Datum: 18.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ehrung Feuerwehrmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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18.07.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Brilmayer dankt den anwesenden langjährigen Mitgliedern der Feuerwehren Ebersberg und Oberndorf und deren Kommandanten für ihr großes Engagement und ihren ehrenamtlichen Einsatz. Für 25 Jahre im Feuerwehrdienst werden die Kameraden Christian Haberl, Georg Häuslmann, Rainer Turi, Georg Weber von der Feuerwehr Oberndorf und Harald Grabmann und Christian Miedl von der Feuerwehr Ebersberg mit der Medaille der Stadt Ebersberg geehrt,
der Kamerad Ferdinand Hollerieth von der Feuerwehr Oberndorf für 40 Jahre.
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2. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
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04.07.2017
|
ö
|
vorberatend
|
1 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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18.07.2017
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Zu den Beiträgen:
Zum 31.12.95 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossflächen erstmalig erfasst. Die damaligen Tabellen wurden lfd. mit den tatsächlichen Zahlen fortgeschrieben, nun für den letzten Kalkulationszeitraum und liegen dieser Kalkulation zu Grunde.
Ergebnis der Kalkulation: Die Beitragssätze für die Grundstücks- und Geschossflächen steigen um ca. 13% an, was neben den üblichen Schwankungen in den Kalkulationszeiträumen auch an den im Haushalts- und Finanzplan enthaltenen, erheblichen Investitionskosten liegt. Die beitragspflichtigen Flächen steigen im Verhältnis dazu deutlich geringer an.
Die Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern im Mittelfeld.
Zu den Gebühren:
Auch die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulationen fortgeführt. Alle Tabellen wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. aus den Sachbüchern und der Finanzplanung bis 2020 fortgeschrieben.
Die Tabelle Kosten1 zeigt das Ergebnis für 2015 – 2017 auf. Es zeigt, dass die Ansätze der letzten Kalkulation sehr nahe erreicht worden sind, so dass sich im Ergebnis damit für die Nachkalkulation nur eine geringe Kostenüberdeckung von ca. € 7.000 jährlich ergibt; die Überdeckung ist im Folgezeitraum wieder auszuschütten.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) verändern sich regelmäßig nur relativ unbedeutend. Die Unterhaltskosten für die Jahre 2018 – 2020 liegen im Mittel bei ca. € 880.000 jährlich.
Die Verbrauchsmengen bleiben durch das kostenbewusste Verhalten der Abnehmer nahezu gleich, obwohl die Abnehmerzahl an sich steigt; die Abnahmemenge der Gemeinde Steinhöring verringert sich weiter und damit auch die erwartete Gebühreneinnahme. Da bei der letzten Kalkulation eine höhere Überdeckung an die Gebührenzahler ausgeschüttet werden musste als dies nun der Fall ist, wirkt dieser Umstand ebenfalls gebührenerhöhend.
Im Ergebnis ergibt sich daraus nun eine Wassergebühr von netto € 1,55 je Kubikmeter abgenommenes Wasser gegenüber der bisherigen langjährigen Gebühr von € 1,49.
Hinweis: Die Stadt Ebersberg erhebt im Gegensatz zu vielen anderen Versorgern keine Grundgebühr.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat seine Empfehlung in der Sitzung am 04.07. einstimmig beschlossen.
Beschluss
Zu den Beiträgen:
Der Stadtrat beschließt, die Beiträge für den Zeitraum 01.01.18 – 31.12.20 auf € 1,21 je qm Grundstücksfläche und auf € 4,04 je qm Geschossfläche festzusetzen.
Die Weiterführung der Beitragskalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation wird anerkannt.
Zu den Gebühren:
Der Stadtrat beschließt, die Netto-Verbrauchsgebühren für den Zeitraum 01.01.18 – 31.12.20 mit € 1,55 je verbrauchten Kubikmeter Wasser festzusetzen.
Die Weiterführung der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation wird anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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3. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
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04.07.2017
|
ö
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vorberatend
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2 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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18.07.2017
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zu den Beiträgen:
Zum 31.12.95 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks-und Geschossflächen erstmals erfasst; dabei zu berücksichtigen waren und sind die anteiligen Kosten für die Straßenentwässerung und die Regenwasserbeseitigung.
