Datum: 19.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Jahresantrag Städtebauförderung 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2017
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Am 22.11.2017 wurde der Jahresantrag 2018 für die Städtebauförderung bei der Regierung von Oberbayern besprochen.
Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
Er dient zur Beantragung eines Bewilligungsrahmens für die Innenstadtsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für das Folgejahr.
Die voraussichtliche Gesamtsumme der förderfähigen Kosten beträgt 2.010.000,- €. Der erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt der Stadt bereitgestellt.
Folgende Punkte wurden neu aufgenommen:
1.2 Digitales Stadtmodell;
die Erstellung eines digitalen Stadtmodells wird von der Städtebauförderung finanziell
begleitet. Im Jahr 2018 sollen hierfür die ersten Arbeiten durchgeführt werden.
1.3 Feinuntersuchung Parkplätze Altstadt;
im Zuge der Gespräche über die Planungsvarianten zur Umgestaltung des
Marienplatzes hat sich ergeben, dass es für die Verwirklichung bzw. für die Akzeptanz
der Planungen wichtig ist, dass den Besuchern innenstadtnahe Parkplätze angeboten
werden können, da die geplanten Parkplätze auf dem Marienplatz / Schlossplatz nach
Realisierung der Umgestaltungsmaßnahme nicht mehr in dem heute gewohnten
Umfang zur Verfügung stehen werden.
Die Untersuchung, für die das Büro Molenaar vorgesehen ist, soll für diese
Fragestellung Lösungsansätze aufzeigen.
1.4 Potentialstudie Innenstadt – Flurnummern 60 und 61
4.1 Aufbau eines digitalen Stadt- und Einkaufsführers;
Im Stadtdialog wurde eine Neuauflage des zwischenzeitlich veralteten Stadt- und
Einkaufsführers in digitaler Form beschlossen. Eine Printvariante wurde als nicht mehr
zeitgemäß angesehen.
Die vorgesehen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu entnehmen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2018 zu. Die angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen für 2017 bei 2.010.000,- €. Der erforderliche Eigenanteil soll im Haushalt der Stadt bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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2. Anpassung der Hundesteuer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
|
24.10.2017
|
ö
|
vorberatend
|
2 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2017
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die Hundesteuer wurde zuletzt zum 01.01.2002 auf 40,00 € erhöht (vorher 70 DM = 35,79 €). Im Zuge der Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer in den letzten Jahren wäre auch eine Erhöhung der Hundesteuer anzudenken.
a) Ausgaben für Hundekottüten
Zunächst ist festzuhalten, dass es sich um eine nicht zweckgebundene Steuer handelt; die Hundesteuer dient also nicht der Beseitigung der Häufchen.
Trotzdem sollte – anders als noch 2002 bei der letzten Erhöhung - auch der Aspekt des Aufwands der Stadt zur Beseitigung der Häufchen betrachtet werden. Bezogen auf ein Kalenderjahr ergeben sich folgende Zahlen:
|
Kosten brutto
|
Bemerkung
|
210.500 Tüten im Jahr (2016)
|
2.454,85 €
|
...macht bei 470 Hunde je Hund 448 Btl./Hund => tgl. 1 Btl/Hund, Rest auswärtige.... ...macht bei 10 cm x 3 cm x 3 cm Wurst einen Haufen von ca. 19 m³, sh. Entsorg.kost.
|
jährl. Abschreibung Automaten
|
1.125,00 €
|
ca. 25 Automaten á 450 € und 10 Jahre Abschreibung (Krysa, Hst. 675.672)
|
Kosten Leerung jährlich
|
2.500,00 €
|
entspr. 1/3 der Kosten für Hartmann Str.reinig. (7.500 €/J, vgl. Hst. 675.655)
|
Entsorgungskosten
|
3.040,00 €
|
19 m³ entspr. 19 t x 160 € vgl. Hst. 675.672
|
Summe:
|
9.119,85 €
|
|
macht bei 470 Hunden je Hund
|
19,40 €
|
als Kosten, die 2002 bei den 40 EUR noch nicht mit bedacht wurden...
|
Nicht mit eingerechnet sind die Verwaltungskosten durch Ausgabe von Tüten im Bürgerbüro.
