Datum: 22.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:15 Uhr bis 18:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
2 Informationen
3 Bauanträge
3.1 Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Franz Xaver Janker und Frau Marianne Janker auf Abbruch des bestehenden Haupteingangs und Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Mitterfeldstraße 14, Flur-Nr. 3/4, Gmkg. Frauenbiburg
3.2 Antrag des Herrn Sebastian Meindl auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung auf dem Grundstück Am Bach 10, Flur-Nr. 193/2, Gmkg. Teisbach
3.3 Antrag auf Vorbescheid des Herrn Johann Bachmeier auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Bahnhofstraße 69, Flur-Nr. 1037/0, Gmkg. Teisbach
3.4 Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Roko Berisic auf Erweiterung einer Garage auf dem Grundstück Bahnhofstraße 83, Flur-Nr. 1650/2, Gmkg. Dingolfing
4 Änderung des Bebauungsplanes "Asenbach-Krautau" durch Deckblatt Nr.7
4.1 Änderung des Bebauungsplanes "Asenbach-Krautau" durch Deckblatt Nr. 7, Aufstellungsbeschluss
4.2 Änderung des Bebauungsplanes "Asenbach-Krautau" durch Deckblatt Nr. 7, Erlass einer Veränderungssperre
5 Wünsche und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschliessend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö informativ 2
zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Franz Xaver Janker und Frau Marianne Janker auf Abbruch des bestehenden Haupteingangs und Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Mitterfeldstraße 14, Flur-Nr. 3/4, Gmkg. Frauenbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö 3.1

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 01.03.2023 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Antrag des Herrn Sebastian Meindl auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung auf dem Grundstück Am Bach 10, Flur-Nr. 193/2, Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö 3.2

Beschluss

Mit dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 09.05.2017 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Antrag auf Vorbescheid des Herrn Johann Bachmeier auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Bahnhofstraße 69, Flur-Nr. 1037/0, Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö 3.3

Beschluss

Mit dem Antrag auf Vorbescheid vom 06.03.2023 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.4. Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Roko Berisic auf Erweiterung einer Garage auf dem Grundstück Bahnhofstraße 83, Flur-Nr. 1650/2, Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö 3.4

Beschluss

Mit dem Antrag auf isolierte Befreiung vom 01.03.2023 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Änderung des Bebauungsplanes "Asenbach-Krautau" durch Deckblatt Nr.7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beratend 4
zum Seitenanfang

4.1. Änderung des Bebauungsplanes "Asenbach-Krautau" durch Deckblatt Nr. 7, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö 4.1
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 27.04.2023 ö beschliessend 10

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes „Asenbach-Krautau“ durch Deckblatt Nr. 7 besteht Einverständnis. Die Änderung ist gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Änderung des Bebauungsplanes "Asenbach-Krautau" durch Deckblatt Nr. 7, Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö 4.2
Stadtrat 28. Sitzung des Stadtrates 27.04.2023 ö beschliessend 11

Beschluss

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020‑1‑1‑I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBI. S. 74), erlässt die Stadt Dingolfing folgende

                                                                     Satzung 

Für den Planungsbereich des Deckblattes Nr. 7 zum Bebauungsplan „Asenbach-Krautau“ wird eine Veränderungssperre beschlossen. Davon sind folgende Flurnummern betroffen:

Fl.Nr. 1168/2 Gmkg. Dingolfing, 1168/3, 1168/4, 1191/5, 1191/2, 1192, 1192/5, 1192/10, 1192/24, 1192/31 Gmkg. Dingolfing.

Der genaue Verlauf des Planungsbereiches ist aus dem in Anlage beigefügten Lageplan vom 21.03.2023 ersichtlich. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

                                                    § 2

Im Geltungsbereich der gem. § 1 beschlossenen Veränderungssperre ist es unzulässig,
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen oder bauliche Anlagen zu beseitigen,
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen.

                                                    § 3

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden
sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis
erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte
begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher
ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

                                                    § 4

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 42. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö informativ 5
Datenstand vom 20.04.2023 12:17 Uhr