Datum: 30.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 16:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:45 Uhr bis 17:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
2 Informationen
3 Neubau einer Pumptrack- und Calisthenics-Anlage sowie einer kombinierten Parkour- und Freerunninganlage am Pappelweg Vorstellung der Planung
4 Bauanträge
4.1 Bauantrag auf Sanierung und Erweiterung des Pizzaverkaufsstandes auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 7, Werk 02.40, Geb. 40.0, Flur-Nr. 1603 Gmkg. Dingolfing
4.2 Bauantrag auf Errichtung von Interimsklassen der Mittelschule Dingolfing auf dem Grundstück Dr.-Martin-Luther-Platz 5 - 7, Flur-Nr. 1947/20 Gmkg. Dingolfing
4.3 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Spiegelbrunn 7, Flur-Nr. 791/7 Gmkg. Dingolfing
4.4 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Frankestraße 4, Flur-Nrn. 1227/5 und 1227/23 Gmkg. Dingolfing
4.5 Bauantrag auf Mehrfamilienwohnhaus Neubau auf dem Grundstück Parkstraße 2 Flur-Nr. 4/8 Gmkg. Frauenbiburg
4.6 Bauantrag auf Neubau eines Hagelschutzes für Sonderkultur auf dem Grundstück Aufeld, Flur-Nr. 1368 Gmkg. Teisbach
5 Anfragen
5.1 Anfrage auf Sozialwohnungsbau Schermau auf dem Grundstück Schermauer Straße 47, Flur-Nr. 109 Gmkg. Frauenbiburg
6 Änderung des Bebauungsplanes "GE Isartal" durch Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren
6.1 Änderung des Bebauungsplanes "GE Isartal" durch Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
6.2 Änderung des Bebauungsplanes "GE Isartal" durch Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren Satzungsbeschluss
7 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 50 und Aufstellung des Bebauungsplanes „Grieswiesen“ Aufstellungsbeschluss
8 Wünsche und Anfragen
8.1 Spielplatz Balthasar-Heeg-Straße
8.2 Spielplatz im Baugebiet Teisbach
8.3 Abfallbehälter entlang des Götzweges
8.4 Nebengebäude am Schloss Teisbach
8.5 Unterführung Isarradweg im Bereich Isarbrücke Bahnhofstraße (St 2111)
8.6 Tauben am Marienplatz

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beschliessend 1

Beschluss

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 10.04.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö informativ 2
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3. Neubau einer Pumptrack- und Calisthenics-Anlage sowie einer kombinierten Parkour- und Freerunninganlage am Pappelweg Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö 3
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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö 4
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4.1. Bauantrag auf Sanierung und Erweiterung des Pizzaverkaufsstandes auf dem Grundstück Karl-Dompert-Straße 7, Werk 02.40, Geb. 40.0, Flur-Nr. 1603 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beschliessend 4.1

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 18.04.2024 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Bauantrag auf Errichtung von Interimsklassen der Mittelschule Dingolfing auf dem Grundstück Dr.-Martin-Luther-Platz 5 - 7, Flur-Nr. 1947/20 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beschliessend 4.2

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 29.04.2024 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.3. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Spiegelbrunn 7, Flur-Nr. 791/7 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beschliessend 4.3

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 11.04.2024 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.4. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Frankestraße 4, Flur-Nrn. 1227/5 und 1227/23 Gmkg. Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beschliessend 4.4

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 15.04.2024 besteht Einverständnis.

Wegen Änderung der Dachneigung und Errichtung eines Nebengebäudes außerhalb der Baugrenze wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schulviertel“ Deckblatt Nr. 16 gem. § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.5. Bauantrag auf Mehrfamilienwohnhaus Neubau auf dem Grundstück Parkstraße 2 Flur-Nr. 4/8 Gmkg. Frauenbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beschliessend 4.5

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 28.03.2024 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.6. Bauantrag auf Neubau eines Hagelschutzes für Sonderkultur auf dem Grundstück Aufeld, Flur-Nr. 1368 Gmkg. Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beschliessend 4.6

Beschluss

Mit dem Bauantrag vom 25.03.2024 besteht unter der Voraussetzung Einverständnis, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt und dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Voraussetzungen einer Privilegierung sind vom Landratsamt zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö 5
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5.1. Anfrage auf Sozialwohnungsbau Schermau auf dem Grundstück Schermauer Straße 47, Flur-Nr. 109 Gmkg. Frauenbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beschliessend 5.1

Beschluss

Von der Anfrage vom 06.03.2024 auf Sozialwohnungsbau Schermau wird Kenntnis genommen.
 