Etwa die Hälfte der derzeitigen Hundesteuer geht also bereits für die Kosten der Hundetüten und deren Beseitigung drauf. Diese Kosten fielen früher – auch bei der letzten Anpassung der Hundesteuer – nicht an. Würde man diese Kosten von ca. 20 € auf bisherige Hundesteuer draufschlagen, ergäbe sich eine Hundesteuer von 60,00 €.
b) Vergleich Umland:
Ort
|
€ je
Hund
|
€ je Kampfhund
|
mtl. Abr.
|
Seit
|
München
|
100
|
800
|
Ja
|
1997
|
Dachau
|
60
|
996
|
Ja
|
2017
|
Grafing
|
60
|
400
|
Ja
|
2016
|
Wasserburg
|
60
|
300
|
Nein
|
2004
|
Rosenheim
|
60
|
400
|
Nein
|
2017
|
Poing
|
55
|
55
|
Nein
|
2006
|
Kirchseeon
|
50
|
400
|
Nein
|
2011
|
Vaterstetten
|
50
|
50
|
Nein
|
2010
|
Zorneding
|
50
|
400
|
Nein
|
2016
|
Haar
|
42
|
600
|
Ja
|
2008
|
Ebersberg bisher
|
40
|
320
|
Nein
|
2002
|
Freising
|
40
|
600
|
Nein
|
2006
|
Erding
|
35
|
600
|
Nein
|
2007
|
Steinhöring
|
30
|
300
|
Nein
|
2002
|
Markt Schwaben
|
30
|
500
|
Nein
|
2006
|
Ebersberg liegt – wie jedoch auch die Landkreisstädte Freising und Erding - im unteren Drittel. Die meisten Gemeinden bewegen sich bei einer Jahressteuer von 50,00 € bis 60,00 € im Jahr.
c) Hundesteuer betrachtet auf die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI; 2010=100)
VPI 01/2002 = 88,7 = Hundesteuer tats. 40,00 €
VPI 09/2017 = 109,6 = Hundesteuer rechn. 49,43 € (+23,57 %)
d) Mehreinnahmen
Bei derzeit 470 angemeldeten Hunden (kein Kampfhund gemeldet) ergäbe sich z.B. bei einer Hundesteuer von 60,00 EUR statt bisher 40,00 EUR eine Mehreinnahme von 9.400,00 EUR jährlich.
e) Kampfhund: Die bisherige Regelung eines 8-fachen Steuersatzes hat wohl mit dazu beigetragen, dass derzeit kein derartiger Hund bei uns gemeldet ist. Die Regelung sollte deshalb beibehalten werden.
f) Art und Anzahl der gemeldeten Hunde:
Stand
|
Anzahl
|
31.12.
|
60
|
61
|
62
|
63
|
64
|
66
|
Summe
|
Jahr
|
Erster
|
Zweiter
|
Dritter
|
Negz
|
Kampf
|
frei
|
Alle
|
2002
|
351
|
14
|
2
|
0
|
0
|
1
|
368
|
2003
|
343
|
16
|
1
|
0
|
0
|
1
|
361
|
2004
|
358
|
24
|
3
|
0
|
0
|
3
|
388
|
2005
|
353
|
24
|
2
|
0
|
0
|
5
|
384
|
2006
|
369
|
24
|
1
|
0
|
0
|
6
|
400
|
2007
|
383
|
30
|
1
|
2
|
0
|
6
|
422
|
2008
|
409
|
40
|
2
|
4
|
0
|
5
|
460
|
2009
|
403
|
41
|
2
|
3
|
0
|
4
|
453
|
2010
|
410
|
44
|
10
|
3
|
0
|
4
|
471
|
2011
|
411
|
55
|
11
|
1
|
0
|
5
|
483
|
2012
|
395
|
55
|
12
|
2
|
0
|
4
|
468
|
2013
|
403
|
62
|
6
|
3
|
0
|
2
|
476
|
2014
|
399
|
61
|
4
|
2
|
0
|
6
|
472
|
2015
|
397
|
67
|
6
|
3
|
0
|
4
|
477
|
2016
|
409
|
55
|
9
|
4
|
0
|
4
|
481
|
2017
|
394
|
59
|
9
|
4
|
0
|
4
|
470
|
Beschluss
Der Stadtrat ändert die Hundesteuersatzung vom 15.01.2007 wie folgt
:
1. § 5 der Hundesteuersatzung erhält folgende Fassung:
(1) Die Steuer beträgt für jeden Hund 60,00 € jährlich.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 beträgt die Hundesteuer bei Kampfhunden im Sinn des § 1 Abs. 2 480,00 € jährlich.
