BP 198.1 - Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 198 - Schwabener Straße - Autostadt Ebersberg; Erweiterung Süd; Vorstellung des Planungsentwurfs und Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.09.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der Sache wird auf die Stadtratssitzung vom 17.12.2019, TOP 1, öffentlich verwiesen.

Der Stadtrat der Stadt Ebersberg hat in dieser Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 198 – Schwabener Straße; Autostadt Ebersberg – Erweiterung Süd mit dem Planungsziel, die Gebietskategorie von derzeit Sondergebiet „Autohaus“ in ein allgemeines Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO zu ändern.

In der Zwischenzeit wurden mit den Beteiligten intensive Abstimmungsgespräche geführt, die neuen Planungen abgestimmt sowie der städtebauliche Vertrag verhandelt und abgeschlossen.

Aktuell liegen nun die Planungsentwürfe für die Durchführung des Verfahrens vor. Im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss werden die Nutzungen für das Autohaus untergebracht. Im 2. Und 3. OG liegen die Boardinghaus- bzw. Wohnnutzungen.
Weiterhin wird eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung von derzeit 16.500 m² Geschossfläche auf 19.800 m² angestrebt.
Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung von schon beplanten Flächen, befürwortet die Verwaltung die Erhöhung des Nutzungsmaßes.

Die Entwürfe für das neue Gebäude liegen den Sitzungsunterlagen bei – hierauf wird insoweit verwiesen.

Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes wurde auf Basis des o. g. Aufstellungsbeschlusses sowie auf Basis der vorgelegten Pläne erstellt. Die Maßgabe des Stadtrates, innenstadtrelevanten Einzelhandel nicht zuzulassen, wurde übernommen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 15.09.2020 öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.  

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung sprach noch folgende wichtige Punkte der Planung an:

  • Drehbare Werbeanlage (Mercedes-Stern) auf dem westlichen Vorbau (H>13m)
  • Festsetzung eines Werbepylons  (H=6,10m, B=1,2m) im nordwestlichen Bereich des Vorhabens
  • Festsetzung einer Trafostation im nordwestlichen Teil des Plangebietes
  • Zulässigkeit von Nebenanlagen innerhalb/außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen
  • Zusätzliche Stellplätze im Zufahrtsbereich
  • Festsetzung einer PV-Anlage und Dachbegrünung auf dem Flachdach über dem 3. OG
  • Großzügige Rückhalteflächen (Rigolen) für Regenwasser

StR Schechner fragte nach den Möglichkeiten einer gemeinsamen Zufahrt von Süden im Zusammenhang mit dem südlichen Bauprojekt.
Erster Bürgermeister Proske teilte mit, dass die Eigentümer hierzu in Verhandlung stehen und insoweit Einigkeit besteht, dass eine gemeinsame Zufahrt sinnvoll sei.
StR Otter forderte einen Geh- und Radweg entlang der Schwabener Straße.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 198 - Schwabener Straße; Autostadt Ebersberg – Erweiterung Süd in der Fassung vom 15.09.2020 und stimmt diesem Entwurf zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 12:23 Uhr