090.3, Flur-Nr. 1814/3 Gmkg. Dingolfing hier: Tektur vom 19.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.6

Beschluss

Mit dem Tekturantrag vom 19.02.2021 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.7. Bauantrag der BMW AG auf Neubau Tor 4 auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 7, Werk 2.4, Flur-Nr. 1603 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.7

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 26.02.2021 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.8. Bauantrag der Frau Petra und des Herrn Gerhard Poprawa auf Erweiterung eines Gewerbetriebes auf dem Grundstück Römerstraße 19, Flur-Nr. 3177/42 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.8

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 25.02.2021 besteht Einverständnis.

Wegen Überschreitung der Baugrenze wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „St 2074“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.9. Bauantrag des Herrn Herbert Rentz auf Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit einem Lagerraum für Hackschnitzel auf dem Grundstück Bachweg 10, Flur-Nrn. 1012 und 1003/5 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.9

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 03.03.2021 besteht unter der Voraussetzung Einverständnis, dass der Schutzabstand von 3 Metern zwischen Gebäude und dem tatsächlichen Fahrbahnrand der öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.10. Bauantrag der Frau Claudia Heilmer und des Herrn Stefan Igel auf Neubau eines Bungalows auf dem Grundstück Öd 13, Flur-Nr. 161 Gmkg. Frauenbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.10

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 28.02.2021 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.11. Bauantrag der Frau Simone Reif und des Herrn Markus Kulzer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Am Ödholz 17, Flur-Nr. 138/11 Gmkg. Frauenbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.11

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 26.02.2021 besteht Einverständnis.

Einer Versetzung des Oberflurhydranten wird nicht zugestimmt. Die Zufahrt ist gegebenenfalls anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.12. Bauantrag des Herrn Werner Widbiller auf Neubau einer Bedachung einer bestehenden Terrasse sowie Neubau eines Sichtschutzes des Gartens auf dem Grundstück Marktplatz 40, Flur-Nr. 122/2 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.12

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 02.03.2021 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.13. Antrag auf Vorbescheid des Herrn Ludwig Wolf auf barrierefreien Umbau eines Gebäudes durch einen Glasanbau auf dem Grundstück Buchenlandweg 5, Flur-Nr. 3103/3 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.13
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3.14. Antrag auf Vorbescheid des Herrn Karl Bauer auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Obere Stadt 56, Flur-Nr. 42 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.14
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3.15. Antrag auf isolierte Befreiung der Frau Lieselotte Reindl wegen Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Im Unteren Moosfeld 37, Flur-Nr. 1335/8 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 3.15
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4. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö 4
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4.1. Anfrage des Herrn Georg Ingerl jun., des Herrn Ludwig Scheugenpflug und des Herrn Johann Erhardsberger auf Erweiterung einer PV-Freiflächenanlage im Teisbacher Moos auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1976, 1976/1, 1977, 1978 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 4.1

Beschluss

Von der Anfrage der Herren Georg Ingerl jun., Ludwig Scheugenpflug und Johann Erhardsberger vom 13.02.2021 wird Kenntnis genommen.

Es wird festgestellt, dass eine Erweiterung der PV-Freiflächenanlage nur bei Durchführung eines Bauleitplanverfahrens möglich ist.

Vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens sind von den Antragstellern die naturschutzfachlichen Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde und deren Zustimmung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Anfrage des Herrn Armin Fendl auf Errichtung von Schleppgauben auf dem Grundstück Im Außerfeld 6, Flur-Nr. 200/45 Gmkg. Frauenbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 4.2

Beschluss

Von der Anfrage des Herrn Fendl vom 09.03.2021 wird Kenntnis genommen.

