Datum: 27.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
2 Informationen
3 Bauanträge
3.1 Bauantrag der Frau Dr. Alexandra Tallafuß auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Bayernwerkstraße 119, Flur-Nr. 1564 Gmkg. Dingolfing
3.2 Antrag auf Vorbescheid der Frau Ramona Hirschberger zum Bau eines Einfamilienhauses in Fertigbauweise als Holzständerbau mit Garage oder Carport auf dem Grundstück Fichtenstraße 15, Flur-Nr. 499/1 Gmkg. Dingolfing
3.3 Bauantrag der Leeb Verwaltungsgesellschaft mbH auf Anbringung eines Lichttransparentes mit Einzelbuchstaben auf dem Grundstück Bahnhofstr. 31, Flur-Nr. 1347 Gmkg. Dingolfing
3.4 Antrag auf Vorbescheid der ARTE Immobilien VV GmbH auf Neubau von 4 Reihenhäusern auf dem Grundstück Hauptstraße 24, Flur-Nr. 1038 Gmkg. Teisbach
3.5 Bauantrag der Citywatt Investment GmbH auf Errichtung von Ladestationen incl. Trafo für E-Autos Einkaufsmarkt Dingolfing auf dem Grundstück Amperstraße 2 und 4, Flur-Nr. 1428/12 Gmkg. Dingolfing
3.6 Bauantrag der Frau Siglinde Amann auf Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Rosenstraße 19 a, Flur-Nr. 1367/1 Gmkg. Teisbach
3.7 Bauantrag der BMW AG auf Neubau automatisches Regal und Stahlbühnen, Werk 02.70, Geb. 083.0, auf dem Grundstück Industriestraße 5, Flur-Nrn. 1117/2 und 1118 Gmkg. Teisbach
3.8 Bauantrag der BMW AG auf Verlagerung einer Einbringplattform, Werk 02.20, Geb. 075.0, auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 1, Flur-Nr. 1823 Gmkg. Dingolfing
3.9 Bauantrag der Frau Eva Goldbrunner auf Errichtung eines Stellplatzes und Überdachung des Eingangsbereiches auf dem Grundstück Bayerwaldring 3, Flur-Nr. 1321/6 Gmkg. Dingolfing
3.10 Bauantrag der Frau Sandra und des Herrn Thomas Pellkofer auf Neubau eines Wintergartens auf dem Grundstück Sonnleite 4, Flur-Nr. 200/52 Gmkg. Frauenbiburg
3.11 Bauantrag der Frau Suna und der Herren Bayram und Murat Gürcü auf Nutzungsänderung einer Teilfläche in einem bestehenden Möbelhaus der Verkaufsfläche in ein Café mit Außenbereich auf dem Grundstück Bajuwarenstraße 16, Flur-Nr. 1920/25 Gmkg. Teisbach
3.12 Bauantrag des Herrn Manfred Fußeder auf Hallenneubau auf dem Grundstück Loichinger Straße 9, Flur-Nr. 444 Gmkg. Teisbach
3.13 Bauantrag des DONAUISAR Klinikums DEG-DGF-Landau gKU auf Nutzungsänderung (Interims-MVZ) Vorübergehender Umbau UG Westflügel zu med. Versorgungszentrum auf dem Grundstück Teisbacher Straße 1, Flur-Nr. 914 Gmkg. Dingolfing
3.14 Bauantrag der ALDI SE & Co. KG auf Pylontausch, Anbringen eines Werbebanners und eines Wandschildes am bestehenden Einzelhandelsgeschäft auf dem Grundstück Gewerbehof 1, Flur-Nr. 3082/7 Gmkg. Dingolfing
3.15 Antrag auf Vorbescheid der Frau Ingeborg und des Herrn Erwin Lell auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Brückenstraße, Flur-Nr. 656/6 Gmkg. Teisbach
3.16 Bauantrag des Landratsamtes Dingolfing-Landau auf Nutzungsänderung Verwaltungsräume 2. OG (BTE) und brandschutztechnischer Umbau auf dem Grundstück Obere Stadt 1, Flur-Nr. 1 und 4 Gmkg. Dingolfing
3.17 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Antrag auf Erteilung des vorzeitigen Beginns durch Neubau (Verlagerung) und Betrieb der Nachlackiererei im Werk 2.4, Geb. 51.2 auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 7, Flur-Nr. 1603 Gmkg. Dingolfing hier: Antrag der BMW AG vom 04.04.2022
4 A92, München - Deggendorf; Planfeststellung für die grundhafte Erneuerung der Autobahn zwischen dem Autobahnkreuz Landshut / Essenbach (B15neu) und der Autobahnanschlussstelle Dingolfing-Ost, Abschnitt 400, Station 4,164 bis Abschnitt 440, Station 3,118, im Gebiet des Marktes Essenbach und der Gemeinden Niederaichbach, Wörth a.d. Isar und Postau, [Landkreis Landshut] sowie der Gemeinden Niederviehbach, Loiching, der Stadt Dingolfing und der Gemeinden Moosthenning und Gottfrieding, [Landkreis Dingolfing-Landau] mit ökologischen Kompensationsmaßnahmen im Gebiet der Gemeinde Adlkofen, der Stadt Landshut sowie des Marktes Pilsting; Planfeststellung nach §§17ff. FStrG i. V. m. Art. 72ff. BayVwVfG – Anhörungsverfahren – Stellungnahme der Stadt Dingolfing
5 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein)
5.1 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
5.2 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
6 Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstein“
6.1 Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstein“ Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
6.2 Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstein“ Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
7 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 39 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos Erweiterung) Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf
8 Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos Erweiterung“ Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf
9 Erschließung Baugebiet „Am Schlosspark Schermau“ Vorstellung der Entwurfsplanung
10 Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen der Stadt Dingolfing sowie Herrn Georg Ingerl, Schwalbenweg 43, 84130 Dingolfing, Herrn Ludwig Scheugenpflug, Eglhof 2, 84164 Moosthenning und Herrn Johann Erhardsberger, Schwalbenweg 20, 84130 Dingolfing
11 Wünsche und Anfragen
11.1 Wünsche und Anfragen Aussegnungshalle im Dingolfinger Friedhof
11.2 Wünsche und Anfragen Radwegbrücke in Schönbühl
11.3 Wünsche und Anfragen Marktplatz 11 in Teisbach, Werbeanlage der Volksbank
11.4 Wünsche und Anfragen Unkrautvernichtung mit Heißwasser
11.5 Wünsche und Anfragen Erweiterung Grundschule St. Josef
11.6 Wünsche und Anfragen Parksituation am Pfarrplatz, Seite Speisemarkt

