Datum: 12.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen und Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung
3 Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Dingolfing
4 Bestellung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter zur Kommunalwahl 2020
5 Erweiterung des Bürgerheimes der Oberen Spitalstiftung - Ausweitung des Planungsgebietes
6 Beteiligungsbericht 2018 für die Stadt Dingolfing
7 Festsetzung der Mietbedingungen und des Betreibers für die Tiefgarage Teisbach
8 Neufestsetzung des Zinssatzes für die Verzinsung des Eigenkapitals der „Kostenrechnenden Einrichtungen“
9 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 35 (Goben I) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
10 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 35 (Goben I) Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
11 Änderung des Bebauungsplanes "Goben I" durch Deckblatt Nr. 9 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
12 Änderung des Bebauungsplanes "Goben I" durch Deckblatt Nr. 9 Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
13 Änderung des Bebauungsplanes "St 2074" durch Deckblatt Nr. 11 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
14 Änderung des Bebauungsplanes "St 2074" durch Deckblatt Nr. 11 Satzungsbeschluss
15 Änderung des Bebauungsplanes "St 2074" durch Deckblatt Nr. 12 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
16 Änderung des Bebauungsplanes "St 2074" durch Deckblatt Nr. 12 Satzungsbeschluss
17 Änderung des Bebauungsplanes "Höfen II" durch Deckblatt Nr. 4 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
18 Änderung des Bebauungsplanes "Höfen II" durch Deckblatt Nr. 4 Satzungsbeschluss
19 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Einziehung der Ortsstraße 258, "Rennweg"
20 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, Widmung der Verlängerung des Pappelweges und zwei erstellter Parkplatzanlagen
21 Wünsche und Anfragen
21.1 Parksituation Markt Teisbach
21.2 Einfahrt Tiefgarage Teisbach
21.3 Fahrradständer Bahnhof Dingolfing
21.4 Parksituation am Bewegungspark
21.5 Vorstellung der Planung Erweiterung Aussegnungshalle
21.6 Baugebiet Teisbach
21.7 Belegungszahlen Kindergärten
21.8 Gefahrensituation Radweg Dingolfing/Frontenhausen

zum Seitenanfang

1. Informationen und Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 2

Beschluss

Der öffentliche Teil des Protokolls der Sitzung vom 25.07.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 3

Beschluss

Die dem Original dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Dingolfing wird erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bestellung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter zur Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö 4

Beschluss

Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Dingolfing bei der Kommunalwahl 2020 wird der geschäftsleit ende Beamte VR Thomas Layh, zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter VR Werner Petschko bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Erweiterung des Bürgerheimes der Oberen Spitalstiftung - Ausweitung des Planungsgebietes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 51. Sitzung des Finanzausschusses 10.09.2019 ö beratend 4
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 5

Beschluss

 1.
Von vorstehendem Sachbericht wird Kenntnis genommen. Der vorgeschlagenen Verfahrensweise wird - unter Einbeziehung des Stadtratsbeschlusses vom 06.12.2018 bezüglich damals bereits beschlossener zusätzlicher Erweiterung am Standort Kirchgasse 12 - zugestimmt.
 
2.
Für die Berücksichtigung und Sicherstellung der funktionellen, räumlichen und betrieblichen Anforderungen der stationären Altenpflege ist ein einschlägiges Fachbüro für die Mitwirkung bei Erarbeitung der Planungsanforderungen bereits in der vorgängigen Konzeptphase sowie nachfolgend in Vorplanung und Entwurfsplanung zu beauftragen.
 
3.
Weiter ist für die vorgängige Konzeptphase sowie das nachfolgende Verfahren zur Planerauswahl (VgV Verfahren) ein einschlägig befasstes Büro zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Beteiligungsbericht 2018 für die Stadt Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 51. Sitzung des Finanzausschusses 10.09.2019 ö beratend 5
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 6

Beschluss

Vom Beteiligungsbericht 2018 für die Stadt Dingolfing wird zustimmend Kenntnis genommen. Der Bericht ist ortsüblich bekannt zu machen und zur Einsichtnahme öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Festsetzung der Mietbedingungen und des Betreibers für die Tiefgarage Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 51. Sitzung des Finanzausschusses 10.09.2019 ö beratend 6
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 7