Der Errichtung von beidseitig angeordneten Schleppgauben in kompletter Gebäudelänge wird nicht zugestimmt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Außerfeld“ sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag des Herrn Sebastian Meindl auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Am Bach 10, Flur-Nr. 192/2 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 5

Beschluss

Mit der Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. 40-B-238-2017 vom 09.05.2017 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag der Telefònica Germany GmbH & Co. OHG auf Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage auf dem Grundstück Industriestraße 5, Flur-Nr. 1103 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 6

Beschluss

Mit dem Antrag vom 23.02.2021 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 (Teisbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 7
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7.1. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 (Teisbach) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 7.1
Stadtrat 09. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 13

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen das Deckblatt Nr. 33 zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen:

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn - Schreiben vom 18.01.2021
Jagdgenossenschaft Teisbach - Schreiben vom 18.01.2021
Staatliches Bauamt Landshut – Schreiben vom 20.01.2021
Amt für Ländliche Entwicklung - Schreiben vom 21.01.2021
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d. Isar – Schreiben vom 29.01.2021
Regionaler Planungsverband Landshut - Schreiben vom 02.02.2021

       B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 vom 27.01.2021
Die Regierung von Niederbayern verweist mit Schreiben vom 27.01.2021 auf die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 15.10.2020 und teilt mit, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 vom 27.01.2021 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 03.02.2021
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weist mit Schreiben vom 03.02.2021 darauf hin, dass sich im Plangebiet das Bodendenkmal D-2-7340-0297, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile im Bereich der historischen Marktsiedlung von Teisbach und das Bodendenkmal D-2-7340-0102, Siedlung und verebnetes Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, befinden. Weiterhin wird vermutet, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes weitere Bodendenkmäler wegen der siedlungsgünstigen Topographie befinden.
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gem. Art. 7.1 BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Im Bebauungsplan ist daher der Hinweis aufzunehmen, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDschG notwendig ist, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 03.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die genannten Vorgaben werden beachtet und es wird insbesondere eine archäologische Ausgrabung durchgeführt. Diesbezüglich wurde bereits der zuständige Kreisarchäologe Dr. Eibl eingebunden. 

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 29.01.2021
Die Bayernwerk Netz GmbH teilt mit Schreiben vom 29.01.2021 mit, dass mit dem Entwurf des Bebauungsplanes und dem Deckblatt Nr. 33 zur Änderung des Flächennutzungsplanes Einverständnis besteht. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Stellungnahme vom 29.09.2020 weiterhin ihre Gültigkeit behält.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 29.01.2021 wird Kenntnis genommen. Die Verlegung von Leitungen im Bereich des Bebauungsplanes darf aus städtebaulichen Gründen ausschließlich in unterirdischer Bauweise erfolgen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 04.02.2021
Die Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH teilt mit, dass gegen die Maßnahme keine Einwendungen geltend gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planungsbereich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens befinden. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet wird eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über den Leitungsbestand abgegeben.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Vodafone GmbH /Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 04.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Schachgebiet 40 vom 20.01.2021
Mit Schreiben vom 20.01.2021 teilt das Landratsamt Dingolfing-Landau, Sachgebiet 40 mit, dass mit dem Deckblatt 33 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan grundsätzlich Einverständnis besteht. Weiterhin wird auf die Stellungnahme vom 12.10.2020 verwiesen, die aufrechterhaltend und nachfolgend -angepasst an die vorgelegte, geändert Planung- wiederholt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Lage des Kreisverkehrsplatzes im Zuge der Kreisstraße DGF 1, der Querungshilfe sowie der Bushaltestelle derzeit hinter einer unübersichtlichen Kuppe befindet. Die Sichtweite ist hier nicht ausreichend, um eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Hier ist zu berücksichtigen, dass durch die Querungsstelle sowie die Bushaltestelle eine ausreichende Sicht zwingend erforderlich ist, um eine ausreichend gefahrlose Querung zu gewährleisten.

In der Begründung wurde bereits aufgenommen, dass die Gradiente der Kreisstraße im Bereich des Wohnhauses Loichinger Straße 20 abgesenkt und der Kreisverkehrsplatz gegenüber der jetzigen Gradiente angehoben werden. Genaue Festlegungen in der weiteren Planung bedürfen der Zustimmung der Tiefbauverwaltung.