Die früheren Tabellen wurden mit den tatsächlichen Zahlen fortgeschrieben und liegen nun dieser Kalkulation zu Grunde.
Ergebnis der Kalkulation: Steigerung der Beitragssätze für die beitragspflichtigen Grundstücksflächen um ca. 10 % (Regenwasserbeseitigung) von bisher 2,43 €/m² auf nun 2,69 €/m², für die Geschossflächen deutlicher, nämlich von 8,05 €/m² auf 9,63 €/m².
Alleine im Jahr 2014 und 2015 sind insgesamt Investitionskosten von knapp 3 Millionen Euro getätigt bzw. aktiviert worden.
Bei der Grundstücksfläche lag der Betrag 2009 schon einmal bei 3,19 €/m². Zuletzt wirkt sich beitragserhöhend aus, dass die Höhe der beitragspflichtigen Grundstücksflächen im Verhältnis prozentual nicht so angestiegen ist, wie die Investitionen für die RW-Beseitigung, gleiches gilt für die Schmutzwasserbeseitigung.
Die neuen Beitragssätze können in Vergleich zu anderen Entsorgern aber weiterhin als sehr moderat bezeichnet werden. Gerade bei der SW-Beseitigung liegen die Beitragssätze sehr deutlich über 10 € je m² Geschossfläche, teils im südlichen Landkreis sogar über 20 € je m² Geschossfläche.
Zu den Gebühren:
Auch die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulation fortgeführt, incl. der gesonderten Ermittlung einer eigenen Gebühr für die Regenwasserbeseitigung. In den Zwischenergebnissen bzw. deren Fortschreibung kann es zu geringfügigen, für das rechnerische Ergebnis aber unbedeutenden Rundungsdifferenzen kommen.
Alle Tabellen wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. den Sachbüchern und der Finanzverwaltung bis 2020 fortgeschrieben.
Die Zusammenstellung der Kosten für die Jahre 2015 - 2017 zeigt das rechnerische Ergebnis der Nachkalkulation auf; daraus ergibt sich insgesamt eine Kostenüberdeckung von ca. € 57.000 jährlich. Sie resultiert ganz maßgeblich daraus, dass ab 2016 erheblich mehr Abwasser eingeleitet worden ist, als in den Jahren vorher (neu und mehr Menge als erwartet einleitende Gebiete).
Die Unterhaltskosten wurden auf der Basis der Zahlen von 2017 mit angemessener Erhöhung bei einzelnen Haushaltsstellen und unter Berücksichtigung von Sanierungsmaßnahmen an Kanälen für die kommenden Jahre fortgeschrieben.
Die Kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) wurden unverändert zur letzten Kalkulation ermittelt; sie verändern sich üblicherweise nur geringfügig.
Die Schmutzwassergebühr steigt von derzeit € 2,30 auf € 2,61 je m³ Einleitungsmenge, weil trotz der an die Gebührenzahler auszuschüttenden Überdeckung der Vorjahre (jährlich gut € 90.000) hohe Sanierungsaufwendungen anstehen, dabei belasten z. B. Aufwendungen in der Kläranlage allein die Schmutzwassergebühr.
Der anteilige Aufwand für die Regenwasserbeseitigung wurde jährlich mittels prozentualer Einzelansätze je Kostenart und Kostenstelle ermittelt. Vom gesamten Gebührenbedarf entfallen jährlich ca. € 340.000 auf die Regenwasserbeseitigung. Durch höhere anteilige Unterhaltskosten bei den Vorjahren als erwartet, wurde hier jährlich eine Kostenunterdeckung von ca. € 35.000 erzielt. Diese Unterdeckung ist ebenfalls auf die Gebührenzahler umzulegen, woraus sich eine Steigerung der Regenwassergebühr von bisher 0,49 € auf 0,53 € je m² anrechenbarer Grundstücksfläche ergibt. Sie verteilt sich auf die mittels Beiwert herunter gerechneten, versiegelten Grundstücksflächen der angeschlossenen Grundstücke.
Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die Einleitungsgebühr für Schmutz- und Regenwasser in der Summe als relativ hoch einzustufen. Es ist aber trotzdem ratsam und sinnvoll, bei den vielen älteren Kanälen keinen Sanierungsstau aufkommen zu lassen.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat seine Empfehlung in der Sitzung am 04.07.2017 einstimmig beschlossen.