Beschluss

Für die Tiefgarage Teisbach werden folgende Gebühren festgesetzt:
Kurzzeitparken bis zu 2 Stunden:                                gebührenfrei
Tageskarte (24 Stunden):                                              1,50 € brutto
Wochenkarte (7 Tage):                                                  8,00 € brutto
Monatskarte Berufstätige (6.00 Uhr - 22.00 Uhr):        15,50 € brutto
Monatskarte (0.00 Uhr – 24.00 Uhr):                            31,00 € brutto

Die Stadtwerke Dingolfing GmbH werden analog dem Parkdeck Bahnhof mit dem Betrieb der Tiefgarage Teisbach beauftragt. Die Kosten werden zunächst nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet (derzeit jährliche Bruttokosten Parkdeck Bahnhof: ca. 3.000,00 € brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Neufestsetzung des Zinssatzes für die Verzinsung des Eigenkapitals der „Kostenrechnenden Einrichtungen“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 51. Sitzung des Finanzausschusses 10.09.2019 ö beschliessend 7
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 8

Beschluss

Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals kostenrechnender Einrichtungen gemäß § 12 KommHV wird ab 01.01.2020 auf 0,5 % festgesetzt.
Für Anlagengegenstände, die der Abnutzung unterliegen, ist mit 0,25 % der halbe Zinssatz aus dem vollen Ausgangswert (=Anschaffungswert, abzüglich Beiträge und ähnlicher Entgelte, Zuweisungen und Zuschüsse) während der gesamten Nutzungszeit anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 35 (Goben I) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 4.1
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 9

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen das Deckblatt Nr. 35 zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen.

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn – Schreiben vom 02.07.2019
Regionaler Planungsverband – Schreiben vom 09.07.2019
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG – Schreiben vom 23.07.2019
Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisbaumeister – Schreiben vom 23.07.2019
Landratsamt Dingolfing-Landau, Naturschutzbehörde – Schreiben vom 23.07.2019
Staatliches Bauamt Landshut – Schreiben vom 24.07.2019

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 vom 08.07.2019

Die Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 teilt mit, dass in dem Plangebiet ausschließlich eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist und mit der Umwidmung in ein Gewerbegebiet Einverständnis besteht.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 08.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Deutschen Bahn AG vom 11.07.2019

Die Deutsche Bahn AG teilt mit Schreiben vom 11.07.2019 mit, dass gegen die vorgelegte Bauleitplanung keine Bedenken bestehen.
Ferner werden infrastrukturelle und immobilienrelevante Belange sowie Hinweise für Bauten nahe der Bahn vorgetragen.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Deutschen Bahn AG vom 11.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 18.07.2019

Die Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz teilt mit, dass von Seiten der Handwerkskammer keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet werden, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 18.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der IHK Niederbayern vom 25.07.2019

Die IHK Niederbayern teilt mit, dass von Seiten der Kammer keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet werden, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der IHK Niederbayern vom 25.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Bauamt, vom 23.07.2019

Mit Schreiben vom 23.07.2019 weist das Bauamt des Landratsamtes darauf hin, dass lt. Nr. 3.4 Satz 2 der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung das bestehende Einkaufszentrum bereits abgebrochen ist. Im Bebauungsplan wird das Einkaufszentrum noch als Bestand dargestellt. Es wird um Berichtigung gebeten, mit dem planlichen Hinweis Nr. 16.5 „Gebäude, zum Abbruch vorgesehen“.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Bauamtes des Landratsamtes vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz, vom 08.07.2019

Von der Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes bestehen zur Umplanung keine Bedenken, wenn folgende Formulierungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen werden:

Für alle vorgesehenen Nutzungen ist im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens nachzuweisen, dass die von den entsprechenden Vorhaben ausgehenden Lärmemissionen die nach TA-Lärm an den umliegenden Immissionsorten anzusetzenden Richtwerte je nach Gebietseinstufung Tag und Nacht um mind. 10 dB(A) unterschreiten. Bei einer detaillierten Erfassung der Vorbelastung können die TA-Lärm Richtwerte als Obergrenze angesetzt werden.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden im nachfolgenden Verfahren beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 23.07.2019

Der Kreisbrandrat weist darauf hin, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu allen Gebäuden für Feuerwehrfahrzeuge und den Rettungsdienst gesichert sein müssen. Die „Richtlinien für die Feuerwehr“ sind einzuhalten.
Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen. Die Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck von mindestens 1,5 bar zur Verfügung stehen.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 31.07.2019

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH teilt mit, dass sich im Planungsbereich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens befinden. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet wird eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über den Leitungsbestand abgegeben.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 31.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 35 (Goben I) Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 4.2
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 10

Beschluss

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 35 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 25.06.2019 mit Begründung wird gebilligt.

Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Änderung des Bebauungsplanes "Goben I" durch Deckblatt Nr. 9 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 5.1
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 11

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen das Deckblatt Nr. 9 zur Änderung des Bebauungsplanes „Goben I“ keine Einwände bestehen.

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn – Schreiben vom 02.07.2019
Regionaler Planungsverband – Schreiben vom 09.07.2019
Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisbaumeister – Schreiben vom 23.07.2019
Landratsamt Dingolfing-Landau, Naturschutzbehörde – Schreiben vom 23.07.2019
Staatliches Bauamt Landshut – Schreiben vom 24.07.2019

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Brennsteiner war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)


Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 vom 08.07.2019

Die Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 teilt mit, dass das gesamte Plangebiet künftig als Gewerbegebiet dargestellt wird und es den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 08.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Brennsteiner war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)


Schreiben der Deutschen Bahn AG vom 11.07.2019

Die Deutsche Bahn AG teilt mit Schreiben vom 11.07.2019 mit, dass gegen die vorgelegte Bauleitplanung keine Bedenken bestehen.
Ferner werden infrastrukturelle und immobilienrelevante Belange sowie Hinweise für Bauten nahe der Bahn vorgetragen.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

       B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Deutschen Bahn AG vom 11.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Brennsteiner war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)


Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 18.07.2019

Die Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz teilt mit, dass von Seiten der Handwerkskammer keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet werden, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 18.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Brennsteiner war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)


Schreiben der IHK Niederbayern vom 25.07.2019

Die IHK Niederbayern teilt mit, dass von Seiten der Kammer keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet werden, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der IHK Niederbayern vom 25.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Brennsteiner war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)


Schreiben der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG

Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG weist im Schreiben vom 23.07.2019 auf die im Geltungsbereich, westlich der Flur-Nrn. 1831 und 1833 Gmkg. Dingolfing verlaufende Erdgas-Hochdruckleitung HD 0804 incl. Begleitkabel hin. Eine Beeinträchtigung dieser Leitung nebst Betriebszubehör muss unbedingt vermieden werden. Weiterhin wird auf die geltenden Vorschriften und Regelwerke und deren Beachtung hingewiesen.
Zur Situation der Erdgashochdruckleitung wird vorgetragen, dass im Grundbuch ein Schutzstreifen von 6 m Breite, je 3 m links und rechts der Leitung, eingetragen und gesichert ist. Nachfolgend werden zu beachtende Hinweise zur Unterlassung aller Maßnahmen, die den Bestand der Anlage gefährden oder den Betrieb, Wartung und Unterhalt beeinträchtigen können, nebst Auflagen zu Tiefbauarbeiten neben dem Schutzstreifen, aufgeführt.
Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Standsicherheit des Bodens im Bereich des Schutzstreifens, der Mindestüberdeckung, Kreuzungen mit Fremdsparten und die Unzulässigkeit von Über- und Unterbauungen werden genannt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schutzstreifen zu jeder Zeit frei zugänglich sein muss. Dem Schreiben ist ein Übersichtsplan der Erdgas-Hochdruckleitung beigefügt.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen. Der Leitungsverlauf sowie der Schutzstreifen und die genannten Auflagen und Hinweise sind im Deckblatt 9 aufzunehmen.
Innerhalb des Schutzstreifens sind Unter- und Überbauungen jeglicher Art unzulässig. Etwaige Ausnahmen hiervon sind mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG im Einzelfall abzustimmen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Brennsteiner war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Abteilung Bauamt, vom 23.07.2019

Mit Schreiben vom 23.07.2019 weist das Bauamt des Landratsamtes darauf hin, dass lt. Nr. 3.4 Satz 2 der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung das bestehende Einkaufszentrum bereits abgebrochen ist. Im Bebauungsplan wird das Einkaufszentrum noch als Bestand dargestellt. Es wird um Berichtigung gebeten, mit dem planlichen Hinweis Nr. 16.5 „Gebäude, zum Abbruch vorgesehen“.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Bauamtes des Landratsamtes vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz, vom 08.07.2019

