Datum: 17.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzen, Wirtschaft und Digitales
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:46 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 18.07.2023 gefassten Beschlüsse
2 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage
3 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage
4 Gewerbegebiet Langwied; weiteres Vorgehen mit dem Grundstück Am Sandberg 2
5 Bericht zur Haushaltsentwicklung 2023
6 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
7 Verschiedenes
8 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift nur öffentlich.pdf

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1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 18.07.2023 gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Sitzung am 18.07.2023 ist im nichtöffentlichen Teil ein Empfehlungsbeschluss zum Konzessionsvertrag über die Gasversorgung gefasst worden.

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2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Alle drei Jahre werden die Wassergebühr und -beiträge wie gesetzlich vorgeschrieben neu kalkuliert. Dabei hat die Kalkulation kostendeckend für jeden Bereich zu erfolgen; Unterdeckungen (Verlust) bzw. Überdeckungen (Gewinn) sind im Folgezeitraum wieder auszugleichen.

Die nun zum 01.01.2024 anstehende Neukalkulation führte das Dienstleistungsbüro Reinhard Brilmayer durch, das seit 1995 damit beauftragt ist und in der Sitzung die Kalkulation vorstellt sowie Fragen beantwortet.

Zum 31.12.1995 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschoßflächen erstmalig erfasst. Die damaligen Tabellen wurden laufend mit den tatsächlichen Jahresergebnissen bzw. geplanten Kosten etc. für die nächsten drei Jahre fortgeschrieben; sie liegen der Kalkulation zu Grunde. Nachfolgende Beträge verstehen sich netto; es sind also 7% Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

  1. Herstellungsbeiträge:
Beiträge decken die investiven Kosten ab und werden für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. In der Regel löst eine Baumaßnahme einen Beitrag aus.
Nach der Kalkulation steigen die Beiträge merklich an:
Je m² Grundstücksfläche:        von bisher 1,50 €/m² auf 1,72 €/m² (+14,6%)
Je m² Geschoßfläche:        von bisher 4,89 €/m² auf 5,75 €/m² (+17,5%)
Der Anstieg liegt neben den üblichen Schwankungen in den Kalkulationszeiträumen auch an den erheblichen und stark steigenden Investitionskosten bei den Verteilungsanlagen, wohingegen die beitragspflichtigen Flächen im Verhältnis dazu geringer ansteigen.
Die Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern aber weiterhin im üblichen Bereich.

  1. Gebühren:
    Die Gebühren decken den laufenden Aufwand (Unterhalt Brunnen, Hochbehälter, Leitungsnetz; Personal, Energiekosten…) und werden jährlich nach Verbrauch abgerechnet.
In der Nachkalkulation für die Jahre 2021-2023 ergibt sich eine Kostenunterdeckung von jährlich ca. 53.000 €. Ursache dafür sind gestiegene Unterhalts- und Energiekosten. Die Kostenunterdeckung ist im Folgezeitraum umzulegen und belastet damit die neue Gebühr.
Bei der letzten Kalkulation 2020 wurde hingegen von einer Kostenüberdeckung von 600.000 € ausgegangen, die zu einer Absenkung der Gebühr von bis dahin 1,55 € auf 1,35 € führte.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) verändern sich entsprechend den Zugängen und endgültigen Abschreibungen von Investitionskosten; gleiches gilt für Zuwendungen und Herstellungsbeiträge. Insgesamt steigen die kalk. Kosten an, was an den höheren Investitionskosten gegenüber den als Einnahmen wirkenden kalkulatorischen Zahlen für Beiträge und Zuwendungen liegt.
Die Unterhaltskosten für die Jahre 2024 bis 2026 liegen im Mittel bei 1,05 Mio. € und steigen damit ebenfalls an. 
Die Verbrauchsmengen bleiben durch das kostenbewusste Verhalten der Abnehmer schon über Jahre nahezu gleich, obwohl die Abnehmerzahl an sich steigt.
Die aus der Nachkalkulation 2021-2023 sich ergebende Kostenunterdeckung und der Wegfall der Kostenüberdeckung 2018-2020 als auch die steigenden Unterhalts- und Betriebskosten führen zu einer erheblichen Gebührensteigerung:

Je m³ (=1.000 l) Wasser: von bisher 1,35 € auf künftig 1,98 € (+46,6 %)

Die letzte Kostenunterdeckung herausgerechnet: 
Im Vergleich zur Gebühr bis 2020 (1,55 €) ergibt sich eine Erhöhung um 27,7%.