Mit der Planung des Kreisverkehrsplatzes ist ein fachkundiges Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen zu beauftragen. Die Planung ist mit dem Landkreis abzustimmen und vor der Ausführung ist die schriftliche Zustimmung des Landkreises einzuholen.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die erforderliche Beschilderung auf den Kreisverkehr und die Beleuchtung des Kreisverkehrs einschließlich der Querungsstellen für den Radfahrverkehr und die Fußgänger bei der Planung berücksichtigt werden.

Die Herstellungskosten für den Kreisverkehrsplatz trägt gem. Art. 32 BayStrWG die Stadt Dingolfing als Straßenbaulastträger der neu hinzukommenden Erschließungsstraße. Der Kreisverkehrsplatz wird Bestandteil der Kreisstraße DGF 1, sodass die Straßenbaulast hierfür auf den Landkreis übergeht. Gem. Art. 33 Abs. 3 BayStrWG hat die Stadt Dingolfing dem Landkreis die Mehrkosten der Unterhaltung in Form einer einmaligen Ablösung zu erstatten. Das Eigentum für die zum Kreisverkehrsplatz gehörigen Grundstücksflächen ist dem Landkreis ohne Entschädigung zu übertragen, soweit es sich um Bestandteile der Kreisstraße handelt. Vor dem Bau des Kreisverkehrsplatzes ist zwischen dem Landkreis und der Stadt Dingolfing eine Vereinbarung über den Bau und die Ablösung der Unterhaltsmehrkosten abzuschließen.

Oberflächen-, Trauf- und sonstige Abwässer aus dem Baugebiet dürfen der Straße und deren Nebenanlagen nicht zugeleitet werden. Baustoffe dürfen auf der Straße während der Bauausführung, auch vorübergehend, nicht gelagert werden.

Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass etwaige Ansprüche aufgrund der auftretenden Emissionen durch die Kreisstraße gegenüber dem Straßenbaulastträger nicht geltend gemacht werden.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsames Dingolfing-Landau vom 20.01.2021 wird Kenntnis genommen. Die Sichtweite des Kreisverkehrsplatzes bzw. der Querungshilfe wurde entsprechend in die Begründung aufgenommen, dass die Gradiente der Kreisstraße im Bereich der Loichinger Straße 20 abgesenkt und der Kreisverkehrsplatz gegenüber der jetzigen Gradiente angehoben wird. Die weiteren Anregungen werden bei der Planung berücksichtigt und vor der Ausführung mit dem Landratsamt abgestimmt. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis wird abgeschlossen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 08.02.2021
Der Kreisbrandrat weist darauf hin, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu allen Gebäuden für Feuerwehrfahrzeuge und Rettungsdienst gesichert sein muss. Die „Richtlinien für die Feuerwehr“ sind einzuhalten.
Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen. Die Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck von mindestens 1,5 bar zur Verfügung stehen. Der Abstand zwischen den Löschhydranten soll nicht mehr als 100 m betragen.
Für die Personenrettung steht ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 10 Minuten nicht zur Verfügung.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 08.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen wurden beachtet und in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat in der Planung aufgenommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Fachstelle Bodenschutz vom 12.02.2021
Die Fachstelle Bodenschutz des Landratsamtes Dingolfing-Landau verweist mit Schreiben vom 12.02.2021 auf die Stellungnahme vom 12.10.2020.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Fachstelle Bodenschutz vom 12.02.2021 wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG vom 15.02.2021
Die Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG teilt mit Schreiben vom 15.02.2021 mit, dass keine Einwände bestehen und weist darauf hin, dass sich in diesem Bereich Leitungen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG befinden. Es wird gebeten über Ausbauplanungen und Ausbautermine rechtzeitig zu informieren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Versorgung mit Erdgas in diesem Bereich, bei positiver Wirtschaftlichkeit und Abschluss einer Erschließungsvereinbarung mit dem Erschließungsträger möglich ist.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG vom 15.02.2021 wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Gemeinde Loiching vom 17.02.2021
Die Gemeinde Loiching weist in der Stellungnahme vom 17.02.2021 darauf hin, dass durch das geplante Baugebiet die Ortschaft Loiching übermäßig belastet werden würde. Der Baustellenverkehr für die Erschließung bzw. die Fahrzeuge für die Bebauung würden überwiegend über Loiching verlaufen, da eine Anbindung von der Teisbacher Isarbrücke wegen dem Teisbacher Torbogen nicht möglich ist. Es wird gebeten zu prüfen, ob eine Anbindung gemäß der beigefügten Skizze an das neue Baugebiet über die DGF 16/Isarbrücke Teisbach möglich ist. Durch diese Anbindung an den neuen Autobahnzubringer wäre das neue Baugebiet optimal an den überregionalen Verkehr angebunden und die Ortsdurchfahrt Teisbach bzw. die Ortschaft Loiching werden nicht über Gebühr belastet. Die von der Gemeinde Loiching dargestellte Trasse sollte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes berücksichtigt und geteert werden. Weiterhin sollte ein Hinweis aufgenommen werden, dass eine Anbindung an die Kreisstraße DGF 16 möglich wäre. Dabei orientiert sich die vorgeschlagene Anbindung an die bestehenden Trasse der 20 KV Leitung. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Dingolfing innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nichts verbauen würde, selbst wenn die Anbindung nicht gebaut werden sollte.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Gemeinde Loiching vom 17.02.2021 wird Kenntnis genommen.
Die Möglichkeit einer weiteren Zufahrt bzw. einer Anbindung an die DGF 16 wurde nochmals geprüft.
Im Bereich der vorgeschlagenen Anbindung befindet sich ein Hangwald, der teilweise ein gesetzlich geschütztes Biotop ist, in dem geschützte Arten nachgewiesen wurden. Außerdem ist der nördliche Bereich der vorgeschlagenen Trasse als Landschaftsschutzgebiet (LSG) und Flora Fauna Habitat (FFH-Gebiet) ausgewiesen. In diesen Bereichen ist es gesetzlich verboten, Handlungen bzw. Veränderungen vorzunehmen, die das Gebiet erheblich beeinträchtigen können.
Weiterhin sind selbst bei einer möglichen Trasse, die nicht direkt das FFH-Gebiet durchschneidet, die Auswirkungen auf das Gebiet genauso zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund ist nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde das Ansinnen, eine Straße in diesem Bereich zu errichten oder weitere Planungsoptionen in der Zukunft zu erhalten, mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden bzw. evtl. gesetzlich nicht möglich. Abschließend wurde der Stadt Dingolfing aus naturschutzrechtlichen Gründen dazu geraten, diesen Rest eines Leitenwaldes der Unteren Isar mitsamt seiner besonderen und seltenen Naturausstattung nicht weiter zu beplanen.

Aus diesem Grund folgt die Stadt Dingolfing der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde und sieht derzeit von der Planung einer weiteren Trasse ab.

