Datum: 13.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:12 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2022 und des Ferienausschusses vom 23.08.2022
2 Gesamträumliches Konzept Windkraft - Weiteres Vorgehen – Priorisierung von Potentialflächen
3 Projektbericht Feuerwehrbedarfsplan
4 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
5 Änderung der Abfallwirtschafts- sowie Abfallgebührensatzung
6 Feststellung der Jahresrechnung 2021
7 Entlastung zur Jahresrechnung 2021
8 Bericht und Beschluss zu Umsatzsteuer § 2bUStG
9 Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2023
10 Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten
11 Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung für das Programmjahr 2023
12 Erstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes und eines städtischen Leitbildes - Empfehlung der Bürgerversammlung vom 04.11.2022
13 Verschiedenes
14 Wünsche und Anfragen
15 Ernennung zum Ehren-Kommandanten der Feuerwehr Ebersberg

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift nur öff.pdf

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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.07.2022 und des Ferienausschusses vom 23.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates wurden im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse zum Baugebiet Friedenseiche VIII, zum Kindergarten St. Sebastian, zu Vergaben für das Bauvorhaben Grundschule Oberndorf, zur Kanalsanierung 2022, zur Erneuerung der Wasserleitung Rosenheimer Straße, zu Personalangelegenheiten, zur Beschaffung einer neuen Drehleiter und zum Kostenrahmen im alten speicher. Letztlich ist eine Spende angenommen worden. 
In der Sitzung des Ferienausschusses wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Beschlüsse zum Winterdienst, zu der Erneuerung der Heizung im Museum, verschiedenen Vergaben zu den Bauvorhaben Waldsportpark und der Grundschule Oberndorf sowie zur Genehmigung eines Kaufvertrages, zur ehrenamtlichen Unterstützung im Archiv und einer Personalangelegenheit gefasst.

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2. Gesamträumliches Konzept Windkraft - Weiteres Vorgehen – Priorisierung von Potentialflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.09.2022 ö vorberatend 7
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2022 ö vorberatend 12
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 13.09.2022 wurden die zuvor bereits im Arbeitskreis Energiewende und Ferienausschuss diskutierten Ergebnisse der Untersuchungen zum gesamträumlichen Konzept Windkraft vorgestellt. Im Ergebnis können Potentialflächen unterschiedlichen Umfangs ermittelt werden, abhängig von den gewählten variablen Ausschlussflächen zu Siedlungsbereichen. Nach Vorstellung und Diskussion von vier sich unterscheidenden Varianten, hatte sich der Technische Ausschuss festgelegt, die Variante mit den im Vergleich geringeren zusätzlichen Abständen weiter zu verfolgen (Variante 1 mit Vorsorgeabständen 900 m zu reinen Wohngebieten und 600 m zu allgemeinen Wohngebieten). 
Mit der Auswahl einer größeren Flächenkulisse ist die Zielsetzung verbunden, im Rahmen der weiteren Vertiefung konkurrierende räumliche Belange, wie beispielsweise den Artenschutz, adäquat berücksichtigen zu können. Weiterhin sollen durch eine Priorisierung zusätzlich flächenspezifische konkurrierende Belange Berücksichtigung finden. 
Die priorisierten Flächen sollen einerseits den Handlungsfaden der Stadt für die Umsetzung der Flächen im Rahmen von Bauleitplanverfahren darstellen (z.B. die Aufstellung von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen) und andererseits den Flächenumfang für mögliche Windenergiegebiete, die im Hinblick der Zielsetzung des „Wind-an-Land-Gesetz“ durch die regionalen Planungsverbände auszuweisen sind und von den Kommunen gemeldet werden sollen.
Die ermittelten Flächen lassen sich geographisch in drei Gruppen aufteilen mit unterschiedlichen Restriktionen und Potentialen für die Windenergienutzung:

A – Ebersberg Süd-Ost – Zwischen den Ortsteilen Rinding, Englmeng, Traxl und Pollmoos: Flächen 5 und 6

Größere Flächen, die lediglich Mindestabstände zu den kleineren umliegenden Ortsteilen einhalten. Eine Umsetzung der Flächen erfordert für eine Akzeptanz vor Ort im Idealfall eine Einbeziehung der örtlichen Akteure.