Beschluss
Zu den Beiträgen:
Der Stadtrat beschließt, die Beiträge für den Zeitraum vom 01.01.2018 - 31.12.2020 auf € 2,69 je m² Grundstücksfläche und auf € 9,63 je m² Geschossfläche festzusetzen. Kann nur Schmutzwasser eingeleitet werden, so ist der Beitrag nur für die Geschossfläche zu entrichten. Die Weiterführung der Beitragskalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation und unter gesonderter Berücksichtigung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung wird anerkannt.
Zu den Gebühren:
Der Stadtrat beschließt, die Gebühr für Schmutzwasser für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 auf € 2,61 je m³ eingeleiteten Abwassers festzusetzen. Die Gebühr für die Regenwasserbeseitigung wird je m² der mit einschlägigem Abflussbeiwert ermittelten Grundstücksflächen auf € 0,53 festgesetzt. Die Weiterführung der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation wird anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Örtliche Rechnungsprüfung 2016
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
|
04.07.2017
|
ö
|
vorberatend
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4 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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18.07.2017
|
ö
|
beschließend
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4 |
Sachverhalt
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Die Verwaltung hat die Jahresrechnung 2016 mit allen Anlagen fristgerecht erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- die Vorsitzende: Frau Schurer
die Mitglieder: Frau Schmidberger, Herr Obergrusberger, Herr Schedo und Herr Zwingler
Der Ausschuss hat die Jahresrechnung 2016 heuer in 2017 am 22. und 23. Mai eingehend geprüft und über die Prüfung eine Niederschrift angefertigt.
Die Endzahlen des Rechnungsjahres 2016 lagen dem Prüfungsausschuss zur Beratung vor. Die Prüfung hat insgesamt keine Beanstandungen ergeben, die zu einer Änderung der Abschlusszahlen 2016 führen würden.
Im Prüfbericht wurde u. a. Folgendes -sinngemäß zusammengefasst- festgestellt:
- Haushaltsüberschreitungen sind festzustellen, konnten aber entweder durch Beschlüsse oder besondere Umstände begründet werden,
- der rechtzeitige Eingang der Einnahmen,
- bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlässen wurde ordnungsgemäß verfahren,
- die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse wurden korrekt ausgeführt
- alle Ausgaben wurden als notwendig und angemessen angesehen und korrekt gebucht,
- sämtliche überprüfte Buchungen waren ausreichend belegt und
- die Vermögensgegenstände sind vollzählig erfasst.
Weiter wurde im Prüfungsprotokoll erwähnt bzw. beantragt:
(teure Internetstandleitung „Rathaus – Bauhof“ wird gekündigt und durch eine
kostengünstigere Richtfunkstrecke ersetzt)
- dass bei Anschaffungen Vergleichskostenangebote mit den Rechnungen mit eingescannt werden sollen bzw. wenn der Scanaufwand zu groß wäre, erläuternde Kommentierungen festgehalten werden
- dass die Umlegemöglichkeit von Kosten für Feuerbeschauen in nicht städtischen Liegenschaften überprüft werden soll
(Schreiben vom BayGT vom 13.06.2017: § 8 Satz 1 FBV bestimmt unmissverständlich, dass die durch die Feuerbeschau entstehenden Aufwendungen die Gemeinden zu tragen haben… eine Weiterverrechnung der Aufwendungen ist ausgeschlossen….)
- dass geprüft werden soll, ob die jährlichen PV-Einnahmen der Energiewende zugeführt werden können
- weiter wurden die privaten Heimfahrten bei städt. „Bereitschaft-Dienstleistenden“, z. B. bei ANérn der Abwasserentsorgung/ Wasserversorgung, mit städtischen Dienstfahrzeugen überprüft und für „in Ordnung“ befunden.
Im Gesamtergebnis wurde u. a. festgestellt, dass es -wie auch in den vergangenen Jahren- keinerlei Beanstandungen gibt und die Bücher sorgfältig geführt sind.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat seine Empfehlung in der Sitzung am 04.07.2017 einstimmig beschlossen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die vorliegende Jahresrechnung 2016 nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen (BGM ist stimmberechtigt) und
22 : 0
die Verwaltung gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung zu entlasten.
