Datum: 12.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
2 Informationen
3 Bauanträge
3.1 Bauantrag auf Erweiterung Hochregallager, Werke 2.4, Geb. 53.1 auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 7, Flur-Nr. 1603 Gmkg. Dingolfing hier: Tektur
3.2 Bauantrag auf Abbruch einer Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Spitalweg 6, Flur-Nr. 643 Gmkg. Dingolfing
3.3 Bauantrag auf Errichtung einer Ladeinfrastruktur auf dem Grundstück Laaberstraße 4, Flur-Nr. 1699 Gmkg. Dingolfing
3.4 Bauantrag auf Anhebung der Dachkonstruktion zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Josefine-Schmidt-Straße 9, Flur-Nr. 215/2 Gmkg. Teisbach
3.5 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Waldesruh 75, Flur-Nr. 752/30 Gmkg. Dingolfing hier: Tektur
3.6 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Außerfeld" wegen Errichtung eines Mülltonnenunterstandes mit Holzlege auf dem Grundstück Sonnleite 11, Flur-Nr. 177 Gmkg. Frauenbiburg
4 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Am Sportplatz" durch Deckblatt Nr. 6 im beschleunigten Verfahren Aufstellungsbeschluss
5 Änderung des Bebauungsplanes "Höll-Ost" durch Deckblatt Nr. 11 im beschleunigten Verfahren Aufstellungsbeschluss
6 Änderung des Bebauungsplanes "Geratsberg" durch Deckblatt Nr. 20 im beschleunigten Verfahren Aufstellungsbeschluss
7 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein)
7.1 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
7.2 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblat Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) Feststellungsbeschluss
8 Bebauungsplan "Kindertagesstätte Kupferstein"
8.1 Bebauungsplan "Kindertagesstätte Kupferstein" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
8.2 Bebauungsplan "Kindertagesstätte Kupferstein" Satzungsbeschluss
9 Wünsche und Anfragen
9.1 Wünsche und Anfragen Vorhaben "Parken Am Herrenweiher"
9.2 Wünsche und Anfragen Energieversorgung im Neubaugebiet "Teisbach"

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beschliessend 1

Beschluss

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 22.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö informativ 2
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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö 3
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3.1. Bauantrag auf Erweiterung Hochregallager, Werke 2.4, Geb. 53.1 auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 7, Flur-Nr. 1603 Gmkg. Dingolfing hier: Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beschliessend 3.1

Beschluss

Mit dem Tekturantrag vom 30.05.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag auf Abbruch einer Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Spitalweg 6, Flur-Nr. 643 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beschliessend 3.2

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 31.05.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag auf Errichtung einer Ladeinfrastruktur auf dem Grundstück Laaberstraße 4, Flur-Nr. 1699 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beschliessend 3.3

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 13.05.2022 besteht Einverständnis.
Ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. Bauantrag auf Anhebung der Dachkonstruktion zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Josefine-Schmidt-Straße 9, Flur-Nr. 215/2 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beschliessend 3.4

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 01.07.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.5. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Waldesruh 75, Flur-Nr. 752/30 Gmkg. Dingolfing hier: Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beschliessend 3.5

Beschluss

Mit dem Tekturantrag vom 04.07.2022 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.6. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Außerfeld" wegen Errichtung eines Mülltonnenunterstandes mit Holzlege auf dem Grundstück Sonnleite 11, Flur-Nr. 177 Gmkg. Frauenbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beschliessend 3.6

Beschluss

Mit dem Antrag auf isolierte Befreiung vom 31.05.2022 besteht Einverständnis.
Ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 m zur öffentlichen Verkehrsfläche ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Am Sportplatz" durch Deckblatt Nr. 6 im beschleunigten Verfahren Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beratend 4
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschliessend 4

