Datum: 30.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Informationen und Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
informativ
|
1 |
zum Seitenanfang
2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
2 |
Beschluss
Der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 16.02.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Verkehrsentwicklungsplan; Zwischenbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
zum Seitenanfang
4. Neugestaltung Marienplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Beschluss
Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Marienplatz wird Folgendes beschlossen:
1. Die im beschlossenen Plan enthaltenen Baumstandorte bleiben erhalten. Die Ersatzpflanzung erfolgt mit möglichst großen Amberbäumen. Die geschätzten Kosten betragen 6.000 € je Baum, somit für 6 Bäume ca. 36.000 €
2. Der jetzige Brunnenstandort wird beibehalten. Hinsichtlich des Brunnens wird zurückgegriffen auf den ursprünglichen Vorschlag der Arbeitsgruppe aus der 6. Sitzung, nach dem die Variante 4 als achteckiger Brunnen mit einem Becken in Sitzhöhe und Wasserüberlauf ausgeführt werden soll. Der in östlicher Richtung orientierte Überlauf wird symbolisch mit einem Lichtband den früheren Wasserrinnenverlauf mit dem bereits beschlossenen Spuckbrunnen verbinden. Für die detaillierte Gestaltung des Brunnens und des Lichtbands sind dem Bauausschuss Vorschläge zu unterbreiten.
3. Vor der Entscheidung über die künftige Möblierung werden unterschiedliche Varianten zum Test durch die Bevölkerung aufgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5
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5. Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co.KG; Verwendung des Differenzbetrages der Kapitalerhöhung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Beschluss
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dingolfing GmbH zuzustimmen, dass der Differenzbetrag von 814.947,00 € der Kapitalerhöhung zum tatsächlichen Kaufpreis der Anteile der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co.KG zum Ausbau des aktuellen Förderverfahrens des Breitbandausbaus
verwendet werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Nachkalkulation Bestattungswesen für 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
26. Sitzung des Finanzausschusses
|
28.03.2017
|
ö
|
beratend
|
6 |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Beschluss
Vom Ergebnis der Nachkalkulation für das Bestattungswesen für das Jahr 2016 wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Bebauungsplanaufhebung "Förderzentrum"
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.03.2017
|
ö
|
beratend
|
8.1 |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Beschluss
Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen die Bebauungsplanaufhebung „Förderzentrum“ keine Einwände bestehen:
Stadtwerke Dingolfing GmbH - Schreiben vom 22.02.2017
Staatliches Bauamt Landshut - Schreiben vom 06.03.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie - Schreiben vom 09.03.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde - Schreiben vom 16.03.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisbrandrat - Schreiben vom 16.03.2017
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Bebauungsplanaufhebung "Förderzentrum"
Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.03.2017
|
ö
|
beratend
|
8.2 |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
8 |
Beschluss
Der Entwurf der Bebauungsplanaufhebung „Förderzentrum“ vom 14.02.2017 mit Begründung wird gebilligt.
Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.
Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Bebauungsplan "Förderzentrum II"
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.03.2017
|
ö
|
beratend
|
9.1 |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
9 |
Beschluss
Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Förderzentrum II“ keine Einwände bestehen:
Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn - Schreiben vom 22.02.2017
Staatliches Bauamt Landshut - Schreiben vom 06.03.2017
Kreisbrandrat des Landkreises Dingolfing-Landau - Schreiben vom 13.03.2017
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger und Stadtrat Aigner waren bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 02.03.2017
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Abt. Immissionsschutz teilt mit Schreiben vom 02.03.2017 mit, dass aus immissionsschutzrechtlicher Seite gegen die Planung keine Bedenken bestehen. Es wird jedoch empfohlen, den Allwetterplatz auf eine ausschließlich und von der 18. BImSchV geschützte schulische Nutzung durch folgende Festsetzung zu beschränken.