B – Ebersberg Nord – Ebersberger Forst: Flächen 1,2, 14 und 15 

Große Flächen in geringer Entfernung zu den meisten Siedlungsbereichen, jedoch überwiegend innerhalb von Forstflächen, verbunden mit entsprechenden Restriktionen bei der Umsetzung von Windkraftanlagen (in der Regel wird hier eine Rodungsgenehmigung erforderlich sein).

C – Ebersberg Südwest – Nördlich und Südlich der B 304: Flächen 10,11 und 12 

Vergleichsweise kleine Flächen, die nur geeignet sind, wenige Windräder aufzunehmen mit Nähe zu den naturschutzfachlich und im Hinblick auf die Naherholung wertvollen Bereich des Egglburger Sees.

Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.12.2022 noch einmal mit dem Konzept befasst und dieses einstimmig empfohlen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das Gesamträumliche Konzept Windkraft in der Fassung vom 06.12.2022 und die Priorisierung von Flächen sowie das Vorgehen zur Meldung von Windenergieflächen an den RPV München wie folgt:

1)        Gesamträumliches Konzept Windkraft: Die Stadt Ebersberg beschließt das Gesamträumliche Konzept Windkraft Fassung vom 06.12.2022 (Endfassung TB|MARKERT) mit den Potentialflächen Variante 1 für die Windkraftnutzung in Ebersberg als Grundlage für die Ermöglichung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet heranzuziehen. Die Potentialflächen bilden die Grundlage für die Umsetzung von Windkraftflächen im Rahmen der Bauleitplanung (Darstellung im Flächennutzungsplan, Aufstellung von Bebauungsplänen), für die Ermöglichung von Windkraftflächen auf Ebene der Raumordnung (insb. Regionalplan) und der Behandlung von Anträgen zur Genehmigung von Windkraftanlagen. Ein Anspruch über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Stadtgebiet lässt sich aus dem Beschluss zum Gesamträumlichen Konzept nicht ableiten, mit dem Beschluss wird die Zielsetzung der Stadt Ebersberg zum Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet formuliert (Selbstbindung des Stadtrates).

2)        Priorisierung: Die Potentialflächen der Bereiche A – Ebersberg Süd-Ost und B – Ebersberg Nord werden für die Umsetzung von Windkraftprojekten vorrangig in den Blick genommen (Priorität I). Sollten sich diese Flächen aufgrund derzeit nicht absehbarer widerstreitender Belange nicht für eine Windkraftnutzung eignen oder die Flächen nicht ausreichen, werden auch die Flächen C – Ebersberg Südwest für eine Umsetzung in Betracht gezogen (Priorität II).

3)        Meldung von Windenergieflächen an den RPV München: Als Windenergieflächen im Rahmen des „Wind-an-Land-Gesetz“ werden die Flächen gemäß der beschlossenen Priorität I nach Beschluss Nr. 2 an den regionalen Planungsverband München gemeldet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2022 11 TB MARKERT Gesamträumliches_Konzept_Windkraft_Ebersberg Endfassung.pdf

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3. Projektbericht Feuerwehrbedarfsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 22.02.2022 ö vorberatend 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Schanzmann vom Ingenieurbüro IBG kann den in der Anlage befindlichen Projektstand zum Feuerwehrbedarfsplan leider nicht selbst vortragen, da er terminlich verhindert ist. Daher führt Bürgermeister Proske kurz in die Thematik ein. Fragen ergeben sich nicht, aber es erfolgt der Hinweis, dass die Kosten für die Feuerwehrgerätehäuser noch nicht benannt werden können.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den in der Anlage vorhandenen Projektstand zum Feuerwehrbedarfsplan zur Kenntnis und macht ihn sich zu eigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 04_Entwurf_Feuerwehrbedarfsplan_Ebersberg_2022-2027.docx.pdf

