Kläranlage Ebersberg - neue wasserrechtliche Genehmigung; Vorstellung der Planungsergebnisse der Leitungsphase 2 zur Variantenüberprüfung, die dem Technischen Ausschuss als Entscheidungshilfe zum weiteren Vorgehen dienen sollen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2022 ö informativ 10

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde zuletzt in der TA – Sitzung vom 13.07.21 behandelt. Hier wurde die Leistungsphase 2 an das IB Behringer / Lafere vergeben. Hintergrund war mit diesem Planungsschritt, eine fundierte Entscheidungshilfe für die umzusetzende Variante zu erarbeiten.

Die Planungen für die Varianten wurden stets mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt abgestimmt. Hierzu wurde in Abstimmung mit den Ämtern ein Ablaufplan erstellt, der als Vorgabe für die weitere Umsetzung dient. 

Im Anschluss wird das IB Behringer die Planungen anhand einer Power Point Präsentation vorstellen und steht anschließend für Fragen und die weitere Beratung zur Verfügung.


Vorstellung der Power Point Präsentation! 


Auf Basis der vorgestellten Kostenschätzung durch das IB Behringer sollen die weiteren Planungsleistungen für die notwendigen Umbaumaßnahmen auf der Kläranlage, mit dem Rechtsanwalt Herrn Stolz, in Bezug auf die Notwenigkeit eines VGV -Verfahrens abgestimmt werden. Sollte ein VGV – Verfahren notwendig werden, kann sich der vorgegebene Zeitplan etwas verschieben.

Im besten Fall können die Planungsleistungen dann, voraussichtlich im ersten Quartal 2023, durch den Technischen Ausschuss vergeben werden.
 
Entsprechende Haushaltsmittel werden im neuen HH 2023 eingestellt.

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an den Vortrag vor Hr. Lafere stellt Hr. Gressierer eine Verständnisfrage.
In dem Vortrag des IB Con Aqua, vertreten durch Hr. Lafere im Jahr 2021, sei entgegen der heute vorgestellten und bevorzugten Variante 1, die Variante 2 trotz höherer Investitionskosten, vorgeschlagen worden. Das wurde damals u.a. mit einem geringeren Personalaufwand für die Variante 2 begründet. Hr. Lafere antwortete, dass bei dem Vortrag in 2021 lediglich die Varianten vorgestellt wurden, aber keine Entscheidung durch den TA gefordert war, welche Variante im weiteren Verlauf zur Ausführung kommen soll. Nachdem Anlagen, wie bei der Variante 1 beschrieben, zum damaligen Zeitpunkt den Behörden (LRA, WWA) und auch dem Kläranlagenpersonal nicht bekannt waren, musste erst einmal Überzeugungsarbeit geleistet werden. Aufgrund der Tatsache, dass es in Bayern keine Scheibenfilteranlagen im kommunalen Bereich gibt und standardgemäß Nachklärbecken als das geeignetste Mittel für den Einsatz zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben war, wurden Besuche von Kläranlagen in Baden Württemberg organisiert. Die Behörden haben daran zwar nicht teilgenommen, konnten dann anhand einer Versuchsanlage und eines Termins Vorort auf der städt. Kläranlage, von der Funktion überzeugt werden. Sowohl Hr. Bürgermeister Proske, wie auch Hr. Friedrichs, die beide an der Exkursion teilgenommen haben, verweisen im Anschluss auf den Überzeugungsprozess mit den Behörden und dem Kläranlagenpersonal. Hr. Friedrichs hat darüber hinaus die Variante 1 aufgrund der Platz- und energiesparenden Vorteile und dem redundanten Betrieb hervorgehoben. Ausserdem ist es seiner Meinung nach sehr wichtig, bei der Ausschreibung einer Scheibenfilteranlage darauf zu achten, nachdem es einige Hersteller gibt, dass sowohl der Service wie auch das Produkt, die gewünschten Eigenschaften besitzt.

Beschluss

Beschlussvorschlag 1: 

Der Technische Ausschuss folgt dem Vorschlag des Tiefbauamtes und beschließt die vom IB Behringer vorgestellte und mit den Ämtern abgestimmte Variante 1, planerisch weiter zu verfolgen. 

Abstimmung 11:0

Beschlussvorschlag 2:

Aufgrund der zu erwartenden Baukosten könnte für die weiteren Planungsschritte ein
VGV – Verfahren notwendig werden. Der Technische Ausschuss gibt dem Tiefbauamt die Zustimmung, diese Überprüfung durch den RA Herrn Stolz durchzuführen zu lassen und falls notwendig, auch die Begleitung des Verfahrens durch Selbigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2022 07:57 Uhr