Mit der Bebauung eines Mehrfamilienhauses mit Sozialwohnungen besteht k e i n Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Änderung des Bebauungsplanes "GE Isartal" durch Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beratend 6
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6.1. Änderung des Bebauungsplanes "GE Isartal" durch Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beratend 6.1
Stadtrat 38. Sitzung des Stadtrates 16.05.2024 ö beschliessend 7

Beschluss

Nachstehend aufgeführte Fachstelle hat mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes „GE Isartal“ durch Deckblatt Nr. 2 keine Einwände bestehen:

Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 22.04.2024

                                               Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 22.04.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 05.04.2024:
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dingolfing-Landau äußert sich mit Schreiben vom 05.04.2024 wie folgt.
Mindestpflanzqualität für Höchstämme: HAST 3x v. m.B., StU 14-16 cm – Verpflichtend! Ein sachgerechter Schnitt ist zu gewährleisten. Die Pflanzungen sind vor Wildverbiss zu schützen.

                                               Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 05.04.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abfallrecht/Umweltschutz vom 22.03.2024:
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Abfallrecht/Umweltschutz teilt mit Schreiben vom 22.03.2024 zum Bereich Altlasten mit, dass das Grundstück mit der Flurstücknummer 662, Gemarkung Teisbach, nicht im Altlastenkataster ABuDIS erfasst ist. Dem Landratsamt Dingolfing-Landau liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlasten auf der Fläche vor. Bei dem Altlastenkataster handelt es sich um ein behördeninternes, strukturiertes Flächeninformationssystem zu Erhebung von Daten über Altlasten, Altlastenverdachtsflächen sowie stofflichen schädlichen Bodenveränderungen in Bayern. Eine Auskunft aus dem Bodenschutz und Altlastenkataster kann immer nur den derzeitigen Kenntnisstand der Behörden wiedergeben. Es besteht daher immer ein Restrisiko, dass ein Grundstück durch bisher nicht bekannte Altlasten oder stoffliche Bodenveränderungen belastet ist. 
Zu den Themen Abfallrecht und Bodenschutz wird mitgeteilt, dass die ordnungsgemäße Verbringung des im Zuge der Baumaßnahme anfallenden und im Baubereich nicht wieder zu verwendenden Aushubmaterials durch entsprechende Unterlagen zu dokumentieren ist. Diese sind aufzubewahren und auf Verlangen der Bodenschutzbehörde beim Landratsamt Dingolfing-Landau vorzulegen. Es ist eine genaue Massenbilanzierung des anfallenden Aushubmaterials zu erstellen, aus der hervorgeht wieviel und welches Aushubmaterial die Baustelle zur Verwertung oder Deponierung verlässt. Die sach-, umweltgerechten und rechtskonformen Verwertungs- und Entsorgungswege sind darin aufzuzeigen. Ausreichende Lagerflächen für das anfallende Aushubmaterial und die notwendigen Lagerzeiten sind dabei zu berücksichtigen. Grundsätzlich wir darauf hingewiesen, dass die geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften für die weitere Verwertung bzw, Entsorgung des anfallenden Aushubmaterials zu beachten sind. Insbesondere sind bei entsprechender Verwertung die §§ 6 bis 8 BBodSchV einzuhalten. Eventuell für die Verwertung erforderliche Genehmigungen bzw. Anzeigen sind rechtzeitig bei der zuständigen Stelle zu beantragen bzw. einzureichen. Sollten im Zuge der Baumaßnahmen optische oder organoleptische Auffälligkeiten des Aushubmaterials festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, oder Abfälle zu Tage treten, ist unverzüglich die Abteilung Bodenschutz- und Abfallrecht beim Landratsamt Dingolfing-Landau zu benachrichtigen.

