Datum: 12.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Unterm First
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 22:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen
2 Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube in das bestehende Reihenmittelhaus im Rahmen der energetischen Dachsanierung auf dem Grundstück FlNr. 1801/16, Gmkg. Ebersberg, Karwendelstr. 102
3 Bauantrag zur Aufstockung einer Doppelhaushälfte mit energetischer Sanierung und zur Erneuerung einer Garage mit Geräteraum auf dem Grundstück FlNr. 750/10, Gmkg. Ebersberg, Ringstr. 58
4 Bauantrag zur Aufstockung des Bestandsgebäudes zur Wohnraumerweiterung mit Neubau eines Balkons und einer Treppenanlage sowie die Sanierung des Bestandes auf dem Grundstück FlNr. 17/4, Gmkg. Oberndorf, Schulstr. 8
5 Bauantrag zum Aufbau einer Oligonucleotide Produktion mit Pharma-Produktionsstandard auf dem Grundstück FlNr. 1421/2, Gmkg. Ebersberg, Sportparkstr. 2
6 Bebaungsplan Nr. 220 - Candid-Huber-Straße; Gebiet östlich der Haggenmillerstraße, südlich der Baldestraße, westlich der Schlesischen Straße, nördlich der Floßmannstraße; Vorstellung und Zustimmung zum Vorentwurf
7 Bebauungsplan Nr. 221 - Bgm.-Eichberger-Straße; Vorstellung und Zustimmung zum Vorentwurf
8 KITA St. Sebastian; Zustimmung der Kostenschätzung und Freigabe der LP 3
9 Erweiterung Feuerwehrhaus Oberndorf Vorstellung und Gegenüberstellung Planungsvarianten Durchführungsbeschluss Empfehlung für den Stadtrat
10 Verkehrsuntersuchung Grundschule Floßmannstraße;
11 Naturschutzrecht; Neuausweisung des Naturdenkmals "Hupfauer Höhe" in der Stadt Ebersberg als Naturdenkmal durch Verordnungserlass auf den Grundstücken FlNr. 728, 747/42, 763 und 767, Gemarkung Ebersberg im Stadtteil "Hupfauer Höhe"; Vorstellung und Beratung des geänderten Verordnungsentwurfs
12 Erneuerung der Wasserleitung in der Rosenheimer Straße BA I; Projektpräsentation und Durchführungsbeschluss
13 Verschiedenes
14 Wünsche und Anfragen

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1. Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zur nö Sitzung vom 31.05.2022

Sanierung Hallenbad Ebersberg;

  • Die Mitglieder des Technischen Ausschusses beschließen, den Auftrag für die Außenanlagen an die Fa. Garten Geisberger, Isen, die bei der Ausschreibung alleiniger Bieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 84.628,64 € zu vergeben.
  • Die Mitglieder des Technischen Ausschusses beschließen den Auftrag für die Malerarbeiten an die Wand & Objektdesign, München, die bei der Ausschreibung Mindestbieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 39.838,68 €, zu vergeben.

Sanierung/Erweiterung Grundschule Oberndorf

  • Die Mitglieder des Technischen Ausschusses beschließen, den Auftrag für die Gerüstarbeiten BA I an die Gerüstbau Westermaier GmbH, Bockhorn b.Erding, die bei der Ausschreibung Mindestbieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 31.227,24 €, zu vergeben.

Kindergarten „Villa Emilia“ Volksfestplatz

  • Die Mitglieder des Technischen Ausschusses beschließen, den Auftrag für die Fassadensegel an den Fenstern im Obergeschoss an die aeronautec GmbH, Seeon, in Höhe von 34.762,28 € zu vergeben.
  • Die Mitglieder des Technischen Ausschusses beschließen, den Auftrag für die Rollsegelanlage im Erdgeschossbereich an die aeronautec GmbH, Seeon, in Höhe von 35.055,02 €, zu vergeben.


Grunderwerbsvereinbarung zwischen dem staatlichen Bauamt Rosenheim und der Stadt Ebersberg
Für den geplanten Neubau der Radwegeverbindung von Hohenlinden nach Ebersberg im Zuge der St 2086 wurde der Grunderwerbsvereinbarung zwischen dem Staatl. Bauamt Rosenheim und der Stadt Ebersberg zugestimmt. Inhalt der Vereinbarung ist, dass die Stadt für den notwendigen Grunderwerb zum Radwegebau sorgt. Das Staatl. Bauamt führt danach die Bauarbeiten aus. 

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2. Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube in das bestehende Reihenmittelhaus im Rahmen der energetischen Dachsanierung auf dem Grundstück FlNr. 1801/16, Gmkg. Ebersberg, Karwendelstr. 102

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen einer energetischen Dachsanierung soll im bestehenden Reihenmittelhaus eine Schleppgaube eingebaut werden. Die Schleppgaube ist mit einer Außenbreite von 5,00 m und einer Dachneigung von 4° geplant. Es entsteht dadurch kein weiteres Vollgeschoss. 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 – Änderungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 47 – Karwendelstraße, in dem speziell Dachaufbauten geregelt sind. Der Bebauungsplan setzt eine max. Gaubenbreite von 1,40 m und eine Dachneigung von 30° bei Satteldachgauben fest. 
Die Bauherrin beantragt deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 

Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 
Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits mehrere Befreiungen zu Schleppgauben in ähnlicher Größe und Ausführung erteilt wurden (vgl. FlNrn. 1801/46, 1801/42, 1799/56, 1799/11, Gmkg. Ebersberg) und die angrenzenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube in das bestehende Reihenmittelhaus auf dem Grundstück FlNr. 1801/16, Gemarkung Ebersberg, Karwendelstr. 102. Dem Bauvorhaben und der hierfür erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Otter war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

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3. Bauantrag zur Aufstockung einer Doppelhaushälfte mit energetischer Sanierung und zur Erneuerung einer Garage mit Geräteraum auf dem Grundstück FlNr. 750/10, Gmkg. Ebersberg, Ringstr. 58