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 1
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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö informativ 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö 3
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3.1. Bauantrag der Frau Dr. Alexandra Tallafuß auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Bayernwerkstraße 119, Flur-Nr. 1564 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.1

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 13.07.2021 besteht Einverständnis.

Wegen Änderung der Dachneigung beim Haupthaus und Dachform der Grenzgarage wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bayernwerkstraße II“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Antrag auf Vorbescheid der Frau Ramona Hirschberger zum Bau eines Einfamilienhauses in Fertigbauweise als Holzständerbau mit Garage oder Carport auf dem Grundstück Fichtenstraße 15, Flur-Nr. 499/1 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.2

Beschluss

Mit dem Antrag auf Vorbescheid vom 27.03.2022 besteht k e i n Einverständnis.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Asenbach-Krautau“ sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag der Leeb Verwaltungsgesellschaft mbH auf Anbringung eines Lichttransparentes mit Einzelbuchstaben auf dem Grundstück Bahnhofstr. 31, Flur-Nr. 1347 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.3

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 28.03.2022 besteht Einverständnis. Der Errichtung einer Werbeanlage mit Wechselwerbung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.4. Antrag auf Vorbescheid der ARTE Immobilien VV GmbH auf Neubau von 4 Reihenhäusern auf dem Grundstück Hauptstraße 24, Flur-Nr. 1038 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.4

Beschluss

Mit dem Antrag auf Vorbescheid vom 30.03.2022 besteht k e i n Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.5. Bauantrag der Citywatt Investment GmbH auf Errichtung von Ladestationen incl. Trafo für E-Autos Einkaufsmarkt Dingolfing auf dem Grundstück Amperstraße 2 und 4, Flur-Nr. 1428/12 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.5

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 30.03.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.6. Bauantrag der Frau Siglinde Amann auf Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Rosenstraße 19 a, Flur-Nr. 1367/1 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.6

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 23.03.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.7. Bauantrag der BMW AG auf Neubau automatisches Regal und Stahlbühnen, Werk 02.70, Geb. 083.0, auf dem Grundstück Industriestraße 5, Flur-Nrn. 1117/2 und 1118 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.7

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 12.04.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.8. Bauantrag der BMW AG auf Verlagerung einer Einbringplattform, Werk 02.20, Geb. 075.0, auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 1, Flur-Nr. 1823 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.8

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 11.04.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.9. Bauantrag der Frau Eva Goldbrunner auf Errichtung eines Stellplatzes und Überdachung des Eingangsbereiches auf dem Grundstück Bayerwaldring 3, Flur-Nr. 1321/6 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.9

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 24.03.2022 besteht Einverständnis.

Wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Überdachung für die Stellplätze wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sossauer Wiesen“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.10. Bauantrag der Frau Sandra und des Herrn Thomas Pellkofer auf Neubau eines Wintergartens auf dem Grundstück Sonnleite 4, Flur-Nr. 200/52 Gmkg. Frauenbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.10

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 21.03.2022 besteht Einverständnis.

Wegen Überschreitung des Baufensters und Änderung der Dachform wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Außerfeld“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.11. Bauantrag der Frau Suna und der Herren Bayram und Murat Gürcü auf Nutzungsänderung einer Teilfläche in einem bestehenden Möbelhaus der Verkaufsfläche in ein Café mit Außenbereich auf dem Grundstück Bajuwarenstraße 16, Flur-Nr. 1920/25 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.11
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3.12. Bauantrag des Herrn Manfred Fußeder auf Hallenneubau auf dem Grundstück Loichinger Straße 9, Flur-Nr. 444 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.12

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 06.04.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.13. Bauantrag des DONAUISAR Klinikums DEG-DGF-Landau gKU auf Nutzungsänderung (Interims-MVZ) Vorübergehender Umbau UG Westflügel zu med. Versorgungszentrum auf dem Grundstück Teisbacher Straße 1, Flur-Nr. 914 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.13

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 07.04.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.14. Bauantrag der ALDI SE & Co. KG auf Pylontausch, Anbringen eines Werbebanners und eines Wandschildes am bestehenden Einzelhandelsgeschäft auf dem Grundstück Gewerbehof 1, Flur-Nr. 3082/7 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.14
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3.15. Antrag auf Vorbescheid der Frau Ingeborg und des Herrn Erwin Lell auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Brückenstraße, Flur-Nr. 656/6 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.15

Beschluss

Mit dem Antrag auf Vorbescheid vom 22.03.2022 besteht k e i n Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.16. Bauantrag des Landratsamtes Dingolfing-Landau auf Nutzungsänderung Verwaltungsräume 2. OG (BTE) und brandschutztechnischer Umbau auf dem Grundstück Obere Stadt 1, Flur-Nr. 1 und 4 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.16