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4. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö beschließend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Haushaltstelle 560.950 Maßnahme 500 (Waldsportpark: Neubau Umkleiden) erwartet die Hochbauabteilung aus den erteilten Aufträgen insgesamt knapp 4 Mio. € an zahlbaren Rechnungen in 2022. Bisher wurden 2,485 Mio. € bereits angeordnet.
Im Haushaltsplan wurden 3.500.000 € und in der Sitzung des FWD am 26.04.2022 weitere 300.000 € dafür bereitgestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, weitere 200.000 € für überplanmäßige Ausgaben in 2022 bereitzustellen. Der Haushaltsausgleich ist durch Mittelkürzung für die Sanierung der Schule mit KiTa Oberndorf herzustellen. Dies ist möglich, da hier die für 2022 bereitgestellten Mittel bei weitem nicht benötigt werden.
Die Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Wasserleitung Übergabestation Gsprait bis Rosenheimer Straße, Bauabschnitt 2, Leistungsphase 5 bis 9 soll zeitnah ausgeschrieben werden.
Dazu sind 40.000 € überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zu genehmigen. In Folge sind somit diese Kosten verpflichtend im Haushalt 2023 mit einzuplanen.
Die Zentrifuge zur Entwässerung des Schlamms in der Kläranlage ist defekt. Das Reparaturangebot der Fa. Hiller inklusive der Leihrotormiete bis zur Reparatur beträgt 53.176,37 €, die als überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zu genehmigen sind. Um Erteilung des Auftrags wird gebeten, um den Betrieb der Kläranlage zu gewährleisten.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt im Haushalt 2022 die überplanmäßigen Ausgaben bei der Baumaßnahme Waldsportpark von bis zu insg. 500.000 € und sperrt dafür Mittel im Bereich des Umbaus der Schule und KiTa Oberndorf in gleicher Höhe.
Ferner werden für die Ingenieurleistungen Wasserleitung Gsprait-Rosenheimer Str. 40.000 € überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen genehmigt.
Auch werden 54.000 € überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Reparatur der Schlammzentrifuge genehmigt und der Auftrag zur Reparatur erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Änderung der Abfallwirtschafts- sowie Abfallgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö vorberatend 5
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 25.10.2022 ö beschließend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung bedürfen aus folgenden Gründen einer Änderung:

  1. Künftig werden alle Tonnen von der Stadt im Rahmen der Müllabfuhrgebühr gestellt
    Die bisher separat erhobene Tonnenmiete würde ab 01.01.2023 die Berechnung einer Umsatzsteuer auslösen. Um dies zu vermeiden, werden grundsätzlich die Tonnen von der Stadt gestellt und die Kosten für neue Tonnen in die Müllgebühr eingerechnet. Die bisherige Mietgebühr von 5,40 € (bzw. 6,00 € bei 240 l Tonnen) entfällt
  2. Die Ausgabe von Gartenabfallsäcken (Stück 0,50 €) oder die Lieferung von Tonnen (35,00 €) wird auch in die Abfallgebührensatzung mit einbezogen, um die Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden.
  3. Auf Anregung aus der Bürgerschaft soll es künftig möglich sein, zusätzliche Komposttonnen anzumelden, um z.B. Gartenabfälle darüber zu entsorgen. Für das zusätzliche Komposttonnenvolumen wird eine Gebühr von 48,00 € je 40 L erhoben. Die Gebühr wurde auf Basis der tatsächlichen Kosten für Abfuhr und Entsorgung beim Kompostbauern kalkuliert.
  4. Mülltonnen selbst sind auf ein Füll- bzw. Gesamtgewicht ausgelegt. Wird dieses überschritten, kann die Tonne Schaden nehmen. Zudem kann auch die Kippvorrichtung am Fahrzeug keine überschweren Tonnen heben. Nicht zuletzt ist auch im Sinne eines Schutzes der Müllwerker es geboten, das Gewicht der Tonnen zu begrenzen. So nun für die 240 L Tonne auf ein Gesamtgewicht von 90 kg und die anderen Tonnen auf ein Gesamtgewicht von je 50 kg.
  5. Die Abfuhrkosten sind aufgrund stark gestiegener Treibstoffkosten um ca. 10 % gestiegen. Weitere Kosten für Energie, Personal, Sachkosten sind stärker gestiegen bzw. werden stärker ansteigen als bislang kalkuliert. Die Beschaffung neuer Tonnen kommt nun hinzu. Zuletzt wurden die Gebühren zum 01.01.2022 neu kalkuliert und festgesetzt. Um ein Defizit von ca. 110.000 € bis zum Ablauf des Kalkulationszeitraums am 31.12.2025 zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung eine Nachjustierung zum 01.01.2023. Die Gebühren erhöhen sich dadurch um ca. 2,3%. Zum Beispiel kostet eine 80 Liter Restmülltonne mit Kompostabfuhr dann jährlich 6,00 € mehr als 2022. Durch den Wegfall der Mietgebühr wird dies (weitgehend) kompensiert. Wird jetzt auf eine Anpassung der Gebühren verzichtet, muss das Defizit in der nachfolgenden Kalkulation (2026-2030) mit ausgeglichen werden.