2. Die Änderung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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3. Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
|
24.10.2017
|
ö
|
vorberatend
|
3 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2017
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen (BdS), dem Vertreter des Einkaufszentrums e-EinZ und dem Marktorganisator der Stadt sind die Markttermine und die von den Gewerbebetrieben gewünschten verkaufsoffenen Sonntage besprochen worden.
Der BdS plant nach dem großen Erfolg des Krippenweges in den letzten beiden Jahren für Sonntag, den 07.01.2018, den Abschluss des diesjährigen Krippenweges mit einem Dreikönigssingen und weiterem Rahmenprogramm.
Der Ulrichsmarkt soll im Jahr 2018 am 18.03., der Martinimarkt am 07.10. stattfinden.
Der Christkindlmarkt soll im Jahr 2018 ein Wochenende vor dem 1. Advent, also am 24.11. und am 25.11., durchgeführt werden.
Für die vier Sonntage 07.01., 18.03., 07.10. und 25.11.2018 wird je ein verkaufsoffener Sonntag beantragt, so dass Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.
Beschluss
Der Stadtrat lässt an den Sonntagen 07.01., 18.03., 07.10. und 25.11.2018 je einen verkaufsoffenen Sonntag zu
. Die entsprechende Verordnung ist auszufertigen und bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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4. 4.FNP-Änderung Kiesabbau Rinding II;
a) Vorstellung der Planung
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2017
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
In der Sache wird auf den Aufstellungsbeschluss vom 18.07.2017 (TOP 7, öffentlich) Bezug genommen.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München legt den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 12.12.2017 vor (siehe Anlage).
Die Vorgaben aus der letzten Sitzung sind im vorliegenden Planentwurf enthalten. In Ziffer 9 der Begründung liegt ein Zahlendreher vor. Die Abbausohle befindet sich auf Höhe von 547,7 m ü. NN.
Die vertraglichen Regelungen zum Straßenunterhalt werden parallel zum Verfahren erarbeitet und dem Technischen Ausschuss zu gegebener Zeit vorgelegt.
Diskussionsverlauf
Über die geplante Erweiterungsfläche zum Kiesabbau wird kontrovers diskutiert. Insbesondere die Zunahme des Verkehrsaufkommens, die laufende Beschädigung des Straßenkörpers und die Tatsache, dass die Stadt außerhalb des landesweiten Kiesabbaurahmenplans Flächen zum Kiesabbau frei gibt, werden vorgetragen. Dem entgegen
stehen die Vorteile eines dezentralen Kiesabbaus durch örtliche Unternehmen.
Beschluss
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung „Rinding II – Erweiterung der Kiesabbaufläche“ in der Fassung vom 12.12.2017.
Der Stadtrat billigt den Entwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8
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5. 6. FNP-Änderung westlich Haselbacher Weg;
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2017
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
6.Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Westlich Haselbacher Weg“
in der Fassung vom 06.04.2017
Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der (Bürger) Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorgeschichte:
Am 28.07.2015 wurde der Einleitungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und der Entwurf i.d.F.v. 06.04.2017 in der Sitzung vom 18.07.2017 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 25.10.2017 bis 28.11.2017 durchgeführt.
1. Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1 Regierung von Oberbayern, München
1.2 Regionaler Planungsverband München
1.3 Landratsamt Ebersberg, Altlasten
1.4 Vermessungsamt Ebersberg
1.5 Kreisbrandinspektion Ebersberg
1.6 Polizeiinspektion Ebersberg
1.7 Kreisjugendring Ebersberg
1.8 Evang.-Luth. Pfarramt Ebersberg
1.9 Ordinariat München
1.10 Deutsche Post, Freising
1.11 Deutsche Funkturm GmbH, München
1.12 Energie Südbayern GmbH, Traunreut
1.13 Bayernwerk Netz GmbH, Ampfing
1.14 Stadt Grafing
1.15 Markt Kirchseeon
1.16 Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ebersberg,
1.17 Landesbund für Vogelschutz, Poing
1.18 Freiwillige Feuerwehr, Stadt Ebersberg
2. Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1 Stadt Ebersberg, Klimamanager, Schreiben vom 27.11.2017
2.2 Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur, Schreiben vom 07.11.2017
2.3 Stadt Ebersberg, Ausgleichsflächen, Abfallwirtschaft, Schreiben vom 03.11.2017
2.4 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 30.10.2017
2.5 Kirchenpfleger, Pfarrei St. Sebastian, Schreiben vom 16.11.2017
2.6 Gemeinde Steinhöring, Schreiben vom 16.11.2017
3. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1 SG 41 Bauleitplanung, Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 23.11.2017
- Bauverwaltung
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Untere Naturschutzbehörde
3.2 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schrieben vom 28.11.2017
3.3 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 27.11.2017
3.4 Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut, Schreiben vom 13.11.2017
3.5 Vodafone Kabel Deutschland GmbH, München, Schreiben vom 22.11.2017
3.6 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 08.11.2017
Behandlung der Stellungnahmen:
3.1 SG 41 Bauleitplanung, Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 23.11.2017
Vorab wird darum gebeten, die Planunterlagen nach Abschluss des Verfahrens dem Landratsamt in digitaler Form im tiff bzw. pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
A. aus baufachlicher Sicht
Aus baufachlicher Sicht werden keine Anregungen oder Einwände vorgetragen.
B. aus immissionsschutzfachlicher Sicht
Nach einer Kurzbeschreibung der Planung wird festgestellt, dass sich die Planung nur pauschal mit dem Immissionsschutz auseinandersetzt. Es wird festgestellt, dass im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren eine schalltechnische Untersuchung vorgelegt worden sei. Nach Ansicht der UIB könnten die Planunterlagen noch konkretisiert bzw. optimiert werden, da das Wissen im gegenwärtigen Verfahrensschritt schon vorliege.
Weitere immissionsschutzfachliche Ausführungen zum schalltechnischen Gutachten erfolgten im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren. Weitere Anregungen oder Einwände würden nicht geäußert.
C. aus naturschutzfachlicher Sicht
Nach einer Kurzbeschreibung der Änderungsplanung wird festgestellt, dass die Eingriffsregelung und Aussagen zum Artenschutz überschlägig abgearbeitet worden seien. Die genaue Abarbeitung erfolge im Bebauungsplanverfahren Nr. 81.1.
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestünden generell keine Einwände und Bedenken.
Stellungnahme:
Die Stellungnahmen aus baufachlicher, immissionsschutzfachlicher und naturschutzfachlicher Sicht werden zur Kenntnis genommen.
Zu den immissionsschutzfachlichen Anregungen ist anzumerken, dass die Anregungen bezüglich Konkretisierung der immissionsschutzfachlichen Ausführungen berücksichtigt werden und die Begründung entsprechend ergänzt werden sollte.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In Kapitel 7 der Begründung werden noch Ausführungen zu den immissionsschutzfachlichen Belangen ergänzt.