Ja 8 : Nein 1

Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 18.02.2021
Der Bayerische Bauernverband weist darauf hin, dass der Kreisverkehr und der Umbau der Kreisstraße so erfolgen muss, dass jegliche Großfahrzeuge (Mähdrescher, Raupenfahrwerk, Gülletransporter, Zuckerrübenvollernter usw.) mit einer Fahrzeugbreite von 3,5 m jederzeit die Fahrspur befahren können.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 18.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden berücksichtigt.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 05.02.2021
Die Deutsche Telekom Technik GmbH verweist mit Schreiben vom 05.02.2021 auf die Stellungnahme vom 19.10.2020 hin, die unverändert weiter gilt.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 05.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Verlegung von Leitungen im Bereich des Bebauungsplangebietes darf aus städtebaulichen Gründen ausschließlich in unterirdischer Bauweise erfolgen. Die Planung und der Bauablauf der Erschließung sind rechtzeitig mit der Deutschen Telekom abzustimmen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 17.02.2021
Die Stadtwerke Dingolfing GmbH teilt mit Schreiben vom 17.02.2021 mit, dass gegen die Bauleitplanung keine Einwände bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich derzeit Leitungen der Stadtwerke Dingolfing GmbH in diesem Bereich befinden. Es wird gebeten, dass über weitere Ausbauplanungen und Ausbautermine rechtzeitig informiert wird.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 17.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7.2. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 (Teisbach) Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 7.2
Stadtrat 09. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 14

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Das Deckblatt Nr. 33 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 10.12.2020 wird hiermit nach der öffentlichen Auslegung vom 18.01.2021 – 17.02.2021 festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 8
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8.1. Bebauungsplan "Teisbach" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 8.1
Stadtrat 09. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 15

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen das Deckblatt Nr. 33 zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen:

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn - Schreiben vom 18.01.2021
Jagdgenossenschaft Teisbach - Schreiben vom 18.01.2021
Staatliches Bauamt Landshut - Schreiben vom 20.01.2021
Amt für Ländliche Entwicklung - Schreiben vom 21.01.2021
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d. Isar - Schreiben vom 29.01.2021
Regionaler Planungsverband Landshut - Schreiben vom 02.02.2021

       B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 vom 27.01.2021
Die Regierung von Niederbayern verweist mit Schreiben vom 27.01.2021 auf die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 15.10.2020 und teilt mit, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 vom 27.01.2021, wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 03.02.2021
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weist mit Schreiben vom 03.02.2021 darauf hin, dass sich im Plangebiet das Bodendenkmal D-2-7340-0297, untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile im Bereich der historischen Marktsiedlung von Teisbach und das Bodendenkmal D-2-7340-0102, Siedlung und verebnetes Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, befinden. Weiterhin wird vermutet, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes weitere Bodendenkmäler wegen der siedlungsgünstigen Topographie befinden.
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gem. Art. 7.1 BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Im Bebauungsplan ist daher der Hinweis aufzunehmen, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDschG notwendig ist, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 03.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die genannten Vorgaben werden beachtet und es wird insbesondere eine archäologische Ausgrabung durchgeführt. Diesbezüglich wurde bereits der zuständige Kreisarchäologe Dr. Eibl eingebunden. 

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 29.01.2021
Die Bayernwerk Netz GmbH teilt mit Schreiben vom 29.01.2021 mit, dass mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Einverständnis besteht. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Stellungnahme vom 29.09.2020 weiterhin ihre Gültigkeit behält.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 29.01.2021 wird Kenntnis genommen. Die Verlegung von Leitungen im Bereich des Bebauungsplanes darf aus städtebaulichen Gründen ausschließlich in unterirdischer Bauweise erfolgen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Neubaugebiete KMU vom 04.02.2021
Die Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Neubaugebiete KMU verweist darauf, dass eine Ausbauentscheidung nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien getroffen wird. Bei Interesse wird gebeten, sich mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung zu setzen.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Neubaugebiete KMU vom 04.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 04.02.2021
Die Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH teilt mit, dass sich im Planungsbereich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung oder Baufeldfreimachung der Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, wird mindestens drei Monate vor Baubeginn ein Auftrag benötigt, um die Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die nötigen Arbeiten durchzuführen.
Des Weiteren wird hingewiesen, dass ggf. entstehende Kosten durch Verlegung oder Ersatz der Anlagen zu erstatten sind.
         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Vodafone GmbH /Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 04.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Schachgebiet 40 vom 20.01.2021
Mit Schreiben vom 20.01.2021 teilt das Landratsamt Dingolfing-Landau, Sachgebiet 40 mit, dass mit dem Deckblatt 33 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan grundsätzlich Einverständnis besteht. Weiterhin wird auf die Stellungnahme vom 12.10.2020 verwiesen, die aufrechterhaltend und nachfolgend -angepasst an die vorgelegte, geändert Planung- wiederholt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Lage des Kreisverkehrsplatzes im Zuge der Kreisstraße DGF 1, der Querungshilfe sowie der Bushaltestelle derzeit hinter einer unübersichtlichen Kuppe befindet. Die Sichtweite ist hier nicht ausreichend, um eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Hier ist zu berücksichtigen, dass durch die Querungsstelle sowie die Bushaltestelle eine ausreichende Sicht zwingend erforderlich ist, um eine ausreichend gefahrlose Querung zu gewährleisten.