Die Änderungssatzungen liegen der Beschlussvorlage bei.
Der Ausschuss FWD hat in der Sitzung vom 04.10.2022 die Änderung wie vorstehend befürwortet wobei bei Nummer 3 auf das Komposttonnenvolumen umgestellt worden ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorstehenden Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung zum 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abfallgebührensatzung 4. Änderung zum 01.01.2023.pdf
Download Abfallwirtschaftssatzung 3. Änderung zum 01.01.2023.pdf

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6. Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der nach §77 ff. KommHV erstellte Entwurf der Jahresrechnung 2021 wurde in der Sitzung des Stadtrats am 24.05.2022 vorgelegt (siehe Anlage).
Im Ergebnis schließt die Jahresrechnung 2021 in Einnahmen und Ausgaben
im Verwaltungshaushalt mit 39.045.428,90 € und im Vermögenshaushalt mit 12.893.133,69 € ab.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 07. und 08.11.2022 die Jahresrechnung geprüft.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadtrat Schedo, berichtet über die Ergebnisse der Prüfung und beantwortet Fragen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung der Jahresrechnung. 

Beschluss

Der Stadtrat stellt die gem. §77 KommHV vollständig vorgelegte Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Absatz 3 Satz 1 und Art. 32 Absatz 2 Satz 2 Nr. 6 der Gemeindeordnung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Jahresrechnung 2021 - Endfassung.pdf

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7. Entlastung zur Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur festgestellten Jahresrechnung 2021 ist auch über die Entlastung der Verwaltung zu entscheiden (Art. 102 Abs. 3 GO).
Mit der Entlastung erklärt sich der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) einverstanden, billigt die Ergebnisse und verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen.
Stadtrat Schedo erklärt für den Rechnungsprüfungsausschuss die Empfehlung, der Entlastung zuzustimmen.
Da der erste Bürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung entlastet wird, ist dieser wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO).
Der Tagesordnungspunkt wird deshalb vom zweiten Bürgermeister Obergrusberger geleitet. Er bedankt sich beim Rechnungsprüfungsausschuss für dessen Arbeit.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung zur Jahresrechnung 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Proske nimmt nicht an der Abstimmung teil.

