Bauantrag zur Dachanhebung und Einbau von zwei Dachgauben sowie zur Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 750/19, Gmkg. Ebersberg, Heubergstr. 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist die Anhebung des Daches, der Einbau von zwei Dachgauben sowie die Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 750/19, Gmkg. Ebersberg.

Der Antragsteller möchte das Dach um 1,00 m auf eine neue Wandhöhe von 7,00 m anheben, um das DG als zusätzlichen Wohnraum zu nutzen. Im Zuge dieses Ausbaus sollen auf der Nord- und Südseite jeweils eine Schleppgaube (Breite Nordseite: 2,55 m; Breite Südseite: 2,94 m) errichtet werden. Auf der Südseite des Bestandsgebäudes ist zudem die Errichtung einer Außentreppe in die Wohnung im OG geplant.  

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 23 – Südwest Landhausbau, im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB. 
Dachgauben sind in diesem Bereich allgemein zulässig, da der Bebauungsplan nichts entgegensetzendes festlegt. 

Die Anhebung des Daches lässt eine neue Wandhöhe von 7,00 m entstehen, wobei durch den Dachgeschossausbau kein weiteres Vollgeschoss entsteht. Der Bebauungsplan setzt bei der Geschossigkeit E+1 eine Wandhöhe von „ca. 6,00 m“ fest. Für die Überschreitung von 1,00 m ist ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich und liegt dem Bauantrag bei. 
Diese Befreiung kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine vergleichbare Befreiung wurde bereits für die Grundstücke FlNr. 750, 750/23 sowie 750/7, Gmkg. Ebersberg erteilt.

Durch die Dachanhebung entstehen neue Abstandsflächen. Diese überschreiten auf der Westseite die Mitte des angrenzenden öffentlichen Fußgängerweges um 17,5 cm bzw. um eine Fläche von 0,17 m², wofür eine Abweichung von den Abstandsflächen zu beantragen ist. Ein entsprechender Antrag liegt dem Bauantrag bei. 
Die Abweichung kann gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt werden, da sie unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange vereinbar ist.  Die Nachbarn des gegenüberliegenden Grundstückes (FlNr. 750/17, Gmkg. Ebersberg) haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Die Errichtung der Außentreppe auf der Südseite des Bestandsgebäudes überschreitet die südliche Baugrenze um ca. 4, 40 m. Für diese Überschreitung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich und zu beantragen. 
Diese Befreiung kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Vergleichbare Befreiungen wurde bereits erteilt (vgl. Grundstück FlNr. 750/17, 759/33, Gmkg. Ebersberg erteilt.

Diskussionsverlauf

StRin Platzer fragte nach einer Nachverdichtungsstudie, die für diesen Bereich in der Vergangenheit erstellt werden sollte. StR Riedl erklärte, dass diese Studie zwar diskutiert, jedoch nie erstellt wurde. 
StR Friedrichs stellte fest, dass der Stellplatz 1 zu kurz sei. Dies soll überprüft werden. Die Verwaltung teilte mit, dass das Landratsamt im Genehmigungsverfahren gebeten wird, die Stellplätze besonders zu prüfen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Dachanhebung und den Einbau von zwei Dachgauben sowie zur Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück FlNr.750/19, Gmkg. Ebersberg, Heubergstr. 14.
Der Technische Ausschuss stimmt den erforderlichen und beantragten Abweichungen und Befreiungen zu erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 
Das Landratsamt wird gebeten, die Stellplätze besonders zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2022 10:05 Uhr