Datum: 11.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Informationen und Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
informativ
|
1 |
zum Seitenanfang
2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
2 |
Beschluss
Der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 30.03.2017 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Rücktritt des Stadtrats Walter Kühndel; Beschluss über das Nachrücken des Listennachfolgers und Vereidigung des Nachrückers René Kleiner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Beschluss
Beschluss 1:
Herr Walter Kühndel hat mit Schreiben vom 30.3.2017 mitgeteilt, dass er mit Wirkung vom 30.4.2017 von seinem Amt als Stadtrat zurücktritt. Dies stellt rechtlich gemäß Art. 19 GO einen Antrag auf Entlassung dar, der der Zustimmung des Stadtrats bedarf. Diese Zustimmung wird hiermit erteilt. Der Rücktritt ist damit ab sofort wirksam.
Beschluss 2:
Durch die Niederlegung des Stadtratsmandates von Herrn Walter Kühndel rückt gemäß Art. 48 Abs. 3 GLkrWG der Listennachfolger in den Stadtrat nach. Herr René Kleiner hat gemäß Art. 47 GLkrWG erklärt, die Wahl anzunehmen und den erforderlichen Eid zu leisten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Beschluss über die Veränderungen in der Ausschussbesetzung, Arbeitsgruppe Stadtsanierung/Lenkungsgruppe Soziale Stadt, Aufsichtsrat Stadtwerke Dingolfing GmbH, Aufsichtsrat Wasserservice Daibersdorf GmbH, Aufsichtsrat Baugenossenschaft Dingolfing eG, Mitgliederversammlung "Kommunale Volkshochschule Dingolfing e.V."
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Beschluss
Die Ausschussbesetzung der Bürgerliste-Fraktion ändert sich wie folgt:
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss
Aigner Hans
1. Vertreter: Steininger Friedrich
2. Vertreter: Kleiner René
Finanzausschuss
Kleiner René
1. Vertreter: Aigner Hans
2. Vertreter: Steininger Friedrich
Bau- und Umweltausschuss
Steininger Friedrich
1. Vertreter: Aigner Hans
2. Vertreter: Kleiner René
Festausschuss
Aigner Hans
1. Vertreter: Steininger Friedrich
2. Vertreter: Kleiner René
Rechnungsprüfungsausschuss
Aigner Hans
1. Vertreter: Kleiner René
2. Vertreter: Steininger Friedrich
Arbeitsgruppe Stadtsanierung/Lenkungsgruppe Soziale Stadt
Steininger Friedrich
1. Vertreter: Aigner Hans
2. Vertreter: Kleiner René
Aufsichtsrat Stadtwerke Dingolfing GmbH
Steininger Friedrich
Vertreter: Aigner Hans
Aufsichtsrat Wasserservice Daibersdorf GmbH
Aigner Hans
Vertreter: Kleiner René
Aufsichtsrat Baugenossenschaft Dingolfing eG
Aigner Hans
Mitgliederversammlung "Kommunale Volkshochschule Dingolfing e.V.“
Aigner Hans
1. Vertreter: Steininger Friedrich
2. Vertreter: Kleiner René
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Beteiligung der Stadt an der Baugenossenschaft Dingolfing eG - Verwendung des Jahresüberschusses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
27. Sitzung des Finanzausschusses
|
09.05.2017
|
ö
|
beratend
|
2 |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Beschluss
Mit der von Vorstand und Aufsichtsrat der Baugenossenschaft Dingolfing eG vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses besteht Einverständnis.
Danach wird vom Jahresüberschuss in Höhe von rund 1.188.000 € ein Teilbetrag von 118.800 € entsprechend der Satzung der gesetzlichen Rücklage zugewiesen. Ein Teilbetrag in Höhe von 1.000.000 € wird in die Ergebnisrücklage eingestellt.