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ durch Deckblatt Nr. 6 besteht Einverständnis. Die Änderung ist gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Die mit der Änderung anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Änderung des Bebauungsplanes "Höll-Ost" durch Deckblatt Nr. 11 im beschleunigten Verfahren Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beratend 5

Beschluss

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Höll-Ost“ durch Deckblatt Nr. 11 besteht Einverständnis. Die Änderung ist gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Änderung des Bebauungsplanes "Geratsberg" durch Deckblatt Nr. 20 im beschleunigten Verfahren Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beratend 6
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschliessend 5

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Geratsberg“ durch Deckblatt Nr. 20 besteht Einverständnis. Die Änderung ist gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Die mit der Änderung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beratend 7
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7.1. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beratend 7.1
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschliessend 6

Beschluss

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen das Deckblatt 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) keine Einwände bestehen:

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn - Schreiben vom 27.05.2022
Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern - Schreiben vom 27.05.2022
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Schreiben vom 01.06.2022
Gemeinde Moosthenning - Schreiben vom 14.06.2022
Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG - Schreiben vom 14.06.2022 
Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisbaumeister - Schreiben vom 17.06.2022
Landratsamt Dingolfing-Landau, untere Naturschutzbehörde - Schreiben vom 17.06.2022
Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie - Schreiben vom 17.06.2022

Abwägungsentscheidung

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 30.05.2022
Mit Schreiben vom 30.05.2022 verweist der Kreisbrandrat auf seine Stellungnahme vom 05.04.2022, in der er hinweist, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu allen Gebäuden für Feuerwehrfahrzeuge und Rettungsdienst gesichert sein muss. Die „Richtlinien über die Feuerwehr“ sind einzuhalten. 
Ebenfalls muss im Plangebiet die Grundversorgung an Löschwasser sichergestellt sein. Die notwendige Löschwassermenge ergibt sich aus der Technischen Regel des DVGW. Die geforderte Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck von mind. 1,5 bar zur Verfügung stehen. Der nächstgelegene Hydrant sollte nicht weiter als 80 - 100 Meter vom geplanten Objekt liegen, Überflurhydranten sind Unterflurhydranten vorzuziehen.

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 30.05.2022 wird Kenntnis genommen.


Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 31.05.2022
Die Regierung von Niederbayern verweist mit Schreiben vom 31.05.2022 auf die Stellungnahme vom 13.04.2022. In dieser Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als WA ausgewiesen ist und dieser entsprechend umgewidmet werden soll. Ansonsten entspricht das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 31.05.2022 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Wasserrecht, vom 10.06.2022

Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Abteilung Wasserrecht, weist mit Schreiben vom 10.06.2022 darauf hin, dass im Plan die geplanten Rigolen nicht ersichtlich sind. Dies muss ergänzt werden. Ebenfalls ist mit dem Bauantrag ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung des Niederschlagswassers über die Mulde und Rigolen in 4-facher Ausfertigung beim Landratsamt Dingolfing-Landau einzureichen. 

Des Weiteren wird auf die Stellungnahme vom 05.04.2022 verwiesen, dass das Niederschlagwasser grundsätzlich zu versickern ist. Erst wenn durch ein Gutachten nachgewiesen ist, dass eine Versickerung nicht möglich ist, ist nach Rückhaltung (z.B. rechtlich gesicherte Zisterne, Rückhaltebecken) eine Einleitung in den Kanal / ein Oberflächengewässer zu prüfen. Es wird ebenfalls auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) i. V. m. den Techn. Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) sowie auf die Techn. Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) hingewiesen. Eine punktuelle Versickerung ist nicht zulässig (s. NWFreiV). 

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Wasserrecht, vom 10.06.2022 wird Kenntnis genommen. Die erforderlichen Unterlagen werden im Rahmen der Genehmigungsplanung vorgelegt.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Bodenschutz, vom 17.06.2022
Das Landratsamt Dingolfing-Landau verweist mit Schreiben vom 17.06.2022 auf die Stellungnahme vom 14.04.2022. 

