Datum: 19.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.10.2023
2 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage
3 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage
4 Städtebauförderung; Bedarfsmeldung für das Programmjahr 2024
5 Verschiedenes
6 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 17.10. hat der Stadtrat einen Auftrag zur Energielieferung für die eigenen Liegenschaften und für die Erstellung der Dauerausstellung im Museum Wald und Umwelt vergeben.

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2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Alle drei Jahre werden die Wassergebühr und -beiträge wie gesetzlich vorgeschrieben neu kalkuliert. Dabei hat die Kalkulation kostendeckend für jeden Bereich zu erfolgen; Unterdeckungen (Verlust) bzw. Überdeckungen (Gewinn) sind im Folgezeitraum wieder auszugleichen.

Die nun zum 01.01.2024 anstehende Neukalkulation führte das Dienstleistungsbüro Reinhard Brilmayer durch, das seit 1995 damit beauftragt ist und in der Sitzung die Kalkulation vorstellt sowie Fragen beantwortet.

Zum 31.12.1995 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschoßflächen erstmalig erfasst. Die damaligen Tabellen wurden laufend mit den tatsächlichen Jahresergebnissen bzw. geplanten Kosten etc. für die nächsten drei Jahre fortgeschrieben; sie liegen der Kalkulation zu Grunde. Nachfolgende Beträge verstehen sich netto; es sind also 7% Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

  1. Herstellungsbeiträge:
Beiträge decken die investiven Kosten ab und werden für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. In der Regel löst eine Baumaßnahme einen Beitrag aus.
Nach der Kalkulation steigen die Beiträge merklich an:
Je m² Grundstücksfläche:        von bisher 1,50 €/m² auf 1,72 €/m² (+14,6%)
Je m² Geschoßfläche:        von bisher 4,89 €/m² auf 5,75 €/m² (+17,5%)
Der Anstieg liegt neben den üblichen Schwankungen in den Kalkulationszeiträumen auch an den erheblichen und stark steigenden Investitionskosten bei den Verteilungsanlagen, wohingegen die beitragspflichtigen Flächen im Verhältnis dazu geringer ansteigen.
Die Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern aber weiterhin im üblichen Bereich.

  1. Gebühren:
    Die Gebühren decken den laufenden Aufwand (Unterhalt Brunnen, Hochbehälter, Leitungsnetz; Personal, Energiekosten…) und werden jährlich nach Verbrauch abgerechnet.
In der Nachkalkulation für die Jahre 2021-2023 ergibt sich eine Kostenunterdeckung von jährlich ca. 53.000 €. Ursache dafür sind gestiegene Unterhalts- und Energiekosten. Die Kostenunterdeckung ist im Folgezeitraum umzulegen und belastet damit die neue Gebühr.
Bei der letzten Kalkulation 2020 wurde hingegen von einer Kostenüberdeckung von 600.000 € ausgegangen, die zu einer Absenkung der Gebühr von bis dahin 1,55 € auf 1,35 € führte.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) verändern sich entsprechend den Zugängen und endgültigen Abschreibungen von Investitionskosten; gleiches gilt für Zuwendungen und Herstellungsbeiträge. Insgesamt steigen die kalk. Kosten an, was an den höheren Investitionskosten gegenüber den als Einnahmen wirkenden kalkulatorischen Zahlen für Beiträge und Zuwendungen liegt.
Die Unterhaltskosten für die Jahre 2024 bis 2026 liegen im Mittel bei 1,05 Mio. € und steigen damit ebenfalls an. 
Die Verbrauchsmengen bleiben durch das kostenbewusste Verhalten der Abnehmer schon über Jahre nahezu gleich, obwohl die Abnehmerzahl an sich steigt.
Die aus der Nachkalkulation 2021-2023 sich ergebende Kostenunterdeckung und der Wegfall der Kostenüberdeckung 2018-2020 als auch die steigenden Unterhalts- und Betriebskosten führen zu einer erheblichen Gebührensteigerung:

Je m³ (=1.000 l) Wasser: von bisher 1,35 € auf künftig 1,98 € (+46,6 %)

Die letzte Kostenunterdeckung herausgerechnet: 
Im Vergleich zur Gebühr bis 2020 (1,55 €) ergibt sich eine Erhöhung um 27,7%.

