Datum: 14.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2016 - 2020 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 für die Stadt Dingolfing
2 Finanzplanung für die Jahre 2016 - 2020 und Erlass der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2017 für die Obere Spitalstiftung Dingolfing
3 Festsetzung von Haushaltsausgaberesten 2016 für die Stadt Dingolfing
4 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2016 für die Stadt Dingolfing (Überschreitung bis 100.000 €)
5 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2016 für die Stadt Dingolfing (Überschreitung über 100.000 €)
6 Zuschussangelegenheiten
6.1 nach den Vereinsförderrichtlinien
6.1.1 Antrag des Pferdesportvereins Dingolfing auf Förderung nach §§ 4, 7 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinien
6.1.2 Antrag des TV Dingolfing auf Förderung nach §§ 4, 5, und 11 der Vereinsförderrichtlinien
6.1.3 Antrag des TV Dingolfing auf Bezuschussung und Gewährung eines zinslosen Darlehens zur Gründung einer Boxabteilung
6.1.4 Antrag des EVD auf Erlass der Mieten für Büro und Kiosk
6.2 Antrag auf Bezuschussung zur Teilnahme Biennale 2017
7 Neuregelung für die Anforderung von Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften
8 Bürgerheim Dingolfing – Vorstellung Prüfbericht PKV (Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern)
9 Wünsche und Anfragen

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1. Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2016 - 2020 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 für die Stadt Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beratend 1
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 16.02.2017 ö beschliessend 3

Beschluss

1.       Der Stadtrat genehmigt den vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2016 - 2020.

2.       Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende
          Haushaltssatzung:

                                                                               § 1
           Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit     
           festgesetzt:
           Er schließt
           im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        166.420.200 EUR
           und        
           im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit            59.246.000 EUR
                                                                                 ab.

                                                                                § 2
           Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

                                                                                § 3
           Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
       
                                                                                § 4
           Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt  
           festgesetzt:
       1. Grundsteuer
           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                250 v. H.
           b) für die Grundstücke (B)                                                    250 v. H.
       2. Gewerbesteuer                                                            300 v. H.

                                                                                § 5
           Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
           werden nicht beansprucht.
       


                                                                                § 6
           Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.







Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Finanzplanung für die Jahre 2016 - 2020 und Erlass der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2017 für die Obere Spitalstiftung Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beratend 2
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 16.02.2017 ö beschliessend 4

Beschluss

Der Finanzausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

1. Der Stadtrat genehmigt den vorgelegten Finanzplan für die Wirtschaftsjahre 2016 – 2020.

2. Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung und der §§ 2 ff der Verordnung über die
    Wirtschaftsführung der Kommunalen Pflegeeinrichtungen erlässt der Stadtrat folgende 
    Haushaltssatzung für die Obere Spitalstiftung Dingolfing:

       § 1 Haushaltsvolumen

   Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird 
   im Erfolgsplan
   in den Erträgen auf                          5.942.400  EUR
   und in den Aufwendungen auf                         5.985.000  EUR

   und im Vermögensplan
   in den Einnahmen und Ausgaben auf je                       202.500  EUR

   festgesetzt.

       § 2 Kredite

   Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan sind nicht vorgesehen.

       § 3 Verpflichtungsermächtigungen

   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.

       § 4 Höchstbetrag der Kassenkredite

   Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan werden   
   nicht beansprucht.

       § 5 Inkrafttreten

   Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Festsetzung von Haushaltsausgaberesten 2016 für die Stadt Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beratend 3
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 16.02.2017 ö beschliessend 5

Beschluss

Der Finanzausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Gemäß §§ 19 und 79 Abs. 2 KommHV werden die Haushaltsausgabereste entsprechend beiliegender Aufstellung gebildet und in das Haushaltsjahr 2017 übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2016 für die Stadt Dingolfing (Überschreitung bis 100.000 €)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beschliessend 4

Beschluss

Die nachfolgenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 der Stadt Dingolfing in Höhe von 684.149,42 € (VWHH) und 481.658,36 € (VMHH) - Anlage liegt dem Original dieser Niederschrift bei - werden gemäß Art. 66 GO genehmigt.

Deckung erfolgt beim Verwaltungshaushalt durch Mehreinnahme bei der Gewerbesteuer (Ansatz 120 Mio. € - tatsächliches Rechnungsergebnis über 158,3 Mio. €) und beim Vermögenshaushalt durch eine höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt als geplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2016 für die Stadt Dingolfing (Überschreitung über 100.000 €)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beratend 5
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 16.02.2017 ö beschliessend 6

Beschluss

Der Finanzausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Die nachfolgenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 der Stadt Dingolfing in Höhe von 6.381.438,36 € (VWHH) und 8.731.707,79 € (VMHH) - Anlage liegt dem Original dieser Niederschrift bei - werden gemäß Art. 66 GO genehmigt.

