Datum: 15.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Personal
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 14:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
2 Zuschussangelegenheiten
2.1 Antrag der VSG Dingolfing auf Förderung nach den Vereinsförderrichtlinien
2.2 Änderung der Vereinsförderrichtlinien § 6 Jubiläen, Fahnenweihen ab dem 01.01.2023
3 Wünsche und Anfragen

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 22. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 15.11.2022 ö beschliessend 1

Beschluss

Der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 11. Oktober 2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Zuschussangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 22. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 15.11.2022 ö beschliessend 2
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2.1. Antrag der VSG Dingolfing auf Förderung nach den Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 22. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 15.11.2022 ö beschliessend 2.1

Beschluss

Der Vereinigten Schützengesellschaft Dingolfing e. V. werden gemäß Antrag vom 23.10.2022 folgende Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 4:                    192,50 € (77 Dingolfinger Mitglieder x 2,50 €)
§ 5:                   240,00 € (8 Dingolfinger Jugendliche x 30,00 €)
§ 7 Abs. 1:        1.648,50 € (471 Übungsleiterstunden mit Lizenz)
§ 7 Abs. 2:        130,00 € (52 Übungsleiterstunden ohne Lizenz)
§ 9:                 3.600,00 € (48 Schießstände x 75,00 €)

Der Gesamtzuschuss beläuft sich somit auf 5.811,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Änderung der Vereinsförderrichtlinien § 6 Jubiläen, Fahnenweihen ab dem 01.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 22. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 15.11.2022 ö beschliessend 2.2

Beschluss

Ab dem 01.01.2023 wird § 6 der Vereinsförderrichtlinien (Jubiläen, Fahnenweihen) wie folgt abgeändert:

1. Die Stadt gewährt den Vereinen bei Veranstaltungen anlässlich von Vereinsjubiläen (Gesamtvereine - keine Sparten) folgende Zuschüsse:

Mitglieder-
25/ 50/ 75
100jähriges
125jähriges
150jähriges
zahl
jähriges
Jubiläum
Jubiläum
Jubiläum
Jubiläum
bis 500
500,00 €
1.000,00 €
1.250,00 €
1.500,00 €
über 500
750,00 €
1.250,00 €
1.500,00 €
1.750,00 €





darüber hinaus für alle weiteren durch 25 teilbaren Jubiläen jeweils 250,00 € über 1.500,00 €/ 1.750,00 € hinaus.

2. Bei einer Fahnenweihe übernimmt die Stadt bei vorheriger Antragstellung und Genehmigung durch den Finanzausschuss die nachgewiesenen und notwendigen Kosten für ein Trauerband.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 22. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 15.11.2022 ö informativ 3
Datenstand vom 14.02.2023 11:15 Uhr