Datum: 24.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanz- und Verwaltungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltsbericht 2017
2 Anpassung der Hundesteuer
3 Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2018
4 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.10.2017 zur öffentlichen Nutzung von Toiletten in Gastronomiebetrieben
5 Beteiligung an der EBERwerk GmbH&CoKG
6 Verschiedenes
7 Wünsche und Anfragen

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1. Haushaltsbericht 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 24.10.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Herr Napieralla hält zum Stand vom 23.10.2017  anhand der als Anlage zum Protokoll beiliegenden Präsentation einen Bericht zur aktuellen Haushaltslage.

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2. Anpassung der Hundesteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 24.10.2017 ö vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Hundesteuer wurde zuletzt zum 01.01.2002 auf 40,00 € erhöht (vorher 70 DM = 35,79 €). Im Zuge der Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer in den letzten Jahren wäre auch eine Erhöhung der Hundesteuer anzudenken.

a) Ausgaben für Hundekottüten
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich um eine nicht zweckgebundene Steuer handelt; die Hundesteuer dient also nicht der Beseitigung der Häufchen.
Trotzdem sollte – anders als noch 2002 bei der letzten Erhöhung - auch der Aspekt des Aufwands der Stadt zur Beseitigung der Häufchen betrachtet werden. Bezogen auf ein Kalenderjahr ergeben sich folgende Zahlen:

Kosten brutto
Bemerkung
210.500 Tüten im Jahr (2016)
2.454,85 €
...macht bei 470 Hunde je Hund 448 Btl./Hund => tgl. 1 Btl/Hund, Rest auswärtige....
...macht bei 10 cm x 3 cm x 3 cm Wurst einen Haufen von ca. 19 m³, sh. Entsorg.kost.
jährl. Abschreibung Automaten
1.125,00 €
ca. 25 Automaten á 450 € und 10 Jahre Abschreibung (Krysa, Hst. 675.672)
Kosten Leerung jährlich
2.500,00 €
entspr. 1/3 der Kosten für Hartmann Str.reinig. (7.500 €/J, vgl. Hst. 675.655)
Entsorgungskosten
3.040,00 €
19 m³ entspr. 19 t x 160 € vgl. Hst. 675.672
Summe:
9.119,85 €

macht bei 470 Hunden je Hund
19,40 €
 als Kosten, die 2002 bei den 40 EUR noch nicht mit bedacht wurden...
Nicht mit eingerechnet sind die Verwaltungskosten durch Ausgabe von Tüten im Bürgerbüro.

Etwa die Hälfte der derzeitigen Hundesteuer geht also bereits für die Kosten der Hundetüten und deren Beseitigung drauf. Diese Kosten fielen früher – auch bei der letzten Anpassung der Hundesteuer – nicht an. Würde man diese Kosten von ca. 20 € auf bisherige Hundesteuer draufschlagen, ergäbe sich eine Hundesteuer von 60,00 €.
b) Vergleich Umland:
Ort
€ je
Hund
€ je Kampfhund
mtl. Abr.
Seit
München
100
800
Ja
1997
Dachau
60
996
Ja
2017
Grafing
60
400
Ja
2016
Wasserburg
60
300
Nein
2004
Rosenheim
60
400
Nein
2017
Poing
55
55
Nein
2006
Kirchseeon
50
400
Nein
2011
Vaterstetten
50
50
Nein
2010
Zorneding
50
400
Nein
2016
Haar
42
600
Ja
2008
Ebersberg bisher
40
320
Nein
2002
Freising
40
600
Nein
2006
Erding
35
600
Nein
2007
Steinhöring
30
300
Nein
2002
Markt Schwaben
30
500
Nein
2006
















Ebersberg liegt – wie jedoch auch die Landkreisstädte Freising und Erding - im unteren Drittel. Die meisten Gemeinden bewegen sich bei einer Jahressteuer von 50,00 € bis 60,00 € im Jahr.

c) Hundesteuer betrachtet auf die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI; 2010=100)
VPI 01/2002 =   88,7 = Hundesteuer tats. 40,00 €
VPI 09/2017 = 109,6 = Hundesteuer rechn. 49,43 € (+23,57 %)

d) Mehreinnahmen
Bei derzeit 470 angemeldeten Hunden (kein Kampfhund gemeldet) ergäbe sich z.B. bei einer Hundesteuer von 60,00 EUR statt bisher 40,00 EUR eine Mehreinnahme von 9.400,00 EUR jährlich.

e) Kampfhund: Die bisherige Regelung eines 8-fachen Steuersatzes hat wohl mit dazu beigetragen, dass derzeit kein derartiger Hund bei uns gemeldet ist. Die Regelung sollte deshalb beibehalten werden.

f) Art und Anzahl der gemeldeten Hunde:
Stand
Anzahl
31.12.
60
61
62
63
64
66
Summe
Jahr
Erster
Zweiter
Dritter
Negz
Kampf
frei
Alle
2002
351
14
2
0
0
1
368
2003
343
16
1
0
0
1
361
2004
358
24
3
0
0
3
388
2005
353
24
2
0
0
5
384
2006
369
24
1
0
0
6
400
2007
383
30
1
2
0
6
422
2008
409
40
2
4
0
5
460
2009
403
41
2
3
0
4
453
2010
410
44
10
3
0
4
471
2011
411
55
11
1
0
5
483
2012
395
55
12
2
0
4
468
2013
403
62
6
3
0
2
476
2014
399
61
4
2
0
6
472
2015
397
67
6
3
0
4
477
2016
409
55
9
4
0
4
481
2017
394
59
9
4
0
4
470

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Hundesteuersatzung vom 15.01.2007 wie folgt zu ändern:

1. § 5  der Hundesteuersatzung erhält folgende Fassung:
(1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 60,00 € jährlich.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 beträgt die Hundesteuer bei Kampfhunden im Sinn des § 1 Abs. 2  480,00 € jährlich.