In dieser Stellungnahme wird auf folgendes hingewiesen:
Die Grundstücke mit den Flur-Nummern 1132/2 und 1133 T. Gmkg. Dingolfing sind nicht im Altlastenkataster ABuDIs erfasst.
Dem Landratsamt Dingolfing-Landau liegen nach derzeitigem Kenntnistand keine Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlasten vor. 
Bei dem Altlastenkataster handelt es sich um ein behördeninternes, strukturiertes Flächeninformationssystem zur Erhebung von Daten und Altlasten, Altlastenverdachtsflächen sowie stofflichen schädlichen Bodenveränderungen in Bayern. Eine Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster kann immer nur den derzeitigen Kenntnisstand der Behörde wiedergeben. Es besteht daher immer ein Restrisiko, dass ein Grundstück durch bisher nicht bekannte Altlasten oder stoffliche Bodenveränderungen belastet ist.

Bei der Baugrunduntersuchung wurden in den Bodenproben erhöhte Zuordnungswerte (Z1.1) nach Verfüll-Leitfaden für die Parameter MKW, Blei und Zink festgestellt. Bei der Verwertung bzw. Entsorgung des Bodenaushubs ist daher mit erhöhten Kosten zu rechnen. 

Je nach weiterer Verwertung bzw. Entsorgung ist das Bodenmaterial soweit möglich bereits getrennt nach Materialsorten und deren möglichen bzw. vermuteten Belastungen auszubauen und in separaten Haufwerken zu lagern, um nach erfolgter Haufwerksuntersuchung eine zielgerichtete Verwertung bzw. Entsorgung des jeweiligen Materials zu gewährleisten. 
Die einzelnen Haufwerke sind zum Schutz des darunterliegenden Bodens auf zur Sicherheit doppelt ausgelegten dichten Planen zu lagern und mit wetterfesten Folien bzw. Planen abzudecken. Die Abdeckung hat so zu erfolgen, dass die Haufwerke vollständig vor Witterungseinflüssen (Wind, Regen) geschützt sind. So wird ein Durchfeuchten der Haufwerke, eine dadurch bedingte Auswaschung und Versickerung von Schadstoffen in den Boden und das Grundwasser sowie ein Verwehen von Feinstmaterial durch Windeinfluss unterbunden. Bei einer Verwertung vor Ort ist der RC-Leitfaden zu beachten.

Die ordnungsgemäße Verbringung des im Zuge der Baumaßnahme anfallenden und im Baugebiet nicht wieder zu verwendenden Bodenaushub ist durch entsprechende Unterlagen zu dokumentieren. Diese sind aufzubewahren und auf Verlangen der Bodenschutzbehörde beim Landratsamt Dingolfing-Landau vorzulegen.

Es ist eine genaue Massenbilanzierung des anfallenden Bodenmaterials (unterschieden zwischen Oberboden, Unterboden und Untergrund) zu erstellen, aus der hervorgeht, wieviel und welches Bodenmaterial die Baustelle zur Verwertung oder Deponierung verlässt. Die sach-, umweltgerechten und rechtskonformen Verwertungs- und Entsorgungswege sind darin aufzuzeigen. Ausreichende Lagerflächen für das anfallende Bodenmaterial und die notwendigen Lagerzeiten sind dabei zu berücksichtigen.

Bei der Verwertung von Bodenmaterial durch Auf- und Einbringen von Materialien in eine durchwurzelbare Bodenschicht sind die materiell-rechtlichen Vorgaben des Bodenschutzrechts (vgl. § 12 BBodSchV) einzuhalten. Insbesondere ist nur Bodenmaterial zur Verwertung geeignet, welches die Vorsorgewerte der BBodSchV (bei Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen 70 % davon) nicht überschreitet. Des Weiteren muss die Kombinationseignung von zu verwertendem Bodenmaterial mit dem Boden der Verwertungsfläche nach DIN 19731 gegeben sein.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass Aufschüttungen mit einer Höhe von mehr als 2 m oder einer Fläche von mehr als 500 m² grundsätzlich einer Baugenehmigung bedürfen. 
Sollten im Zuge der Baumaßnahmen organoleptisch auffälliges Bodenmaterial, Abfälle, Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen zu Tage treten, ist die Abteilung Bodenschutz- und Abfallrecht beim Landratsamt Dingolfing-Landau unverzüglich zu informieren.