(BGM ist nicht stimmberechtigt -keine eigene Entlastung-)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Erschließungsgebiet Breitbandausbau; Erweiterung des Ausbaugebietes im Rahmen der bisherigen Förderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
|
04.07.2017
|
ö
|
vorberatend
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3 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Aus dem bisherigen Förderprogramm sind noch abrufbare Gelder in Höhe von rund 230.000 € vorhanden. Mögliche Ausbaugebiete werden aufgezeigt. Die Investitionskosten für diese Gebiete belaufen sich auf insgesamt etwa 1.051.000 € (ohne Hausanschlüsse) oder etwa 1.291.000 € (mit Hausanschlüssen). Diese Summen würden bei der 60%-Förderung nicht vom bisherigen Förderprogramm abgedeckt sein.
Vom Freistaat ist aber in diesem Jahr ein neues Förderprogramm, der so genannte Höfebonus, aufgelegt worden. Die Stadt Ebersberg erfüllt die Voraussetzungen für das Programm und könnte somit in den Genuss einer 80%-Förderung eines weiteren Ausbaues, gerade in den Außenbereichen kommen.
Die Fördersumme wären wieder 740.000 € (wie im bisherigen Programm), die Förderhöhe 80 %.
Somit wären Ausbaukosten in Höhe von etwa 1.230.000 € förderfähig.
Diskussionsverlauf im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 04.07.:
Aus dem Kreise des Ausschusses wird die neue Ausbaumöglichkeit begrüßt und der bestmögliche Ausbau befürwortet. Es sollten noch die Kosten pro Hausanschluss in den einzelnen Ausbaugebieten ermittelt werden. Auf die Frage nach der Änderung des Ausbaustandards in Sigersdorf im gerade abgeschlossenen Ausbau geht Frau Lefeber vom Ingenieurbüro Ledermann auf Nachfrage ein.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07. einstimmig beschlossen, das Auswahlverfahren zu starten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Herr Brilmayer berichtet über die Teilnahme der Stadt Ebersberg an dem bayerischen Pilotprojekt Gigabit-Initiative.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, das Auswahlverfahren in der zweiten Runde des Bayerischen Breitbandförderprogrammes zu starten und den Ausbau mit der FTTB-Technologie (bis zum Haus) vornehmen zu lassen. Sollte sich die dann ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke über der geförderten Höchstsumme liegen, behält sich die Stadt die Aufhebung des Ausbauverfahrens vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Sachstand zur Umsetzung des städtischen Klimaschutzkonzeptes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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18.07.2017
|
ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Der städtische Klimaschutzmanager Herr Siebel gibt einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des städtischen Klimaschutzkonzeptes mit den Schwerpunkten Energieeffiziente Gebäude, Steigerung der Sanierungsrate im Stadtgebiet, Erneuerbare Energien-E-Mobilität sowie Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Anschließend beantwor
tet Herr Siebel Fragen.
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7. 4. FNP-Änderung - Kiesabbaufläche Rinding II;
erneuter Antrag zur Erweiterung der Kiesabbaufläche
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
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Sitzung des Technischen Ausschusses
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04.04.2017
|
ö
|
vorberatend
|
9 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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18.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.03.2017 beantragt die Firma Steinegger Baggerbetrieb GmbH die Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Erweiterung der Kiesabbauflächen auf FlNr. 739 und 740, jeweils Gemarkung Oberndorf, südlich von Rinding (siehe Anlage).
Die Sache wurde bereits in den Sitzungen des Technischen Ausschusses vom 09.12.2014 (TOP 7, öffentlich) und 14.04.2015 (TOP 9, öffentlich) behandelt; hierauf wird insoweit verwiesen.
Geplant ist folgendes:
Erweiterung des Kiesabbaus auf FlNr. 739 mit ca. 2,21 ha
Erweiterung des Kiesabbaus auf FlNr. 740 mit ca. 0,74 ha
Betriebszeiten sind zwischen 7 und 18 Uhr geplant. Die Antragstellerin geht davon aus, nachdem es sich um eine Fortführung des bestehenden Betriebes ohne Kapazitätserweiterung handelt, dass mit der Erweiterung der Kiesabbauflächen keine Erhöhung des Verkehrs verbunden ist; die durchschnittlichen Fahrzeugbewegungen pro Tag sollen bei 1 – 2 Fahrten liegen.