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8. Bericht und Beschluss zu Umsatzsteuer § 2bUStG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö beschließend 4
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 29.11.2022 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bis 2016 waren Kommunen nur in Ausnahmefällen – insbesondere erst ab einem Umsatz von 35.000 € in einem Betrieb gewerblicher Art - umsatzsteuerpflichtig. Aufgrund der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU sind im Sinne der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ab 2016 Kommunen in einem größeren Bereich umsatzsteuerpflichtige Unternehmer (§ 2 Abs. 3 UStG i.V. § 4 KStG (BgA)). Der Gesetzgeber hat den Kommunen jedoch die Option gegeben, bis längstens 31.12.2022 nach dem bisherigen Recht zu verfahren. Davon hat die Stadt Gebrauch gemacht (vgl. FWD-Sitzung vom 06.10.2020, TOP 6).
Bisher unterhält die Stadt bereits folgende umsatzsteuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art (BgA, in Klammern Gliederungsziffer der Haushaltstelle): Laden Museum Wald und Umwelt (321.), Hallenbad zu 52,6% (570.), Klosterbauhof zu 33,4% (760.), Wasserversorgung (815.), Photovoltaik (810.), Blockheizkraftwerk Schule/Hallenbad zu 50% (817.), Veranstaltungsräume (Altes Kino, Alter Speicher, Volksfesthalle; 840.)
Das interne Haushaltsscreening zur Identifikation künftig steuerbarer Einnahme-Umsätze ist nun abgeschlossen.
Aktuell plant nun das Bundesfinanzministerium, dass im Jahressteuergesetz 2022 die Übergangsregelung zur Umsetzung des § 2 b UstG nochmals bis zum 31.12.2024 verlängert werden soll. Das Gesetz wird voraussichtlich am 02.12.2022 im Bundestag beschlossen und am 16.12.2022 verabschiedet.
Sollte die Verlängerung in Kraft treten, empfiehlt die Kämmerei davon auch Gebrauch zu machen und sich nicht bereits zum 01.01.2023 der erweiterten Umsatzsteuerpflicht zu unterwerfen. Damit bleibt mehr Zeit, um gründlich die Verträge und Satzungen der Stadt einem Check und Änderungen zu unterziehen. Auch kann dann bereits vorbereitend eine Tax Compliance erstellt werden, um die Verantwortlichen vor steuerlichen Haftungsrisiken weitgehend zu schützen. Im Übrigen haben sich beim Haushaltsscreening bislang keine Erkenntnisse hinsichtlich weiterer relevanter Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug (gezahlte Umsatzsteuer wird vom Finanzamt erstattet) ergeben. Eine spätere Wirkung des § 2b UstG stellt deshalb keine Verschlechterung der finanziellen Situation dar.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat sich in seiner Sitzung am 29.11.2022 einstimmig für diese Vorgehensweise ausgesprochen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Informationen zur Kenntnis und widerruft, soweit rechtlich möglich, die Optionserklärung für die Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechts nicht zum 01.01.2023 und steigt somit nicht zu diesem Zeitpunkt auf das neue Umsatzsteuerrecht nach § 2b UstG um.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen (BdS), der Vertreterin des Einkaufszentrums e-EinZ und dem Marktorganisator der Stadt sind die Markttermine und die von den Gewerbebetrieben gewünschten verkaufsoffenen Sonntage besprochen worden.
Der Ulrichsmarkt soll im Jahr 2023 am 26.03., der Martinimarkt am 01.10. (auch Tag der Ehrenamtlichen) stattfinden.
Der Christkindlmarkt soll im Jahr 2023 am Wochenende vor dem 1. Advent, also am 25.11. und am 26.11., durchgeführt werden.
Für die Sonntage 26.03., 01.10. und 26.11.2023 wird je ein verkaufsoffener Sonntag beantragt, so dass Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat den Erlass in seiner Sitzung am 04.10. einstimmig empfohlen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, an den Sonntagen 26.03., 01.10. und 26.11.2023 je einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Die entsprechende Verordnung wäre dann auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 04.10.2022 ö vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeindeverordnung über zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Rasenmähen, sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten im Bereich der Stadt Ebersberg vom 18.12.2002 verliert gemäß § 5 nach 20 Jahren ihre Gültigkeit.
Somit muss zum 01.01.2023 eine neue Verordnung in Kraft gesetzt werden, wenn weiterhin eine örtliche Beschränkung ruhestörender Arbeiten gelten soll.
Von den Ruhezeiten 20 bis 07 Uhr und 13 bis 15 Uhr ausgehend liegt als Anlage ein Entwurf einer neuen Lärmverordnung bei. Diese ist angelehnt an andere im Landkreis vor Kurzem in Kraft getretene Verordnungen ein wenig einfacher und damit übersichtlicher gehalten als die Vorgängerversion.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat den Erlass in seiner Sitzung am 04.10. einstimmig empfohlen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beiliegende Lärmverordnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lärmverordnung überarbeitung 2022.pdf

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11. Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung für das Programmjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2022 ö vorberatend 14
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für das Programmjahr 2023 ist wieder eine Bedarfsanmeldung bei der Städtebauförderung vorzulegen. Der Entwurf wurde fristgerecht zum 01.12.2022 der Regierung von Oberbayern übersandt; die Anmeldung wurde am 25.11.2022 in einer Online-Konferenz mit Herrn Dr. Stegen und Frau Steinkirchner (Reg. v. Obb.) besprochen. Das Antragsverfahren läuft wie im Vorjahr digital. 