2. Die Änderung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 24.10.2017 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen (BdS), dem Vertreter des Einkaufszentrums e-EinZ und dem Marktorganisator der Stadt sind die Markttermine und die von den Gewerbebetrieben gewünschten verkaufsoffenen Sonntage besprochen worden.
Der BdS plant nach dem großen Erfolg des Krippenweges in den letzten beiden Jahren für Sonntag, den 07.01.2018, den Abschluss des diesjährigen Krippenweges mit einem Dreikönigssingen und weiterem Rahmenprogramm.
Der Ulrichsmarkt soll im Jahr 2018 am 18.03., der Martinimarkt am 07.10. stattfinden.
Der Christkindlmarkt soll im Jahr 2018 ein Wochenende vor dem 1. Advent, also am 24.11. und am 25.11., durchgeführt werden.
Für die vier Sonntage 07.01., 18.03., 07.10. und 25.11.2018 wird je ein verkaufsoffener Sonntag beantragt, so dass Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, an den Sonntagen 07.01., 18.03., 07.10. und 25.11.2018 je einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Die entsprechende Verordnung ist auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.10.2017 zur öffentlichen Nutzung von Toiletten in Gastronomiebetrieben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 24.10.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Herr Brilmayer erläutert den allen Anwesenden vorliegenden Antrag und erzielt darüber Einvernehmen, dass die Stadt zur Umsetzung der Idee ein Gespräch mit den Ebersberger Gastronomen führen und das Thema in der Frühjahrssitzung des Stadtdialogs vorstellen wird.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss befürwortet den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.10.2017 zur öffentlichen Nutzung von Toiletten in Gastronomiebetrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Beteiligung an der EBERwerk GmbH&CoKG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 24.10.2017 ö vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05. Juli 2016 beschlossen, dass die REGE eG ein Zielmodell einer eventuell zu gründenden landkreisweiten Netzgesellschaft erarbeiten soll. Ebenso hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss in der gleichen Sitzung die Bewerbung eines gemeinsamen Unternehmens der Kommunen des Landkreises um die Stromkonzessionen befürwortet.
Im Oktober 2016 hat es dazu zwei landkreisweite Informationsveranstaltungen im Landratsamt gegeben, zu der alle Gemeinde- und Stadträte aus dem Landkreis eingeladen waren.
In seiner Sitzung am 09. Januar 2017 hat der Stadtrat dann die Errichtung der EBERwerk befürwortet, den Konsortialvertrag zwischen der EBERwerk und Bayernwerk billigend zur Kenntnis genommen und die Energieagentur beauftragt, die erforderlichen Verträge für die Zusammenarbeit der Kommunen im Rahmen von EBERwerk zu erarbeiten.
Ebenso ist die Verwaltung beauftragt worden, die Finanzierung der Beteiligung der Stadt an der EBERwerk zu planen. Die Energieagentur ist beauftragt worden, die Finanzierung der EBERwerk-Beteiligung an der EBERnetz zu planen.
Zwischenzeitlich fand die Interessensbekundung am Stromnetz in der Stadt Ebersberg statt. Es gab zwei Interessensbekundungen, wovon eine wieder zurückgenommen worden ist. Einziger Interessent ist nun die EBERnetz GmbH & Co.KG.
Nun gilt es, der EBERwerk GmbH & Co.KG beizutreten und die entsprechende finanzielle Beteiligung zu leisten. Auf die Stadt Ebersberg entfällt ein Anteil in Höhe von 729.280 €.
Die Details über die Vertragswerke und die Aufteilung der Kommanditanteile auf die Landkreiskommunen erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Herr Manuel Herzog von der Energieagentur erläutert den Aufbau der EBERnetz GmbH & Co.KG und berichtet, dass die Bayernwerke schon ihre Verteilnetze und die bestehenden Konzessionsverträge der Stromnetze in die Gesellschaft eingebracht haben. Von den 19 vorgesehenen Mitgliedskommunen haben bereits 14 ihren Beitritt beschlossen.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Beitritt der Stadt Ebersberg zur EBERwerk GmbH & Co.KG zum 01.01.2018. Der dafür erforderliche finanzielle Anteil in Höhe von 729.280 € ist spätestens bis zum 20.06.2018 zu leisten. Eine ggfs. erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsicht ist einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 24.10.2017 ö informativ 6

Sachverhalt

Herr Napieralla gibt die im Zeitraum vom 30.06.2017 bis zum 19.10.2017 eingegangenen Spenden bekannt.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der genannten Spenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 24.10.2017 ö informativ 7

Sachverhalt

Es gibt keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 21.08.2019 14:37 Uhr