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Bodenschutz, vom 17.06.2022, wird Kenntnis genommen. 


Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 29.06.2022
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut teilt mit Schreiben vom 29.06.2022 mit, dass alle Hinweise aus der letzten Stellungnahme berücksichtigt wurden. Zur Niederschlagswasserbeseitigung ist nun eine Retentions- oder Versickerungsmulde vorgesehen. Aufgrund einer naturnahen Gestaltung soll diese gleichzeitig als Ausgleichsfläche dienen. 

Grundsätzlich ist dies möglich, die Funktion der Mulde darf jedoch durch die naturschutzfachliche Nutzung nicht eingeschränkt sein (beispielsweise durch ausgiebige Bepflanzung). Daher wird um eine frühzeitige Abstimmung zur Ausführung der Mulde gebeten. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis mit entsprechenden Unterlagen beim Landratsamt Dingolfing-Landau einzuholen.

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 29.06.2022 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.


B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Mit den vorgelegten Stellungnahmen und Abwägungsentscheidungen besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.2. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblat Nr. 40 (Kindertagesstätte Kupferstein) Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beratend 7.2
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschliessend 7

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Das Deckblatt Nr. 40 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 12.07.2022 wird hiermit nach der öffentlichen Auslegung vom 24.05.2022 bis 30.06.2022 festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplan "Kindertagesstätte Kupferstein"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beratend 8
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8.1. Bebauungsplan "Kindertagesstätte Kupferstein" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beratend 8.1
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschliessend 8

Beschluss

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstein“ keine Einwände bestehen:

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn - Schreiben vom 27.05.2022
Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern - Schreiben vom 27.05.2022
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Schreiben vom 01.06.2022
Gemeinde Moosthenning - Schreiben vom 14.06.2022
Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG - Schreiben vom 14.06.2022 
Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisbaumeister - Schreiben vom 17.06.2022
Landratsamt Dingolfing-Landau, untere Naturschutzbehörde - Schreiben vom 17.06.2022
Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie - Schreiben vom 17.06.2022

Abwägungsentscheidung

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 30.05.2022
Mit Schreiben vom 30.05.2022 verweist der Kreisbrandrat auf seine Stellungnahme vom 05.04.2022, in der er hinweist, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu allen Gebäuden für Feuerwehrfahrzeuge und Rettungsdienst gesichert sein muss. Die „Richtlinien über die Feuerwehr“ sind einzuhalten. 
Ebenfalls muss im Plangebiet die Grundversorgung an Löschwasser sichergestellt sein. Die notwendige Löschwassermenge ergibt sich aus der Technischen Regel des DVGW. Die geforderte Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck von mind. 1,5 bar zur Verfügung stehen. Der nächstgelegene Hydrant sollte nicht weiter als 80 - 100 Meter vom geplanten Objekt liegen, Überflurhydranten sind Unterflurhydranten vorzuziehen.

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 30.05.2022 wird Kenntnis genommen.


Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 31.05.2022
Die Regierung von Niederbayern verweist mit Schreiben vom 31.05.2022 auf die Stellungnahme vom 13.04.2022. In dieser Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als WA ausgewiesen ist und dieser entsprechend umgewidmet werden soll. Ansonsten entspricht das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 31.05.2022 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Wasserrecht, vom 10.06.2022

Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Abteilung Wasserrecht, weist mit Schreiben vom 10.06.2022 darauf hin, dass im Plan die geplanten Rigolen nicht ersichtlich sind. Dies muss ergänzt werden. Ebenfalls ist mit dem Bauantrag ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung des Niederschlagswassers über die Mulde und Rigolen in 4-facher Ausfertigung beim Landratsamt Dingolfing-Landau einzureichen. 