Deckung erfolgt beim Verwaltungshaushalt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve (9100.8500 – 300.000 €) und durch Mehreinnahme bei der Gewerbesteuer (Ansatz 120 Mio. € - tatsächliches Rechnungsergebnis über 158,3 Mio. €) und beim Vermögenshaushalt durch eine höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt als geplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Zuschussangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beschliessend 6
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6.1. nach den Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beschliessend 6.1
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6.1.1. Antrag des Pferdesportvereins Dingolfing auf Förderung nach §§ 4, 7 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beschliessend 6.1.1

Beschluss

Dem Pferdesportverein Dingolfing wird gemäß Antrag vom 10.1.2017 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§4:                  56,00 € (28 Dingolfinger Mitglieder x 2,00 €) für das Jahr 2017
§ 7 Abs. 1: 1.551,00 € (517 Übungsleiterstunden x 3,00 €) für 2016

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.1.2. Antrag des TV Dingolfing auf Förderung nach §§ 4, 5, und 11 der Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beschliessend 6.1.2

Beschluss

Dem TV Dingolfing wird gemäß Antrag vom 20.1.2017 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für das Jahr 2017 gewährt:

  1. § 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb: 2.494,00 € (1.247 Mitglieder x 2,00 €)
  2. § 5 – Jugendsportförderung: 9.780,00 € (489 Dingolfinger Jugendliche x 20,00 €)
  3. § 11: sonstige Förderung: 5.113, -- € 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.1.3. Antrag des TV Dingolfing auf Bezuschussung und Gewährung eines zinslosen Darlehens zur Gründung einer Boxabteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beschliessend 6.1.3

Beschluss

Der TV Dingolfing erhält im Rahmen der Gründung der Boxabteilung einen Zuschuss zur Erstausstattung in Höhe von 20 % aus den zu erwartenden Kosten von voraussichtlich 8.640 € (Zuschuss daraus voraussichtlich 1.728 €). 
Die Stadt Dingolfing ist weiter bereit einen zusätzlichen Anteil von bis zu 30 % der zu erwartenden Kosten der Erstausstattung (2.592 €) vorzufinanzieren. Im Falle der Inanspruchnahme ist diese Summe in 3 Jahresraten ohne Verzinsung zurück zu zahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.1.4. Antrag des EVD auf Erlass der Mieten für Büro und Kiosk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beschliessend 6.1.4

Beschluss

Vom Antrag des EVD wird Kenntnis genommen.
Die nicht beantragten Zuschüsse aus den Jahren 2015 und 2016 werden mit den offenen Forderungen der Stadt Dingolfing verrechnet. Werden vom Verein die dazu erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, werden die Daten auf Basis der Zahlen aus den Vorjahren von der Verwaltung geschätzt. 
Der Verein wird aufgefordert, die Unterlagen für die Förderung 2017 einzureichen. Die dem Verein zustehende Gesamtförderung wird zur Hälfte mit den noch offenen Forderungen verrechnet und zur Hälfte zur Unterstützung des Vereins ausbezahlt.
Ein Erlass der Mieten für Büro und Kiosk ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6.2. Antrag auf Bezuschussung zur Teilnahme Biennale 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beschliessend 6.2

Beschluss

Dem Antrag des Herrn Anton Kerscher, Zehentstr. 1, 94437 Mamming auf Bezuschussung der Teilnahme an der Biennale 2017 wird nicht zugestimmt. Eine Förderung ist aus kommunalrechtlichen Gründen nicht möglich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Neuregelung für die Anforderung von Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beschliessend 7

Beschluss

1. Zur Absicherung der Vertragserfüllung ist sowohl bei freihändiger Vergabe und bei beschränkter oder öffentlicher Ausschreibung ab 250.000 € netto eine Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5 % der Auftragssumme anzufordern.

2. Zur Absicherung von Gewährleistungsmängeln ist grundsätzlich eine Mängelansprüchebürgschaft i. H. v. 3 % der Abrechnungssumme netto anzufordern. Auf die Vorlage von Mängelansprüchebürgschaften mit einem Betrag unter 10.000 € wird generell verzichtet. Für die Rückgabe der Bürgschaften ist grundsätzlich der Ablauf der jeweiligen Verjährungsfrist festzulegen, sofern die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.

Für die Anforderung an die Bürgschaften erfolgt keine Unterscheidung zwischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Es sind in jedem Fall die jeweils aktuellen Vertragsvordrucke nach den aktuellen Vergabevorschriften für die Öffentliche Hand zu verwenden. Im Übrigen sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen zu beachten.

Die Neuregelung gilt ab sofort und auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bürgerheim Dingolfing – Vorstellung Prüfbericht PKV (Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö beratend 8
Stadtrat 23. Sitzung des Stadtrates 16.02.2017 ö beschliessend 19

Beschluss

Der Finanzausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Prüfbericht des PKV (Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern) für das Bürgerheim Dingolfing im Jahr 2016 wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 25. Sitzung des Finanzausschusses 14.02.2017 ö informativ 9
Datenstand vom 14.10.2024 09:52 Uhr