Folgende Maßnahmen wurden zum Programmpunkt „Lebendige Zentren“ angemeldet: 

Gesamtmaßnahme Altstadt

Lfd. Nr.
Angemeldete Einzelmaßnahme
Voraussichtlich insgesamt förderfähig in €
Vorgesehen im Programmjahr 2023 in €
1
Städtebauliche Beratung
60.000
15.000
2
Neugestaltung Marienplatz (ohne Schlossplatz)
2.018.707
0
3
Klimaanpassungsmaßnahme; Neugestaltung Stadtgarten 
500.000
0
4
Barrierefreie Umgestaltung von zwei Altstadtbereichen (Klosterbauhof, Sieghartstraße)
200.000
200.000
5
Projektfonds
10.000
5.000
6
Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet „Altstadt“ mit Zwischenevaluierung ISEK
60.000
60.000


Zu Ziff. 2 und 3 Marienplatz – Stadtgarten:

Im letzten Jahr konnten aufgrund der personellen Engpässe im Bauamt hier keine Maßnahmen durchgeführt werden. 
Wegen der gesamtwirtschaftlichen Situation sowie der vorrangigen Pflichtaufgaben, die in den nächsten Jahren abzuarbeiten sind (KITA-Plätze, Schulerweiterung) muss vor allem in den anstehenden Haushaltsberatungen über die weitere Entwicklung der Maßnahme „Marienplatz“ gesprochen werden. 

Ansonsten wird zu den o. g. Punkten auf die Ausführungen in der Stadtratssitzung vom 14.12.2021 verwiesen. 



Städtebauförderungsprogramm „Innen statt Außen“

Lfd. Nr. 
Angemeldete Einzelmaßnahme
Voraussichtlich insgesamt förderfähig in €
Vorgesehen im Programmjahr 2022 in €
1
Mehrfachbeauftragung Rahmenplan Kolpingstraße (IAC-Gelände und Landkreisgrundstück-ehem. Sparkasse, Polizei, Vermessungsamt, Telekom) 
120.000
120.000
2
Bestandsbebauungsplan nördlich Marienplatz 

30.000
0


Zu Ziff. 2 – Mehrfachbeauftragung – Rahmenplan:

Der TA hat sich jüngst als Ergebnis der letzten Klausurtagung für die Aufstellung bzw. die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung für den Bereich südlich Dr.-Wintrich-Straße, westlich Kolpingstraße und östlich der Ringstraße entschieden. Diese Maßnahmen sollen nun als Projekt im Programm „Innen statt Außen“ angemeldet werden. Über die Förderfähigkeit wird noch in einem gesonderten Termin mit der Städtebauförderung diskutiert. Bei der Besprechung am 25.11.2022 wurde jedoch vereinbart, die Maßnahme trotzdem anzumelden.

Aus den angemeldeten Maßnahmen zu den jeweiligen Programmpunkten ergeben sich folgende Gesamtkosten für das Jahr 2022: 


                                       Kosten                Fördersatz                städt. Eigenanteil         

Gesamtmaßnahme Altstadt:                 280.000 €        60%                        112.000 €
Innen statt Außen                        120.000 €        80%                          24.000 €
Gesamtsumme                        400.000 €                                136.000 €                

Der Technische Ausschuss hat sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 06.12. befasst.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Bedarfsanmeldung für die Städtebauförderung – Programmjahr 2022 – zu. 
Der Stadtrat stimmt den angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben, die bei insgesamt 400.000 € liegen, zu und stellt den städtischen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 136.000 € im Haushalt 2023 der Stadt Ebersberg bereit. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Erstellung eines Bürgerbeteiligungskonzeptes und eines städtischen Leitbildes - Empfehlung der Bürgerversammlung vom 04.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 12
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 24.01.2023 ö beschließend 6
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 27.06.2023 ö vorberatend 3

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 04.11.2022 ist von einem Bürger die aus seiner Sicht wichtige Entwicklung eines städtischen Bürgerbeteiligungskonzeptes mit dem die Bürgerbeteiligung zu einem konstanten Bestandteil in vielen Bereichen der Stadtentwicklung werden soll. Zudem solle die Stadt unter Bürgerbeteiligung ein städtisches Leitbild entwickeln.
Eine klare Mehrheit der Anwesenden hat sich in der Versammlung für diese beiden Vorschläge als Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen.
Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Gemeindeordnung muss sich der Stadtrat innerhalb von drei Monaten mit dieser Empfehlung beschäftigen.