„Der Allwetterplatz darf ausschließlich nur im Rahmen des sportlichen Schulbetriebes genutzt werden und ist ggf. gegen Zutritt Unbefugter zu sichern.“
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 02.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie vom 09.03.2017
Die Kreisarchäologie teilt mit Schreiben vom 09.03.2017 mit, dass die bodendenkmalpflegerischen Belange mit dem Verweis auf Art. 8 DschG hinreichend berücksichtigt worden sind.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie vom 09.03.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 13.03.2017
Die Untere Naturschutzbehörde weist mit Schreiben vom 13.03.2017 darauf hin, dass im Umweltbericht zwar eine Neubewertung des Eingriffs und die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs angekündigt wird, jedoch genaue Angaben fehlen. Es wird gebeten die fehlenden Angaben zu vervollständigen.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 13.03.2017
Die Stadtwerke Dingolfing GmbH weisen mit Schreiben vom 13.03.2017 darauf hin, dass sich südlich und westlich des Grundstückes Flur-Nr. 1227 Gmkg. Dingolfing Hauptleitungen für die Strom- und Wasserversorgung befinden. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass der Zugang zur Trafostation im südwestlichen Bereich immer frei zu halten ist.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die genannten Anforderungen in der Stellungnahme werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Sachgebiet 40 vom 16.03.2017
Mit Schreiben vom 16.03.2017 teilt das Landratsamt Dingolfing-Landau, Sachgebiet 40 mit, dass sich auf dem Grundstück Flur-Nr. 1227 Gmkg. Dingolfing eine Altlastenfläche befindet. Die weitere Vorgehensweise und die Behandlung der Altlasten sind mit dem Landratsamt abzustimmen, die ordnungsgemäße Verbringung des Bodenaushubs ist mit der Eingabeplanung der Bodenschutzbehörde beim Landratsamt aufzuzeigen. Die boden- und abfallrechtlichen Vorschriften sind zu behandeln.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Sachgebiet 40 vom 16.03.2017 wird Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan ist ein Hinweis entsprechend der Stellungnahme des Landratsamtes, SG 40 zur Behandlung und Verbringung etwaiger Altlasten aufzunehmen.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 17.03.2017
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut weist mit Schreiben vom 17.03.2017 auf Auffüllungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hin und empfiehlt eine Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt, Wasserrecht und Umweltschutz.
Die Regelung der Versickerung für anfallendes Niederschlagswasser wird begrüßt, eine Versickerung durch belastete Bodenhorizonte wird jedoch abgelehnt und die vollständige Entfernung empfohlen.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 17.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Bebauungsplan "Förderzentrum II"
Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.03.2017
|
ö
|
beratend
|
9.2 |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
10 |
Beschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Förderzentrum II“ vom 14.02.2017 mit Begründung, geändert anlässlich der öffentlichen Auslegung am 29.03.2017, wird gebilligt. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.
Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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11. Bebauungsplan "Wollanger"
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.03.2017
|
ö
|
beratend
|
10.1 |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
11 |
Beschluss
Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Wollanger“ keine Einwände bestehen:
Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn - Schreiben vom 22.02.2017
Kreisbrandrat des Landkreises Dingolfing-Landau – Schreiben vom 13.03.2017
Immobilien Freistaat Bayern – Schreiben vom 14.03.2017
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 27.02.2017
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz teilt mit Schreiben vom 27.02.2017 mit, dass gegen die Planung einer 4-geschossigen Bauweise mit Flach- bzw. Pultdach und einer MK-Einstufung aus immissionsschutzrechtlicher Seite keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
Es wird jedoch wegen der stark frequentierten Straße empfohlen, in der Objektplanung Wohnnutzungen soweit möglich straßenabgewandt zu orientieren, bzw. dort, wo dies nicht möglich ist Schallschutzfenster und Zwangslüftungsanlagen einzubauen, um einen max. Innenpegel von 40dB (A) in Wohnräumen und 30 dB(A) in Schlafräumen sicherzustellen.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 27.02.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisheimatpflege vom 08.03.2017
Mit Schreiben vom 08.03.2017 teilt die Abteilung Kreisheimatpflege des Landratsamtes Dingolfing-Landau mit, dass mit dem Bebauungsplan „Wollanger“ Einverständnis besteht, sofern die Belange der Bau- und der Bodendenkmalpflege berücksichtigt werden.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisheimatpflege vom 08.03.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 08.03.2017
Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt mit Schreiben vom 08.03.2017 mit, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Telekommunikationslinien befinden und diese nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine unterirdische Versorgung des Gebietes für die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Es wird beantragt nachfolgendes sicherzustellen:
- dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straße und Wege möglich ist,
- dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.
- Es wird gebeten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 4 Monaten benötigt.
- In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 13 zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 08.03.2017 wird Kenntnis genommen.
Die Telekom wird am Verfahren als örtlicher Netzbetreiber und bei der späteren Ausführung eines Vorhabens bei einer eventuellen Umgestaltung des öffentlichen Raumes als Spartenträger grundsätzlich beteiligt. Für den Planungsbereich wird die unterirdische Versorgung aus städtebaulichen Gründen im Bebauungsplan angeordnet. Die Forderungen der Telekom sind, soweit diese auf der Grundlage des TKG basieren, entsprechend entgegengenommen. Mit einem eventuellen Vorhabenträger hat die Telekom eigenständig Kontakt aufzunehmen. Dies geschieht außerhalb des Bauleitplanverfahrens. Auf das genannte Merkblatt wird hingewiesen.