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beantragt ist die Aufstockung einer Doppelhaushälfte im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung und die Erweiterung einer Garage mit einem Geräteraum. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde das Bauvorhaben in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 08.03.2022 bereits behandelt.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 23 – Südwest Landhausbau, im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB.
Durch die beantragte Aufstockung entsteht eine neue Wandhöhe von 7,685 m und eine Firsthöhe von 9,445 m, die Dachneigung ist mit 20° geplant. Der Bebauungsplan setzt eine Wandhöhe von ca. 6 m und eine Dachneigung von max. 20° fest. 
Der Technische Ausschuss bevorzugte in der Sitzung am 08.03.2022 bereits die Variante mit der flacheren Dachneigung. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landratsamt die hierfür notwendigen Befreiungen abzustimmen. Aufgrund der zahlreichen bereits genehmigten Abweichungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, trägt das Landratsamt die beantragte Aufstockung mit einer Wandhöhe von 7,685 m und der flachen Dachneigung mit 20° im Wege der Befreiung mit, Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der angrenzenden Nachbarn. Der Bauherr hat die schriftliche Zustimmung der Nachbarn dem Befreiungsantrag beigefügt.  
Die Erweiterung der Garage um einen Geräteraum/Fahrradabstellraum erfolgt innerhalb der festgesetzten Fläche für Garagen und erfordert somit keine weitere Befreiung. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Aufstockung einer Doppelhaushälfte mit energetischer Sanierung und zur Erneuerung einer Garage mit Geräteraum auf dem Grundstück FlNr. 750/10, Gmkg. Ebersberg, Ringstr. 58 in Ebersberg und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Der Technische Ausschuss erteilt seine Zustimmung zu der für die Aufstockung notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Otter war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

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4. Bauantrag zur Aufstockung des Bestandsgebäudes zur Wohnraumerweiterung mit Neubau eines Balkons und einer Treppenanlage sowie die Sanierung des Bestandes auf dem Grundstück FlNr. 17/4, Gmkg. Oberndorf, Schulstr. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt sind die Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses zur Wohnraumerweiterung, die Errichtung eines Balkons und einer Treppenanlage im Zusammenhang mit der Sanierung des Bestandsgebäudes.
Die Aufstockung dient der Wohnraumerweiterung, es soll eine zweite Wohneinheit entstehen. Durch die beantragte Aufstockung ergibt sich eine neue Wandhöhe von 6,53 m auf der Ostseite und 3,81 m auf der Westseite, es entsteht aber kein neues Vollgeschoss. Für den Zugang zur neuen Wohnung ist eine neue Treppe auf der Ostseite über der bestehenden Garage geplant. Auf der Westseite sollen zu besseren Nutzung des Dachgeschosses zwei Erker errichtet werden. Ein neuer Balkon soll auf der Südseite entstehen.  

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 55 – Oberndorf Ost, sowie Nr. 55.1 – Oberndorf Ost – Änderung. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) fest, pro Wohngebäude sind nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig. 
Für die westlichen Gebäude im Geltungsbereich wird als Maß der baulichen Nutzung lediglich U + E festgesetzt, es gibt keine Festsetzungen für eine max. Wandhöhe. Im Geltungsbereich wurden bisher bereits mehrere vergleichbare Wandhöhen zugelassen, wenn kein Vollgeschoss entsteht (FlNrn. 17/1, 17/2, 17/6, 17/7 Gmkg. Oberndorf).
Der geplante Balkon auf der Südseite überschreitet um 3,50 m und mit einer Fläche von 8,40 m² die südliche Baugrenze. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Der Balkon befindet sich über einer bereits außerhalb des südlichen Bauraumes gelegenen Garage mit Nebenräumen, folglich kann auch hier eine Befreiung erteilt werden. 
Das neu geplante Dach hat eine Dachneigung von 30°, wie im Änderungs-Bebauungsplan maximal zulässig festgesetzt. 
Der Zugang zur neuen Wohneinheit soll über eine Außentreppe über der nördlich gelegenen Garage erfolgen. Diese Außentreppe überschreitet um ca. 3,50 m die östliche Baulinie. Eine derartige Befreiung wurde bisher noch nicht erteilt. Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann eine Befreiung erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da es sich nur um eine Außentreppe handelt, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich ist die Errichtung vertretbar. Alle angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben und den notwendigen Befreiungen zugestimmt, somit kann auch diese Befreiung erteilt werden.
 
Durch die Erweiterung auf zwei Wohneinheiten sind 3 Stellplätze nachzuweisen (pro Wohneinheit 1,5 StPl.). Diese werden in den bereits bestehenden Garagen nachgewiesen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zur Aufstockung des Bestandsgebäudes zur Wohnraumerweiterung mit Neubau eines Balkons und einer Treppenanlage auf dem Grundstück FlNr. 17/4, Gmkg. Oberndorf, Schulstr. 8 in Oberndorf und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 
Der Technische Ausschuss erteilt seine Zustimmung zu den für die Wohnraumerweiterung notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Otter war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

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5. Bauantrag zum Aufbau einer Oligonucleotide Produktion mit Pharma-Produktionsstandard auf dem Grundstück FlNr. 1421/2, Gmkg. Ebersberg, Sportparkstr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist der Aufbau einer Oligonucleotide Produktion mit Pharma-Produktionsstandard. Der Antrag beinhaltet den kompletten oder teilweisen Abbruch, den Umbau und die Erweiterung bestehender Gebäudeteile, sowie die Errichtung von zwei Technikgebäuden (Kältemaschinen) und die Umnutzung der bestehenden An- und Auslieferungshalle zur GMP-Oligonucleotide Produktion. 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:
Die nordwestlich bestehende Halle („Mannesmann-Halle“) wird zurückgebaut. Hier soll vorübergehend ein Parkplatz samt neuer Zufahrt für 60 Fahrzeuge entstehen, bis die Planung für einen Ersatzbau für die dringend benötigten Laborflächen samt Parkflächen abgeschlossen ist.
 
Die neue Nutzung des UG stellt weiterhin eine Tiefgaragennutzung dar. Es werden jedoch einige Stellplätze für neue Technikräume abgespalten.
 
Innerhalb des Flachbaus (zwischen Bürogebäude und abzubrechender Halle) sind eine gewerbliche Labornutzung mit pharmazeutischer Produktion sowie An- und Auslieferung geplant. Für den Lieferverkehr ist die Errichtung einer Rampe auf der Südseite des bestehenden Bürogebäudes erforderlich. Im zweigeschossigen Erweiterungsbau (nach Osten hin) sind Büro-, Sozial- und Technikräume mit Technikdachaufbauten vorgesehen. 

Das Bürogebäude wird durch eine energetische Sanierung um 0,14 m erhöht.  

