Datum: 11.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 20:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 21.03.2023
2 Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Egglburg
3 Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028
4 Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
5 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2023
6 Verschiedenes
7 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift nur öffentlich.pdf

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1. Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 21.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.04.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 21.03.2023 wurde die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten der Außenanlage der Grundschule Oberndorf beschlossen.

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2. Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Egglburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit dem Rücktritt des Kommandanten Michael Weinzierl (aus persönlichen Gründen 2 Jahre vor Ablauf seiner dritten Amtszeit) war die Wahl eines Kommandanten bei der Freiwilligen Feuerwehr Egglburg notwendig. Diese wurde in der Versammlung am 30.03.2023 ordnungsgemäß durchgeführt.
Als Kommandant wurde Herr Florian Hein gewählt. Er hat die Wahl angenommen.

Beschluss

Der Stadtrat bestätigt die Wahl von Herrn Florian Hein zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Egglburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen (und Jugendschöffen – werden beim Jugendamt geführt) für die Schöffenperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden für die Stadt Ebersberg insgesamt 7 Frauen und Männer, die beim Amtsgericht Ebersberg und bei der Strafkammer des Landgerichtes München II als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. 
Die in der anhängenden Liste aufgeführten Personen haben sich für die Schöffenperiode 2024 – 2028 bei der Stadt Ebersberg beworben. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Schöffe sind:
mind. 25 Jahre, nicht älter als 69 Jahre (zum Zeitpunkt der Wahlperiode), nicht vorbestraft, keine laufenden Ermittlungsverfahren, in der Gemeinde wohnhaft, gesundheitlich geeignet, nicht in Vermögensverfall geraten, kein Mitglied der Bundesregierung oder Landesregierung, kein Richter, Notar, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, gerichtl. Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte u.ä., kein Religionsdiener (Pfarrer), keine Verstöße gegen Menschenrechte, kein ehem. Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR.

Aus Sicht der Verwaltung würden die auf der beiliegenden Liste benannten Personen einen guten Querschnitt durch Berufsgruppen, Alter und Geschlecht darstellen. Die Auswahl der Schöffen wird seitens der Justizverwaltung vorgenommen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, alle Personen aus der beiliegenden Liste in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Periode 2024 bis 2028 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Vorschlagsliste Schöffen für Stadtrat 2023-03-20.pdf

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4. Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 10.03.2023 wurde vom Bayerischen Landtag das „Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile“ beschlossen (s. Anlage), welches am 01. April 2023 in Kraft getreten ist.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss der Dienstherr seine Beamten angemessen alimentieren. Dies bedeutet, dass ein Beamter in der niedrigsten Besoldungsgruppe und Stufe eine Nettoalimentation erhalten muss, die einen Mindestabstand von 15 % zum Grundsicherungsniveau wahrt. Da nach den Grundsätzen des Alimentationsprinzips ein angemessener Abstand zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren ist, führt eine Verletzung des Mindestabstandsgebots in den unteren Besoldungsgruppen letztlich auch zu einer Erhöhung der höheren Besoldungsgruppen.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat festgestellt, dass das Bayerische Besoldungsrecht diese verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt.
Die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung wird nun durch das neu beschlossene Gesetz hergestellt. Im Wesentlichen wurde der bisherige Familienzuschlag zu einem kombinierten Orts- und Familienzuschlag weiterentwickelt, in dem nun auch eine ortsbezogene Komponente einfließt. Dabei wird der Beamte einer Ortsklasse zugeordnet, die sich nach der Mietstufe aus dem Wohngeldrecht richtet. Im Gegenzug entfällt die Ballungsraumzulage. 
Da die bayerische Besoldung im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bereits seit längerer Zeit verfassungswidrig zu niedrig bemessen war, enthält das Gesetz auch für die Jahre 2020 bis 2022 entsprechende Tabellen mit einem verfassungskonformen Orts- und Familienzuschlag. Eine Nachzahlung für Zeiträume vor dem Inkrafttreten kann allerdings nur erfolgen, wenn der Beamte im jeweiligen Kalenderjahr die Verfassungswidrigkeit der Besoldung geltend gemacht hat oder der Dienstherr beschließt, dass auf eine solche zeitnahe Geltendmachung der Ansprüche verzichtet wird.  
Die Bayerische Staatsregierung hat für die Beamten des Freistaates auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet. Die Anwendung des verfassungskonformen Orts- und Familienzuschlages erfolgt somit für alle staatlichen Beamten rückwirkend ab dem Jahr 2020.
Damit auch die Besoldung der kommunalen Beamten rückwirkend ab dem Jahr 2020 verfassungskonform entsprechend dem verabschiedeten Gesetz erfolgen kann, ist ein Beschluss des jeweiligen Dienstherrn notwendig.
Vom Bayerischen Gemeindetag wird eine rückwirkende Umsetzung empfohlen, um einen Gleichklang der kommunalen und staatlichen Beamten zu erreichen und eine Schlechterstellung der Beamten in den Gemeinden zu verhindern.
Die rückwirkende Anwendung des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile führt für die Jahre 2020 bis 2022 bei den städtischen Beamten zu einer Nachzahlung von insgesamt ca. 25.600 €.

