Datenschutzerklärung:

Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Sie können diese Unterrichtung jederzeit auf unserer Webseite abrufen.

Datenübermittlung und -protokollierung zu systeminternen und statistischen Zwecken
Ihr Internet-Browser übermittelt beim Zugriff auf unsere Webseite aus technischen Gründen automatisch Daten an unseren Webserver. Es handelt sich dabei unter anderem um Datum und Uhrzeit des Zugriffs, URL der verweisenden Webseite, abgerufene Datei, Menge der gesendeten Daten, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie Ihre IP-Adresse. Diese Daten werden getrennt von anderen Daten, die Sie im Rahmen der Nutzung unseres Angebotes eingeben gespeichert. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns nicht möglich. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet und im Anschluss gelöscht.

Bestandsdaten
Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Nutzungsdaten
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme unseres Internetangebotes zu ermöglichen oder abzurechnen (Nutzungsdaten). Dazu gehören insbesondere Merkmale zu Ihrer Identifikation und Angaben zu Beginn und Ende sowie des Umfangs der Nutzung unseres Angebotes. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Internetangebotes dürfen wir bei Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile erstellen. Sie haben das Recht, dieser Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Die Nutzungsprofile dürfen wir nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführen. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Cookies
Um den Funktionsumfang unseres Internetangebotes zu erweitern und die Nutzung für Sie komfortabler zu gestalten, verwenden wir so genannte „Cookies". Mit Hilfe dieser „Cookies" können bei dem Aufruf unserer Webseite Daten auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Sie haben die Möglichkeit, das Abspeichern von Cookies auf Ihrem Rechner durch entsprechende Einstellungen in Ihrem Browser zu verhindern. Hierdurch könnten allerdings der Funktionsumfang unseres Angebotes eingeschränkt werden.

Auskunftsrecht
Als Nutzer unseres Internetangebotes haben Sie das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person oder zu Ihrem Pseudonym gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Ihr Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.


Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß Art 27 Bayerisches Landesdatenschutzgesetz:
Leitung der Datenverarbeitung oder mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen

1. Bürgermeister:
Gerhard Hock

Hauptamtsleiter:
Peter Vogler

IT-Leiter (Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung):
Mario Haak
Michael Bühler (stellv.)

Datenschutzbeauftragter:
Franz Heiligensetzer


Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Erbringung der ordnungsgemäßen Dienstleistung gespeichert. Soweit Daten nur zur Weiterleitung bestimmt sind, werden diese Daten unmittelbar nach der Weiterleitung gelöscht.
Die Gemeinde Durach (Oberallgäu) ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Gegenstand der Tätigkeit ist die öffentliche Verwaltung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung erfolgt zur Ausübung der öffentlichen Verwaltung.

Betroffene Personengruppen und diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Gemeindebürger:
Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Größe, Augenfarbe, Geschlecht, Auskunftssperre (j/n), Bankverbindung, Daten über Gewerbesteuer und andere steuerpflichtigen Steuerdaten.

Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Bewerber und ehemalige Mitarbeiter:
Bewerbungsdaten wie Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung und zu Qualifikationen, Vertrags-/ Stamm- und Abrechnungsdaten einschließlich Daten zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, zur Lohnsteuer und Sozialversicherung; Angaben zu Privat- und Geschäftsadresse, Tätigkeitsbereich; Bankverbindungsdaten, Kontaktinformationen; Mitarbeiterstatus; Qualifikation und Förderung der Mitarbeiter, Übersicht über die Personalsituation, Fortbildungsbescheinigungen- und Nachweise. Mitarbeiterbeurteilungen; beruflicher Werdegang; zu Zwecken der Personalverwaltung und -steuerung, der Kommunikation sowie der Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen.

Grundstückseigentümer:
Grundstückdaten, Kontaktdaten, Persönliche Daten.

Lieferanten:
Kontaktdaten, Zahlungs - und Leistungsdaten.

Kommunikationspartner:
Adressdaten, Kontaktdaten

Externe Dienstleister:
zur Verwaltung und Steuerung der Geschäftsabläufe, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen, Bankverbindungen, Abrechnungs- und Leistungsdaten.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Interne Abteilungen, die an der Ausführung der jeweiligen Aufgabe beteiligt sind.
Externe Stellen, die an der Abwicklung von Geschäftsprozessen beteiligt sind.
Externe Auftragsnehmer entsprechend - Art.17 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Zahlungsverkehr im Rahmen der Geschäftsprozesse)
Öffentliche Stellen, die Daten auf Grund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden: nur Mitarbeiterdaten)
Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Mitarbeiterdaten)
Datenweitergabe an öffentliche Stellen erfolgt insoweit, wie Sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden oder der empfangenen Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist.

Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen, die im Wesentlichen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren erfordert, zum Teil aber auch darunter oder darüber liegen. Darüber hinaus können sich Abweichungen durch satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen ergeben.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfällt.
Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der gesetzlichen Vertragserfüllung erforderlicher Kommunikation, sowie anderer im Landesdatenschutzgesetz (BayDSG) ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die Schweiz, ist durch die Datenschutzrichtlinie der EU (95/46/EG), anerkannt.

Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 BDSG zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind
Die Gemeinde Durach setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um verwaltete Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten Personen möglich, die mit der technischen oder redaktionellen Betreuung der Systeme befasst sind.

Art. 27 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) bestimmt, dass die behördlichen Datenschutzbeauftragten ein Verzeichnis der bei der öffentlichen Stelle eingesetzten und datenschutzrechtlich freigegebenen automatisierten Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu führen haben (Verfahrensverzeichnis). Dieses Formular dient sowohl der gemäß Art. 26 Abs. 3 Satz 1 BayDSG erforderlichen Verfahrensbeschreibung als auch der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses. Es fußt auf einem entsprechenden Formular des Bayerischen Staatsministerium des Innern, wurde aber um einige über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Punkte erweitert.

Diese Formulare sind beim Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Durach einsehbar.