Datum: 30.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Personal
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:10 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2021-2025 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 für die Stadt Dingolfing
2 Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2025 und Erlass der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2022 für die Obere Spitalstiftung Dingolfing
3 Wünsche und Anfragen

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1. Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2021-2025 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 für die Stadt Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 14. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 30.11.2021 ö beratend 1
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen und Personal beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

1.        Der Stadtrat genehmigt den vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020-2025.

2.         Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung: 
                                               §1
       Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wir hiermit festgesetzt:
       Er schließt
       im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 121.083.100 €
       und 
       im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 35.344.000 €
       ab. 

                                               §2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 1.000.000 € festgesetzt.

                                               §3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
       
                                               §4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                250 v. H.
b) für die Grundstücke (B)                                        250 v. H.
2. Gewerbesteuer                                                300 v. H.

                                         §5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 

                                          §6 
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2022 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2025 und Erlass der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2022 für die Obere Spitalstiftung Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 14. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 30.11.2021 ö beratend 2
Stadtrat 16. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen und Personal beantragt, der Stadtrat wolle beschließen: 

1. Der Stadtrat genehmigt den vorgelegten Finanzplan für die Wirtschaftsjahre 2021 – 2025.

2. Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung und der §§ 2 ff der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Kommunalen Pflegeeinrichtungen erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung für die Obere Spitalstiftung Dingolfing:

       § 1 Haushaltsvolumen
           Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird im Erfolgsplan 
in den Erträgen auf                        9.940.263 EUR
und in den Aufwendungen auf                 9.953.000 EUR
und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf je 193.000 EUR festgesetzt.

       § 2 Kredite
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan sind nicht vorgesehen.

       § 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.

       § 4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan werden   
           nicht beansprucht.

       § 5 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 14. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 30.11.2021 ö informativ 3
Datenstand vom 10.02.2022 15:15 Uhr