Grundsätzlich stimmt der Stadtrat dem Ziel der Baugenossenschaft für die nächsten Jahre zu, zur Verfügung stehende freie Finanzmittel sowohl in die Sanierung und Modernisierung (auch energetisch) des Wohnungsbestandes und in den Neubau von Wohnungen zu investieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Defizitausgleich an die Stadtwerke Dingolfing GmbH für den Betrieb des Parkdecks und der Dingo-Linien für 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanzausschuss
|
27. Sitzung des Finanzausschusses
|
09.05.2017
|
ö
|
beratend
|
3 |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Beschluss
Der Verlust nach Steuern der Stadtwerke Dingolfing GmbH im Betriebszweig „Verkehrsbetrieb“ für 2016 in Höhe von 454.417 € beim Stadtbus und 214.471 € beim Parkdeck, insgesamt somit 668.888 € wird wie in den Vorjahren von der Stadt übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Wasserservice Daibersdorf GmbH; Satzungsänderung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Beschluss
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dingolfing GmbH der Änderung des § 9 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der Wasserservice Daibersdorf GmbH mit folgendem Wortlaut zuzustimmen:
„Auch im Übrigen werden für jedes Aufsichtsratsmitglied Vertreter bestellt. Der Vertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des von ihm vertretenen Aufsichtsratsmitglied, wenn dieses verhindert ist.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Bebauungsplanaufhebung "Förderzentrum"
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
8 |
Beschluss
Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen die Bebauungsplanaufhebung „Förderzentrum“ keine Einwände bestehen.
Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 11.04.2017
Staatliches Bauamt Landshut – Schreiben vom 20.04.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 08.05.2017
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Bodenschutzrecht vom 02.05.2017
Die Abteilung Bodenschutzrecht verweist auf die Stellungnahme vom 16.03.2017.
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme der Abteilung Bodenschutzrecht vom 02.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Auf den Beschluss des Stadtrates vom 30.03.2017 wird verwiesen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 03.05.2017
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dingolfing-Landau trägt vor, dass aus dem Entwurf der Bebauungsplanaufhebung keine Angaben über die erforderlichen Ausgleichsflächen enthalten sind.
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Da mit der Aufhebung des Bebauungsplanes keine Zunahme weiterer Versiegelungen verbunden ist und sich somit aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Eingriffe, bezogen auf das Baurecht, ergeben, liegt ein Ausgleichserfordernis nicht vor.
Den vorgetragenen Einwendungen wird nicht entsprochen. Die vorliegende Planung wird beibehalten.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Bebauungsplanaufhebung "Förderzentrum"
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
9 |
Beschluss
Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S 296) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458) diesen Bebauungsplan als Satzung.
S a t z u n g
§ 1
Die Aufhebung des Bebauungsplanes „Förderzentrum“ mit Begründung vom 30.03.2017 ist beschlossen.
§ 2
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Bebauungsplan "Förderzentrum II"
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
10 |
Beschluss
Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Nachstehende aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Förderzentrum II“ keine Einwände bestehen.
Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 11.04.2017
Staatliches Bauamt Landshut – Schreiben vom 20.04.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 08.05.2017
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 09.05.2017
Das Wasserwirtschaftsamt nimmt Bezug auf die Stellungnahme vom 17.03.2017.
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme wird Kenntnis genommen.
Auf den Beschluss des Stadtrates vom 30.03.2017 wird verwiesen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Bodenschutzrecht vom 02.05.2017
Die Abteilung Bodenschutzrecht des Landratsamtes Dingolfing-Landau verweist auf die Stellungnahme zum Vorentwurf.
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme der Abteilung Bodenschutzrecht vom 02.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Auf den Beschluss des Stadtrates vom 30.03.2017 wird verwiesen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 03.05.2017
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dingolfing-Landau teilt mit, dass die vorliegenden Entwurfsunterlagen nicht vollständig sind, da die erforderliche Ausgleichsfläche nicht genannt wird.
Eine abschließende Beurteilung des Bebauungsplanes kann deshalb nicht erfolgen.
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Mit der betroffenen Fachstelle wurde während des Verfahrens das Grundstück mit der Flur-Nr. 1050/2 Gmkg. Poxau mit einer Fläche von 5.172 m² als Ausgleichsfläche genannt.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Bebauungsplan "Förderzentrum II"
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
11 |
Beschluss
Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S 296) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458) diesen Bebauungsplan als Satzung.