Hinsichtlich eines Vergleichs mit anderen Versorgern ist anzumerken, dass die Stadt Ebersberg keine Grundgebühren erhebt; es werden also alle Kosten über die Verbrauchsgebühr gedeckt. Die neue Gebühr ist allerdings trotzdem als hoch einzustufen. Es bleibt jedoch ratsam und sinnvoll, das in die Jahre gekommene Leitungsnetz fortlaufend zu unterhalten und so einen Sanierungsstau zu vermeiden.

Diskussionsverlauf

Herr Reinhard Brilmayer stellt die Kalkulation vor und beantwortet Fragen. 
Aufgrund der hohen Preissteigerung soll die Verwaltung für das Jahr 2025 eine Vergleichsberechnung erstellen, wie die Preisentwicklung wäre, wenn die Stadt Ebersberg – anders als bisher – eine Grundgebühr erheben würde.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat, 
a)        die Weiterführung der Kalkulation der Beiträge und Gebühren zur Wasserversorgungsanlage auf Grundlage der bisherigen Kalkulationen anzuerkennen,
b)        die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage mit Wirkung ab 01.01.2024 hinsichtlich der Beitrags- und Gebührensätze (netto) wie folgt zu ändern:
§ 6: Der Beitrag beträgt
a)        pro m² Grundstücksfläche        1,72 €
b)        pro m² Geschoßfläche        5,75 €
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr beträgt 1,98 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Alle drei Jahre werden die Gebühren und Beiträge zur Entwässerungsanlage wie gesetzlich vorgeschrieben neu kalkuliert. Dabei hat die Kalkulation kostendeckend für jeden Bereich zu erfolgen; Unterdeckungen (Verlust) bzw. Überdeckungen (Gewinn) sind im Folgezeitraum wieder auszugleichen.

Die nun zum 01.01.2024 anstehende Neukalkulation führte das Dienstleistungsbüro Reinhard Brilmayer durch, das seit 1995 damit beauftragt ist und in der Sitzung die Kalkulation vorstellt sowie Fragen beantwortet.

Zum 31.12.1995 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschoßflächen erstmalig erfasst. Die anteiligen Kosten für Straßenentwässerung und Regenwasserbeseitigung werden berücksichtigt. Die damaligen Tabellen wurden laufend mit den tatsächlichen Jahresergebnissen bzw. geplanten Kosten etc. für die nächsten drei Jahre fortgeschrieben; sie liegen der Kalkulation zu Grunde. Die Gebühren und Beiträge zur Entwässerungsanlage unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

  1. Herstellungsbeiträge:
Beiträge decken die investiven Kosten ab und werden für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. In der Regel löst eine Baumaßnahme einen Beitrag aus.
Nach der Kalkulation steigen die Beiträge merklich um gut 16% an:
Je m² Grundstücksfläche (für Niederschlagswasserbes.):        von bisher 2,84 €/m² auf 3,30 €/m²
Je m² Geschoßfläche (für Schmutzwasserbeseitigung):        von bisher 10,34 €/m² auf 12,05 €/m²
Begründet ist der Anstieg insbesondere in den hohen geplanten Investitionen an der Kläranlage und im Kanalnetz. Im Verhältnis dazu steigen die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen, auf die die Investitionen umzulegen sind, deutlich weniger an.
Die neuen Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern aber weiterhin im üblichen Bereich. Bei der Geschoßfläche liegen die Beitragssätze oft weit über 10,00 €/m², im südlichen Landkreis sogar über 20,00 €/m².