Die Erweiterung wird notwendig, da sich die genehmigte Abbaumenge auf der bisherigen Kiesabbaufläche gegenüber der Annahme aus dem Vorbescheid aufgrund nicht bekannter Wasserstände halbiert hat.
Am 06.03.2017 hat mit der Antragstellerin eine Besprechung im LRA Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, stattgefunden. Die UNB teilt mit, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen naturschutzrechtlichen Planungshindernisse erkennbar seien. Die UNB verweist auf ihre Stellungnahme aus dem Jahre 2010 und auf den Mindestabstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung von 200 m.
Stellungnahme der Verwaltung:
Kiesabbau ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ein privilegiertes Vorhaben, das im Außenbereich nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung sichergestellt ist. Öffentliche Belange stehen einem privilegierten Vorhaben in der Regel entgegen, wenn im Flächennutzungsplan durch Darstellungen eine Ausweisung für diese Nutzung an anderer Stelle erfolgt ist (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). So liegt der Fall hier. Die beantragten Erweiterungsflächen liegen außerhalb der Konzentrationszonenplanung im Flächennutzungsplan. Die Fläche in Rinding wurde mit der 31. FNP-Änderung in der Fassung vom 02.11.2010 rechtswirksam festgelegt. Für eine Erweiterung der Abbauflächen ist zunächst die grundsätzliche Entscheidung für eine Flächennutzungsplanänderung – Anpassung/Erweiterung der Konzentrationsflächenplanung- erforderlich.
Sollte man dem Antrag nähertreten wollen, wäre mit der Antragstellerin eine entsprechende vertragliche Vereinbarung über die Übernahme sämtlicher Planungs- und Gutachterkosten abzuschließen. Weiterhin muss die bestehende Regelung über den Straßenunterhalt überprüft werden.
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.04.2017 mit 7 zu 2 Stimmen für die Einleitung des entsprechenden Verfahrens ausgesprochen. Der Technische Ausschuss hat dazu beschlossen, den Abstand der Kiesabbaufläche zur Ortschaft Traxl durch eine Abstandslinie, die schräg in nordöstlicher Richtung, ausgehend von der südöstlichen Grundstücksecke von FlNr. 738, Gemarkung Oberndorf, bis zur westlichen Grundstücksgrenze von FlNr. 755, Gemarkung Oberndorf verläuft, festzulegen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Schechner nimmt wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teil.
Stadtrat Hilger plädiert für die unbedingte Einhaltung der Abstandsfläche von 200 Metern. Im Übrigen beklagt
er den schlechten Zustand der Straßen im Umfeld des Kiesabbaues, da diese durch den Schwerlastverkehr stark in Mitleidenschaft gezogen werden.
Stadträtin Platzer ist dafür, sich an die Vorbehaltsflächen des Regionalplans zu halten. Die beantragten Flächen sind im Regionalplan nicht als Kiesabbauflächen vorgesehen. Der wichtige Rohstoff Kies sollte nur im Rahmen der vorgesehenen Konzentrationszonen abgebaut werden.
Stadtrat Goldner stellt fest, dass Kies dringend benötigt wird und er keine großen Bedenken gegen die Erweiterung der Abbauflächen hat.
Der Abstand zur Ortschaft Traxl kann durch eine Abstandslinie begradigt werden. Die Linie verläuft schräg in nordöstlicher Richtung ausgehend von der südöstlichen Grundstücksecke von FlNr. 738 bis zur westlichen Grundstücksgrenze von FlNr. 755
Beschluss
Der Stadtrat leitet wegen Erweiterung der Kiesabbauflächen Rinding II (FlNr. 739 und 740, Gemarkung Oberndorf) ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes/Anpassung der Konzentrationszonenplanung ein. Die Mindestabstandsfläche von 200 Metern ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
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8. 6.FNP-Änderung - Westlich Haselbacher Weg;
a) Vorstellung der Planung
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss TA 11.07.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
|
Sitzung des Technischen Ausschusses
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11.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Ebersberg fasste mehrheitlich in seiner Sitzung vom 28.07.2015 den Einleitungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes – westlich Haselbacher Weg. Planungsziel ist die Ermöglichung der Bebauung des Grundstücks FlNr. 520/2, Gemarkung Ebersberg. Hierzu muss die Darstellung im Flächennutzungsplan von derzeit „Grünfläche“ in allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden. Weiterhin soll auch der nördlich angrenzende Bolzplatz in die Flächennutzungsplanänderung einbezogen werden, um diesen für die Zukunft planungsrechtlich zu sichern. Hierzu wird auf die Sitzung vom 28.07.2015, TOP 5, öffentlich verwiesen.
