Bauantrag zum Aufbau einer Oligonucleotide Produktion mit Pharma-Produktionsstandard auf dem Grundstück FlNr. 1421/2, Gmkg. Ebersberg, Sportparkstr. 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist der Aufbau einer Oligonucleotide Produktion mit Pharma-Produktionsstandard. Der Antrag beinhaltet den kompletten oder teilweisen Abbruch, den Umbau und die Erweiterung bestehender Gebäudeteile, sowie die Errichtung von zwei Technikgebäuden (Kältemaschinen) und die Umnutzung der bestehenden An- und Auslieferungshalle zur GMP-Oligonucleotide Produktion. 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:
Die nordwestlich bestehende Halle („Mannesmann-Halle“) wird zurückgebaut. Hier soll vorübergehend ein Parkplatz samt neuer Zufahrt für 60 Fahrzeuge entstehen, bis die Planung für einen Ersatzbau für die dringend benötigten Laborflächen samt Parkflächen abgeschlossen ist.
 
Die neue Nutzung des UG stellt weiterhin eine Tiefgaragennutzung dar. Es werden jedoch einige Stellplätze für neue Technikräume abgespalten.
 
Innerhalb des Flachbaus (zwischen Bürogebäude und abzubrechender Halle) sind eine gewerbliche Labornutzung mit pharmazeutischer Produktion sowie An- und Auslieferung geplant. Für den Lieferverkehr ist die Errichtung einer Rampe auf der Südseite des bestehenden Bürogebäudes erforderlich. Im zweigeschossigen Erweiterungsbau (nach Osten hin) sind Büro-, Sozial- und Technikräume mit Technikdachaufbauten vorgesehen. 

Das Bürogebäude wird durch eine energetische Sanierung um 0,14 m erhöht.  

Die Gebäude sollen künftig mit einer umweltfreundlichen Kühlung und Lüftung versorgt werden. Dafür ist die Errichtung von zwei Kältemaschinen auf dem südlichen Grünstreifen geplant. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 49 – „Ebersberg-Nord“. Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 BauNVO fest. Das Baufenster, in dem das Vorhaben liegt, gibt bei zwei Vollgeschossen eine max. Wh von 8 m, eine GRZ von 0,8, eine GFZ von 1,0  und einen Mindestabstand von fünf Metern von der Grundstücksgrenze vor. 

Die geplante Nutzung entspricht den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauNVO, wonach Gewerbebetriebe aller Art, sowie Büro- und Verwaltungsgebäude in Gewerbegebieten zulässig sind.  

Die GRZ 0,63 und die GFZ 0,43 entsprechen jeweils den Festsetzungen des Bebauungsplanes (GRZ 0,8, GFZ 1,0).  

Der zweigeschossige Erweiterungsbau hat eine Wh von 7 m und hält somit die Vorgaben aus dem Bebauungsplan ein (II, max. Wh 8 m). Durch das Lüftungsgerät, das auf dem Erweiterungsbau geplant ist, erreicht der Gesamtkomplex eine Wh von 11 m. Hier ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Für das bestehende Bürogebäude mit einer Wh von 9,77 m (neu 9,91 m) und einem 3. Vollgeschoss wurde bereits 1993 eine Befreiung erteilt. Aus Sicht der Verwaltung kann auch diese Befreiung erteilt werden, da die Abstandsflächen eingehalten werden und keine schädliche Wirkung auf die umliegende Bebauung im Gewerbegebiet erzeugt wird. 

Der Erweiterungsbau auf der Ostseite, sowie die beiden geplanten Kältemaschinen auf der Südseite sind in der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche geplant. Die Breite der Grünfläche ist auf den betroffenen Grundstücksseiten mit 5 m festgesetzt. Auch hierfür ist jeweils eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Auf der Südseite des Grundstückes wurde bereits das Bürobestandsgebäude mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze im Grünflächenbereich zugelassen. Die Nachbarbebauung nach Westen hin wurde ebenfalls mit diesem Grenzabstand im Grünflächenbereich genehmigt und errichtet.  
Deshalb kann aus Sicht der Verwaltung hier die notwendige Befreiung  erteilt werden. Die Abstandsflächen können auch hier eingehalten werden und auch hier ist keine Beeinträchtigung der umliegenden Bebauung zu erwarten. 

Die aktuelle Nutzung der Gebäude ergibt gem. Stellplatzberechnung einen Stellplatzbedarf von 39 Stellplätzen. Derzeit befinden sich oberirdisch bereits 7 Stellplätze und in der bestehenden Tiefgarage sind weitere Stellplätze vorhanden. Auf dem Gelände der abzubrechenden Halle entsteht – zumindest vorübergehend – eine Parkfläche mit 60 Stellpllätzen. Die derzeitige Stellplatzanforderung ist somit erfüllt. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zum Aufbau einer Oligonucleotide Produktion mit Pharma-Produktionsstandard auf dem Grundstück FlNr. 1421/2, Gmkg. Ebersberg, Sportparkstr. 2 in Ebersberg und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Der Technische Ausschuss erteilt seine Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2022 08:24 Uhr