Die Gebäude sollen künftig mit einer umweltfreundlichen Kühlung und Lüftung versorgt werden. Dafür ist die Errichtung von zwei Kältemaschinen auf dem südlichen Grünstreifen geplant. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 49 – „Ebersberg-Nord“. Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 BauNVO fest. Das Baufenster, in dem das Vorhaben liegt, gibt bei zwei Vollgeschossen eine max. Wh von 8 m, eine GRZ von 0,8, eine GFZ von 1,0  und einen Mindestabstand von fünf Metern von der Grundstücksgrenze vor. 

Die geplante Nutzung entspricht den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauNVO, wonach Gewerbebetriebe aller Art, sowie Büro- und Verwaltungsgebäude in Gewerbegebieten zulässig sind.  

Die GRZ 0,63 und die GFZ 0,43 entsprechen jeweils den Festsetzungen des Bebauungsplanes (GRZ 0,8, GFZ 1,0).  

Der zweigeschossige Erweiterungsbau hat eine Wh von 7 m und hält somit die Vorgaben aus dem Bebauungsplan ein (II, max. Wh 8 m). Durch das Lüftungsgerät, das auf dem Erweiterungsbau geplant ist, erreicht der Gesamtkomplex eine Wh von 11 m. Hier ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Für das bestehende Bürogebäude mit einer Wh von 9,77 m (neu 9,91 m) und einem 3. Vollgeschoss wurde bereits 1993 eine Befreiung erteilt. Aus Sicht der Verwaltung kann auch diese Befreiung erteilt werden, da die Abstandsflächen eingehalten werden und keine schädliche Wirkung auf die umliegende Bebauung im Gewerbegebiet erzeugt wird. 

Der Erweiterungsbau auf der Ostseite, sowie die beiden geplanten Kältemaschinen auf der Südseite sind in der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche geplant. Die Breite der Grünfläche ist auf den betroffenen Grundstücksseiten mit 5 m festgesetzt. Auch hierfür ist jeweils eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Auf der Südseite des Grundstückes wurde bereits das Bürobestandsgebäude mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze im Grünflächenbereich zugelassen. Die Nachbarbebauung nach Westen hin wurde ebenfalls mit diesem Grenzabstand im Grünflächenbereich genehmigt und errichtet.  
Deshalb kann aus Sicht der Verwaltung hier die notwendige Befreiung  erteilt werden. Die Abstandsflächen können auch hier eingehalten werden und auch hier ist keine Beeinträchtigung der umliegenden Bebauung zu erwarten. 

Die aktuelle Nutzung der Gebäude ergibt gem. Stellplatzberechnung einen Stellplatzbedarf von 39 Stellplätzen. Derzeit befinden sich oberirdisch bereits 7 Stellplätze und in der bestehenden Tiefgarage sind weitere Stellplätze vorhanden. Auf dem Gelände der abzubrechenden Halle entsteht – zumindest vorübergehend – eine Parkfläche mit 60 Stellpllätzen. Die derzeitige Stellplatzanforderung ist somit erfüllt. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag zum Aufbau einer Oligonucleotide Produktion mit Pharma-Produktionsstandard auf dem Grundstück FlNr. 1421/2, Gmkg. Ebersberg, Sportparkstr. 2 in Ebersberg und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Der Technische Ausschuss erteilt seine Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bebaungsplan Nr. 220 - Candid-Huber-Straße; Gebiet östlich der Haggenmillerstraße, südlich der Baldestraße, westlich der Schlesischen Straße, nördlich der Floßmannstraße; Vorstellung und Zustimmung zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit TA-Beschluss vom 09.11.2021 wurde für den o. g. Bereich ein Bebauungplan zur Regelung der Nachverdichtung aufgestellt. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 15.11.2021. Zur Sicherung der nachfolgenden Planungsziele wurde durch den TA gleichzeitig eine Veränderungssperre beschlossen.  Folgende wesentliche Planungsziele sollen mit dem Bebauungsplan erreicht werden:


Wesentliche Planungsziele sollen sein: 
- Festsetzung des Gebietes als WA – allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO); dies 
entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes.  
- Festsetzung von Grundflächen, Geschossflächen zur eindeutigen Bestimmung der 
möglichen Nachverdichtung um den Erhalt der Siedlungsstruktur zu sichern und in 
eine an moderne Anforderungen gerichtete Weise fortzuschreiben.  
- Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen gem. § 23 
BauNVO) um Freiräume und Grünzüge zu sichern.  
- Festsetzungen für die öffentliche Erschließung


Herr Architekt Fischer vom Büro AKFU stellt die ersten Vorentwürfe für den Bebauungsplan vor und steht für Fragen zur Verfügung. 

Sofern die Planungsunterlagen vom TA freigegeben werden, wird die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchführen. 

Diskussionsverlauf

Herr Architekt Fischer erläuterte die ausführliche Bestandsaufnahme und erläuterte die Planungsüberlegungen. 
Auf Nachfrage aus der Mitte des Ausschusses erklärte Herr Fischer, dass der Bauantrag für Candid-Huber-Str. 9 mit den derzeit vorgeschlagenen Regelungen möglich wäre. 
StR Riedl regte eine gesonderte Festsetzung für Besucherstellplätze an. 

StR Otter begrüßte die Zusammenfassung. Die Vorgehensweise der Stadt war richtig, da nun alle Betroffenen wüssten, welche baulichen Möglichkeiten für Ihr Grundstück bestünden. Er begrüßte die möglichst schlanken Festsetzungen. Die Nachverdichtung im Bestand sei wichtig um ein Ausgreifen in die freie Landschaft zu vermeiden. Das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,3 fand er plausibel. Hinsichtlich der Wandhöhe sprach er sich für 3-geschossige Gebäude aus. 
Herr Fischer erläuterte, dass bei der Wandhöhe von 7m und 2+D das dritte Vollgeschoss schnell erreicht wäre. Die Dachformen seien entscheidend für das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes. Ein Flachdach mit zurückgesetztem Dachgeschoss wirke oftmals weniger wuchtig als ein Satteldachgebäude mit einer hohen Giebelwand. Er empfahl die Wandhöhe bei den vorgeschlagenen 7 m zu belassen. 