Des Weiteren wird auf die Stellungnahme vom 05.04.2022 verwiesen, dass das Niederschlagwasser grundsätzlich zu versickern ist. Erst wenn durch ein Gutachten nachgewiesen ist, dass eine Versickerung nicht möglich ist, ist nach Rückhaltung (z.B. rechtlich gesicherte Zisterne, Rückhaltebecken) eine Einleitung in den Kanal / ein Oberflächengewässer zu prüfen. Es wird ebenfalls auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) i. V. m. den Techn. Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) sowie auf die Techn. Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) hingewiesen. Eine punktuelle Versickerung ist nicht zulässig (s. NWFreiV). 

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Wasserrecht, vom 10.06.2022 wird Kenntnis genommen. Die erforderlichen Unterlagen werden im Rahmen der Genehmigungsplanung vorgelegt.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Bodenschutz, vom 17.06.2022
Das Landratsamt Dingolfing-Landau verweist mit Schreiben vom 17.06.2022 auf die Stellungnahme vom 14.04.2022. 

In dieser Stellungnahme wird auf folgendes hingewiesen:
Die Grundstücke mit den Flur-Nummern 1132/2 und 1133 T. Gmkg. Dingolfing sind nicht im Altlastenkataster ABuDIs erfasst.
Dem Landratsamt Dingolfing-Landau liegen nach derzeitigem Kenntnistand keine Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlasten vor. 
Bei dem Altlastenkataster handelt es sich um ein behördeninternes, strukturiertes Flächeninformationssystem zur Erhebung von Daten und Altlasten, Altlastenverdachtsflächen sowie stofflichen schädlichen Bodenveränderungen in Bayern. Eine Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster kann immer nur den derzeitigen Kenntnisstand der Behörde wiedergeben. Es besteht daher immer ein Restrisiko, dass ein Grundstück durch bisher nicht bekannte Altlasten oder stoffliche Bodenveränderungen belastet ist.

Bei der Baugrunduntersuchung wurden in den Bodenproben erhöhte Zuordnungswerte (Z1.1) nach Verfüll-Leitfaden für die Parameter MKW, Blei und Zink festgestellt. Bei der Verwertung bzw. Entsorgung des Bodenaushubs ist daher mit erhöhten Kosten zu rechnen. 

Je nach weiterer Verwertung bzw. Entsorgung ist das Bodenmaterial soweit möglich bereits getrennt nach Materialsorten und deren möglichen bzw. vermuteten Belastungen auszubauen und in separaten Haufwerken zu lagern, um nach erfolgter Haufwerksuntersuchung eine zielgerichtete Verwertung bzw. Entsorgung des jeweiligen Materials zu gewährleisten. 
Die einzelnen Haufwerke sind zum Schutz des darunterliegenden Bodens auf zur Sicherheit doppelt ausgelegten dichten Planen zu lagern und mit wetterfesten Folien bzw. Planen abzudecken. Die Abdeckung hat so zu erfolgen, dass die Haufwerke vollständig vor Witterungseinflüssen (Wind, Regen) geschützt sind. So wird ein Durchfeuchten der Haufwerke, eine dadurch bedingte Auswaschung und Versickerung von Schadstoffen in den Boden und das Grundwasser sowie ein Verwehen von Feinstmaterial durch Windeinfluss unterbunden. Bei einer Verwertung vor Ort ist der RC-Leitfaden zu beachten.

