Datum: 04.12.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:35 Uhr bis 17:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 - 2022 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 für die Stadt Dingolfing
2 Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2022 und Erlass der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019 für die Obere Spitalstiftung Dingolfing
3 Zuschussangelegenheiten
3.1 nach den Vereinsförderrichtlinien
3.1.1 Antrag der Vereinigten Schützengesellschaft auf Förderung nach §§ 4, 5, 9, und 16 der Vereinsförderrichtlinien
3.1.2 Antrag der Rocking Dance Company auf Förderung nach §§ 4, 7 der Vereinsförderrichtlinien
3.1.3 Antrag der Eintracht Schützen Teisbach auf Förderung nach §§ 4, 5, 7 und 9 der Vereinsförderrichtlinien
3.1.4 Antrag des Eislaufvereins Dingolfing auf Förderung nach §§ 4, 5, 7 und 11 der Vereinsförderrichtlinien für 2016-2018
4 Erweiterung des Kindergartens Villa Kunterbunt
5 Zusätzliche Erweiterung des Bürgerheimes der Oberen Spitalstiftung – Genehmigung der Maßnahme und Entscheidung über die Bauträgerschaft und Kostentragung
6 Erlass einer 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Dingolfing
7 Wünsche und Anfragen
7.1 Tiefgarage Zentrum
7.2 Innenstadtmarketing

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1. Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 - 2022 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 für die Stadt Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö beratend 1

Beschluss

Der Finanzausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

1.       Der Stadtrat genehmigt den vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 - 2022.

2.       Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende
          Haushaltssatzung:

                                                                               § 1
           Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit     
           festgesetzt:
           Er schließt
           im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        131.201.000 EUR
           und        
           im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit             46.750.000 EUR
                                                                                 ab.

                                                                                § 2
           Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
           wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

                                                                                § 3
           Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
       
                                                                                § 4
           Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt  
           festgesetzt:
       1. Grundsteuer
           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                250 v. H.
           b) für die Grundstücke (B)                                        250 v. H.
       2. Gewerbesteuer                                                300 v. H.

                                                                                § 5
           Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
           werden nicht beansprucht.
       


                                                                                § 6
           Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2022 und Erlass der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019 für die Obere Spitalstiftung Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö beratend 2
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 06.12.2018 ö beschliessend 4

Beschluss

Der Finanzausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

1. Der Stadtrat genehmigt den vorgelegten Finanzplan für die Wirtschaftsjahre 2018 – 2022.

2. Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung und der §§ 2 ff der Verordnung über die 
    Wirtschaftsführung der Kommunalen Pflegeeinrichtungen erlässt der Stadtrat folgende
    Haushaltssatzung für die Obere Spitalstiftung Dingolfing:

       § 1 Haushaltsvolumen

   Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird 
   im Erfolgsplan
   in den Erträgen auf                               6.499.900  EUR
   und in den Aufwendungen auf         6.552.600  EUR

   und im Vermögensplan
   in den Einnahmen und Ausgaben auf je   166.500  EUR

   festgesetzt.

       § 2 Kredite

   Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan sind nicht vorgesehen.

       § 3 Verpflichtungsermächtigungen

   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.

       § 4 Höchstbetrag der Kassenkredite

   Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan werden   
   nicht beansprucht.

       § 5 Inkrafttreten

   Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Zuschussangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö beschliessend 3
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3.1. nach den Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö beschliessend 3.1
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3.1.1. Antrag der Vereinigten Schützengesellschaft auf Förderung nach §§ 4, 5, 9, und 16 der Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö beschliessend 3.1.1

Beschluss

Der Vereinigten Schützengesellschaft Dingolfing e. V. werden gemäß Antrag vom 28.10.2018 folgende Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 4:    176,00 € (88 Dingolfinger Mitglieder x 2,00 €)
§ 5:    220,00 € (11 Dingolfinger Jugendliche x 20,00 €)
§ 9: 2.880,00 € (48 Schießstände x 60,00 €)
§ 16:  326,31 € (20% der zuschussfähigen Kosten von 1.631,51 € für die Anschaffung eines  
                         Kühlschranks für den Vereinsbetrieb).

Der Gesamtzuschuss beträgt demnach 3.602,31 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.1.2. Antrag der Rocking Dance Company auf Förderung nach §§ 4, 7 der Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö beschliessend 3.1.2

Beschluss

Der Rocking Dance Company Dingolfing wird gemäß Antrag vom 8.11.2018 folgender Zuschuss für 2018 (2017) nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:
1. § 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb: 370,00 € (185 Dingolfinger Mitglieder x 2,00 €
2. § 7 Abs. 1 Übungsleiterzuschuss für 2017: 1.303,50 € (434,5 Stunden x 3,00 €)
3. § 7 Abs. 2 pauschaler Übungsleiterzuschuss für 2017: 3.476,00 € (1.738 Übungsleiterstunden x 2,00 €)

Der Gesamtzuschuss beträgt demnach 5.149,50 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.1.3. Antrag der Eintracht Schützen Teisbach auf Förderung nach §§ 4, 5, 7 und 9 der Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö beschliessend 3.1.3