StRin Platzer wollte den Ausreißer an der Haggenmillerstraße nicht zum Maßstab machen. Die Einhaltung der Abstandsflächen war für sie sehr wichtig. Eine größere Höhenentwicklung wäre nur mit einem zurückgesetzten Dachgeschoss möglich. 

StR Gressierer wollte die wuchtige Wirkung insbesondere des zuletzt beantragten Gebäudes ändern. Herr Fischer schlug vor, eine Festsetzung zur Baukörperproportion (Längen-/Breitenverhältnis) mit aufzunehmen. Er würde auch Sonderdachformen wie Mansarddächer ausschließen. Als weitere Möglichkeit könnte eine Regelung über die Anzahl der Wohneinheiten je Grundstücksfläche geprüft werden, wobei es bereits zahlreiche Gebäude mit größerer Wohnungsanzahl im Plangebiet gibt. 

Nach eingehender Beratung wurden folgende Überarbeitungsaufträge an den Architekten gegeben: 

  • Entwicklung von drei Haustypen (Haustyp 1 - 2 VG, E+D mit niedriger Wandhöhe und steilem Dach; Haustyp 2 - 3 VG E+2  2+D mit größerer Wandhöhe und flachem Dach, Haustyp 3 - 3 VG, 2+Staffelgeschoss und Flachdach)
  • Proportionsfestsetzung (Gebäudelänge > Gebäudebreite)
  • Vorgabe bestimmter Dachformen und Dachneigungen (Vorwiegend Satteldächer)
  • Prüfung der Regelung über die Anzahl von Wohneinheiten
  • Aufzeigen der Auswirkungen einer GRZ von 0,3
  • Aufzeigen der verschiedenen Haustypen

Nach Überarbeitung der Planung soll der Bebauungsplanentwurf erneut im TA vorgestellt werden. Eine Beschlussfassung in der Sache erfolgte nicht.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 220 – Candid-Huber-Straße in der Fassung vom 12.07.2022 und stimmt diesem zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der vorliegenden Planung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 221 - Bgm.-Eichberger-Straße; Vorstellung und Zustimmung zum Vorentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Technische Ausschuss der Stadt Ebersberg hat in seiner Sitzung vom 11.01.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 221 „Bürgermeister-Eichberger-Straße - für das Gebiet nördlich und südlich der Bürgermeister-Eichberger-Straße, südlich und östlich der Floßmannstraße, westlich der Bürgermeister-Müller-Straße beschlossen. 
Das Planungsgebiet liegt südlich und nördlich der Bürgermeister-Eichberger-Straße, südlich und östlich der Floßmannstraße, westlich der Bürgermeister-Müller-Straße.  
Zur Sicherung der Planungsziele wurde daneben auch eine Veränderungssperre erlassen. 

Folgende Planungsziele sollen mit dem Bebauungsplan erreicht werden: 

  1. Festsetzung des Gebietes als WA – allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO); dies entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes. 
  2. Festsetzung von Grundflächen, Geschossflächen zur eindeutigen Bestimmung der möglichen Nachverdichtung um den Erhalt der Siedlungsstruktur zu sichern und in eine an moderne Anforderungen gerichtete Weise fortzuschreiben sowie zur Festlegung von Flächen für die Rückhaltung von anfallendem Niederschlagswasser. 
  3. Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen gem. § 23 BauNVO) um Freiräume und Grünzüge zu sichern.
  4. Festsetzungen für die öffentliche Erschließung
  5. Festsetzungen für die Erweiterung der Grundschule Floßmannstraße  


Herr Architekt Fischer vom Büro AKFU stellt die ersten Vorentwürfe für den Bebauungsplan vor und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung. 

Sofern die Planungsunterlagen vom TA freigegeben werden, wird die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchführen. 

Diskussionsverlauf

Herr Architekt Fischer erläuterte auch hier die Planungsüberlegungen sowie die ausführliche Bestandsaufnahme. Das zuletzt beantragte Bauvorhaben in der Bürgermeister-Eichberger-Str. 14 wäre nach den vorgesehenen Festsetzungen nicht mehr möglich, das das Maß der baulichen Nutzung überschritten wäre. 

Für StR Gressierer war zentraler Punkt der damaligen Ablehnung die Stellplatzsituation. Er regte an, die Stellplatzsatzung entsprechend zu überarbeiten. 

StR Otter stellte fest, dass die Punkte aus dem vorangegangenen TOP hier übertragbar sind. Die Straßenaufweitung im Bereich des Gärtnereigrundstücks begrüßte er. Am östlichen Ende des Plangebiets sollten die Gebäude alle in den Bauraum aufgenommen werden, da diese Platzsituation ortsbildprägend und identitätsstiftend sei. 

Herr Architekt Fischer erläuterte, dass das Gebäude an der Bürgermeister-Eichberger-Straße 1a mit den heutigen Abstandsflächen nicht mehr zu errichten wäre. Er schlug eine Bestandschutzfestsetzung mit Wiedererrichtungsmöglichkeit im Brandfall vor, jedoch kein Neubau. 

Im Übrigen wurde wie im vorangegangenen TOP folgende Überarbeitungsaufträge erteilt:

  • Entwicklung von drei Haustypen (Haustyp 1 - 2 VG, E+D mit niedriger Wandhöhe und steilem Dach; Haustyp 2 - 3 VG E+2  2+D mit größerer Wandhöhe und flachem Dach, Haustyp 3 - 3 VG, 2+Staffelgeschoss und Flachdach). 
  • Proportionsfestsetzung (Gebäudelänge > Gebäudebreite)
  • Vorgabe bestimmter Dachformen und Dachneigungen (Vorwiegend Satteldächer)
  • Prüfung der Regelung über die Anzahl von Wohneinheiten
  • Aufzeigen der Auswirkungen einer GRZ von 0,3
  • Aufzeigen der verschiedenen Haustypen