Weitere Anfragen aus der Bürgerversammlung wurden von Bürgermeister Proske in dieser beantwortet.

Diskussionsverlauf

In einer lebhaften Beratung werden Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sowie der Erstellung eines Leit-/ auch bezeichnet als Zielbildes erörtert. In Ebersberg vorhandene Formen der Bürgerbeteiligung sollten zunächst aufgezeigt und ggfs. gebündelt werden. Die Erstellung eines Leitbildes (Verwaltung, Stadtrat, Einwohner) sei eine gute Möglichkeit für eine Bürgerbeteiligung. Ebenso sollten Bürger auch schon an einer evtl. Konzeption für Bürgerbeteiligungen mitarbeiten können. Personelle Ressourcen sowie finanzieller Bedarf sollten nicht außer Acht gelassen werden. Einigkeit ist darüber erzielt worden, zunächst alle bereits vorhandenen Möglichkeiten für Einwohner, sich einzubringen, gesammelt und aufgezeigt werden sollen, um dann über das weitere Vorgehen im Fachausschuss zu beraten.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Thema aus dem Antrag zu befassen und eine Darstellung der bereits vorhandenen Plattformen in der nächsten Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö informativ 13

Sachverhalt

Es gibt keine Mitteilungen.

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14. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö informativ 14

Sachverhalt

a) Stadtrat Riedl hält als Ältester des Stadtrates eine Jahresabschlussrede und dankt seinen Kollegen für die gute Zusammenarbeit im Gremium sowie Bürgermeister Proske als Sitzungsleiter und der Verwaltung.

b) Stadträtin Schmidberger bittet für eine der nächsten Sitzungen um einen aktuellen Bericht zur Wärmewende in den städtischen Liegenschaften.

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15. Ernennung zum Ehren-Kommandanten der Feuerwehr Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Feuerwehr Ebersberg beantragt die Ernennung von Bürgermeister Ulrich Proske zum Ehren-Kommandanten der Feuerwehr Ebersberg. 
Bürgermeister Proske war von 1996 bis 2020 Kommandant der Feuerwehr Ebersberg und federführender Kommandant der Feuerwehren der Stadt Ebersberg. In diesem Zeitraum waren zahlreiche Fahrzeugbeschaffungen erforderlich, zudem waren organisatorische (z.B. die Einführung des digitalen BOB-Funks, einer neuen Alarmierungsbekanntmachung und der Integrierten Leitstellen) und einsatztaktische Herausforderungen (z.B. Anpassung der Ausbildung an neue Herausforderungen und Einsatzlagen, Beschaffung entsprechender Ausrüstungsgegenstände) zu bewältigen. 
Besonders hervorzuheben ist dabei der Ausbau der Zusammenarbeit aller drei Feuerwehren der Stadt Ebersberg Egglburg, Oberndorf und Ebersberg, die umsichtige Einsatzleitung bei zahlreichen größeren Schadenslagen sowie die Bewältigung der Herausforderungen zur Sicherstellung der Tagesalarmsicherheit.
Am 11.11.2022 stimmten die Mitglieder der Feuerwehr Ebersberg einstimmig für die Ernennung von Bürgermeister Ulrich Proske zum Ehren-Kommandanten.
Zweiter Bürgermeister Obergrusberger überreicht nach der Beschlussfassung eine entsprechende Ehrenurkunde, der Kommandant der Feuerwehr und Stadtrat Münch händigt das entsprechende Ärmelabzeichen aus. 

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung der Freiwilligen Feuerwehr Ebersberg und ernennt Bürgermeister Proske unter Würdigung seiner erbrachten Leistung mit sofortiger Wirkung zum Ehren-Kommandanten der Feuerwehr Ebersberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Proske nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Datenstand vom 15.12.2022 10:50 Uhr