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München,
Schreiben vom 28.11.2017
Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:
Die Bau- und Kunstdenkmalpflege lehne die vorgelegten Planungen mit Entschiedenheit ab.
An der Südostecke des Planungsgebietes befinde sich die Antoniuskapelle, die in der Denkmalliste eingetragen sei. Sie sei als Wegekapelle errichtet und benötige daher einen weiten Umgriff, damit ihre Funktion sichtbar bleibe. Dieser Funktion trage der rechtswirksame Flächennutzungsplan Rechnung, da er das jetzige baumbestandene südliche Planungsgebiet als Grünfläche ausweise.
Nach den vorliegenden Planungen solle das südliche Grundstück mit 3 größeren Baukörpern bebaut werden, wobei das östliche sehr nahe rücke, so dass ein weitreichender Schaden für die Kapelle prognostizierbar sei, sowohl hinsichtlich der Gestaltung als auch substanziell während der Erstellung neuer Baukörper. Die neue Erschließungsstraße werde in Richtung Kapelle verbreitert, dass auch hier Schäden durch Straßenbaumaßnahmen und durch enge Wegeführung dicht an der Kapelle vorbei zu erwarten seien.
Aus diesem Grund werde die Planung der Bebauung des Flurstücks 520/2 mit Entschiedenheit abgelehnt. Gegen die Errichtung von öffentlichen Grünflächen und eines Golfplatzes gebe es keine Bedenken.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhalte dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Stellungnahme:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Flächennutzungsplan die bisher als Grünfläche dargestellte Fläche als Allgemeines Wohngebiet darstellt. Aussagen über die Anzahl von Wohngebäuden oder Verkehrsflächen sind nicht enthalten. Die St. Antonius-Kapelle ist als Baudenkmal dargestellt. Nördlich des Allgemeinen Wohngebietes ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz, nicht Golfplatz, wie irrtümlich in der Stellungnahme ausgeführt, angeordnet. Weitere Darstellungen oder Aussagen sind in der 6. Änderung des Flächennutzungsplans nicht enthalten. Die vorgetragenen Bedenken beziehen sich auf die Festsetzungen des Bebauungsplans und sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in die Abwägung einzustellen. Für den Flächennutzungsplan ergibt sich kein Änderungsbedarf.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
3.3 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 27.11.2017
Nach einer kurzen Beschreibung der Planung wird auf die Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren verwiesen. In der Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren werden Hinweise und Anregungen zum Umgang mit Oberflächenwasser und zum Objektschutz in Verbindung mit Festsetzungsvorschlägen vorgetragen.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans werden keine Anregungen vorgebracht. Der Verweis auf die Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren bzw. die Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren ist für die Flächennutzungsplanänderung nicht von Belang, da nur Anregungen vorgetragen werden, die den Regelungsinhalt des Bebauungsplans betreffen. Für den Darstellungsinhalt der Flächennutzungsplanänderung sind diese Anregungen nicht relevant. Insofern besteht auch kein Änderungsbedarf.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
3.4 Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut, Schreiben vom 13.11.2017
In der Stellungnahme wird vorgetragen, dass derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung von TK-Linien im Baugebiet geprüft würden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach § 78 TKG sichergestellt werde.
Ansonsten werden noch umfangreiche Hinweise zur Planung und zum Ausbau der Telekommunikationslinien vorgetragen.
Stellungnahme:
Die Ausführungen betreffen nicht den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans. Insofern sind keine Ergänzungen oder Änderungen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Unterföhring,
Schreiben vom 22.11.2017
Es wird mitgeteilt, dass keine Einwände geltend gemacht würden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekommunikationsanlagen befänden. Bei objektkonkreten Bauvorhaben werde eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über den Leitungsbestand gegeben.