Hinsichtlich eines Vergleichs mit anderen Versorgern ist anzumerken, dass die Stadt Ebersberg keine Grundgebühren erhebt; es werden also alle Kosten über die Verbrauchsgebühr gedeckt. Die neue Gebühr ist allerdings trotzdem als hoch einzustufen. Es bleibt jedoch ratsam und sinnvoll, das in die Jahre gekommene Leitungsnetz fortlaufend zu unterhalten und so einen Sanierungsstau zu vermeiden.

Beschluss

Der Stadtrat 
a)        erkennt die Weiterführung der Kalkulation der Beiträge und Gebühren zur Wasserversorgungsanlage auf Grundlage der bisherigen Kalkulationen an und
b)        ändert die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage mit Wirkung ab 01.01.2024 hinsichtlich der Beitrags- und Gebührensätze (netto) wie folgt:
§ 6: Der Beitrag beträgt
a)        pro m² Grundstücksfläche        1,72 €
b)        pro m² Geschoßfläche        5,75 €
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr beträgt 1,98 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 17.10.2023 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Alle drei Jahre werden die Gebühren und Beiträge zur Entwässerungsanlage wie gesetzlich vorgeschrieben neu kalkuliert. Dabei hat die Kalkulation kostendeckend für jeden Bereich zu erfolgen; Unterdeckungen (Verlust) bzw. Überdeckungen (Gewinn) sind im Folgezeitraum wieder auszugleichen.

Die nun zum 01.01.2024 anstehende Neukalkulation führte das Dienstleistungsbüro Reinhard Brilmayer durch, das seit 1995 damit beauftragt ist und in der Sitzung die Kalkulation vorstellt sowie Fragen beantwortet.

Zum 31.12.1995 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschoßflächen erstmalig erfasst. Die anteiligen Kosten für Straßenentwässerung und Regenwasserbeseitigung werden berücksichtigt. Die damaligen Tabellen wurden laufend mit den tatsächlichen Jahresergebnissen bzw. geplanten Kosten etc. für die nächsten drei Jahre fortgeschrieben; sie liegen der Kalkulation zu Grunde. Die Gebühren und Beiträge zur Entwässerungsanlage unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

  1. Herstellungsbeiträge:
Beiträge decken die investiven Kosten ab und werden für bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben. In der Regel löst eine Baumaßnahme einen Beitrag aus.
Nach der Kalkulation steigen die Beiträge merklich um gut 16% an:
Je m² Grundstücksfläche (für Niederschlagswasserbes.):        von bisher 2,84 €/m² auf 3,30 €/m²
Je m² Geschoßfläche (für Schmutzwasserbeseitigung):        von bisher 10,34 €/m² auf 12,05 €/m²
Begründet ist der Anstieg insbesondere in den hohen geplanten Investitionen an der Kläranlage und im Kanalnetz. Im Verhältnis dazu steigen die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen, auf die die Investitionen umzulegen sind, deutlich weniger an.
Die neuen Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern aber weiterhin im üblichen Bereich. Bei der Geschoßfläche liegen die Beitragssätze oft weit über 10,00 €/m², im südlichen Landkreis sogar über 20,00 €/m².

