Datum: 04.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzen, Wirtschaft und Digitales
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.06.2022
2 Haushaltsbericht 3. Quartal 2022
3 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
4 Bericht zu Umsatzsteuer § 2b UStG und Reorganisation des Haushaltsplans
5 Änderung der Abfallwirtschafts- sowie Abfallgebührensatzung
6 Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2023
7 Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten
8 Verschiedenes
9 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift nur öff.pdf

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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 27.06.2022 ist ein Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat gefasst worden, für den Neubau des Kindergartens St. Sebastian die Planungsphase 3 freizugeben und entsprechende Finanzmittel in den kommenden Jahren vorzusehen.

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2. Haushaltsbericht 3. Quartal 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Gibis trägt die wesentlichen Eckdaten zum Haushalt 2022 anhand der beiliegenden Präsentation vor und beantwortet Fragen.
Der Stand bei maßgeblichen Steuereinnahmen ist:
  1. Gewerbesteuer: Haushaltsansatz: 8,9 Mio. € / Stand 15.09.2022: 9,03 Mio. €
    In Aussicht gestellt sind bis zu 500.000 € von einem Steuerzahler.
    Der Stand der Vorauszahlungen 2022 liegt jedoch nur bei 7,75 Mio € und somit 337.000 € weniger als zu Jahresbeginn.
    Die Nachzahlungen für Vorjahre betrugen in Summe bisher also ca. 1,25 Mio. € und sind in diesem Ausmaß in 2023 nicht zu erwarten. Für 2023 rechnet die Kämmerei deshalb derzeit mit einem Haushaltsansatz von 8,5 Mio. €
  2. Einkommensteuerbeteiligung 2. Quartal 2022: 2,57 Mio. € (1. Qu. 2,77 Mio. €)
    Auch das 2. Quartal lag über den Erwartungen. Die Kämmerei geht aufgrund der guten Zahlen aus der Steuerschätzung aktuell von einem Aufkommen von 10,6 Mio. € aus (Ansatz 9,855 Mio. €).
  3. Umsatzsteuerbeteiligung 2. Quartal 2022: 284.829 € (1. Qu. 301.778 €)
    Auch hier besteht eine positive Prognose zum Jahresende mit ca. 1,17 Mio. € (Ansatz 1,11 Mio. €)
Die Zahlen für die Steuerbeteiligungen für das 3. Quartal 2022 liegen erst Mitte Oktober 2022 vor. Der Abschlag für die Steuerbeteiligung für das 4. Quartal beträgt das 1,1-fache des 3. Quartals und wird im Januar 2023 abgerechnet.
Im Übrigen musste zur Finanzierung der erheblichen Investitionen (Hallenbad, Wald-sportpark, Schule Baldestr.) im Juli 2022 ein Darlehen über 4 Mio. € aufgenommen werden. Die Kämmerei wartet derzeit noch die Entwicklung ab und wird voraussichtlich im November ein weiteres Darlehen in ähnlicher Höhe akquirieren müssen (Kreditermächtigung in der Haushaltssatzung: 10.033.400 €).