(Einstimmiger Beschluss)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie vom 09.03.2017
Die Kreisarchäologie weist mit Schreiben vom 09.03.2017 darauf hin, dass das Planungsgebiet in die Bodendenkmalflächen -Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der historischen Unterstadt von Dingolfing- sowie in die Fläche -Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Befestigung der historischen Unterstadt von Dingolfing- eingreift. Bodeneingriffe bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, welche bei der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt zu beantragen ist. Bodeneingriffe im Bereich der Bodendenkmäler sind rechtzeitig mit der Kreisarchäologie abzustimmen. Um zeitliche Engpässe zu vermeiden, soll die Kreisarchäologie rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahmen informiert werden.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie vom 09.03.2017 wird Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan ist ein entsprechender Hinweis vorzunehmen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Jomrich war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 13.03.2017
Die Stadtwerke Dingolfing GmbH weist mit Schreiben vom 13.03.2017 darauf hin, dass sich im Bereich des Bebauungsplanes Versorgungsleitungen befinden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht Breitband mitzuverlegen. Es wird empfohlen, vor Baubeginn Spartenauskünfte einzuholen.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Jomrich war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 13.03.2017
Die Untere Naturschutzbehörde regt mit Schreiben vom 13.03.2017 an, dass trotz der hohen GRZ Großbäume eingeplant werden sollen. Diese dienen zur Verbesserung des Stadtbildes und der Luftverhältnisse.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. Im Bereich der geschlossenen Bauweise sind innerhalb der Kerngebietsbebauung mit Tiefgaragenstellflächen Großbaumpflanzungen nicht möglich. Dies gilt ebenso für den öffentlichen Verkehrsraum aufgrund der dortigen Spartenverlegungen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Jomrich war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 20.03.2017
Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH teilt mit Schreiben vom 20.03.2017 mit, dass Ausbauentscheidungen nach wirtschaftlichen Kriterien getroffen werden und einer Kostenanfrage ein Erschließungsplan beizulegen ist.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 20.03.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Jomrich war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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12. Bebauungsplan "Wollanger"
Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.03.2017
|
ö
|
beratend
|
10.2 |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
12 |
Beschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wollanger“ vom 25.01.2017 mit Begründung, geändert anlässlich der öffentlichen Auslegung, wird gebilligt. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.
Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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13. Änderung des Bebauungsplanes "Höll-West" durch Deckblatt Nr. 13 im beschleunigten Verfahren
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
29.03.2017
|
ö
|
beratend
|
11.1 |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
13 |
Beschluss
Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Schreiben des Architekturbüros Horn vom 29.03.2017
Das Architekturbüro Horn stellt zum vorliegenden Entwurf fest, dass die Baugrenze nicht über den geplanten Nordflügel reicht und deshalb erweitert werden soll. Der Nordflügel ist als dreigeschossige Bebauung, Erdgeschoss mit vier Stellplätzen, 1. und 2. Obergeschoss mit je einer Zweizimmerwohnung, geplant. Ebenfalls wird um Anpassung der GRZ gebeten.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Architekturbüros vom 29.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Jomrich war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 02.03.2017
Die Abteilung Immissionsschutz stellt fest, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes die bisherige GRZ von 0,3 auf 0,4 hochgesetzt wird, um zukünftig eine bessere Ausnutzung des Grundstückes zu erreichen. Aus fachtechnischer Sicht bestehen grundsätzlich, für diese als Nachverdichtung im WA anzusehenden Maßnahme, keine Bedenken. Aufgrund der Verkehrslärmemissionen der südlich anliegenden Bahnlinie Landshut-Plattling wird empfohlen, folgende immissionsschutzrechtliche Formulierung in die Textlichen Festsetzungen zu übernehmen:
„Die an der Gebäudesüd- und Südwestseite geplanten Wohnungen sind durch bauseitig zu leistenden passiven Lärmschutz (erhöhte Schalldämmung der Außenbauteile mit Zwangslüftungsanlagen) so zu dämmen, dass maximale Innenpegel von 40 dB (A) in Wohnräumen und 30 dB (A) in Schlafräumen gewährleistet sind. Die Einhaltung dieser Pegel ist bei der konkreten Objektplanung durch ein Gutachten nachzuweisen.“
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 02.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die genannten Anforderungen werden beachtet, die Hinweise in den Bebauungsplan mit aufgenommen.
(Einstimmiger Beschluss)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 13.03.2017
Die Untere Naturschutzbehörde verweist darauf, dass grünordnerische Festsetzungen getroffen werden sollen, nachdem sich das Maß der zu überbauenden Fläche vergrößert. Grünflächen und Gehölpflanzungen sind festzulegen und die Verwendung von einheimischer Saat und Pflanzen sollte verbindlich geregelt werden.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anforderungen werden im Bebauungsplan berücksichtigt.