Beschluss

Den Eintracht Schützen Teisbach wird gemäß Antrag vom 4.11.2018 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 4: 186,00 € (93 Dingolfinger Mitglieder x 2,00 €)
§ 5: 140,00 € (7 Dingolfinger Jugendliche x 20,00 €)
§ 7 Abs. 1: 60,00 € (20 Übungsleiterstunden für 2017 x 3,00 €)
§ 7 Abs. 2: 360,00 € (180 Übungsleiterstunden für 2017 x 2,00 €)
§ 9: 360,00 € (6 Schießstände à 60,00 €)

Der Gesamtzuschuss beträgt demnach 1.106,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.1.4. Antrag des Eislaufvereins Dingolfing auf Förderung nach §§ 4, 5, 7 und 11 der Vereinsförderrichtlinien für 2016-2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö beschliessend 3.1.4

Beschluss

Dem Eislaufverein Dingolfing wird gemäß Antrag vom 22.11.2018 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien für 2016, 2017 und 2018 gewährt:


Für 2016:
§ 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb: 76,00 € (38 Dingolfinger Mitglieder x 2,00 €)
§ 5 – Jugendsportförderung: 1.140,00 € (38 Dingolfinger Jugendliche x 30,00 €)
§ 7 Abs. 1: 1.622,25 € (540,75 Übungsleiterstunden x 3,00 €) für 2015
§ 11 – sonstige Förderung: 5.113,00 €

Für 2017:
§ 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb: 152,00 € (76 Dingolfinger Mitglieder x 2,00 €)
§ 5 – Jugendsportförderung: 2.280,00 € (76 Dingolfinger Jugendliche x 30,00 €)
§ 7 Abs. 1: 1.287,75 € (529,25 Übungsleiterstunden x 3,00 €) für 2016
§ 11 – sonstige Förderung: 5.113,00 €

Für 2018:
§ 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb: 406,00 € (203 Dingolfinger Mitglieder x 2,00 €)
§ 5 – Jugendsportförderung: 2.070,00 € (69 Dingolfinger Jugendliche x 30,00 €)
§ 7 Abs. 1: 1.350,75 € (450,25 Übungsleiterstunden x 3,00 €)
§ 11 – sonstige Förderung: 5.113,00 €

Bei der Förderung nach § 4 in den Jahren 2016 und 2017 konnte nur die Anzahl der Dingolfinger Jugendlichen in Ansatz gebracht werden, da keine Mitgliederlisten vorgelegt werden konnten.
Die Zuschüsse in der Gesamthöhe von 25.723,75 € werden mit den Schulden des EVD bei der Stadt Dingolfing verrechnet
Die laufenden Kosten für die Benutzung der Eissporthalle werden seit der neuen Saison regelmäßig bezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Erweiterung des Kindergartens Villa Kunterbunt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö 4

Beschluss

Die Kindertagesstätte Villa Kunterbunt ist mit einem geschätzten Kostenaufwand in Höhe von 620.000 € um einen Gruppenraum entsprechend den Plänen des Bauamtes zu erweitern. Das staatliche Förderverfahren ist einzuleiten.
Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2019 eingestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Zusätzliche Erweiterung des Bürgerheimes der Oberen Spitalstiftung – Genehmigung der Maßnahme und Entscheidung über die Bauträgerschaft und Kostentragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö beratend 5
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 06.12.2018 ö beschliessend 5

Beschluss

Der Finanzausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

1. Eine zusätzliche Erweiterung des Bürgerheimes der Oberen Spitalstiftung am Standort Kirchgasse 12 (Anbau / Verbindung mit der bereits bestehenden Erweiterung aus dem Jahr 2016) wird genehmigt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme mit dem Ziel möglichst vieler Pflegezimmer beauftragt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Sommer 2021 geplant.
Die Planungsergebnisse und die Kostenberechnung sind abschließend zur Genehmigung im Stadtrat vorzulegen.

2. Die zusätzliche Erweiterung wird analog dem Hauptgebäude von der Stadt Dingolfing errichtet und zum Betrieb an die Obere Spitalstiftung Dingolfing vermietet. Die Stadt übernimmt daher die kompletten Baukosten einschließlich der für den Heimbetrieb notwendigen Ausstattung.
 
Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Mietvertrages zwischen der Stadt und der Oberen Spitalstiftung beauftragt. Nach Abstimmung mit der Stiftungsvertretung und Kommunalaufsicht beim Landratsamt Dingolfing-Landau ist der Vertrag dem Finanzausschuss zur Genehmigung vorzulegen.

3. Ebenfalls zeitnah ist die grundlegende Sanierung des Bauteiles 1985 des bestehenden Haupthauses durch die Obere Spitalstiftung zu planen. Die Sanierung soll unmittelbar nach Bezugsfertigkeit der zusätzlichen Erweiterung in der Kirchgasse erfolgen. 
Eine Übernahme der Sanierungskosten durch die Stadt erfolgt soweit möglich im Rahmen des Betrauungsaktes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Erlass einer 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö beratend 6
Stadtrat 39. Sitzung des Stadtrates 06.12.2018 ö beschliessend 6

Beschluss

Der Finanzausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Die dem Original dieser Niederschrift beiliegende 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Dingolfing wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö informativ 7
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7.1. Tiefgarage Zentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö informativ 7.1
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7.2. Innenstadtmarketing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 44. Sitzung des Finanzausschusses 04.12.2018 ö informativ 7.2
Datenstand vom 05.06.2025 16:16 Uhr