Der Entwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung liegt nun vor. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 die Billigung und Auslegung der Planung mit 8:2 Stimmen beschlossen.
Das Verfahren wird im Parallelverfahren mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 81.2 – Kapellenweg II, durchgeführt.
Beschluss
Der Stadtrat billigt den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.04.2017 und beschließt auf Basis dieses Entwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4
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9. 9. FNP-Änderung - Hörmannsdorf Nord
a) Einleitungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Der Technische Ausschuss fasste am 14.07.2015 (TOP 11, öffentlich) den Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Hörmannsdorf Nord“.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich beim LRA Ebersberg den möglichen Gebietscharakter für das neue Baugebiet klären lassen. Im Ergebnis stimmt das Landratsamt einer Festsetzung als allgemeines Wohngebiet zu. Immissionsschutzfachliche Gutachten sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte die markante Eiche (Naturdenkmal) am Ortseingang besser zur Geltung gebracht werden. Nach Ansicht der UNB sollten Gebäude einen deutlicheren Abstand von dem Baum einhalten bzw. sollte nicht unbedingt das größte Gebäude in der Nähe des Baumes errichtet werden. Während den Baumaßnahmen ist auf einen DIN-gerechten Baumschutz zu achten. Ein Teil des Ausgleichs könnte im Bereich der prägenden Eiche erstellt werden.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das künftige Baugebiet als Dorfgebiet (MD; § 5 BauNVO) dargestellt. Nachdem als Planungsziel ein allgemeines Wohngebiet (WA; § 4 BauNVO) angestrebt wird, muss gemäß dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert werden. Dies kann gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren erfolgen.
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.05.2017 einstimmig für die Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen.
Diskussionsverlauf
Aus dem Kreis der Stadträte wird befürchtet, dass sich die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes negativ auf die Entwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben und Kleingewerbe gerade im Hinblick auf die TA Lärm und die TA Luft auswirken könnte.
Bürgermeister Brilmayer kündigt an, das Thema noch einmal intensiv im Technischen Ausschuss zu beraten. Somit kommt es nicht zu einer Beschlussfassung.
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10. Neubau Turnhalle Schule Floßmannstraße; a) Entscheidung der Parkplatzsituation entlang der Floßmannstraße (Nordwesten) b) Genehmigung der Planung und Kostenberechnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
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Sitzung des Technischen Ausschusses
|
04.04.2017
|
ö
|
beschließend
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6 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
18.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
a) Bürgermeister Brilmayer berichtet darüber, dass der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 11.07.2017 über die Parkplatzsituation entlang der Floßmannstraße einen Beschluss gefasst hat, somit muss der Stadtrat nicht darüber beschließen.
b) Herr Stalla stellt auf Basis des beschlossenen Vorentwurfes vom 14.02.2017 und Genehmigung durch den Technischen Ausschuss vom 04.04.2017 die Planung und die Kosten für die weitere Bearbeitung und Erstellung des Zuschussantrages vor. Die Gesamtkosten liegen bei etwa 6,4 Millionen Euro, Förderantrag und Antrag auf vorzeitigen Baubeginn sind gestellt.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Planung beantwortet Herr Stalla Fragen. Es wird darum gebeten, das schulische Personal auch während der Ferienzeit über die Bautätigkeit laufend zu informieren.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Basis der vorgestellten Hochbauplanung, mit Kostenberechnung vom 04.04.17 und nach Beschluss des Technischen Ausschusses vom 04.04.2017, die weiteren Planungen fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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11. Gemeindegebietsänderung Stadt Ebersberg und Markt Kirchseeon
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
|
04.07.2017
|
ö
|
vorberatend
|
5 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
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18.07.2017
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Die Zufahrt von der Osterseeoner Straße nach Pötting liegt im nördlichen Bereich auf einer Länge von ca. 275 m auf dem Kirchseeoner Gemeindegebiet, der Rest dann auf Ebersberger Flur. Hinsichtlich des Straßenunterhalts gab es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Auffassungen über den Standard.