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 18.03.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.17. Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Antrag auf Erteilung des vorzeitigen Beginns durch Neubau (Verlagerung) und Betrieb der Nachlackiererei im Werk 2.4, Geb. 51.2 auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 7, Flur-Nr. 1603 Gmkg. Dingolfing hier: Antrag der BMW AG vom 04.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 3.17

Beschluss

Vom Antrag der Bayerischen Motorenwerke AG vom 04.04.2022 auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und Antrag auf Erteilung des vorzeitigen Beginns durch Neubau (Verlagerung) und Betrieb der Nachlackiererei im Werk 2.4, Geb. 51.2 auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 7, Flur-Nr. 1603 Gmkg. Dingolfing wird Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. A92, München - Deggendorf; Planfeststellung für die grundhafte Erneuerung der Autobahn zwischen dem Autobahnkreuz Landshut / Essenbach (B15neu) und der Autobahnanschlussstelle Dingolfing-Ost, Abschnitt 400, Station 4,164 bis Abschnitt 440, Station 3,118, im Gebiet des Marktes Essenbach und der Gemeinden Niederaichbach, Wörth a.d. Isar und Postau, [Landkreis Landshut] sowie der Gemeinden Niederviehbach, Loiching, der Stadt Dingolfing und der Gemeinden Moosthenning und Gottfrieding, [Landkreis Dingolfing-Landau] mit ökologischen Kompensationsmaßnahmen im Gebiet der Gemeinde Adlkofen, der Stadt Landshut sowie des Marktes Pilsting; Planfeststellung nach §§17ff. FStrG i. V. m. Art. 72ff. BayVwVfG – Anhörungsverfahren – Stellungnahme der Stadt Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 4

Beschluss

Die Stadt Dingolfing stimmt dem Vorhaben bzgl. der grundhaften Erneuerung der Autobahn A 92 zwischen dem Autobahnkreuz Landshut / Essenbach (B15neu) und der Autobahnanschlussstelle Dingolfing-Ost im Gebiet der Stadt Dingolfing unter der Voraussetzung zu, dass im Zuge der Baumaßnahme an den nahegelegenen Wohngebieten im Stadtgebiet eine Lärmschutzmaßnahme durchgeführt wird.
Nach unserer Auffassung liegt eine wesentliche Änderung im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vor.
Die Verbreiterung des Autobahnquerschnittes macht die Autobahn leistungsfähiger. Die Verkehrszahlen zeigen einen kontinuierlichen Anstieg der Verkehrsstärken. Beispielsweise ist im Abschnitt 10 ein Anstieg der Schwerverkehrsstärke nach Abschluss der geplanten Sanierung in den kommenden 10 Jahren von ca. 35 % prognostiziert.
Des Weiteren ist die Verbreiterung beider Fahrtrichtungen von 10,0 m auf 12,0 m geplant. 
Außerdem werden derzeit und auch nach der Sanierung die festgelegten Immissionsgrenzwerte gemäß der 16. BImSchV im Bereich der Wohngebiete von 59 dB(A) am Tag bzw. 49 dB(A) in der Nacht vielfach nicht eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 5
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5.1. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 5.1
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 12.05.2022 ö beschliessend 3

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen. 

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen das Deckblatt 
Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen:

Stadtwerke Dingolfing – Schreiben vom 28.03.2022
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Schreiben vom 30.03.2022
AWV Isar-Inn – Schreiben vom 13.04.2022
Gemeinde Moosthenning – Schreiben vom 14.03.2022
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 11.04.2022

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.

Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 12.04.2022
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut teilt mit Schreiben vom 13.04.2022 mit, dass die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch die Stadtwerke bzw. Stadt Dingolfing sichergestellt ist. 

Ebenfalls verweist das Wasserwirtschaftsamt darauf, dass im Bebauungsplan noch keine Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung getroffen wurde. Im Umweltbericht ist aufgeführt, dass eine vollständige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers über Rigolen und Versickerungsmulden vorgesehen ist. Die Versickerung mittels Versickerungsmulden sollte dabei vorrangig angestrebt werden. 
Wir empfehlen, die Flächen, die für die Versickerung, Ableitung bzw. Retention von Niederschlagswasser erforderlich sind, entsprechend der Erschließungskonzeption planlich festzusetzen. 
Für die Dacheindeckung ist eine Metalleindeckung erlaubt. Dies ist bei der Niederschlagswasserbeseitigung zu berücksichtigen. In Bereichen mit Versickerung des Niederschlagswassers sind nur Kupfer- und Zinkbleche mit geeigneter Beschichtung oder andere wasserwirtschaftlich unbedenkliche Materialen (z. B. Aluminium, Edelstahl) zulässig. Die vorgesehene Dachbegrünung zur abflussbremsenden Wirkung würde begrüßt werden. 
Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis mit entsprechenden Unterlagen beim Landratsamt Dingolfing-Landau einzuholen. 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Planumgriffs mit hohen Grundwasserständen zwischen 2,4 - 3,0 m unterhalb der natürlichen Geländeoberkante zu rechnen ist. Diese unterliegen jahreszeitlichen und witterungsbedingten Schwankungen. 
Dabei können sich Einschränkungen bei der Planung und Gestaltung von Kellern und bei der Bauausführung als erforderlich erweisen. Wir empfehlen, auf einen Keller zu verzichten bzw. diesen zumindest wasserdicht (weiße Wanne) auszuführen. 
Den Bauherrn ist zu empfehlen, die Grundwasserverhältnisse bereits zu Beginn der Bauplanung zu erkunden. Sollte durch die Einzelbauvorhaben auf das Grundwasser eingewirkt werden (z.B. Aufstau, Absenkung), bedarf es einer wasserrechtlichen Genehmigung. 