                                               Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abfallrecht/Umweltschutz vom 22.03.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Sachgebiet 17 – Kreiseigener Tiefbau, Gartenkultur und Landespflege vom 28.03.2024:
Die Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Dingolfing-Landau stimmt mit Schreiben vom 28.03.2024 dem Flächennutzungsplan und Bebauungsplan grundsätzlich zu. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten.
  • An der Ausfahrt zur Kreisstraße DGF 16 sind Sichtdreicke nach RAS-K-1 auszuweisen, die von allen Anpflanzungen und festen Einbauten freizuhalten sind, die höher als 80 cm werden können.
  • Innerhalb der ausgewiesenen Anbauverbotszone nach Art. 23 BayStrWG dürfen auch Nebengebäude nicht errichtet werden.
  • Oberflächen-, Trauf- und sonstige Abwässer dürfen der Straße und deren Nebenanlagen nicht zugeleitet werden. An den Abflussverhältnissen des Straßenwassers darf nichts geändert werden. Evtl. Änderungen sind vom Antragsteller zu tragen.
  • Baustoffe dürfen auf der Straße während der Bauausführung – auch vorübergehend – nicht gelagert werden.

Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Sachgebiet 17 – Kreiseigener Tiefbau, Gartenkultur und Landespflege vom 28.03.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 04.04.2024:
Der Kreisbrandrat des Landkreises Dingolfing-Landau nimmt mit Schreiben vom 04.04.2024 zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes wie folgt Stellung. Für das Plangebiet ist die Grundversorgung an Löschwasser sicherzustellen. Die notwendige Löschwassermenge ergibt sich aus der Technischen Regel des DVGW (Arbeitsblatt W 405). Die geforderte Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck am Hydranten von med. 1,5 bar zur Verfügung gestellt werden.
Die Löschwasserversorgung ist dabei so auszulegen, dass die gesamte benötigte Löschwassermenge im Umkreis von 300 m zum jeweiligen Objekt verfügbar ist.
Bei der Erschließung ist zu berücksichtigen, dass im Außenbereich des Feuerwehrgerätehauses Hydranten vorzusehen sind, die auch für Schulungszwecke dienen sollen. Der Standort der Hydranten ist im Zuge der Gerätehausplanung mit dem Fachberater Brandschutz der Regierung von Niederbayern und dem Kreisbrandrat abzustimmen.

                                               Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 04.04.2024 wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.2. Änderung des Bebauungsplanes "GE Isartal" durch Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beratend 6.2
Stadtrat 38. Sitzung des Stadtrates 16.05.2024 ö beschliessend 8

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen

Die Stadt Dingolfing erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBI. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2023 (GVBI. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 07.07.2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 371) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBI. S. 385) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786) und zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) diesen Bebauungsplan als Satzung.
                                       
S a t z u n g:
§ 1
 
Das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan „GE Isartal“ mit Begründung vom 30.04.2024 ist beschlossen.
 
§ 2
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 50 und Aufstellung des Bebauungsplanes „Grieswiesen“ Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beratend 7
Stadtrat 38. Sitzung des Stadtrates 16.05.2024 ö beschliessend 13

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Für das Gebiet, welches sich nördlich der Isar und südöstlich der Bauhofstraße befindet, ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.

Das Gebiet beinhaltet die Flur-Nummern 1268/10 Gmkg. Dingolfing.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt entweder durch das Deckblatt Nr. 50 im Parallelverfahren oder im Rahmen einer Berichtigung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö informativ 8
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8.1. Spielplatz Balthasar-Heeg-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beratend 8.1
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8.2. Spielplatz im Baugebiet Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beratend 8.2
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8.3. Abfallbehälter entlang des Götzweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beratend 8.3
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8.4. Nebengebäude am Schloss Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beratend 8.4
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8.5. Unterführung Isarradweg im Bereich Isarbrücke Bahnhofstraße (St 2111)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beratend 8.5
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8.6. Tauben am Marienplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 57. Sitzung des Bauausschusses 30.04.2024 ö beratend 8.6
Datenstand vom 16.05.2024 15:36 Uhr