Von der Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes bestehen zur Umplanung keine Bedenken, wenn folgende Formulierungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen werden:

Für alle vorgesehenen Nutzungen ist im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens nachzuweisen, dass die die von den entsprechenden Vorhaben ausgehenden Lärmemissionen die nach TA-Lärm an den umliegenden Immissionsorten anzusetzenden Richtwerte je nach Gebietseinstufung Tag und Nacht um mind. 10 dB(A) unterschreiten. Bei einer detaillierten Erfassung der Vorbelastung können die TA-Lärm Richtwerte als Obergrenze angesetzt werden.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden im nachfolgenden Verfahren beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 23.07.2019

Der Kreisbrandrat weist darauf hin, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu allen Gebäuden für Feuerwehrfahrzeuge und den Rettungsdienst gesichert sein müssen. Die „Richtlinien für die Feuerwehr“ sind einzuhalten.
Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen. Die Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck von mindestens 1,5 bar zur Verfügung stehen.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates vom 23.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 31.07.2019

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH teilt mit, dass sich im Planungsbereich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens befinden. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet wird eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über den Leitungsbestand abgegeben.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 31.07.2019 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Änderung des Bebauungsplanes "Goben I" durch Deckblatt Nr. 9 Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 5.2
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 12

Beschluss

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 9 zur Änderung des Bebauungsplanes „Goben I“ mit Begründung vom 25.06.2019, geändert anlässlich der öffentlichen Auslegung am 04.09.2019, wird gebilligt.

Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Änderung des Bebauungsplanes "St 2074" durch Deckblatt Nr. 11 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 6.1
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 13

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Entwurf des Deckblattes Nr. 11 zur Änderung des Bebauungsplanes „St 2074“ keine Einwände bestehen:

Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 26.08.2019

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstelle wird Kenntnis genommen. 
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 22.08.2019

Die Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes teilt mit, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung bestehen, jedoch ist der dargestellte Privatparkplatz aufgrund der gewerblichen Zuordnung lärmtechnisch zu kontingentieren.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Abteilung Immissionsschutz des Landratsamtes vom 22.08.2019 wird Kenntnis genommen.
Die lärmtechnische Kontingentierung ist für den Bereich des geplanten Parkplatzes durch Anbringung von Nutzungsschablonen zu verdeutlichen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes Isarmoos B vom 28.08.2019

Der Wasser- und Bodenverband Isarmoos B teilt mit, dass der Geh- und Radweg (Wirtschaftsweg des Moosableiters) eine Mindestbreite vom 3 m und zusätzlich ein Lichtraumprofil vom 2 m erhalten soll.
Die Bewirtschaftung des Moosableiters darf nicht erschwert werden.
Nach gemeinsamer Ortsbesichtigung am 03.09.2019 erklärte der Vorsteher Hr. Stieberger, mit einem Lichtraumprofil von 0,5 m gem. Planung einverstanden zu sein. Voraussetzung hierfür ist, dass das Wegegrundstück, gemessen von der Grenze der Moosableiters, ca. 3,7 Meter Breite erhält. Somit stehen ca. 4,2 Meter Bewirtschaftungsfläche zur Verfügung, womit Hr. Stieberger einverstanden ist.  

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes Isarmoos B vom 28.08.2019 wird Kenntnis genommen.
Die vorliegende Planung erfüllt die Anforderungen des Wasser- und Bodenverbandes und wird beibehalten.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Änderung des Bebauungsplanes "St 2074" durch Deckblatt Nr. 11 Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 6.2
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 14

Beschluss

Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2017 (GVBl. S 375) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) diesen Bebauungsplan als Satzung.

                                                               S a t z u n g

                                                                     § 1

Das Deckblatt Nr. 11 zur Änderung des Bebauungsplanes „St 2074“ mit Begründung vom 26.06.2019 , geändert anlässlich der Auslegung des Entwurfs am 04.09.2019, ist beschlossen.