In der Begründung wurde bereits aufgenommen, dass die Gradiente der Kreisstraße im Bereich des Wohnhauses Loichinger Straße 20 abgesenkt und der Kreisverkehrsplatz gegenüber der jetzigen Gradiente angehoben werden. Genaue Festlegungen in der weiteren Planung bedürfen der Zustimmung der Tiefbauverwaltung.

Mit der Planung des Kreisverkehrsplatzes ist ein fachkundiges Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen zu beauftragen. Die Planung ist mit dem Landkreis abzustimmen und vor der Ausführung ist die schriftliche Zustimmung des Landkreises einzuholen.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die erforderliche Beschilderung auf den Kreisverkehr und die Beleuchtung des Kreisverkehrs einschließlich der Querungsstellen für den Radfahrverkehr und die Fußgänger bei der Planung berücksichtigt werden.

Die Herstellungskosten für den Kreisverkehrsplatz trägt gem. Art. 32 BayStrWG die Stadt Dingolfing als Straßenbaulastträger der neu hinzukommenden Erschließungsstraße. Der Kreisverkehrsplatz wird Bestandteil der Kreisstraße DGF 1, sodass die Straßenbaulast hierfür auf den Landkreis übergeht. Gem. Art. 33 Abs. 3 BayStrWG hat die Stadt Dingolfing dem Landkreis die Mehrkosten der Unterhaltung in Form einer einmaligen Ablösung zu erstatten. Das Eigentum für die zum Kreisverkehrsplatz gehörigen Grundstücksflächen ist dem Landkreis ohne Entschädigung zu übertragen, soweit es sich um Bestandteile der Kreisstraße handelt. Vor dem Bau des Kreisverkehrsplatzes ist zwischen dem Landkreis und der Stadt Dingolfing eine Vereinbarung über den Bau und die Ablösung der Unterhaltsmehrkosten abzuschließen.

Oberflächen-, Trauf- und sonstige Abwässer aus dem Baugebiet dürfen der Straße und deren Nebenanlagen nicht zugeleitet werden. Baustoffe dürfen auf der Straße während der Bauausführung, auch vorübergehend, nicht gelagert werden.

Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass etwaige Ansprüche aufgrund der auftretenden Emissionen durch die Kreisstraße gegenüber dem Straßenbaulastträger nicht geltend gemacht werden.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsames Dingolfing-Landau vom 20.01.2021 wird Kenntnis genommen. Die Sichtweite des Kreisverkehrsplatzes bzw. der Querungshilfe wurde entsprechend in die Begründung aufgenommen, dass die Gradiente der Kreisstraße im Bereich der Loichinger Straße 20 abgesenkt und der Kreisverkehrsplatz gegenüber der jetzigen Gradiente angehoben wird. Die weiteren Anregungen werden bei der Planung berücksichtigt und vor der Ausführung mit dem Landratsamt abgestimmt. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis wird abgeschlossen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 08.02.2021
Der Kreisbrandrat weist darauf hin, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu allen Gebäuden für Feuerwehrfahrzeuge und Rettungsdienst gesichert sein muss. Die „Richtlinien für die Feuerwehr“ sind einzuhalten.
Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen. Die Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck von mindestens 1,5 bar zur Verfügung stehen. Der Abstand zwischen den Löschhydranten soll nicht mehr als 100 m betragen.
Für die Personenrettung steht ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 10 Minuten nicht zur Verfügung.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 08.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen wurden beachtet und in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat in der Planung aufgenommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Fachstelle Bodenschutz vom 12.02.2021
Die Fachstelle Bodenschutz des Landratsamtes Dingolfing-Landau verweist mit Schreiben vom 12.02.2021 auf die Stellungnahme vom 12.10.2020.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Fachstelle Bodenschutz vom 12.02.2021 wird Kenntnis genommen.