  1. Auch die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulationen fortgeführt, seit 2012 auch mit der erforderlichen Trennung von Schmutzwasser (nach Einleitungsmenge = Wasserverbrauch) und Niederschlagswasser (nach m² befestigter Fläche).
Schmutzwassergebühr:
In der Nachkalkulation der Jahre 2021 bis 2023 ergibt sich eine deutliche Kostenunterdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von ca. 175.000 € jährlich. Diese resultiert maßgeblich aus gegenüber der Kalkulation 2020 wesentlich höheren Unterhalts- und Betriebskosten durch Kanalsanierungen und in der Kläranlage in 2022 und wohl auch 2023.
Zudem ergab sich bei der Nachkalkulation 2018 bis 2020 eine Kostenüberdeckung von knapp 400.000 €, die sich auf die Gebühr für 2021 bis 2023 noch um 0,20 € je m³ mindernd auswirkte und nun wegfällt.
Die Betriebs- und Unterhaltskosten für 2024 bis 2026 wurden auf Grundlage des Haushalts- und Finanzplans für die kommenden Jahre fortgeschrieben.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) wurden unverändert zur letzten Kalkulation ermittelt. In der Gesamtbetrachtung steigen diese an, was an den deutlich höheren künftigen Investitionskosten gegenüber den als Einnahmen wirkenden kalkulatorischen Zahlen für Beiträge und Zuwendungen liegt.
Die Schmutzwassergebühr steigt von bisher 2,41 € auf 3,02 € je m³ (+25,3%).
Unter Berücksichtigung der wegfallenden Kostenunterdeckung aus 2018-2020 ergibt sich eine Steigerung um 15,7%.
Niederschlagswassergebühr:
Der anteilige Aufwand für die Regenwasserbeseitigung wurde jährlich mittels prozentualer Einzelansätze je Kostenart und Kostenstelle ermittelt. Vom gesamten Gebührenbedarf entfallen künftig jährlich knapp 400.000 € auf die Regenwasserbeseitigung.
In der Nachkalkulation 2021 bis 2023 zeigte sich, dass sich die erwarteten Kosten mit den Gebühreneinnahmen wie vorgesehen in etwa deckten.
Durch die 2024-2026 anstehenden Kanalsanierungen steigt jedoch die 
Niederschlagswassergebühr von bisher 0,47 € auf 0,61 € je m² befestigter Fläche der angeschlossenen Grundstücke (+29,7%).
Dabei ist zu bemerken, dass die Fläche trotz mancher Bautätigkeit kaum noch steigt, da die Stadt wie geboten soweit wie möglich auf Versickerung auf dem jeweiligen Grundstück drängt. Im Übrigen war die Gebühr 2018-2020 bei 0,53 €/m²; im Vergleich dazu nun also ein Anstieg um 15%
Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die Einleitungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser in Summe im oberen Drittel einzustufen. Es ist jedoch auch hier sinnvoll, die zunehmende Zahl der in die Jahre gekommenen Kanäle fortlaufend zu sanieren, um keinen Stau aufkommen zu lassen.

Diskussionsverlauf

Herr Reinhard Brilmayer stellt die Kalkulation vor und beantwortet Fragen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat, 
a)        die Weiterführung der Kalkulation der Beiträge und Gebühren zur Entwässerungsanlage auf Grundlage der bisherigen Kalkulationen anzuerkennen,
b)        die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage mit Wirkung ab 01.01.2024 hinsichtlich der Beitrags- und Gebührensätze (netto) wie folgt zu ändern:
§ 6 Abs. 1: Der Beitrag beträgt
a)        pro m² Grundstücksfläche        3,30 €
b)        pro m² Geschoßfläche        12,05 €
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr beträgt 3,02 € pro Kubikmeter Schmutzwasser
§ 11 Abs. 6: Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,61 € pro m² pro Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Gewerbegebiet Langwied; weiteres Vorgehen mit dem Grundstück Am Sandberg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Am Sandberg 2 (s. Lageplan) befindet sich seit wenigen Monaten im Eigentum der Stadt Ebersberg. Das sich auf dem Grundstück befindende Gebäude wird seit einer kleinen Renovierung schon bewohnt (4 Mieter).
Nun gilt es, den Rest des Grundstückes als Gewerbegebiet zu entwickeln.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales beauftragt den Bürgermeister, Varianten für eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks Am Sandberg 2 zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bericht zur Haushaltsentwicklung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Der Kämmerer Josef Gibis stellt die bisherige Haushaltsentwicklung in beiliegender Präsentation vor.

Die Eckdaten, Stand 13.10.2023: 
Haushalts-Art
Verwaltung Einnahme
Verwaltung Ausgabe
Vermögen Einnahme
Vermögen Ausgabe
HH-Ansatz
37.958.200,00 €
37.958.200,00 €
27.440.200,00 €
27.440.200,00 €
Soll+Aufträge
31.414.619,96 €
29.844.053,34 €
13.288.748,08 €
21.084.272,44 €
IST 
23.289.448,61 €
24.457.325,49 €
13.245.249,31 €
13.613.149,37 €
% Soll zu Ansatz
82,76%
78,62%
48,43%
76,84%
% Ist zu Ansatz
61,36%
64,43%
48,27%
49,61%


Die Ausgaben entwickeln sich im erwarteten Bereich, wobei im Vermögenshaushalt das derzeit erreichte Soll das voraussichtliche Jahresendergebnis in etwa wiederspiegelt.

Bei den Einnahmen im Vermögenshaushalt fehlen neben der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt noch die in den verbleibenden Monaten erwarteten Zuschüsse für 2023 sowie die ggf. weitere Kreditaufnahme.

Bei den Steuereinnahmen ist insbesondere festzustellen, dass das Aufkommen bei der Einkommensteuerbeteiligung um 809.000 € unter den Erwartungen liegt, während bei der Gewerbesteuer nach derzeitigem Stand ein Aufkommen von 780.000 € über dem Ansatz von 8,22 Mio. € verzeichnet werden kann.