Dokumente
Download Haushaltsbericht 3. Qu. 04.10.2022 FWD.pdf

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3. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö beschließend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Haushaltstelle 560.950 Maßnahme 500 (Waldsportpark: Neubau Umkleiden) erwartet die Hochbauabteilung aus den erteilten Aufträgen insgesamt knapp 4 Mio. € an zahlbaren Rechnungen in 2022. Bisher wurden 2,485 Mio. € bereits angeordnet.
Im Haushaltsplan wurden 3.500.000 € und in der Sitzung des FWD am 26.04.2022 weitere 300.000 € dafür bereitgestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, weitere 200.000 € für überplanmäßige Ausgaben in 2022 bereitzustellen. Der Haushaltsausgleich ist durch Mittelkürzung für die Sanierung der Schule mit KiTa Oberndorf herzustellen. Dies ist möglich, da hier die für 2022 bereitgestellten Mittel bei weitem nicht benötigt werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat, die überplanmäßigen Ausgaben von bis zu insg. 500.000 € zu genehmigen und dafür Mittel im Bereich des Umbaus der Schule und KiTa Oberndorf in gleicher Höhe zu sperren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bericht zu Umsatzsteuer § 2b UStG und Reorganisation des Haushaltsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö beschließend 4
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 29.11.2022 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bis 2016 waren Kommunen nur in Ausnahmefällen – insbesondere erst ab einem Umsatz von 35.000 € in einem Betrieb gewerblicher Art - umsatzsteuerpflichtig. Aufgrund der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU sind im Sinne der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ab 2016 Kommunen in einem größeren Bereich umsatzsteuerpflichtige Unternehmer (§ 2 Abs. 3 UStG i.V. § 4 KStG (BgA)). Der Gesetzgeber hat den Kommunen jedoch die Option gegeben, bis längstens 31.12.2022 nach dem bisherigen Recht zu verfahren. Davon hat die Stadt Gebrauch gemacht (vgl. FWD-Sitzung vom 06.10.2020, TOP 6).
Bisher unterhält die Stadt bereits folgende umsatzsteuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art (BgA, in Klammern Gliederungsziffer der Haushaltstelle): Laden Museum Wald und Umwelt (321.), Hallenbad zu 52,6% (570.), Klosterbauhof zu 33,4% (760.), Wasserversorgung (815.), Photovoltaik (810.), Blockheizkraftwerk Schule/Hallenbad zu 50% (817.), Veranstaltungsräume (Altes Kino, Alter Speicher, Volksfesthalle; 840.)
Das interne Haushaltsscreening zur Identifikation künftig steuerbarer Einnahme-Umsätze ist nun abgeschlossen. 
Neu unterliegt künftig der Umsatzsteuer z.B.
  • Verkauf von Büchern, auch Familienstammbüchern
  • Verkauf von Fundsachen (Fahrräder etc.)
  • Abrechnung Feuerwehreinsätze, soweit nicht Gefahr für Leib und Leben besteht
  • PV-Einspeisung Schule und Kläranlage
  • Beleuchtung Aussichtsturm
  • Vermessungskosten Material
  • Plakatierungsgebühren
Derzeit werden mit der Steuerberatung noch abschließende Klärungsgespräche geführt, so dass weitere umsatzsteuerbare Bereiche noch hinzu kommen können.
Des Weiteren steht eine Prüfung der Ausgabenseite an, um eventuelle Vorteile aus einer Umsatzsteuerpflicht zu detektieren. Auch müssen die Verträge und Satzungen der Stadt einem Check und Änderungen unterzogen werden. Dies wird im Dezember 2022 dann geschehen. Letztlich muss spätestens 2023 auch eine Tax Compliance erstellt werden, um die Verantwortlichen vor steuerlichen Haftungsrisiken weitgehend zu schützen.

Durch neue umsatzsteuerbare BgA sind auch neue Haushaltstellen zu bilden. Zudem empfiehlt der Kämmerer im Sinne einer besseren Transparenz, Korrektur einiger fehlerhafter Zuordnungen und einheitlicher Struktur der Aufgaben (Gliederung) und Einnahme/Ausgabenarten (Gruppierung) eine grundlegende Reorganisation des Haushaltsplans zum 01.01.2023. Die Gliederungs- und Gruppierungsziffer wird dabei im Sinne einer dann einheitlich tieferen Unterteilung von einem je 3-stelligen System auf ein je 4-stelliges System erweitert. Dies ist bei den meisten Kommunen auch der Standard. Im Übrigen bilden natürlich die landesweit gültigen Zuordnungsvorschriften weiterhin den Rahmen für die neue Kontierung. Trotzdem werden sich viele Haushaltstellen vor allem im Verwaltungshaushalt ändern. Dies wird die nächsten zwei Jahre durch die Darstellung auch der bisherigen Haushaltstellen mit den dort hinterlegten Plan- und Jahresrechnungswerte für 2021 und 2022 zu einem umfangreicheren Haushaltsplan führen. Auch der Vergleich mit Vorjahreswerten wird die nächsten zwei Jahre zunächst nicht so einfach. Ab 2025 haben wir dann aber einen einheitlich strukturierten Haushalt.