  1. Auch die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulationen fortgeführt, seit 2012 auch mit der erforderlichen Trennung von Schmutzwasser (nach Einleitungsmenge = Wasserverbrauch) und Niederschlagswasser (nach m² befestigter Fläche).
Schmutzwassergebühr:
In der Nachkalkulation der Jahre 2021 bis 2023 ergibt sich eine deutliche Kostenunterdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von ca. 175.000 € jährlich. Diese resultiert maßgeblich aus gegenüber der Kalkulation 2020 wesentlich höheren Unterhalts- und Betriebskosten durch Kanalsanierungen und in der Kläranlage in 2022 und wohl auch 2023.
Zudem ergab sich bei der Nachkalkulation 2018 bis 2020 eine Kostenüberdeckung von knapp 400.000 €, die sich auf die Gebühr für 2021 bis 2023 noch um 0,20 € je m³ mindernd auswirkte und nun wegfällt.
Die Betriebs- und Unterhaltskosten für 2024 bis 2026 wurden auf Grundlage des Haushalts- und Finanzplans für die kommenden Jahre fortgeschrieben.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) wurden unverändert zur letzten Kalkulation ermittelt. In der Gesamtbetrachtung steigen diese an, was an den deutlich höheren künftigen Investitionskosten gegenüber den als Einnahmen wirkenden kalkulatorischen Zahlen für Beiträge und Zuwendungen liegt.
Die Schmutzwassergebühr steigt von bisher 2,41 € auf 3,02 € je m³ (+25,3%).
Unter Berücksichtigung der wegfallenden Kostenunterdeckung aus 2018-2020 ergibt sich eine Steigerung um 15,7%.
Niederschlagswassergebühr:
Der anteilige Aufwand für die Regenwasserbeseitigung wurde jährlich mittels prozentualer Einzelansätze je Kostenart und Kostenstelle ermittelt. Vom gesamten Gebührenbedarf entfallen künftig jährlich knapp 400.000 € auf die Regenwasserbeseitigung.
In der Nachkalkulation 2021 bis 2023 zeigte sich, dass sich die erwarteten Kosten mit den Gebühreneinnahmen wie vorgesehen in etwa deckten.
Durch die 2024-2026 anstehenden Kanalsanierungen steigt jedoch die 
Niederschlagswassergebühr von bisher 0,47 € auf 0,61 € je m² befestigter Fläche der angeschlossenen Grundstücke (+29,7%).
Dabei ist zu bemerken, dass die Fläche trotz mancher Bautätigkeit kaum noch steigt, da die Stadt wie geboten soweit wie möglich auf Versickerung auf dem jeweiligen Grundstück drängt. Im Übrigen war die Gebühr 2018-2020 bei 0,53 €/m²; im Vergleich dazu nun also ein Anstieg um 15%
Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die Einleitungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser in Summe im oberen Drittel einzustufen. Es ist jedoch auch hier sinnvoll, die zunehmende Zahl der in die Jahre gekommenen Kanäle fortlaufend zu sanieren, um keinen Stau aufkommen zu lassen.

Beschluss

Der Stadtrat 
a)        erkennt die Weiterführung der Kalkulation der Beiträge und Gebühren zur Entwässerungsanlage auf Grundlage der bisherigen Kalkulationen an und
b)        ändert die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage mit Wirkung ab 01.01.2024 hinsichtlich der Beitrags- und Gebührensätze (netto) wie folgt:
§ 6 Abs. 1: Der Beitrag beträgt
a)        pro m² Grundstücksfläche        3,30 €
b)        pro m² Geschoßfläche        12,05 €
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr beträgt 3,02 € pro Kubikmeter Schmutzwasser
§ 11 Abs. 6: Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,61 € pro m² pro Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Städtebauförderung; Bedarfsmeldung für das Programmjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.12.2023 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Programmjahr 2024 ist wieder eine Bedarfsanmeldung bei der Städtebauförderung vorzulegen. Der Entwurf wurde fristgerecht zum 01.12.2023 der Regierung von Oberbayern übersandt; die Anmeldung wurde am 29.11.2023 in einer Online-Konferenz mit Herrn Dr. Stegen, Frau Reich (Reg. v. Obb.) und Frau Kagerbauer (Reg.v.OBB) besprochen. Das Antragsverfahren läuft wie im Vorjahr digital. 