Stellungnahme:
Die Ausführungen betreffen nicht den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans. Insofern sind keine Ergänzungen oder Änderungen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
- Stadt Ebersberg Tiefbauamt, Schreiben vom 08.11.2017
Es werden umfangreiche Ausführungen zur Planung, Ausführung sowie den erforderlichen vertraglichen Regelungen hinsichtlich Kanalisation, Wasserversorgung und Straßenbau vorgetragen.
Stellungnahme:
Die Ausführungen betreffen nicht den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans. Insofern sind keine Ergänzungen oder Änderungen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage erläutert Herr Stöhr die Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Einwände im Bebauungsplan.
Kritisch wird gesehen, dass mit der geplanten Bebauung stark in die Grünflache und die Bepflanzung eingegriffen wird.
Beschluss
1.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
2.
Der Stadtrat beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in die 6. Änderung des Flächennutzungsplans einzuarbeiten.
3.
Der Stadtrat billigt die 6. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung mit Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.12.2017. (Billigung)
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. (Auslegung)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
6. Beteiligung an der EBERwerk GmbH&CoKG
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
|
24.10.2017
|
ö
|
vorberatend
|
5 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2017
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05. Juli 2016 beschlossen, dass die REGE eG ein Zielmodell einer eventuell zu gründenden landkreisweiten Netzgesellschaft erarbeiten soll. Ebenso hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss in der gleichen Sitzung die Bewerbung eines gemeinsamen Unternehmens der Kommunen des Landkreises um die Stromkonzessionen befürwortet.
Im Oktober 2016 hat es dazu zwei landkreisweite Informationsveranstaltungen im Landratsamt gegeben, zu der alle Gemeinde- und Stadträte aus dem Landkreis eingeladen waren.
In seiner Sitzung am 09. Januar 2017 hat der Stadtrat dann die Errichtung der EBERwerk befürwortet, den Konsortialvertrag zwischen der EBERwerk und Bayernwerk billigend zur Kenntnis genommen und die Energieagentur beauftragt, die erforderlichen Verträge für die Zusammenarbeit der Kommunen im Rahmen von EBERwerk zu erarbeiten.
Ebenso ist die Verwaltung beauftragt worden, die Finanzierung der Beteiligung der Stadt an der EBERwerk zu planen. Die Energieagentur ist beauftragt worden, die Finanzierung der EBERwerk-Beteiligung an der EBERnetz zu planen.
Zwischenzeitlich fand die Interessensbekundung am Stromnetz in der Stadt Ebersberg statt. Es gab zwei Interessensbekundungen, wovon eine wieder zurückgenommen worden ist. Einziger Interessent ist nun die EBERnetz GmbH & Co.KG.
Nun gilt es, der EBERwerk GmbH & Co.KG beizutreten und die entsprechende finanzielle Beteiligung zu leisten. Auf die Stadt Ebersberg entfällt ein Anteil in Höhe von 729.280 €.
Die Details über die Vertragswerke und die Aufteilung der Kommanditanteile auf die Landkreiskommunen erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Herr Manuel Herzog von der Energieagentur erläuterte in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 24.10.2017 den Aufbau der EBERnetz GmbH & Co.KG und berichtete, dass die Bayernwerke schon ihre Verteilnetze und die bestehenden Konzessionsverträge der Stromnetze in die Gesellschaft eingebracht haben. Von den 19 vorgesehenen Mitgliedskommunen hatten seinerzeit bereits 14 ihren Beitritt beschlossen. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat den Beitritt in der o.g. Sitzung einstimmig empfohlen.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von Stadtrat Spötzl nach dem Nutzen der Ebersberger Bürger von der Übernahme des Stromnetzes durch ein kommunales Unternehmen führt Herr Gröbmayr von der Energieagentur aus, dass neben der Ersparnis von Entflechtungskosten der Mehrwert in der Einflussnahme auf die Qualität und den Ausbau des Stromnetzes zukünftig bei den Kommunen liegt. Zudem könne die neu gegründete Gesellschaft mit der soliden Grundlage eines eigenen Stromnetzes sich auch andere Geschäftsfelder erschließen. Die Frage der Finanzierung beantwortet Bürgermeister Herr Brilmayer dahingehend, dass diese im Rahmen der Haushaltsberatung vorgenommen werden wird.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Ebersberg zur EBERwerk GmbH & Co.KG zum 01.01.2018. Der dafür erforderliche finanzielle Anteil in Höhe von 729.280 € ist spätestens bis zum 20.06.2018 zu leisten. Die erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsicht ist einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
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7. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2017
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ö
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informativ
|
7 |
Sachverhalt
a) Bürgermeister Brilmayer berichtet, dass nach der Eröffnung der Ostumfahrung Grafing ergaben sich unterschiedliche Meinungen der Städte Grafing und Ebersberg zur künftigen Gestaltung und Nutzung der Wasserburger Straße in Grafing sowie der Rosenheimer Straße in Ebersberg.