In diesem Zuge wird auch jede Haushaltstelle einem mittelbewirtschaftenden Sachgebiet (Amt) zugeordnet. Dieses hat dann die benötigten Mittel anzumelden und ist im Haushaltsjahr für eine sparsame Mittelverwendung verantwortlich. Grundsätzlich sind Unterabschnitte einem Amt zugewiesen, Spezialthemen wie Grundstücksunterhalt, Gärtnerei oder Fahrzeugunterhalt jedoch haushaltsübergreifend den entsprechend zuständigen Ressorts.

Des Weiteren werden die Deckungskreise neu gebildet. Personalkosten sind von Gesetz wegen gegenseitig deckungsfähig. Ansonsten können Ausgabehaushaltstellen für deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich zusammenhängen (§18 Abs. 2 KommHV). Bisher sind nicht im Sinne der KommHV alle Ausgabe-Haushaltstellen der Gruppe 500 bis 718 und somit fast der ganze Verwaltungshaushalt deckungsfähig. Künftig wird zum einen (vertikal) nur die einem bewirtschaftenden Amt zugeordneten Aufgabenbereiche der Gruppen 5000 bis 6589 und darüber hinaus (horizontal) manche Gruppen über alle Unterabschnitte hinweg gegenseitig. Zudem sind auch einige Spezialfälle von unechter Deckung (Einnahmen decken Ausgaben) wie z.B. bei Spenden vorgesehen. Eine flexible Haushaltsführung wird so auch künftig wenn auch in engeren Grenzen möglich sein.
Der Entwurf des neuen Gliederungs- und Gruppierungsplans, der zugeordneten Ämter und Deckungskreise in der derzeitigen Fassung liegt der Sitzungsvorlage bei.

Dadurch aber insbesondere durch die stark ansteigenden Kosten – nicht nur im Energiesektor – wird die Abstimmung der Mittelanforderungen mit den Sachgebieten mit dem Ziel eines ausgeglichenen und rechtskonformen Haushalts mehr Zeit erfordern als in den letzten Jahren. Es ist geplant, diesen erst in der Sitzung des FWD am 20.12.2022 zu beraten und im Januar 2023 im Stadtrat zu verabschieden. In den Folgejahren ist wie zuletzt wieder ein Haushaltsbeschluss im Dezember des Vorjahres angedacht.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis und unterstützt die geplante Reorganisation des Haushaltsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Deckungskreise Entwurf 22.09.2022.pdf
Download Gliederungsplan Entwurf 22.09.2022.pdf
Download Gruppierungsplan Entwurf 22.09.2022.pdf
Download Mittelbewirtschaftende Ämter.pdf

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5. Änderung der Abfallwirtschafts- sowie Abfallgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö vorberatend 5
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 25.10.2022 ö beschließend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung bedürfen aus folgenden Gründen einer Änderung:

  1. Künftig werden alle Tonnen von der Stadt im Rahmen der Müllabfuhrgebühr gestellt
    Die bisher separat erhobene Tonnenmiete würde ab 01.01.2023 die Berechnung einer Umsatzsteuer auslösen. Um dies zu vermeiden, werden grundsätzlich die Tonnen von der Stadt gestellt und die Kosten für neue Tonnen in die Müllgebühr eingerechnet. Die bisherige Mietgebühr von 5,40 € (bzw. 6,00 € bei 240 l Tonnen) entfällt
  2. Die Ausgabe von Gartenabfallsäcken (Stück 0,50 €) oder die Lieferung von Tonnen (35,00 €) wird auch in die Abfallgebührensatzung mit einbezogen, um die Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden.
  3. Auf Anregung aus der Bürgerschaft soll es künftig möglich sein, zusätzliche Komposttonnen anzumelden, um z.B. Gartenabfälle darüber zu entsorgen. Dafür wird eine separate Gebühr erhoben, eine zusätzliche 240 L Komposttonne kostet z.B. jährlich 288,00 €. Die Gebühr wurde auf Basis der tatsächlichen Kosten für Abfuhr und Entsorgung beim Kompostbauern kalkuliert.
  4. Mülltonnen selbst sind auf ein Füll- bzw. Gesamtgewicht ausgelegt. Wird dieses überschritten, kann die Tonne Schaden nehmen. Zudem kann auch die Kippvorrichtung am Fahrzeug keine überschweren Tonnen heben. Nicht zuletzt ist auch im Sinne eines Schutzes der Müllwerker es geboten, das Gewicht der Tonnen zu begrenzen. So nun für die 240 L Tonne auf ein Gesamtgewicht von 90 kg und die anderen Tonnen auf ein Gesamtgewicht von je 50 kg.
  5. Die Abfuhrkosten sind aufgrund stark gestiegener Treibstoffkosten um ca. 10 % gestiegen. Weitere Kosten für Energie, Personal, Sachkosten sind stärker gestiegen bzw. werden stärker ansteigen als bislang kalkuliert. Die Beschaffung neuer Tonnen kommt nun hinzu. Zuletzt wurden die Gebühren zum 01.01.2022 neu kalkuliert und festgesetzt. Um ein Defizit von ca. 110.000 € bis zum Ablauf des Kalkulationszeitraums am 31.12.2025 zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung eine Nachjustierung zum 01.01.2023. Die Gebühren erhöhen sich dadurch um ca. 2,3%. Zum Beispiel kostet eine 80 Liter Restmülltonne mit Kompostabfuhr dann jährlich 6,00 € mehr als 2022. Durch den Wegfall der Mietgebühr wird dies (weitgehend) kompensiert. Wird jetzt auf eine Anpassung der Gebühren verzichtet, muss das Defizit in der nachfolgenden Kalkulation (2026-2030) mit ausgeglichen werden.