                                                                     § 2

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Änderung des Bebauungsplanes "St 2074" durch Deckblatt Nr. 12 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 7.1
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 15

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Entwurf des Deckblattes Nr. 12 zur Änderung des Bebauungsplanes „St 2074“ keine Einwände bestehen:

Wasser- und Bodenverband Isarmoos B – Schreiben vom 28.08.2019
Technischer Umweltschutz – Schreiben vom 23.08.2019

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

                                         B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 23.08.2019

Die Untere Naturschutzbehörde fordert, dass der bestehende Gehölzstreifen im Norden des Änderungsbereiches erhalten bleibt und im Bebauungsplan festgesetzt werden soll.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 04.09.2019 ergeht folgender

                                         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Abteilung Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes vom 23.08.2019 wird Kenntnis genommen.
Der Wunsch nach Erhaltung des bestehenden Gehölzstreifens ist an den Grundstückseigentümer weiterzuleiten. Ansonsten wird die vorstehende Planung beibehalten.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Änderung des Bebauungsplanes "St 2074" durch Deckblatt Nr. 12 Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 7.2
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 16

Beschluss

Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2017 (GVBl. S 375) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) diesen Bebauungsplan als Satzung.

                                                                         S a t z u n g

                                                                                 § 1

Das Deckblatt Nr. 12 zur Änderung des Bebauungsplanes „St 2074“ mit Begründung vom 13.08.2019 ist beschlossen.

                                                                                  § 2

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Änderung des Bebauungsplanes "Höfen II" durch Deckblatt Nr. 4 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 8.1
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 17

Beschluss

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Entwurf des Deckblattes Nr. 4 zur Änderung des Bebauungsplanes „Höfen II“ keine Einwände bestehen:

Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisbaumeister – Schreiben vom 23.08.2019
Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 23.08.2019
Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 02.09.2019

                                         B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

18. Änderung des Bebauungsplanes "Höfen II" durch Deckblatt Nr. 4 Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 8.2
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 18

Beschluss

Die Stadt Dingolfing erlässt gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), des Art. 81 BayBO i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2017 (GVBl. S 375) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) diesen Bebauungsplan als Satzung.

                                                         S a t z u n g

                                                               § 1

Das Deckblatt Nr. 4 zur Änderung des Bebauungsplanes „Höfen II“ mit Begründung vom 07.06.2019 ist beschlossen.

                                                                § 2

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die auf dem Plan abgedruckten örtlichen Bauvorschriften werden gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung und Niederlegung des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

19. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Einziehung der Ortsstraße 258, "Rennweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 10.1
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 19

Beschluss

Die in der Stadt Dingolfing, Landkreis Dingolfing-Landau, Regierungsbezirk Niederbayern bestehende Ortsstraße Nr. 258 – Rennweg – wird zum 01.10.2019 eingezogen.
Die Straße hat durch die Neubebauung des gesamten Areals ihre Verkehrsbedeutung verloren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

20. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, Widmung der Verlängerung des Pappelweges und zwei erstellter Parkplatzanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2019 ö beratend 10.2
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö beschliessend 20

Beschluss

Die in der Stadt Dingolfing, Landkreis Dingolfing-Landau, Regierungsbezirk Niederbayern neu gebaute Verlängerung des Pappelweges (Ortsstraße Nr. 47) mit zwei erstellten Parkplätze wird mit Wirkung vom 01.10.2019 zur Ortsstraße Nr. 47 gewidmet.
Die gewidmete Straße beginnt am Kreisverkehrsplatz Pappelweg (km 0,000) und endet an der Fl.Nr. 1221/53 Gmkg. Dingolfing (km 0,070).

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Dingolfing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

21. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö informativ 21
zum Seitenanfang

21.1. Parksituation Markt Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö informativ 21.1
zum Seitenanfang

21.2. Einfahrt Tiefgarage Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö informativ 21.2
zum Seitenanfang

21.3. Fahrradständer Bahnhof Dingolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö informativ 21.3
zum Seitenanfang

21.4. Parksituation am Bewegungspark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö informativ 21.4
zum Seitenanfang

21.5. Vorstellung der Planung Erweiterung Aussegnungshalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö informativ 21.5
zum Seitenanfang

21.6. Baugebiet Teisbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö informativ 21.6
zum Seitenanfang

21.7. Belegungszahlen Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö informativ 21.7
zum Seitenanfang

21.8. Gefahrensituation Radweg Dingolfing/Frontenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 12.09.2019 ö informativ 21.8
Datenstand vom 24.10.2019 08:23 Uhr