Nach Überarbeitung der Planung soll der Bebauungsplanentwurf erneut im TA vorgestellt werden. Eine Beschlussfassung in der Sache erfolgte nicht.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 221 – Bgm.-Eichberger-Straße in der Fassung vom 12.07.2022 und stimmt diesem zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der vorliegenden Planung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. KITA St. Sebastian; Zustimmung der Kostenschätzung und Freigabe der LP 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Architekt Mang wird in der Sitzung das Projekt mit den vorliegenden Kosten vorstellen. Laut beiliegendem Schreiben des Projektsteuerer wird heute mit Gesamtkosten zwischen 26 und 30 Millionen gerechnet. Hier sind Risiko von 10%, Baupreissteigerung von 10% und Containerprovisorium mit eingerechnet. Die unterschiedlichen Gesamtkosten ergeben sich durch Ansetzen der Preissteigerung von 10, 15 und 25%. Bei den vorliegenden Kosten handelt es sich um eine Gesamt-Kostenschätzung. Es ist zu berücksichtigen, dass die Stadt an den Kosten für das Klösterl (Kostenaufteilung nach Flächen: 20% Klösterl, 80% Kita/Hort) nicht beteiligt ist, dass die Stadt die Kosten der Tiefgarage zu großen Teilen alleine tragen wird und dass bei den Kosten für den Kinderbetreuungsbereich die Kostenaufteilung 2/3 zu 1/3 gilt. Eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung ist in Arbeit.
Für den Anteil der Stadt für den Kinderbetreuungsbereich werden FAG- Mittel beantragt. Der Zuschuss wird um 35% sein. Es ist damit zu rechnen, dass die Kosten nicht in einem Haushaltsjahr anfallen werden, sondern auf drei Jahre verteilt werden.

In der Sitzung des Ausschusses Finanzen, Wirtschaft und Digitales am 27.06.2022 wurden die Kosten aus der Kostenschätzung vom 15.06.2022 und die Freigabe der Leistungsphase 3 einstimmig zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Architekt Mang erläutert die vorliegende Planung mit Tiefgarage, zweigeschossig unter dem Kinderbetreuungsgebäude, eingeschossig im Gartenbereich. Enthalten sind in dem Gebäude eine Kinderkrippe, 3 Kindergartengruppen und 4 Hortgruppen mit jeweils eigenständigen Gartenanteil und entsprechenden Nebenräumen für Technik und Personal. Seitens der Verwaltung wurde die Kostenaufstellung des Projektsteuerer erläutert. Die Kostenschätzung wurde durch das Büro Götschl über zwei Verfahren plausibilisiert, ein ähnliches Ergebnis wie von Architekt und Ingenieure wurde erzielt. Seitens des Projektsteuerers wurde zudem für eine mögliche Kostenentwicklung 3 Szenarien verfolgt:
  • Ansatz von 10% Risikozuschlag über die drei Szenarien
  • Preissteigerungen von 10, 15 und 25%
Entsprechende Gesamtkosten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

StR Otter weist darauf hin, dass entsprechende Haushaltsmittel in ausreichender Höhe eingestellt werden sollen. Zur Planung der Tiefgarage regt er an die Treppenanlage zur Pfarrer Bauer Strasse aus den beiden Geschossen mit größeren Lichtöffnungen zu gestalten. Laut Aussage von Herrn Mang dient diese Treppenanlage lediglich als Fluchtweg und nicht als Zugang zur Tiefgarage. Der Zugang sollte über die Ulrichstrasse erfolgen, diese Zugänge sind erheblich attraktiver gestaltet. StRin Platzer lobt die Planung, insbesondere die große Tiefgarage.

Beschluss

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses empfehlen dem Stadtrat, trotz der gestiegenen Kostenprognose an dem Projekt festzuhalten, die Kostenschätzung zu genehmigen und die Planungsphase 3 freizugeben. Entsprechende Finanzmittel sind für die kommenden Haushaltsjahre vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Erweiterung Feuerwehrhaus Oberndorf Vorstellung und Gegenüberstellung Planungsvarianten Durchführungsbeschluss Empfehlung für den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der TA- Sitzung vom 12.10.2021 wurde der Entwurf des Feuerwehrhauses vorgestellt und als Empfehlung für den Stadtrat am 14.12.2021 beschlossen durchzuführen. In der Stadtratsitzung am 14.12.2021 wurde beschlossen vor Einreichung des Bauantrages mit der Feuerwehr und dem Vorstand die Planung noch einmal zu besprechen. In der Besprechung wurden seitens des Vorstandes ein Vorschlag eingereicht. Dieser wurde von Herrn Garbe überprüft und dem ersten Entwurf gegenübergestellt. Herr Garbe entwickelte zusätzlich noch eine dritte Alternative, die ebenfalls in der Gegenüberstellung enthalten ist.
Ein Vertreter des Architekturbüros wird anwesend sein und die 3 Entwürfe vorstellen. Der Beschluss dient als Empfehlung für den Stadtrat. Dieser beschließt die Durchführung der Maßnahme. 

Diskussionsverlauf

BGM U. Proske erläutert zu Beginn des Tagesordnungspunktes den Verlauf des bisherigen Planungsprozesses. Aufgabenstellung war die Unterbringung eines zusätzlichen Fahrzeugstellplatzes und Unterbringung funktionierender Umkleiden. Dies wurde vom Architekturbüro Garbe+Garbe in seiner ersten Variante gut gelöst. Jedoch aus Sicht der Feuerwehr ein paar Schwächen in Gestalt, Funktionalität im Winter (Grabendach zwischen Alt- und Neubau) und ungünstige Lagerflächen im Neubau wurde eine Überarbeitung angeregt und in der Stdtratssitzung vom 14.12.2021 beschlossen. 
Architekt Garbe stellt nun 3 Varianten mit entsprechenden Berechnungen und Kosten vor:
  • Variante 1 ursprüngliche Variante
  • Variante 2 Planung entsprechend Überlegungen Feuerwehr, Anhebung Dach Bestand
  • Variante 3 Planung Garbe+Garbe, Drehung Dachrichtung im Bereich Stüberl
Die Kosten sind entsprechend der zu bearbeitenden Bereiche mit unterschiedlichen Ansätzen ermittelt. Daraus ergibt sich, dass Variante 1 am Günstigsten ist Variante 2 die teuerste und Variante 3 im Mittelfeld liegt.
StR Schechner weist noch einmal daraufhin, dass Variante 1 eine gute Lösung im Bereich Raumkonzept ist, jedoch sich nicht nutzbare Flächen im Dachgeschoss Neubau ergeben und die Dachlandschaft nicht stimmig ist. Variante 2 ist aus seiner Sicht ebenfalls ein gelungener Entwurf nicht jedoch für Oberndorf. Diese Architektur sehe er eher in Ebersberg. Die Kostenübersicht ist derzeit nicht abschätzbar, denkt aber die Kosten für Variante 3 verhalten sich ähnlich Variante 2.
StR Schechner spricht sich als Fazit für die Variante 2 aus, da hier die Räume, auch Speicherbereiche besser nutzbar sind und das Raumkonzept mit der Außengestaltung stimmiger ist.
StR Otter weist darauf hin, dass es wichtig ist die Funktion des Feuerwehrhauses entsprechend des Feuerwehrbedarfplanes zu gewährleisten, die vorliegenden Planungen erfüllen diese Voraussetzungen. Er weist darauf hin, dass ursprünglich 400.000.- im Haushalt eingestellt waren, die Kosten derzeit um ein vielfaches höher. Wichtig ist Herrn Otter eine wirtschaftliche leistbare Lösung der den tatsächlichen Bedarf abdeckt. Dies sollte in einer neuen Runde noch einmal erarbeitet werden.
StR Münch weist darauf hin, dass bei den 3 Varianten die Funktion von Halle und Umkleiden identisch gelöst wird, der Betrieb vernünftig möglich ist. Lediglich der Unterrichtsraum wird bei den Versionen unterschiedlich behandelt. Durch die Information, dass das Dach undicht sei ist und das Dach saniert werden muss ist die Variante 2 evtl. günstiger und ein Argument für diese Variante. Er weist auch darauf hin, dass auf Grund der derzeitigen Investitionen nicht alles leistbar ist.
StR Fritsch merkt an, dass eine Zwischenlösung von Variante 1 und 3 vorstellbar wäre, aber noch genauer geprüft werden müsse.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst, es wurde vereinbart, dass die Lösungen auf Basis der Diskussion überarbeitet werden sollen. Eine Vorstellung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.