Die Stadt Grafing sieht die Anliegerregelung der beiden Straßen kritisch, da es sich um öffentliche Straßen handelt, die jedermann zugänglich sein sollten. Die Stadt vertritt die Ansicht, dass die Anliegerregelung mit der Eröffnung der Ostumfahrung komplett entfernt wird.
Die Aufhebung dieser Regelung würde nach Meinung der Stadt Ebersberg erhebliche Proteste der anliegenden Wohnbevölkerung auslösen. Die Stadt Ebersberg schlägt sogar vor, die Anliegerregelung über die gesamte Wasserburger Straße (bis zum Abzweig Münchener Straße) zu erweitern und somit den Durchgangsverkehr schon frühzeitig auf die überörtlichen Straßen zu leiten. Herr Brilmayer schlug der Stadt Grafing vor, die Wasserburger Straße mit markierten Parkplätzen und einer reduzierten zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h ähnlich der Rosenheimer Straße zu gestalten, um sie für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu gestalten.
Gemeinsam hat man anlässlich einer Besprechung versucht, eine für beide Städte verträgliche Lösung zu finden. Die Vertreter beider Städte und der zuständigen Straßenverkehrsbehörden einigten sich auf folgende Maßnahmen:
- Die Stadt Grafing plant, in der Wasserburger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen und ähnlich wie in der Rosenheimer Straße, Parkplätze auf beiden Seiten der Fahrbahn zu markieren.
- Das Landratsamt Ebersberg wird als übergeordnete Straßenverkehrsbehörde die Anliegerregelung für die beiden Straßen aufheben.
Beide Städte sind der Meinung, dass die geplante Änderung der bisherigen Beschilderung keine fühlbaren Auswirkungen auf die Anwohner haben wird.
Aus der Mitte des Stadtrates heraus wird darum gebeten, angesichts weniger Kfz-Durchfahrten (jetzt rund 2.800 statt vorher 3.200)
Zu prüfen, wie viele Schulkinder im Bereich der Rosenheimer Straße wohnen. Vielleicht könnte eine Querungshilfe für Fußgänger installiert werden.
b) Herr Napieralla gibt die im Zeitraum vom 24.10. bis zum 19.12.17 eingegangenen Spenden bekannt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Annahme der genannten Spenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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8. Wünsche und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
19.12.2017
|
ö
|
informativ
|
8 |
Sachverhalt
a) Stadtrat Otter berichtet vom Tag der offenen Tür im Jugendzentrum und bittet um Reparatur der dortigen Herrentoilette.
b) Stadtrat Gressierer bittet um Überprüfung, ob in der Wettersteinstraße zwischen der Aßlkofener Straße und der Karwendelstraße eine Straßenbeleuchtung installiert werden könnte.
c) Stadtrat Mühlfenzl blickt als einer der beiden dienstältesten Stadträte
auf das Jahr 2017 in Bezug auf das Weltgeschehen und die regionalen Ereignisse zurück und bedankt sich bei den Stadtratskolleginnen und –kollegen sowie bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit.
Datenstand vom 22.08.2019 09:25 Uhr