Folgende Maßnahmen wurden zum Programmpunkt „Lebendige Zentren“ angemeldet: 

Erläuterungen:

Städtebauliche Beratung:
hier werden die Kosten von Herrn Dr. Stegen und Frau Hummel im Rahmen der Beratungen zu städtebaulichen Fragen im Sanierungsgebiet abgedeckt.
Der Beratungsvertrag mit Herrn Dr. Stegen läuft zum 31.12.2023 aus und muss für 2024 ff neu vergeben werden. In Zukunft soll die städtebauliche Beratung durch Herrn Dr. Stegen und Frau Hummel erfolgen. Seitens der StBFö wird dieser Vorgehensweise zugestimmt.  

Neugestaltung Marienplatz/Stadtgarten: 
Für 2024 wurde hier eine „Nullrunde“ eingeplant, da keine Maßnahmen zur Verwirklichung heranstehen. In 2024 sollte dann überlegt werden, wie mit dem Projekt weiter verfahren werden soll. Für den Stadtgarten gilt das gleiche.
Die StBFö empfiehlt angesichts der Entwicklungen und Erkenntnisse aus dem Intergrierten Mobilitätskonzept sowie der Planungen für die Tiefgarage an der Ulrichstraße (KITA St. Sebastian) das Projekt weiter in der Bedarfsmeldung zu halten, da weiterhin Chancen für eine Umsetzung gesehen werden. Die möglichen Auswirkungen auf eine geänderte Planung (mehr Grün etc.) müssen im weiteren Verlauf geprüft werden. 

Projektfonds:
Im Zuge der ISEK-Überarbeitung soll die Lenkungsgruppe wieder aktiviert werden. Hierfür wäre in 2024 ein Förderantrag zu stellen. Parallel müssten auch private Mittel eingeworben werden.  

Barrierefreie Umgestaltung von Wegen im Sanierungsgebiet 
Dieser Posten wurde letztes Jahr aus Gründen der Einsparung herausgenommen. Die Forderungen nach einem Umbau bestehen dessen ungeachtet weiter fort. 

Fachkonzept zur Barrierefreiheit:
Planungskosten für obigen Punkt; hier soll ein Konzept für die barrierefreie Gestaltung der Altstadt (Sanierungsgebiet) erarbeitet werden, das dann schrittweise umgesetzt werden kann. Hier sollen anhand der allgemeinen Planungsanforderungen der Barrierefreiheit (DIN 18040-3) einheitliche Standards für die einheitliche Gestaltung barrierefreier Frei- und Verkehrsflächen entwickelt und festgeschrieben werden. Diese wären dann bei sämtlichen Planungen von Frei- und Verkehrsanlagen im Stadtgebiet zu berücksichtigen. 

In diesem Bereich könnte später auch ein Fachkonzept im Rahmen des Projekts „kinderfreundliche Kommune“ zum Thema „bespielbare Stadt“ erstellt werden. Die StBFö fand diesen Vorschlag interessant und wird dies prüfen.  