 

Beschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt fand kein Beschluss statt, es wurde angeregt die Planung noch einmal zu überarbeiten und eine Lösung aus Variante 2 und 3 zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Verkehrsuntersuchung Grundschule Floßmannstraße;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Ebersberg am 10.05.2022 (TOP 10) stellte die Verwaltung  zwei Lösungsvorschläge zur schnellen Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule vor (Auftrag aus der Sitzung am 05.04.2022, TOP 2).
Nach eingehender Beratung wurde lediglich die Sperrung der Schlesischen Straße ab dem nächsten Schuljahr 2022/2023 beschlossen, weitere Fragen sollten nochmal überarbeitet werden. 

Am 27.06.2022 fand im Rathaus ein Termin mit den beteiligten Stellen statt. Wieder wurden mehrere Lösungsmöglichkeiten besprochen und geprüft. Am Ende einigte man sich auf folgende Maßnahmen, mit denen alle Anwesenden probeweise einverstanden waren:

  • Die Schlesische Straße wird auf Höhe Hs.Nr. 2 und 3 mittels einer festinstallierten Schranke für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Schranke kann lediglich von Rettungsfahrzeugen, vom Winterdienst und von der Müllabfuhr geöffnet werden.
  • In der Floßmannstraße wird auf der Nordseite auf Höhe des Abzweiges der Schlesischen Straße eine Bushaltestelle eingerichtet. Die Haltestelle auf der Südseite bleibt bestehen.
  • Die Bushaltestelle in der Baldestraße wird aufgehoben, die zeitlich beschränkten Haltverbote in diesem Bereich werden entfernt. 
  • Die Bgm.-Müller-Straße bleibt in beide Richtungen befahrbar, es entsteht dort keine Einbahnregelung. Im betroffenen Abschnitt werden beidseitig zeitlich beschränkte Haltverbote (7-8 h und 12-14 h, wie aktuell in der Baldestraße) eingerichtet. Aufgrund der engen Straße ist bei Begegnungsverkehr kein abgetrennter Fußweg (wie in der Ulrichstraße) möglich. 
  • Auf beiden Zufahrten in die Schlesische Straße werden Sackgassenschilder aufgestellt und zusätzlich Bodenmarkierungen aufgebracht, um einen „Wendeverkehr“ so gering wie möglich zu halten. 

Mit Mail vom 30.06.2022 teilte uns die Polizei mit, dass auch sie die Maßnahmen befürwortet. Ihr ging es in erster Linie um die Sperrung der Schlesischen Straße, was jetzt umgesetzt wird. 

Diese Maßnahmen sind kurzfristig umsetzbar und können bereits bis zum Schulbeginn im September 2022 umgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, nach einem halben Jahr eine Überprüfung der Situation vorzunehmen, um zu sehen, ob die Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen.  

Der gesamte Bereich soll zusätzlich im Rahmen des Mobilitätskonzeptes nochmal genauer betrachtet und untersucht werden. 

Diskussionsverlauf

StR Otter stimmte dem Probebetrieb zu. Er bevorzuge nach wie vor versenkbare Poller, die aber während eines Probebetriebs nicht wirtschaftlich seien. 
StRin Behounek regte an, an den Sackgassenschildern zusätzlich den Hinweis anzubringen, dass keine Wendemöglichkeit besteht. 
Dies wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet, da die Beschilderung eindeutig sei, das Wenden für PKW beiderseits der Schranke möglich sei. Ein zusätzlicher Hinweis würde nach aller Erfahrung keinen zusätzlichen Erfolg versprechen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, die Maßnahmen wie vorgeschlagen probeweise ab dem nächsten Schuljahr 2022/2023 anzuordnen, sowie die Situation im Bereich der Grund- und Mittelschule nach sechs Monaten wiederholt zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Naturschutzrecht; Neuausweisung des Naturdenkmals "Hupfauer Höhe" in der Stadt Ebersberg als Naturdenkmal durch Verordnungserlass auf den Grundstücken FlNr. 728, 747/42, 763 und 767, Gemarkung Ebersberg im Stadtteil "Hupfauer Höhe"; Vorstellung und Beratung des geänderten Verordnungsentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.01.2022, TOP 6, öffentlich. Dort wurde folgender Beschluss gefasst: 


Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Vorhaben der unteren Naturschutzbehörde eine neue Rechtsverordnung für das Naturdenkmal „Hupfauer Höhe“ zu erlassen. 
Der Technische Ausschuss fordert, die Fläche des ehemaligen Kindergartens aus dem Umgriff der geplanten Rechtsverordnung herauszunehmen. Der Ausnahmetatbestand in § 4 des Verordnungsentwurfs soll um die im Vortrag genannten Punkte erweitert werden. Der Umgriff ist bis auf Höhe der östlichen Fassade des bestehenden Kindergartengebäudes St. Benedikt zu begrenzen. Im Übrigen macht sich der TA die im Vortrag ausgeführte Argumentation zu Eigen. 