Die Änderungssatzungen liegen der Beschlussvorlage bei.

Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die vorstehenden Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung zum 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abfallgebührensatzung 4. Änderung zum 01.01.2023.pdf
Download Abfallwirtschaftssatzung 3. Änderung zum 01.01.2023.pdf

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6. Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen (BdS), der Vertreterin des Einkaufszentrums e-EinZ und dem Marktorganisator der Stadt sind die Markttermine und die von den Gewerbebetrieben gewünschten verkaufsoffenen Sonntage besprochen worden.
Der Ulrichsmarkt soll im Jahr 2023 am 26.03., der Martinimarkt am 01.10. (auch Tag der Ehrenamtlichen) stattfinden.
Der Christkindlmarkt soll im Jahr 2023 am Wochenende vor dem 1. Advent, also am 25.11. und am 26.11., durchgeführt werden.
Für die Sonntage 26.03., 01.10. und 26.11.2023 wird je ein verkaufsoffener Sonntag beantragt, so dass Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat, an den Sonntagen 26.03., 01.10. und 26.11.2023 je einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Die entsprechende Verordnung wäre dann auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeindeverordnung über zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Rasenmähen, sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten im Bereich der Stadt Ebersberg vom 18.12.2002 verliert gemäß § 5 nach 20 Jahren ihre Gültigkeit.
Somit muss zum 01.01.2023 eine neue Verordnung in Kraft gesetzt werden, wenn weiterhin eine örtliche Beschränkung ruhestörender Arbeiten gelten soll.
Von den Ruhezeiten 20 bis 07 Uhr und 13 bis 15 Uhr ausgehend liegt als Anlage ein Entwurf einer neuen Lärmverordnung bei. Diese ist angelehnt an andere im Landkreis vor Kurzem in Kraft getretene Verordnungen ein wenig einfacher und damit übersichtlicher gehalten als die Vorgängerversion.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage beiliegende Lärmverordnung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lärmverordnung überarbeitung 2022.pdf

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Es gibt keine Mitteilungen.

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

  1. Auf Anfrage von Stadträtin Matjanovski teilt Herr Ipsen mit, dass nach seiner Kenntnis der Boden in der Dr.-Wintrich-Halle versiegelt ist, reicht die Frage aber zur Bestätigung an den Landkreis, der Eigentümer der Halle ist, weiter.

  1. Stadtrat Hilger regt den baldigen Einstieg in die Planung für das Gebäude in Oberndorf 4/6 an, da aus seiner Sicht im handwerklichen Bereich für das nächste Jahr noch nicht so viele Aufträge vorhanden sind und die Baupreise teilweise wieder sinken. Zudem sollte mit der Familie Messerer wegen über die Dauer der Aufbewahrung der Fahnen gesprochen werden.

Die Frage von Stadträtin Schmidberger nach dem Sachstand der Organisationsuntersuchung in der Stadtverwaltung beantwortet Bürgermeister Proske. Mit einer Fertigstellung ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. 

Datenstand vom 06.10.2022 14:39 Uhr