Schreiben der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG vom 15.02.2021
Die Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG teilt mit Schreiben vom 15.02.2021 mit, dass keine Einwände bestehen und weist darauf hin, dass sich in diesem Bereich Leitungen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG befinden. Es wird gebeten über Ausbauplanungen und Ausbautermine rechtzeitig zu informieren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Versorgung mit Erdgas in diesem Bereich, bei positiver Wirtschaftlichkeit und Abschluss einer Erschließungsvereinbarung mit dem Erschließungsträger möglich ist.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG vom 15.02.2021 wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Gemeinde Loiching vom 17.02.2021
Die Gemeinde Loiching weist in der Stellungnahme vom 17.02.2021 darauf hin, dass durch das geplante Baugebiet die Ortschaft Loiching übermäßig belastet werden würde. Der Baustellenverkehr für die Erschließung bzw. die Fahrzeuge für die Bebauung würden überwiegend über Loiching verlaufen, da eine Anbindung von der Teisbacher Isarbrücke wegen dem Teisbacher Torbogen nicht möglich ist. Es wird gebeten zu prüfen, ob eine Anbindung gemäß der beigefügten Skizze an das neue Baugebiet über die DGF 16/Isarbrücke Teisbach möglich ist. Durch diese Anbindung an den neuen Autobahnzubringer wäre das neue Baugebiet optimal an den überregionalen Verkehr angebunden und die Ortsdurchfahrt Teisbach bzw. die Ortschaft Loiching werden nicht über Gebühr belastet. Die von der Gemeinde Loiching dargestellte Trasse sollte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes berücksichtigt und geteert werden. Weiterhin sollte ein Hinweis aufgenommen werden, dass eine Anbindung an die Kreisstraße DGF 16 möglich wäre. Dabei orientiert sich die vorgeschlagene Anbindung an die bestehenden Trasse der 20 KV Leitung. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Dingolfing innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nichts verbauen würde, selbst wenn die Anbindung nicht gebaut werden sollte.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Gemeinde Loiching vom 17.02.2021 wird Kenntnis genommen.
Die Möglichkeit einer weiteren Zufahrt bzw. einer Anbindung an die DGF 16 wurde nochmals geprüft.
Im Bereich der vorgeschlagenen Anbindung befindet sich ein Hangwald, der teilweise ein gesetzlich geschütztes Biotop ist, in dem geschützte Arten nachgewiesen wurden. Außerdem ist der nördliche Bereich der vorgeschlagenen Trasse als Landschaftsschutzgebiet (LSG) und Flora Fauna Habitat (FFH-Gebiet) ausgewiesen. In diesen Bereichen ist es gesetzlich verboten, Handlungen bzw. Veränderungen vorzunehmen, die das Gebiet erheblich beeinträchtigen können.
Weiterhin sind selbst bei einer möglichen Trasse, die nicht direkt das FFH-Gebiet durchschneidet, die Auswirkungen auf das Gebiet genauso zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund ist nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde das Ansinnen, eine Straße in diesem Bereich zu errichten oder weitere Planungsoptionen in der Zukunft zu erhalten, mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden bzw. evtl. gesetzlich nicht möglich. Abschließend wurde der Stadt Dingolfing aus naturschutzrechtlichen Gründen dazu geraten, diesen Rest eines Leitenwaldes der Unteren Isar mitsamt seiner besonderen und seltenen Naturausstattung nicht weiter zu beplanen.