Um diesen Zustand für die Zukunft zu bereinigen, wird vorgeschlagen, die Gemeindegebietsgrenze von Flurnr. 2181, Gmkg. Ebersberg westlich nach Flurnr. 1077, Gmkg. Kirchseeon zu verschieben. Hierdurch würde die Straße nach Pötting dem Gemeindegebiet und dem Unterhalt der Stadt Ebersberg zugeschlagen werden.
Es ist mit dem Markt Kirchseeon vereinbart worden, dass die Stadt Ebersberg das betreffende Teilstück der Straße im Zuge des Gemeindegebietsänderungsverfahrens auf Kosten des Marktes mit einer neuen Asphaltschicht versieht.
Der Marktgemeinderat hat dem Verfahren in seiner Sitzung am 24.04.2017 einstimmig zugestimmt und den entsprechenden Antrag auf Gemeindegebietsänderung schon beim Landratsamt eingereicht. Ebenso ist die Kostenübernahme für die Asphaltierung zugesichert.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat der Gebietsänderung in seiner Sitzung am 04.07.2017 einstimmig zugestimmt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Gemeindegebietsänderung im Bereich Pötting zu und beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung des entsprechenden Verfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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12. Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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18.07.2017
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts besteht der Ferienausschuss aus dem ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Die Fraktionen werden um Benennung der Mitglieder nebst Vertreter gebeten (CSU:4, SPD:2, GRÜNE:1(2), FW:1(2)). Die Grünen und die Freien Wähler müssten sich auf die Anzahl der Mitglieder und Vertreter einigen.
Die Sitzung des Ferienausschusses ist für Dienstag, den 22.08.2017, vorgesehen.
Beschluss
Für den Ferienausschuss werden benannt und vom Stadtrat beschlossen:
CSU-Fraktion: Stadträte Abinger, Gressierer, Schechner und Schedo
Vertreter: Stadträtin Matjanovski und Stadtrat Obergrusberger
SPD-Fraktion: Stadträte Mühlfenzl und Münch
Vertreter: Stadträtinnen Schurer und Platzer
GRÜNE-Fraktion: Stadträtinnen Will und Schmidberger
Vertreter: Stadtrat Goldner
FW-Fraktion: Stadtrat Otter
Vertreter: Stadtrat Hilger
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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13. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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18.07.2017
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ö
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informativ
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13 |
Sachverhalt
Bürgermeister Brilmayer berichtet über seine Treffen mit Vertretern des Helferkreises zum Thema Integration der in Ebersberg wohnenden Asylbewerber in den letzten Monaten. Inzwischen hat es zwei Treffen im Rathaus gegeben, bei denen neben dem Helferkreis auch Mitglieder des Umwelt-, sozial- und Kulturausschusses, des Kreisbildungswerkes, der Ausländerhilfe und der Caritas teilgenommen haben. Es wurde vereinbart, eine kleine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Fraktionen, dem Helferkreis, dem Kreisbildungswerk, der Caritas und der Ausländerhilfe zu gründen, die ein Integrationskonzept für Ebersberg erarbeiten soll. Dieses Konzept soll dann im Umwelt-, S
ozial- und Kulturausschuss vorberaten und im Stadtrat beschlossen werden.
Bürgermeister Brilmayer bittet die Fraktionen, ihm bis Ende August die Teilnehmer zu benennen.
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14. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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18.07.2017
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ö
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informativ
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14 |
Sachverhalt
a) Stadtrat F. Brilmayer bittet darum, das staatliche Bauamt in Rosenheim an den sanierungsbedürftigen Zustand der Eberhardstraße zu erinnern und dort dafür zu plädieren, in der Prioritätenliste für Straßensanierungen nach vorne gesetzt zu werden. Stadtrat Schedo regt an, das Staatliche Bauamt Rosenheim zu einem Ortstermin mit einem Krankenwagen einzuladen, da bei solch einer Fahrt die Brisanz sehr deutlich wird.
b) Stadträtin Schmidberger regt an, das zwanzigjährige Bestehen der städtischen Agendagruppen zu würdigen.
Datenstand vom 22.08.2019 09:21 Uhr