Kommunale Förderprogramme/kommunales Stadtklimaprogramm:
Diese Programm ist als Klimaanpassungsmaßnahme geplant und soll dazu dienen, Maßnahmen unserer Bürger zum Umweltschutz gezielt unterstützen. Ein kommunales Förderprogramm soll Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende der Stadt Ebersberg künftig bezuschussen, die sich für Klimaschutz und Biodiversität einsetzen. Da für die Stadt auch Regionalität beim Einkauf wichtig ist, könnte ein Teil der Förderung über Einkaufs-Gutscheine ausbezahlt werden.
Die Richtlinie dieses Programms mit dem Titel „Verbesserung Stadtklima“ könnte im Frühjahr 2025 in Kraft treten. Der geplante Förderumfang umfasst dabei zahlreiche Punkte: So wird die Dach- und Fassadenbegrünung, die Pflanzung heimischer Laub- und Obstbäume und die Entsiegelung von Höfen und Freiflächen ebenso unterstützt wie das Anlegen von insektenfreundlichen Blühflächen mit regional gewonnenem Saatgut, die Schaffung von Naturinseln und Biotopen und die Regenwassernutzung.
Mit diesem Programm sollen die Bürger dafür sensibilisiert werden, dass jeder einzelne schon mit kleinen Maßnahmen am eigenen Zuhause etwas für die Umwelt tun kann. Gerade in Städten seien solche Maßnahmen von enormer Relevanz: „Städte heizen sich stärker auf als der ländliche Raum. Durch die Bodenversiegelung fließt Wasser außerdem schlechter ab, es kommt zu Überschwemmungen.“ Umso wichtiger seien Pflanzen und Grünflächen, da sie nicht nur Wasser aufnehmen und Innenstädte mittels Verdunstung abkühlen würden, sondern auch Lebensgrundlage für zahlreiche Tierarten bilden.

Für das Jahr 2024 sind für die Konzepterstellung Mittel vorgesehen. Sofern dieses Programm gewünscht ist und es haushaltsrechtlich darstellbar ist, könnte es ab 2025 mit Fördermittel ausgestattet werden. Vergleichbare Städte fördern solche Maßnahmen mit bis zu 50% der anrechenbaren Kosten. Das Fördergeld der Stadt wird zu 60% aus Städtebaufördermitteln refinanziert. Im Laufe des Jahres 2024 könnte ein Förderprogramm ausgearbeitet und dem Stadtrat zu Beratung vorgelegt werden.

Quartiersgarage auf FlNr. 149, 150, 150/2: 
Hier geht’s um die TG auf dem Grundstück der KITA St. Sebastian. Die Städtebauförderung gewährt pro Stellplatz, der nicht bauordnungsrechtlich notwendig ist eine Förderung zwischen 13.000 und 14.300,- €.  

Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.12.2023 mit der Angelegenheit befasst.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Bedarfsanmeldung für die Städtebauförderung – Programmjahr 2024 – zu. 
Der Stadtrat stimmt den angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben, die bei insgesamt 70.000,- € liegen, zu und stellt den städtischen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 28.000,- € im Haushalt 2024 der Stadt Ebersberg bereit. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Bürgermeister Proske berichtet über die Personalveränderungen in der Oberndorfer Feuerwehr und den daraus resultierenden organisatorischen Änderungsbedarf. Der anliegende Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf wird verlesen.
Stadtrat Münch ergänzt die Begründung des Antrages aus Sicht seines Ehrenamtes als Kommandant der Feuerwehr Ebersberg.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt nach Art. 8 Abs. 5 Satz 1 der BayFwG die Stelle eines zweiten Stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Oberndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.12.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

  1. Stadträtin Schmidberger bittet darum, dass die Ebersberger Öffentlichkeit zukünftig verstärkt auf das Thema Wasser sparen eingestimmt werden muss.
  2. Stadtrat Schechner bittet Bürgermeister Proske darum, den Dank des Stadtrates für die umfangreichen Schneeräumarbeiten im gesamten Stadtbereich inkl. Abfahrt zum Volksfestplatz Anfang Dezember.
  3. Stadtrat Schulte-Langforth weist darauf hin, dass an der Wertstoffinsel in der Elsa-Plach-Straße Sperrmüll abgelegt worden ist.
  4. Auf die Frage von Stadträtin Matjanovski gibt Bürgermeister Proske bekannt, dass die Stadt ihre Interessensbekundung für den Aufbau des Leihfahrradsystems abgegeben hat.
  5. Nach Frage von Stadtrat Peis erläutert Bürgermeister Proske das weitere Vorgehen zum Mobilitätskonzept. Die aktuelle Version wird noch vor Jahresende erwartet und wird dann im AK Verkehr vorgestellt werden.

Datenstand vom 21.12.2023 15:10 Uhr