Satzung
§ 1
Der Bebauungsplan „Förderzentrum II“ vom 30.03.2017 mit Begründung ist beschlossen.
§ 2
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3
BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Bebauungsplan "Wollanger"
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
12 |
Beschluss
Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor dem Beschlussvorschlag.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Wollanger“ keine Einwände bestehen.
Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 11.04.2017
Regierung von Niederbayern – Schreiben vom 24.04.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 08.05.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 08.05.2017
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie vom 03.05.2017
Die Kreisarchäologie stellt mit Schreiben vom 03.05.2017 fest, dass das Planungsgebiet in die in der Landesdenkmalliste eingetragenen Bodendenkmäler eingreift.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bodeneingriffe einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen und mit der Kreisarchäologie abzustimmen und ggf. zu begleiten sind, um die Dokumentation und Bergung stadtgeschichtlich relevanter Befunde und Funde zu ermöglichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige anfallende Kosten zu Lasten des Antragstellers gehen und weiter empfohlen möglichst frühzeitig, spätestens 2 Wochen vor Beginn der Baumaßnahmen die Kreisarchäologie zu informieren.
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Kreisarchäologie vom 03.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Die Hinweise der Kreisarchäologie wurden in den textlichen Festsetzungen bei Buchstabe „C“ aufgenommen und die Anregungen sind somit berücksichtigt.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Bebauungsplan "Wollanger"
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
13 |
Beschluss
Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S 296) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458) diesen Bebauungsplan als Satzung.
Satzung
§ 1
Der Bebauungsplan „Wollanger“ vom 30.03.2017mit Begründung, ist beschlossen.
§ 2
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3
BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "St 2074" durch Deckblatt Nr. 6
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
14 |
Beschluss
Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen jeweils vor dem Beschlussvorschlag.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „St 2074“ durch Deckblatt Nr. 6 keine Einwände bestehen.
Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 11.04.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 05.05.2017
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Unteren Naturschutzbehörde vom 03.05.2017
Die Untere Naturschutzbehörde stellt fest, dass im Bestandsbebauungsplan Bäume dargestellt sind, nicht jedoch im Änderungsbebauungsplan. Auf die Erhaltungspflicht bzw. Ersatzpflicht wird unter Verweis auf das BNatSchG § 44 hingewiesen.
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Die im Bestandsplan dargestellten Bäume sind bis auf einen im Zufahrtsbereich nicht vorhanden. Die Bestandsbäume sind nach Möglichkeit zu erhalten. Die vorliegende Planung wird beibehalten.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "St 2074" durch Deckblatt Nr. 6
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
15 |
Beschluss
Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S 296) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458) diesen Bebauungsplan als Satzung.
S a t z u n g
§ 1
Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „St 2074“ durch Deckblatt Nr. 6 mit Begründung vom 27.03.2017 ist beschlossen.
§ 2
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Änderung des Bebauungsplanes "Höll-West" durch Deckblatt Nr. 13 im beschleunigten Verfahren
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
16 |
Beschluss
Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen jeweils vor dem Beschlussvorschlag.
Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Höll-West“ durch Deckblatt Nr. 13 keine Einwände bestehen.
Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 11.04.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Abteilung Immissionsschutz – Schreiben vom 13.04.2017
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben der Eigentümergemeinschaft Limbrunner/Zeilmeier/Walk vom 26.04.2017
Die Eigentümergemeinschaft Limbrunner/Zeilmeier/Walk trägt vor, dass bekannt sein wird, dass nördlich des Planungsbereiches eine Gaststätte mit aktivem und unter Bestandsschutz stehender Biergarten betrieben wird und sie deshalb der Baugrenzenerweiterung im Osten des Planungsbereiches kritisch gegenüberstehen. Durch eine weitere Verlegung der Baugrenze bzw. der Bebauung nach Norden sehen sie sich in ihrem Eigentum und der Nutzung beeinträchtigt.