Mit Schreiben vom 08.06.2022 teilt das LRA Ebersberg mit, dass auf die Einwände der Stadt insoweit eingegangen wurde, als dass der Bereich des ehemaligen Kindergartens St. Benedikt einschließlich der Wertstoffsammelstelle aus dem Umgriff der geplanten Rechtsverordnung herausgenommen wurde.  
Der Forderung, die Fläche bis auf die Höhe der östlichen Fassade des bestehenden Kindergartengebäudes aus dem Umgriff der Verordnung herauszunehmen wurde jedoch nicht entsprochen. Grund hierfür ist lt. UNB, dass diese Fläche für eine künftige Zufahrt zur Pflege des Naturdenkmals benötigt wird., da die bislang genutzte Zufahrt von der Alpenstraße aus rechtlich nicht gesichert ist, über private Grundstücke führt und für die möglicherweise ein Baurecht nach § 34 besteht.

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Argumentation nur teilweise nachvollziehbar. Richtig ist, dass die bisherige Zufahrt über die FlNr. 733/1 und 733/2 Gemarkung Ebersberg führt. Diese Grundstücke sind nicht Bestandteil des Naturdenkmals und gehören privaten Eigentümern. Über ein dinglich gesichertes Zufahrtsrecht ist der Verwaltung nichts bekannt. Die beiden Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 112 – Alpenstraße 17 und 19. Insofern besteht auf den beiden Grundstücken Baurecht. Sie sind daher für eine dauerhafte Zufahrt zum Naturdenkmal nicht geeignet. 

Mit der FlNr. 767, Gemarkung Ebersberg besteht allerdings am südlichen Rand des Verordnungsgebietes eine Zufahrtsmöglichkeit die im Eigentum der Stadt steht. Es wird deshalb angeregt, diese Fläche als Zufahrt für das Naturdenkmal zu nutzen und den Bereich entlang der Ringstraße, wie schon mit Beschluss vom 11.01.2022 gefordert, aus dem Umgriff der Verordnung herauszunehmen.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom geänderten Umgriff der Naturdenkmalverordnung „Hupfauer Höhe“ mit Stand vom 04.04.2022 und stimmt diesem Umgriff zu. 

Die Forderung, die Fläche zwischen dem ehemaligen Kindergarten und dem bestehenden Kindergarten St. Benedikt, östlich der Ringstraße aus dem Umgriff der Verordnung herauszunehmen, wird aufrechterhalten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Erneuerung der Wasserleitung in der Rosenheimer Straße BA I; Projektpräsentation und Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Im TA vom 08.03.22 wurde die Vergabe der Ingenieurleistung für die Planung der Wasserleitungserneuerung in der Rosenheimer Straße an das Ingenieurbüro Gruber-Buchecker     beschlossen.   Aufgrund von massiven Schäden in 2021 auf der über 100 Jahre alten Wasserleitung ist es dringend notwendig, diese gegen eine neue und größer dimensionierte WL auszutauschen.  Frau Schreiber vom Ingenieurbüro Gruber -Buchecker wird Ihnen anhand der anhängenden Power-Point-Präsentation diese WL-Erneuerung vorstellen. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö informativ 13

Sachverhalt

Prüfung der Beschilderung in der Aßlkofener Straße

In der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses am 31.05.2022 bat StR Friedrichs um Überprüfung der Beschilderung im Einmündungsbereich der Aßlkofener Straße in die Münchener Straße. Hier sollten Radfahrer weiterfahren können.

Aktuell ist die Aßlkofener Straße ist aus der Münchener Straße kommend in südlicher Fahrtrichtung frei befahrbar.  In nördlicher Richtung ist sie ab dem Abzweig Wallbergstraße mit Vz. 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art, Fahrräder müssen geschoben werden) und Vz. 357 StVO (Sackgasse ausgenommen Fußgänger und Radfahrer), an der Einmündung zur Münchener Straße mit Vz. 267 StVO (Verbot der Einfahrt) beschildert. 
Die Ausfahrt aus der Aßlkofener Straße in die Münchener Straße stellt durch die Einschränkung des Sichtdreiecks (Sichtweite 47 m gem. RaSt06) durch die derzeit bestehende Stützmauer eine Gefahr dar. Die Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung stadteinwärts können erst sehr spät wahrgenommen werden, weswegen hier bereits vor Jahren diese Regelung beschlossen wurde. Durch eine Zulassung des „fahrenden Verkehrs“ an dieser Stelle entstünde eine neue Gefahrenstelle für Radfahrer. 

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens an der Aßlkofener Straße 2 kann die Beschilderung vor Ort nochmal geprüft werden, da die Stützmauer womöglich abgebrochen wird. (Fotos sind als Anlage beigefügt)

Ringbuslinie 448 – Anbindung des Gewerbegebietes Ebersberg

Zum Fahrplanwechsel am 10.12.2023 wird die vom Landkreis beschlossene Regionalbuslinie 448 eingeführt. Neben der Verbindung zum Bahnhof haben Pendler aus Grafing den Vorteil, umsteigefrei zum Gewerbegebiet Nord zu kommen. Die schnellste Verbindung von Grafing Bahnhof zum Gewerbegebiet Nord dauert etwa 17 Minuten.
Pro Stunde werden zwei Fahrten (gegenläufiger Routenverlauf) zu gleichbleibenden, einprägsamen Taktzeiten angeboten. (Routen- und Fahrpläne sind als Anlage beigefügt)


Antrag der CSU/FDP Stadtratsfraktion wegen Errichtung einer Haltestelle auf der Regionalbahnstrecke München / Wasserburg in Oberndorf (TA vom 08.03.2022)

Die Verwaltung befindet sich in der Sache mit den zuständigen Stellen bei der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH sowie der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, die als Bestellerin der Zugleistungen fungiert, in Kontakt. 
In einer ersten Rückäußerung der DB RegioNetz wurde mitgeteilt, dass im Zuge der Elektrifizierung der Bahnstrecke im Bereich Oberndorf bereits eine Optionsfläche für einen möglichen Haltepunkt vorgesehen sei.
Die Verwaltung wird dem TA regelmäßig über den Sachstand berichten.  