Aus diesem Grund folgt die Stadt Dingolfing der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde und sieht derzeit von der Planung einer weiteren Trasse ab.

Ja 8 : Nein 1

Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 18.02.2021
Der Bayerische Bauernverband weist darauf hin, dass der Kreisverkehr und der Umbau der Kreisstraße so erfolgen muss, dass jegliche Großfahrzeuge (Mähdrescher, Raupenfahrwerk, Gülletransporter, Zuckerrübenvollernter usw.) mit einer Fahrzeugbreite von 3,5 m jederzeit die Fahrspur befahren können.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 18.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden berücksichtigt.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 05.02.2021
Die Deutsche Telekom Technik GmbH verweist mit Schreiben vom 05.02.2021 auf die Stellungnahme vom 19.10.2020 hin, die unverändert weiter gilt.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 05.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Verlegung von Leitungen im Bereich des Bebauungsplangebietes darf aus städtebaulichen Gründen ausschließlich in unterirdischer Bauweise erfolgen. Die Planung und der Bauablauf der Erschließung sind rechtzeitig mit der Deutschen Telekom abzustimmen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 17.02.2021
Die Stadtwerke Dingolfing GmbH teilt mit Schreiben vom 17.02.2021 mit, dass gegen die Bauleitplanung keine Einwände bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich derzeit Leitungen der Stadtwerke Dingolfing GmbH in diesem Bereich befinden. Es wird gebeten, dass über weitere Ausbauplanungen und Ausbautermine rechtzeitig informiert wird.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 17.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden berücksichtigt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8.2. Bebauungsplan "Teisbach" Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 8.2
Stadtrat 09. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 16

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) sowie des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBI. Nr, 18/2007, S 588), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 10.07.2018 (GVBI. S. 523) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15.05.2018 (GVBI. S. 260) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 26.06.1962, neugefasst durch Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786) diesen Bebauungsplan als Satzung.

         S a t z u n g

               § 1

Der Bebauungsplan „Teisbach“ mit Begründung vom 10.12.2020, geändert anlässlich der öffentlichen Auslegung, vom 17.03.2021 ist beschlossen.

               § 2

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Neubau Altengerechte Wohnanlage im Stadtzentrum Dingolfing Vorstellung zusätzlicher Varianten zur Materialwahl für die Innenausstattung und die Fassade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beschliessend 9

Beschluss

Von der überarbeiteten Präsentation vom 03.03.2021 des Architekturbüros Ackermann + Renner sowie von den Ausführungen zur Nachhaltigkeit der vorgesehenen HPL-Fassadenplatten wird Kenntnis genommen.

Die Wohnungseingangstüren sollen in HPL mit den Holzdekor „Eiche Riva“ ausgeführt werden.

Ja 9 : Nein 0

Die Fenster und Pfosten-Riegel-Fassade sollen im Farbton „Sepia Braun“ ausgeführt werden.

Ja 9 : Nein 0

Mit der Farbwahl der Geländer und Grafik bei den drei Treppenhäusern besteht grundsätzlich Einverständnis. Über die Farbgebung soll final anhand von Musterflächen vor Ort vom Gremium entschieden werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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10. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö informativ 10
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10.1. Wünsche und Anfragen Wege im Dingolfinger Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 10.1
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10.2. Wünsche und Anfragen Sperrung Treppenanlage von Schul- zur Brückenstraße in Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 10.2
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10.3. Wünsche und Anfragen Friedhof Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 10.3
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10.4. Wünsche und Anfragen Vorabinformation im Ratsinformationssystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 10.4
Datenstand vom 20.05.2021 15:09 Uhr