Durch das Heranrücken der Bebauung sieht die Eigentümergemeinschacht eine erhebliche Nutzungsbeeinträchtigung und -einschränkung, die bereits in geringem Umfang der Gaststätte mit Biergarten dauerhaft schaden kann, so dass eine weitere Nutzung nicht mehr wirtschaftlich ist.
So wäre z.B. ein noch größerer Schattenwurf auf dem nördlichen Grundstück der Eigentümergemeinschaft absehbar.
Weiterhin wird durch die trichterförmige Architektur befürchtet, dass die Biergartengeräuschkulisse verstärkt wird und sich dies ebenfalls negativ auf die Nutzung des Grundstückes der Eigentümergemeinschaft auswirkt.
Die Erschließung des Planungsbereiches bzw. die Lage der Einfahrt ist aus dem Bebauungsplanentwurf nicht ersichtlich, auch nicht die Tiefgarageneinfahrt.
Hier wird die Gefahr für den Biergartenbetrieb, aber auch für jegliche andere Nutzung, aufgrund ein- und ausfahrender Fahrzeuge mit einhergehender Lärm- und Staubbelästigungen gesehen. Es wird festgestellt, dass die Ein- bzw. Ausfahrt der Tiefgarage offensichtlich unmittelbar an der Grundstücksgrenze erfolgen soll, was die o.g. Befürchtung noch untermauert.
Um Berücksichtigung der vorgenannten Belange in der Objektplanung, die gem. Auskunft des Planungsbüros noch nicht abgeschlossen ist, wird gebeten.
Für den Zeitraum der Bauphase werden ebenfalls Nutzungseinschränkungen und Benachteiligungen für den Betrieb der Gaststätte und des Biergartens gesehen.
B e s c h l u s s:
Vom Schreiben der Eigentümergemeinschaft Limbrunner/Zeilmeier/Walk vom 26.04.2017 wird Kenntnis genommen.
Die mit der Bebauungsplanänderung mögliche Bebauung entspricht hinsichtlich der Größenordnung und Zahl der Vollgeschosse der bestehenden Bebauung, insbesondere an der Kreuzstraße zur Bahnlinie hin und ist insofern städtebaulich als verträglich zu bezeichnen.
Im Rahmen der Bebauung der im Deckblatt festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche sind die Vorgaben der BayBO zur Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen einzuhalten, somit ist sichergestellt, dass nachbarrechtliche Belange gewahrt bleiben.
Soweit der Biergartenbetrieb genehmigt und bestandsgeschützt ist, ist aus Sicht der Stadt Dingolfing bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für dessen Betrieb nicht mit Einschränkungen zu rechnen.
Die im Nordosten angedachte Grundstücks- und Tiefgaragenzufahrt ist so anzulegen, dass keine unzumutbaren Emissionen entstehen. Weiterhin ist die Ein- und Ausfahrt nach Osten, also dem Grundstück der Eigentümergemeinschaft abgewandt. Die Erschließung erfolgt über die Daimlerstraße, wobei die Tiefgaragenabfahrt an der Grundstücksgrenze geplant ist. Auch in diesem Bereich werden die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten.
Der Hinweis auf den Wunsch zur Beteiligung der Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Objektplanung wird weitergegeben.
Die vorliegende Planung wird beibehalten.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
17. Änderung des Bebauungsplanes "Höll-West" durch Deckblatt Nr. 13 im beschleunigten Verfahren
Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
beschliessend
|
17 |
Beschluss
Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl. S 296) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 458) diesen Bebauungsplan als Satzung.
S a t z u n g
§ 1
Das Deckblatt Nr. 13 zur Änderung des Bebauungsplanes „Höll-West“ mit Begründung vom 30.03.2017
ist beschlossen.
§ 2
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
18. Wünsche und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
informativ
|
18 |
zum Seitenanfang
18.1. Vorträge 50 Jahre BMW in Dingolfing
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
|
18.1 |
zum Seitenanfang
18.2. Stellplätze Objekt Kreuzstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
|
18.2 |
zum Seitenanfang
18.3. Unwettersituation in Teisbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
25. Sitzung des Stadtrates
|
11.05.2017
|
ö
|
|
18.3 |
Datenstand vom 14.10.2024 11:25 Uhr