Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 3041, Gmkg. Oberndorf, Sigersdorf 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.09.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

An dem Anwesen in Sigersdorf 4 ist der Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus geplant bzw. beantragt (EG; 5,0 x 6,76 m = 33,8 m²; 2,75 m Höhe).
Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Geltungsbereich der Außenbereichslückenfüllungssatzung Nr. 160 – „Sigersdorf“ und beurteilt sich somit nach den Festsetzungen dieser Satzung und im Übrigen nach § 35 Abs. 6 i.V.m . § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (Außenbereich).
Demnach ist das Bauvorhaben zulässig, sofern die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange besteht gemäß § 35 Abs. 3 BauGB sobald
  • den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprochen wird 
  • den Darstellungen eines Landschaftsplans oder eines sonstigen Plans, insbesondere Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts widersprochen wird 
  • schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird 
  • unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Ver- oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erforderlich werden 
  • Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet 
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet 
  • Die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder
  • Die Funktionstüchtigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört 

Nachdem gemäß § 3 der Außenbereichslückenfüllungssatzung festgelegt wurde, dass der Errichtung einzelner Bauvorhaben innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen nicht entgegen gehalten werden kann, dass das Bauvorhaben eine Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder das Bauvorhaben der Darstellung des Flächennutzungsplans widerspricht und auch keine anderen Gründe gegen das Bauvorhaben stehen, ist das Bauvorhaben nach § 35 Abs. 6 i.V.m. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig.
Die Abstandsflächen können auf dem eigenen Grund nachgewiesen werden und weitere Stellplätze werden durch das Bauvorhaben nicht nötig.

Im Übrigen liegt das Grundstück nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO in einer angemessenen Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche, wonach die Erschließung gesichert ist .

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 3041 der Gemarkung Oberndorf, Sigersdorf 4, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 12:23 Uhr