Der Mutterboden ist nach § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vergeudung und Vernichtung zu schützen. Überschüssiger Mutterboden (Oberboden) oder geeigneter Unterboden sind möglichst nach den Vorgaben des §12 BBodSchV zu verwerten. Weiterhin sind auch der belebte Oberboden und der kulturfähige Unterboden zu schonen, getrennt abzutragen, fachgerecht zwischenzulagern, vor Verdichtung zu schützen und möglichst wieder seiner Nutzung zuzuführen. 
Das Befahren von Boden ist bei ungünstigen Boden- und Witterungsverhältnissen möglichst zu vermeiden. Ansonsten sind Schutzmaßnahmen entsprechend DIN 18915 zu treffen. 
Bei der Baugrunduntersuchung wurde in den Bodenproben erhöhte Zuordnungswerte (Z1.1) nach Verfüll-Leitfaden für die Parameter MKW, Blei und Zink festgestellt. Bei der Verwertung bzw. Entsorgung des Bodenaushubs ist daher mit erhöhten Kosten zu rechnen. 
Je nach weiterer Verwertung bzw. Entsorgung ist das Bodenmaterial soweit möglich bereits getrennt nach Materialsorten und deren möglichen bzw. vermuteten Belastungen auszubauen und in separaten Haufwerken zu lagern, um nach erfolgter Haufwerksuntersuchung eine zielgerichtete Verwertung bzw. Entsorgung des jeweiligen Materials zu gewährleisten. 

Die einzelnen Haufwerke sind zum Schutz des darunterliegenden Bodens auf zur Sicherheit doppelt ausgelegten dichten Planen zu lagern und mit wetterfesten Folien bzw. Planen abzudecken. Die Abdeckung hat so zu erfolgen, dass die Haufwerke vollständig vor Witterungseinflüssen (Wind, Regen) geschützt sind. So wird ein Durchfeuchten der Haufwerke, eine dadurch bedingte Auswaschung und Versickerung von Schadstoffen in den Boden und das Grundwasser sowie ein Verwehen von Feinstmaterial durch Windeinfluss unterbunden. Bei einer Verwertung vor Ort ist der RC-Leitfaden zu beachten.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 12.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Hinweise und Anregungen werden im nachfolgenden Bauleitplanverfahren berücksichtigt.


Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24, vom 13.04.2022
Die Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24, teilt mit Schreiben vom 13.04.2022 mit, dass das Plangebiet im rechtskräftigen Flächennutzungsplan derzeit als WA ausgewiesen ist und dies soll umgewidmet werden. Ansonsten stehen der Raumordnung und Landesplanung keine Erfordernisse entgegen.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24, vom 13.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.


Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 13.04.2022
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz teilt mit Schreiben vom 13.04.2022 mit, dass aktuell keine Informationen vorliegen, die gegen die Planung sprechen. Von Seiten der Handwerkskammer sind keine Planungen bzw. Maßnahmen beabsichtigt oder eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 13.04.2022 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde, vom 11.04.2022
Die Untere Naturschutzbehörde teilt mit Schreiben vom 11.04.2022 mit, dass mit der Planung grundsätzlich Einverständnis besteht. Da jedoch eine Ausgleichsfläche fehlt, wird empfohlen, auf den Flur-Nummern 1132/2 und 1133 T. Gmkg. Dingolfing eine Streuobstwiese zu schaffen, die als ökologisch hochwirksame Eingrünung und Einbindung dienen kann.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde, vom 11.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing Landau, Abteilung Wasserrecht, vom 05.04.2022
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Abteilung Wasserrecht, verweist mit Schreiben vom 05.04.2022 darauf, dass das Niederschlagwasser grundsätzlich zu versickern ist. Erst wenn durch ein Gutachten nachgewiesen ist, dass eine Versickerung nicht möglich ist, ist nach Rückhaltung (z.B. rechtlich gesicherte Zisterne, Rückhaltebecken) eine Einleitung in den Kanal / ein Oberflächengewässer zu prüfen. Es wird ebenfalls auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) i. V. m. den Techn. Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) sowie auf die Techn. Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) hingewiesen. Eine punktuelle Versickerung ist nicht zulässig (s. NWFreiV). Für die Versickerung und/oder Einleitung in ein Oberflächengewässer ist ggf. rechtzeitig eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. 

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Wasserrecht, vom 05.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Hinweise werden im nachfolgenden Bauleitplanverfahren beachtet.


Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 05.04.2022
Der Kreisbrandrat weist mit Schreiben vom 05.04.2022 darauf hin, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu allen Gebäuden für Feuerwehrfahrzeuge und den Rettungsdienst gesichert sein muss. Die „Richtlinien über die Feuerwehr“ sind dabei einzuhalten.

Ebenfalls muss im Plangebiet die Grundversorgung an Löschwasser sichergestellt sein. Die notwendige Löschwassermenge ergibt sich aus der Technischen Regel des DVGW (Arbeitsblatt W 405). Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren kann für das geplante Objekt auch eine höhere Löschwassermenge ermittelt werden. Die geforderte Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck von mind. 1,5 bar zur Verfügung stehen. Der nächstgelegene Hydrant sollte nicht weiter als 80 - 100 Meter vom geplanten Objekt entfernt liegen Überflurhydranten sind dabei den Unterflurhydranten vorzuziehen.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 05.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Hinweise und Anregungen werden im nachfolgenden Bauleitplanverfahren beachtet.