Antrag der CSU/FDP Stadtratsfraktion und der Frauenunion OV Ebersberg wegen Errichtung von Stationen für MVG-Leihräder in Ebersberg (TA vom 31.05.2022)

In der Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Ebersberg am 31.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der MVG Kontakt aufzunehmen, um Informationen zur Einrichtung von Stationen für MVG-Leihräder in Ebersberg einzuholen. 
Frau Moser von den Stadtwerken München (Ansprechpartnerin für Mobilitätsprodukte und Großkunden) gab uns hierzu wie folgt Auskunft:

Zuerst müsste die Stadt Ebersberg mit dem Landkreis München eine sog. „Durchführungsvereinbarung“ für die Einrichtung solcher Stationen abschließen. Danach folgt der Abschluss einer „Zweckvereinbarung“ zwischen dem Landkreis München und der Landeshauptstadt München. Erst dann beauftragt die Landeshauptstadt München die MVG - in Absprache mit der Stadt Ebersberg - die gewünschten Stationen zu planen und zu errichten. 
Es müssen mindestens zwei Stationen errichtet werden, was sich mit den vorgeschlagenen Standorten aus dem Antrag decken würde (z.B. Bahnhof, Gewerbegebiet Nord, Kreisklinik).  
Die Stadt (als Auftraggeber) trägt sämtliche Investitionskosten sowie die jährlichen Betriebskosten. Auf die Betriebskosten wird die Nutzungsgebühr angerechnet. 
Die Investitionskosten belaufen sich pro Station bei einem klassischen Modell mit 10 Fahrrädern, Stele und Ständermodul auf rund 28.000 €, bei 15 Fahrrädern auf rund 39.000 €. Für den jährlichen Unterhalt sind (bei 10 Fahrrädern) etwa 10.000 € anzusetzen, auf die eine Nutzungsgebühr von 0,09 € pro Minute angerechnet wird. Die Nutzung (Mietvorgang) erfolgt über die App „MVGO“. (Allgemeine Informationen sind als Anlage beigefügt)


Planungsstand und Ausblick Gesamträumliches Konzept Windkraft Stadt Ebersberg

Das von der Stadt Ebersberg beauftragte Fachplanungsbüro für Stadt- und Landschaftsplanung hat die Erstellung des Gesamträumlichen Konzepts Windkraft (GKW) für das Gebiet der Kreisstadt fortgesetzt. Das Büro und die Verwaltung informieren im Folgenden zum aktuellen Stand und den weiteren geplanten Schritten:

Bisherige Projektbearbeitung 

1.Schritt: Tabuzonen ermitteln
Zunächst wurde ein Kriterienkatalog erstellt, der nach umfassender Überprüfung die harten (Flächen auf denen eine Windkraftnutzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist) und weichen (Flächen auf denen eine Windkraftnutzung aus fachlicher Sicht empfohlen wird) Kriterien zusammenfasst, die für eine gesamträumliche Konzeption in Ebersberg zu berücksichtigen sind. Dazu wurden allgegenwärtige Kriterien um weitere aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen ergänzt (Energienutzungsplan Lkr. Ebersberg 2015/2022, Regionalplan München etc.). Die Kriterien wurden dabei auf ihre Aktualität hin geprüft und insbesondere in ihrer Einteilung in harte und weiche Kriterien verschoben. Dies ist notwendig, da sich die Rahmenbedingen in den letzten Jahren durch eine beträchtliche Zahl an Rechtsprechungen stark verändert haben (aus rechtlicher Sicht sind inzwischen nur noch wenige Flächen als harte Tabuzonen zu qualifizieren).
Die benötigten Daten externer Stellen wurden im Anschluss abgefragt und werden aktuell in die Planzeichnung eingearbeitet. 
Der Kriterienkatalog beinhaltet zudem für jedes weiche Kriterium einen Schieberegler, der eine Empfehlung darstellt, ob die jeweiligen Kriterien nach fachlicher Einschätzung in der Konzeption berücksichtigt werden sollten. 

2. Schritt: Einschätzung, ob in substantieller Weise Raum geschaffen wurde
Diese fachliche Einschätzung der Schiebregler ist nach Einarbeitung der Kriterien in die Planzeichnung darauf abzustimmen, dass der Windkraft in substantieller Weise Raum verschafft werden muss. 
Laut aktueller Rechtsprechung ist bei einem Anteil der ausgewiesenen Konzentrationszonen von 10 % der Vergleichsflächen regelmäßig davon auszugehen, dass der Windenergienutzung substanziell Raum geschaffen wurde. Umgekehrt gilt, dass die Planung umso problematischer erscheint, je weiter sie sich von dieser Marke entfernt. (vgl. OVG NRE, Urteil vom 14.03.2019 – 2 D 71/17.NE)

Weiterer geplanter Ablauf

Der durch die beschriebene Abstimmung entstehende Vorentwurf des Gesamträumlichen Konzepts Windkraft wird nach einer internen Abstimmung mit der Verwaltung am 23.08.22 zum ersten Mal in einem Ausschuss (FA) vorgestellt. Anschließend können über die Schieberegler der weichen Kriterien ggf. Anpassungen an den Empfehlungen in Bezug auf die Zielsetzung der Stadt Ebersberg getroffen werden. In weiteren Ausschusssitzungen am 11.10.22 und 08.11.22 (technischer Ausschuss) können diese Anpassungen eingearbeitet und bei Nachfrage weiter diskutiert werden. Als Abschluss des Gesamträumlichen Konzepts Windkraft fungiert die Vorstellung im Stadtrat am 13.12 mit anschließender Beschlussfassung.
 

Diskussionsverlauf

StR Schechner regte an, am westlichen Ortseingang der Münchener Straße einen festen Blitzer aufzustellen, dies hätte einen hohen erzieherischen Effekt. Weiterhin sollte die Verengung der Ortseinfahrt geprüft werden. 

Der Antrag zu den MVG-Leihrädern wird in den Fraktionen beraten. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.07.2022 ö informativ 14

Sachverhalt

StR Schechner fragte nach ob die Stadt angesichts der Energiekrise bereits Maßnahmen zur zusätzlichen Energieeinsparung überlege. 

Erster Bürgermeister Proske erläuterte, dass die Stadtverwaltung hier bereits tätig ist. Ein Bericht folgt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2022 08:24 Uhr