Die ordnungsgemäße Verbringung des im Zuge der Baumaßnahme anfallenden und im Baugebiet nicht wieder zu verwendenden Bodenaushub ist durch entsprechende Unterlagen zu dokumentieren. Diese sind aufzubewahren und auf Verlangen der Bodenschutzbehörde beim Landratsamt Dingolfing-Landau vorzulegen.

Es ist eine genaue Massenbilanzierung des anfallenden Bodenmaterials (unterschieden zwischen Oberboden, Unterboden und Untergrund) zu erstellen, aus der hervorgeht, wieviel und welches Bodenmaterial die Baustelle zur Verwertung oder Deponierung verlässt. Die sach-, umweltgerechten und rechtskonformen Verwertungs- und Entsorgungswege sind darin aufzuzeigen. Ausreichende Lagerflächen für das anfallende Bodenmaterial und die notwendigen Lagerzeiten sind dabei zu berücksichtigen.

Bei der Verwertung von Bodenmaterial durch Auf- und Einbringen von Materialien in eine durchwurzelbare Bodenschicht sind die materiell-rechtlichen Vorgaben des Bodenschutzrechts (vgl. § 12 BBodSchV) einzuhalten. Insbesondere ist nur Bodenmaterial zur Verwertung geeignet, welches die Vorsorgewerte der BBodSchV (bei Verwertung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen 70 % davon) nicht überschreitet. Des Weiteren muss die Kombinationseignung von zu verwertendem Bodenmaterial mit dem Boden der Verwertungsfläche nach DIN 19731 gegeben sein.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass Aufschüttungen mit einer Höhe von mehr als 2 m oder einer Fläche von mehr als 500 m² grundsätzlich einer Baugenehmigung bedürfen. 
Sollten im Zuge der Baumaßnahmen organoleptisch auffälliges Bodenmaterial, Abfälle, Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen zu Tage treten, ist die Abteilung Bodenschutz- und Abfallrecht beim Landratsamt Dingolfing-Landau unverzüglich zu informieren.

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Bodenschutz, vom 17.06.2022, wird Kenntnis genommen. 


Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 29.06.2022
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut teilt mit Schreiben vom 29.06.2022 mit, dass alle Hinweise aus der letzten Stellungnahme berücksichtigt wurden. Zur Niederschlagswasserbeseitigung ist nun eine Retentions- oder Versickerungsmulde vorgesehen. Aufgrund einer naturnahen Gestaltung soll diese gleichzeitig als Ausgleichsfläche dienen. 

Grundsätzlich ist dies möglich, die Funktion der Mulde darf jedoch durch die naturschutzfachliche Nutzung nicht eingeschränkt sein (beispielsweise durch ausgiebige Bepflanzung). Daher wird um eine frühzeitige Abstimmung zur Ausführung der Mulde gebeten. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis mit entsprechenden Unterlagen beim Landratsamt Dingolfing-Landau einzuholen.

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 29.06.2022 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.


B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Mit den vorgelegten Stellungnahmen und Abwägungsentscheidungen besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8.2. Bebauungsplan "Kindertagesstätte Kupferstein" Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö beratend 8.2
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschliessend 9

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) sowie des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBI. Nr, 18/2007, S 588), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 10.07.2018 (GVBI. S. 523) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15.05.2018 (GVBI. S. 260) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 26.06.1962, neugefasst durch Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786) diesen Bebauungsplan als Satzung.                                
                    
S a t z u n g:
§ 1

Der Bebauungsplan „Kindertagesstätte Kupferstein“ mit Begründung vom 12.07.2022, geändert anlässlich der öffentlichen Auslegung vom 24.05.2022 - 30.06.2022, ist beschlossen.

§ 2

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö informativ 9
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9.1. Wünsche und Anfragen Vorhaben "Parken Am Herrenweiher"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö informativ 9.1
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9.2. Wünsche und Anfragen Energieversorgung im Neubaugebiet "Teisbach"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 12.07.2022 ö informativ 9.2
Datenstand vom 19.09.2022 13:27 Uhr