Schreiben der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG vom 12.04.2022
Die Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG teilt mit Schreiben vom 12.04.2022 mit, dass eine Anschlussmöglichkeit an das Gasnetz der Gasversorgung Dingolfing besteht. Ansonsten bestehen gegen die Planung keine Einwände.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG vom 12.04.2022 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Abfall- und Bodenschutzrecht vom 14.04.2022
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Abteilung Abfall- und Bodenschutzrecht, weist mit Schreiben vom 14.04.2022 darauf hin, dass die Grundstücke mit den Flur-Nummern 1132/2 und 1133 T. Gmkg. Dingolfing nicht im Altlastenkataster ABuDIs erfasst sind.
Dem Landratsamt Dingolfing-Landau liegen nach derzeitigem Kenntnistand keine Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlasten vor. 
Bei dem Altlastenkataster handelt es sich um ein behördeninternes, strukturiertes Flächeninformationssystem zur Erhebung von Daten und Altlasten, Altlastenverdachtsflächen sowie stofflichen schädlichen Bodenveränderungen in Bayern. Eine Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster kann immer nur den derzeitigen Kenntnisstand der Behörde wiedergeben. Es besteht daher immer ein Restrisiko, dass ein Grundstück durch bisher nicht bekannte Altlasten oder stoffliche Bodenveränderungen belastet ist.

Bei der Baugrunduntersuchung wurden in den Bodenproben erhöhte Zuordnungswerte (Z1.1) nach Verfüll-Leitfaden für die Parameter MKW, Blei und Zink festgestellt. Bei der Verwertung bzw. Entsorgung des Bodenaushubs ist daher mit erhöhten Kosten zu rechnen. 

Je nach weiterer Verwertung bzw. Entsorgung ist das Bodenmaterial soweit möglich bereits getrennt nach Materialsorten und deren möglichen bzw. vermuteten Belastungen auszubauen und in separaten Haufwerken zu lagern, um nach erfolgter Haufwerksuntersuchung eine zielgerichtete Verwertung bzw. Entsorgung des jeweiligen Materials zu gewährleisten. 
Die einzelnen Haufwerke sind zum Schutz des darunterliegenden Bodens auf zur Sicherheit doppelt ausgelegten dichten Planen zu lagern und mit wetterfesten Folien bzw. Planen abzudecken. Die Abdeckung hat so zu erfolgen, dass die Haufwerke vollständig vor Witterungseinflüssen (Wind, Regen) geschützt sind. So wird ein Durchfeuchten der Haufwerke, eine dadurch bedingte Auswaschung und Versickerung von Schadstoffen in den Boden und das Grundwasser sowie ein Verwehen von Feinstmaterial durch Windeinfluss unterbunden. Bei einer Verwertung vor Ort ist der RC-Leitfaden zu beachten.

Die ordnungsgemäße Verbringung des im Zuge der Baumaßnahme anfallenden und im Baugebiet nicht wieder zu verwendenden Bodenaushub ist durch entsprechende Unterlagen zu dokumentieren. Diese sind aufzubewahren und auf Verlangen der Bodenschutzbehörde beim Landratsamt Dingolfing-Landau vorzulegen.

Es ist eine genaue Massenbilanzierung des anfallenden Bodenmaterials (unterschieden zwischen Oberboden, Unterboden und Untergrund) zu erstellen, aus der hervorgeht, wieviel und welches Bodenmaterial die Baustelle zur Verwertung oder Deponierung verlässt. Die sach-, umweltgerechten und rechtskonformen Verwertungs- und Entsorgungswege sind darin aufzuzeigen. Ausreichende Lagerflächen für das anfallende Bodenmaterial und die notwendigen Lagerzeiten sind dabei zu berücksichtigen.

Bei der Verwertung von Bodenmaterial durch Auf- und Einbringen von Materialien in eine durchwurzelbare Bodenschicht sind die materiell-rechtlichen Vorgaben des Bodenschutzrechts (vgl. § 12 BBodSchV) einzuhalten. Insbesondere ist nur Bodenmaterial zur Verwertung geeignet, welches die Vorsorgewerte der BBodSchV (bei Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen 70 % davon) nicht überschreitet. Des Weiteren muss die Kombinationseignung von zu verwertendem Bodenmaterial mit dem Boden der Verwertungsfläche nach DIN 19731 gegeben sein.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass Aufschüttungen mit einer Höhe von mehr als 2 m oder einer Fläche von mehr als 500 m² grundsätzlich einer Baugenehmigung bedürfen. 
Sollten im Zuge der Baumaßnahmen organoleptisch auffälliges Bodenmaterial, Abfälle, Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen zu Tage treten, ist die Abteilung Bodenschutz- und Abfallrecht beim Landratsamt Dingolfing-Landau unverzüglich zu informierten.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Abfall- und Bodenschutzrecht vom 14.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden in vollem Umfang im nachfolgenden Bauleitplanverfahren beachtet und umgesetzt. 


Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 20.04.2022
Die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH teilt mit Schreiben vom 20.04.2022 mit, dass sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens befinden. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet wird dazu eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über den vorhandenen Leitungsbestand abgegeben. Ansonsten bestehen gegen die geplante Maßnahme keine Einwände.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 20.04.2022 wird Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5.2. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 5.2
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 12.05.2022 ö beschliessend 4

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.04.2022 mit Begründung wird gebilligt.

Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstein“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 6
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6.1. Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstein“ Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 6.1
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 12.05.2022 ö beschliessend 5

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen. 

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstein“ keine Einwände bestehen:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Schreiben vom 30.03.2022
Gemeinde Moosthenning – Schreiben vom 14.03.2022
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 11.04.2022

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.


Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 28.03.2022
Die Stadtwerke Dingolfing GmbH teilt mit Schreiben vom 28.03.2022 mit, dass die Trafostation im Parkplatzbereich, wie bereits besprochen, aufgestellt wird. Der Wasserhausanschluss von Kupfersteinstr. 44 liegt im Grundstück des betroffenen Bebauungsplanes.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing vom 28.03.2022 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Wasserwirtschaftsamts Landshut vom 13.04.2022:
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut teilt mit Schreiben vom 13.04.2022 mit, dass die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch die Stadtwerke bzw. Stadt Dingolfing sichergestellt ist. 

Ebenfalls verweist das Wasserwirtschaftsamt darauf, dass im Bebauungsplan noch keine Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung getroffen wurde. Im Umweltbericht ist aufgeführt, dass eine vollständige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers über Rigolen und Versickerungsmulden vorgesehen ist. Die Versickerung mittels Versickerungsmulden sollte dabei vorrangig angestrebt werden. 
Wir empfehlen, die Flächen, die für die Versickerung, Ableitung bzw. Retention von Niederschlagswasser erforderlich sind, entsprechend der Erschließungskonzeption planlich festzusetzen. 
Für die Dacheindeckung ist eine Metalleindeckung erlaubt. Dies ist bei der Niederschlagswasserbeseitigung zu berücksichtigen. In Bereichen mit Versickerung des Niederschlagswassers sind nur Kupfer- und Zinkbleche mit geeigneter Beschichtung oder andere wasserwirtschaftlich unbedenkliche Materialen (z. B. Aluminium, Edelstahl) zulässig. Die vorgesehene Dachbegrünung zur abflussbremsenden Wirkung würde begrüßt werden. 
Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis mit entsprechenden Unterlagen beim Landratsamt Dingolfing-Landau einzuholen. 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Planumgriffs mit hohen Grundwasserständen zwischen 2,4 - 3,0 m unterhalb der natürlichen Geländeoberkante zu rechnen ist. Diese unterliegen jahreszeitlichen und witterungsbedingten Schwankungen. 
Dabei können sich Einschränkungen bei der Planung und Gestaltung von Kellern und bei der Bauausführung als erforderlich erweisen. Wir empfehlen, auf einen Keller zu verzichten bzw. diesen zumindest wasserdicht (weiße Wanne) auszuführen. 
Den Bauherrn ist zu empfehlen, die Grundwasserverhältnisse bereits zu Beginn der Bauplanung zu erkunden. Sollte durch die Einzelbauvorhaben auf das Grundwasser eingewirkt werden (z.B. Aufstau, Absenkung), bedarf es einer wasserrechtlichen Genehmigung. 

Der Mutterboden ist nach § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vergeudung und Vernichtung zu schützen. Überschüssiger Mutterboden (Oberboden) oder geeigneter Unterboden sind möglichst nach den Vorgaben des §12 BBodSchV zu verwerten. Weiterhin sind auch der belebte Oberboden und der kulturfähige Unterboden zu schonen, getrennt abzutragen, fachgerecht zwischenzulagern, vor Verdichtung zu schützen und möglichst wieder seiner Nutzung zuzuführen. 
Das Befahren von Boden ist bei ungünstigen Boden- und Witterungsverhältnissen möglichst zu vermeiden. Ansonsten sind Schutzmaßnahmen entsprechend DIN 18915 zu treffen. 

Bei der Baugrunduntersuchung wurde in den Bodenproben erhöhte Zuordnungswerte (Z1.1) nach Verfüll-Leitfaden für die Parameter MKW, Blei und Zink festgestellt. Bei der Verwertung bzw. Entsorgung des Bodenaushubs ist daher mit erhöhten Kosten zu rechnen. 
Je nach weiterer Verwertung bzw. Entsorgung ist das Bodenmaterial soweit möglich bereits getrennt nach Materialsorten und deren möglichen bzw. vermuteten Belastungen auszubauen und in separaten Haufwerken zu lagern, um nach erfolgter Haufwerksuntersuchung eine zielgerichtete Verwertung bzw. Entsorgung des jeweiligen Materials zu gewährleisten. 
Die einzelnen Haufwerke sind zum Schutz des darunterliegenden Bodens auf zur Sicherheit doppelt ausgelegten dichten Planen zu lagern und mit wetterfesten Folien bzw. Planen abzudecken. Die Abdeckung hat so zu erfolgen, dass die Haufwerke vollständig vor Witterungseinflüssen (Wind, Regen) geschützt sind. So wird ein Durchfeuchten der Haufwerke, eine dadurch bedingte Auswaschung und Versickerung von Schadstoffen in den Boden und das Grundwasser sowie ein Verwehen von Feinstmaterial durch Windeinfluss unterbunden. Bei einer Verwertung vor Ort ist der RC-Leitfaden zu beachten.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 12.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Hinweise und Anregungen werden im nachfolgenden Bauleitplanverfahren berücksichtigt.


Schreiben des AWV Isar-Inn vom 13.04.2022:
Der AWV Isar-Inn bittet in seinem Schreiben vom 13.04.2022 darum, Folgendes zu beachten:
Die Wendemöglichkeiten für Abfallsammelfahrzeuge müssen mindestens den Anforderungen der Rast 06 entsprechen. Demnach muss der Wendekreis einen Durchmesser von 18 m haben. 
Kann das Objekt mangels Wendemöglichkeit nicht direkt angefahren werden, müssen die Abfallsammelbehälter an der nächsten öffentlich befahrbaren Straße („Kupfersteinstraße“) bereitgestellt werden.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des AWV Isar-Inn vom 13.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Anforderungen werden beachtet.


Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24, vom 13.04.2022
Die Regierung von Niederbayern teilt mit Schreiben vom 13.04.2022 mit, dass das Planungsziel die Schaffung einer bedarfsgerechten Kindertagestätte mit entsprechenden Freianlagen, Parkmöglichkeiten und öffentlicher verkehrstechnischer Anbindung ist. Es ist ein landesplanerisches Ziel, soziale Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhalten.
Die Planung entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24, vom 13.04.2022 wird Kenntnis genommen.


Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 13.04.2022
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz teilt mit Schreiben vom 13.04.2022 mit, dass aktuell keine Informationen vorliegen, die gegen die Planung sprechen. Von Seiten der Handwerkskammer sind keine Planungen bzw. Maßnahmen beabsichtigt oder eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 13.04.2022 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde, vom 11.04.2022
Die Untere Naturschutzbehörde teilt mit Schreiben vom 11.04.2022 mit, dass mit der Planung grundsätzlich Einverständnis besteht. Da jedoch eine Ausgleichsfläche fehlt, wird empfohlen, auf den Flur-Nummern 1132/2 und 1133 T. Gmkg. Dingolfing eine Streuobstwiese zu schaffen, die als ökologisch hochwirksame Eingrünung und Einbindung dienen kann.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde, vom 11.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing Landau, Abteilung Wasserrecht, vom 05.04.2022
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Abteilung Wasserrecht, verweist mit Schreiben vom 05.04.2022 darauf, dass das Niederschlagwasser grundsätzlich zu versickern ist. Erst wenn durch ein Gutachten nachgewiesen ist, dass eine Versickerung nicht möglich ist, ist nach Rückhaltung (z.B. rechtlich gesicherte Zisterne, Rückhaltebecken) eine Einleitung in den Kanal / ein Oberflächengewässer zu prüfen. Es wird ebenfalls auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) i. V. m. den Techn. Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) sowie auf die Techn. Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) hingewiesen. Eine punktuelle Versickerung ist nicht zulässig (s. NWFreiV). Für die Versickerung und/oder Einleitung in ein Oberflächengewässer ist ggf. rechtzeitig eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. 

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Wasserrecht, vom 05.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Hinweise werden im nachfolgenden Bauleitplanverfahren beachtet.


Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 05.04.2022
Der Kreisbrandrat weist mit Schreiben vom 05.04.2022 darauf hin, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu allen Gebäuden für Feuerwehrfahrzeuge und den Rettungsdienst gesichert sein muss. Die „Richtlinien über die Feuerwehr“ sind dabei einzuhalten.

Ebenfalls muss im Plangebiet die Grundversorgung an Löschwasser sichergestellt sein. Die notwendige Löschwassermenge ergibt sich aus der Technischen Regel des DVGW (Arbeitsblatt W 405). Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren kann für das geplante Objekt auch eine höhere Löschwassermenge ermittelt werden. Die geforderte Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck von mind. 1,5 bar zur Verfügung stehen. Der nächstgelegene Hydrant sollte nicht weiter als 80 - 100 Meter vom geplanten Objekt entfernt liegen Überflurhydranten sind dabei den Unterflurhydranten vorzuziehen.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 05.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Hinweise und Anregungen werden im nachfolgenden Bauleitplanverfahren beachtet.


Schreiben der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG vom 12.04.2022
Die Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG teilt mit Schreiben vom 12.04.2022 mit, dass eine Anschlussmöglichkeit an das Gasnetz der Gasversorgung Dingolfing besteht. Ansonsten bestehen gegen die Planung keine Einwände.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG vom 12.04.2022 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Abfall- und Bodenschutzrecht vom 14.04.2022
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Abteilung Abfall- und Bodenschutzrecht, weist mit Schreiben vom 14.04.2022 darauf hin, dass die Grundstücke mit den Flur-Nummern 1132/2 und 1133 T. Gmkg. Dingolfing nicht im Altlastenkataster ABuDIs erfasst sind.
Dem Landratsamt Dingolfing-Landau liegen nach derzeitigem Kenntnistand keine Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlasten vor. 
Bei dem Altlastenkataster handelt es sich um ein behördeninternes, strukturiertes Flächeninformationssystem zur Erhebung von Daten und Altlasten, Altlastenverdachtsflächen sowie stofflichen schädlichen Bodenveränderungen in Bayern. Eine Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster kann immer nur den derzeitigen Kenntnisstand der Behörde wiedergeben. Es besteht daher immer ein Restrisiko, dass ein Grundstück durch bisher nicht bekannte Altlasten oder stoffliche Bodenveränderungen belastet ist.

Bei der Baugrunduntersuchung wurden in den Bodenproben erhöhte Zuordnungswerte (Z1.1) nach Verfüll-Leitfaden für die Parameter MKW, Blei und Zink festgestellt. Bei der Verwertung bzw. Entsorgung des Bodenaushubs ist daher mit erhöhten Kosten zu rechnen. 

Je nach weiterer Verwertung bzw. Entsorgung ist das Bodenmaterial soweit möglich bereits getrennt nach Materialsorten und deren möglichen bzw. vermuteten Belastungen auszubauen und in separaten Haufwerken zu lagern, um nach erfolgter Haufwerksuntersuchung eine zielgerichtete Verwertung bzw. Entsorgung des jeweiligen Materials zu gewährleisten. 
Die einzelnen Haufwerke sind zum Schutz des darunterliegenden Bodens auf zur Sicherheit doppelt ausgelegten dichten Planen zu lagern und mit wetterfesten Folien bzw. Planen abzudecken. Die Abdeckung hat so zu erfolgen, dass die Haufwerke vollständig vor Witterungseinflüssen (Wind, Regen) geschützt sind. So wird ein Durchfeuchten der Haufwerke, eine dadurch bedingte Auswaschung und Versickerung von Schadstoffen in den Boden und das Grundwasser sowie ein Verwehen von Feinstmaterial durch Windeinfluss unterbunden. Bei einer Verwertung vor Ort ist der RC-Leitfaden zu beachten.