(Einstimmiger Beschluss)
Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 17.03.2017
Die Stadtwerke Dingolfing GmbH teilt mit Schreiben vom 17.03.2017 mit, dass sich im Grundstück Hausanschlussleitungen für Strom und Wasser befinden. Es wird empfohlen vor Baubeginn Spartenauskünfte einzuholen.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 17.03.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Änderung des Bebauungsplanes "Höll-West" durch Deckblatt Nr. 13 im beschleunigten Verfahren
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.03.2017
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ö
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beratend
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11.2 |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2017
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ö
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beschliessend
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14 |
zum Seitenanfang
15. Änderung des Bebauungsplanes "An der Osttangente" durch Deckblatt Nr. 8 im beschleunigten Verfahren
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.03.2017
|
ö
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beratend
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12.1 |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2017
|
ö
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beschliessend
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15 |
Beschluss
Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes „An der Osttangente“ durch Deckblatt Nr. 8 keine Einwände bestehen:
Stadtwerke Dingolfing GmbH - Schreiben vom 13.03.2017
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Von dem Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstelle wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 13.03.2017
Die Untere Naturschutzbehörde weist mit Schreiben vom 13.03.2017 darauf hin, dass keine weiterführenden Aussagen zu den Garagen/Stellplätzen enthalten sind und grünordnerische Festsetzungen auch nicht getroffen wurden. Es sollten genauere Aussagen zur angestrebten Planung getroffen und Grünflächen und Gehölzpflanzungen festgelegt werden. Ebenfalls soll die Verwendung von autochthonem Saat- und Pflanzenmaterial geregelt und der angrenzende Bachlauf des Längenmühlbaches berücksichtigt werden.
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Unter Naturschutzbehörde vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Weder Umweltbericht, noch ein naturschutzrechtlicher Ausgleich sind in diesem Verfahren vorgeschrieben.
Die Grundstücke der Antragstellerin weisen im betreffenden Gebiet einen hohen Freiflächenanteil auf, die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Osttangente“ bleiben unberührt.
(Einstimmiger Beschluss)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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16. Änderung des Bebauungsplanes "An der Osttangente" durch Deckblatt Nr. 8 im beschleunigten Verfahren
Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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29.03.2017
|
ö
|
beratend
|
12.2 |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2017
|
ö
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beschliessend
|
16 |
Beschluss
Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S 296) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458) diesen Bebauungsplan als Satzung.
S a t z u n g
§ 1
Das Deckblatt Nr. 8 zur Änderung des Bebauungsplanes „An der Osttangente“ mit Begründung vom 10.02.2017, geändert anlässlich der öffentlichen Auslegung am 29.03.2017, ist beschlossen.
§ 2
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. Information über den Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung der Stadt Dingolfing für das Haushaltsjahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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26. Sitzung des Finanzausschusses
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28.03.2017
|
ö
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beratend
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3 |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
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17 |
Beschluss
Von dem Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Dingolfing-Landau zur Haushaltssatzung der Stadt Dingolfing für das Haushaltsjahr 2017 wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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18. Information über den Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Wirtschaftsplan der Oberen Spitalstiftung Dingolfing für das Wirtschaftsjahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
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26. Sitzung des Finanzausschusses
|
28.03.2017
|
ö
|
beratend
|
4 |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2017
|
ö
|
beschliessend
|
18 |
Beschluss
Von dem Bericht der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom zur Haushaltssatzung und zum Wirtschaftsplan der Oberen Spitalstiftung Dingolfing für das Wirtschaftsjahr 2017 wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
19. Bestätigung des stellvertr. Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Teisbach
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2017
|
ö
|
|
19 |
Beschluss
Gemäß Art. 8 Abs. 3 u. 4 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird bestätigt:
Herr Hermann Niedermeier, wohnh. in Dingolfing, Teisbach, Seestadt 29 zum stellvertr. Kommandanten der FFW Teisbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
20. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2017
|
ö
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informativ
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20 |
zum Seitenanfang
20.1. Daten Straßenverkehrszählung BAB 92
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2017
|
ö
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informativ
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20.1 |
zum Seitenanfang
20.2. Homepage Stadt Dingolfing; Museum und Caprima
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2017
|
ö
|
informativ
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20.2 |
zum Seitenanfang
20.3. Pflege Grab Hans Glas
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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24. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2017
|
ö
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informativ
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20.3 |
zum Seitenanfang
20.4. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Überprüfung des Konzeptes für Räum- und Streudienst
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
24. Sitzung des Stadtrates
|
30.03.2017
|
ö
|
informativ
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20.4 |
Datenstand vom 14.10.2024 11:19 Uhr