Dokumente
Download Haushaltsbericht 2023_10_17 FWD.pdf

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6. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es liegen folgende überplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vor:

0340.8410 – Steueramt - Erstattung GewSt-Zinsen
Ansatz: 2.500 € / Verfügt 34.730 / überplanmäßig: 37.500
Unvorhersehbare Mehrkosten, gesetzliche Pflicht
Deckung durch VerwHH gesamt / Mehreinn. bei GewSt.

6700.6340 – Straßenbeleuchtung
Ansatz: 35.000 / Verfügt: 73.590 / überplanmäßig: 20.000
Geringerer Verbrauch durch Umrüstung bis Winter 2023 ist noch nicht voll auf Abschlag 2023 durchgeschlagen. Für Rest Anpassung Abschlag beantragt
Kompensation 5700.6340 Strom Hallenbad

0600.9351 - Allg. Verw. -Erwerb neuer Fahrzeuge
Ansatz Null, überplanmäßig: 16.000 €
Ersatz f. def. Caddy, Gebrauchtfahrzeug 2 J. alt
Kompensation durch Versicherungsleistung und Verkauf insg. 7.800, Rest Baumaßnahme 2110.9400 M700

2150.9350M503 - Schule Ebe. – Digitalisierung, Erwerb bewegl. Vermögen
Ansatz 10.000 € / Verfügt 29.378 € / überplanmäßig: 20.000 €
Externe Beratung war umfangreicher und kostenintensiver als geplant
Kompensation durch Mittelsperre 2110.9400M700 (Schule Obdf.)

2151.9350M900 - Schülerbetreuung Baldestr. 19 - Ausstattungsgegenstände
Ansatz 42.300 € / Verfügt 69.140 € / überplanmäßig 27.700 €
Höhere Kosten als geplant
Kompensation durch  Mittelsperre 2110.9400M700 (Schule Obdf.)

2151.9400M900 - Schülerbetreuung Baldestr. 19 - Umbaukosten
Ansatz 330.000 € / Verfügt 409.212 € / überplanmäßig: 85.000 €
Höhere Kosten als geplant
Kompensation durch Mittelsperre 5700.9400 (San. Hallenbad)

5600.9350M500 – Waldsportpark - Neubau Umkleiden - Ausstattung
Ansatz 25.000 / Verfügt 41.541 € / überplanmäßig: 17.000
Mehrkosten nach Ausschreibung 
Kompensation durch Mittelsperre 2110.9400M700 (Schule Obdf.)

6200.9320M701 - Bauland Friedenseiche 8 -Grundstückserwerb
Ansatz 500 € - Verfügt 29.030 € - überplanmäßig: 28.600
Vermessungskosten waren nicht eingeplant
Kompensation durch  Mittelsperre 2110.9400M700 (Schule Obdf.) 

6300.9500M701 – Straßen - Erschließung Friedenseiche 8
Ansatz Null, verfügt 19.275 €, überplanmäßig 19.300 €
Planung Erschließung war nicht in Haushalt eingeplant
Kompensation durch  Mittelsperre 2110.9400M700 (Schule Obdf.)

7002.9500M701 – Kanalbau - Erschließung Friedenseiche 8
Ansatz Null, verfügt 15.776 €, überplanmäßig 15.800 €
Planung Erschließung war nicht in Haushalt eingeplant
Kompensation durch  Mittelsperre 2110.9400M700 (Schule Obdf.)

8152.9500M701 – Wasserleitungsbau - Erschließung Friedenseiche 8
Ansatz Null, verfügt 6.329 €, überplanmäßig 6.400 €
Planung Erschließung war nicht in Haushalt eingeplant
Kompensation durch  Mittelsperre 2110.9400M700 (Schule Obdf.)

Bei den die Kompensation betreffenden Haushaltstellen verbleiben noch genügend freie Mittel zur Bewältigung der in 2023 anstehenden Ausgaben.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerer Hr. Gibis berichtet und beantwortet Fragen.

Beschluss

Der Ausschuss FWD genehmigt die vorstehenden überplanmäßigen Ausgaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Proske gibt bekannt, dass die Baugenehmigung für den Mobilfunkmast bei Traxl am 28.08.2023 erteilt worden ist. 

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

SR Schmidberger bittet den TOP über die Haushaltssituation künftig am Anfang der Tagesordnung zu platzieren. Zudem sollen künftig die Unterlagen zumindest einen Tag vor der Sitzung zur Durchsicht zur Verfügung stehen.

Datenstand vom 25.10.2023 13:22 Uhr