Die ordnungsgemäße Verbringung des im Zuge der Baumaßnahme anfallenden und im Baugebiet nicht wieder zu verwendenden Bodenaushub ist durch entsprechende Unterlagen zu dokumentieren. Diese sind aufzubewahren und auf Verlangen der Bodenschutzbehörde beim Landratsamt Dingolfing-Landau vorzulegen.

Es ist eine genaue Massenbilanzierung des anfallenden Bodenmaterials (unterschieden zwischen Oberboden, Unterboden und Untergrund) zu erstellen, aus der hervorgeht, wieviel und welches Bodenmaterial die Baustelle zur Verwertung oder Deponierung verlässt. Die sach-, umweltgerechten und rechtskonformen Verwertungs- und Entsorgungswege sind darin aufzuzeigen. Ausreichende Lagerflächen für das anfallende Bodenmaterial und die notwendigen Lagerzeiten sind dabei zu berücksichtigen.

Bei der Verwertung von Bodenmaterial durch Auf- und Einbringen von Materialien in eine durchwurzelbare Bodenschicht sind die materiell-rechtlichen Vorgaben des Bodenschutzrechts (vgl. § 12 BBodSchV) einzuhalten. Insbesondere ist nur Bodenmaterial zur Verwertung geeignet, welches die Vorsorgewerte der BBodSchV (bei Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen 70 % davon) nicht überschreitet. Des Weiteren muss die Kombinationseignung von zu verwertendem Bodenmaterial mit dem Boden der Verwertungsfläche nach DIN 19731 gegeben sein.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass Aufschüttungen mit einer Höhe von mehr als 2 m oder einer Fläche von mehr als 500 m² grundsätzlich einer Baugenehmigung bedürfen. 
Sollten im Zuge der Baumaßnahmen organoleptisch auffälliges Bodenmaterial, Abfälle, Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen zu Tage treten, ist die Abteilung Bodenschutz- und Abfallrecht beim Landratsamt Dingolfing-Landau unverzüglich zu informierten.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Abfall- und Bodenschutzrecht vom 14.04.2022 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden in vollem Umfang in nachfolgenden Bauleitplanverfahren beachtet und umgesetzt. 


Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 20.04.2022
Die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH teilt mit Schreiben vom 20.04.2022 mit, dass eine Ausbauentscheidung nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien getroffen wird. Dazu erfolgt eine Bewertung entsprechend der Anfrage der Stadt Dingolfing zu einem Neubaugebiet. 

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 20.04.2022 wird Kenntnis genommen. 


Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 20.04.2022
Die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH teilt mit Schreiben vom 20.04.2022 mit, dass sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH befinden, deren Lage auf beiliegenden Bestandsplänen dargestellt ist. Bei der Bauausführung sind diese Anlagen zu schützen bzw. zu sichern, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen.

Sollte eine Umverlegung oder Baufeldfreimachung der Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, wird mindestens drei Monate vor Baubeginn der Antrag der Stadt an TDR-S-Bayern.de@vodafone.com benötigt, um eine Planung und Bauvorbereitung sowie die notwendigen Arbeiten veranlassen zu können.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass ggf. die durch den Ersatz (städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen) oder die Verlegung der Leitungen der Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten nach § 150 (1) BauGB zu erstatten sind.

Beschluss:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 20.04.2022 wird Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2. Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstein“ Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 6.2
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 12.05.2022 ö beschliessend 6

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Kupferstein“ vom 27.04.2022 mit Begründung wird gebilligt.

Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 39 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos Erweiterung) Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 7
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 12.05.2022 ö beschliessend 7

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Der Vorentwurf des Deckblattes Nr. 39 (Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos Erweiterung) zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 13.04.2022 mit Begründung wird gebilligt.

Der Vorentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos Erweiterung“ Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 8
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 12.05.2022 ö beschliessend 8

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos Erweiterung“ vom 13.04.2022 mit Begründung wird gebilligt.

Der Vorentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Erschließung Baugebiet „Am Schlosspark Schermau“ Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beschliessend 9

Beschluss

Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen der Stadt Dingolfing sowie Herrn Georg Ingerl, Schwalbenweg 43, 84130 Dingolfing, Herrn Ludwig Scheugenpflug, Eglhof 2, 84164 Moosthenning und Herrn Johann Erhardsberger, Schwalbenweg 20, 84130 Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 10

Beschluss

Der Durchführungsvertrag zum Vorhabens- und Erschließungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos Erweiterung“ sowie weitere Vereinbarungen zwischen der Stadt Dingolfing und den Herren Georg Ingerl, Ludwig Scheugenpflug und Johann Erhardsberger wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö informativ 11
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11.1. Wünsche und Anfragen Aussegnungshalle im Dingolfinger Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö 11.1
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11.2. Wünsche und Anfragen Radwegbrücke in Schönbühl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 11.2
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11.3. Wünsche und Anfragen Marktplatz 11 in Teisbach, Werbeanlage der Volksbank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 11.3
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11.4. Wünsche und Anfragen Unkrautvernichtung mit Heißwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 11.4
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11.5. Wünsche und Anfragen Erweiterung Grundschule St. Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 11.5
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11.6. Wünsche und Anfragen Parksituation am Pfarrplatz, Seite Speisemarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 27.04.2022 ö beratend 11.6
Datenstand vom 02.06.2022 14:35 Uhr