Beschluss

Der Stadtrat spricht sich gegen eine Schlechterstellung der städtischen gegenüber den staatlichen Beamten aus. 
Die Anwendung des verfassungskonformen Orts- und Familienzuschlages erfolgt für alle städtischen Beamten rückwirkend ab dem Jahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Amtsangemessene Alimentation Verkündung.pdf

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5. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 28.02.2023 ö beschließend 2
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 21.03.2023 ö vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde auf einer Klausur sowie in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales am 28.02.2023 sowie 21.03.2023 eingehend beraten

Mit einer Powerpoint-Präsentation wird der Haushalt 2023 in der Sitzung durch den Kämmerer vorgestellt.

Der Haushalt 2023 weist folgende Eckwerte auf:
Verwaltungshaushalt (E+A):
37.958.200 €
Vermögenshaushalt (E+A):
Geänd.: 27.440.200 €
Zuführung VerwHH zum VermHH:
Geänd.:   1.848.300 €
ord. Kredittilgung (Pflichtzuführung):
2.111.600 €
Kreditaufnahme gesamt:
Geänd.: 16.960.400 €
Rücklagenentnahme gesamt:
Geänd.:   1.085.600 €
Verpflichtungsermächtigungen:
45.414.400 €
Höchstbetrag Kassenkredite:
3.000.000 €

In der Haushaltssatzung sollen die Hebesätze auf dem bisherigen Niveau festgesetzt werden (Grundsteuer A und B 400%, Gewerbesteuer 360 %.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite steigt von bisher 2 Mio. € auf nun 3 Mio. €. Dies ist aufgrund der umfangreichen Investitionen und sinkender Rücklagen zur Sicherung der laufenden Liquidität erforderlich, entspricht jedoch weniger als die Hälfte des Höchst­betrags nach KommHV (1/6 der Einnahmen im Verwaltungshaushalt, Art. 73 Abs. 2 GO).

Die Bestandteile der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegen der Beschlussvorlage bei. Es fehlt noch der Vorbericht (Anlage 1 zum Haushaltsplan), der bis 06.04.2023 erstellt. Mit Haushaltsplan 2023 wurde die Kontierung auf Basis der landesweit gültigen Zuordnungs­vorschriften und der anstehenden Erweiterung der Umsatzsteuerpflicht überarbeitet und vereinheitlicht. Auch die Deckungskreise wurden geändert und Zweckbindungen vermerkt. Nähere Ausführungen dazu enthält dann der Vorbericht.

Nach Abschluss der Mittelanforderung und konservativer Berechnung der zu erwartenden Einnahmen zeigte sich in der Sitzung des FWD vom 28.02.2023, dass zur Pflichtzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt noch 3,73 Mio. fehlen und bei Umsetzung aller investiven Projekte die Neuverschuldung 23,1 Mio. betragen würde. Auch in den Folgejahren ergab sich keine zureichende Pflichtzuführung.
Hauptursache ist die hohe Kreisumlage in 2023 durch die hohe Steuerkraft in 2021 und Anstieg des KU-satzes um 1,5% auf nun 48,5%. In Zahlen: KU-Last in 2023 10,66 Mio. € (2022: 8,31 Mio. €) = +2,35 Mio. €. Deshalb wurde in 2021 zur Teilkompensation auch eine Rücklage von 1 Mio. € gebildet.
Das Ergebnis vom Februar konnte nach ersten Berichtigungen durch die mittelanfordernden Stellen durch weitere drastische Einsparmaßnahmen (VerwHH 1,76 Mio. €, VermHH 3,19 Mio. €) als auch ausreizen der zu erwartenden Einnahmen (VerwHH +1,02 Mio. €) bis an das wohl höchstens erwartbare Niveau auf den jetzigen Stand verbessert werden. Nur das Jahr 2023 weist noch ein Defizit von 258.000 € bei der Pflichtzuführung auf; in den Folgejahren sollte sich sogar wieder eine ordentliche freie Spitze ergeben. Deshalb geht die Kämmerei davon aus, dass der Haushalt genehmigt werden kann. Anbei auch für jeden Haushaltsteil eine Warteliste mit den zurückgestellten Projekten.

Der Vermögenshaushalt 2023 weist mit 27,44 Mio. € ein noch höheres Volumen als 2022 (23,96 Mio. €; VorVorJahre 12-18 Mio.€) auf. Dazu sei auf die laufenden großen Bauprojekte Umkleiden Waldportpark (6,3 Mio. €, Fertigstellung 04/2023) , Sanierung Hallenbad (9,97 Mio. €, Fertigstellung Sommer 2023) und Sanierung Schule/KiTa Oberndorf (13 Mio. € - Fertigstellung 2024) verwiesen.
Bedenklich ist, dass alle Investitionen mangels hinreichender Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt derzeit zu 100 % finanziert werden müssen. Die Schulden wachsen in 2023 voraussichtlich auf 32,675 Mio. € (geändert) an. 

Der Ausschuss FWD hat am 21.03.2023 den Entwurf dem Stadtrat zum Beschluss empfohlen. Zwischenzeitlich haben sich ein paar Korrekturen - überwiegend bei Rücklagen, Schulden und Finanzplan 2024 -2026 - ergeben; die Änderungslisten liegen bei.

Diskussionsverlauf

Für die CSU/FDP-Fraktion tragen Stadtrat Brilmayer, für die SPD-Fraktion Stadtrat Münch, für die Freien Wähler Stadtrat Zwingler, für Bündnis90/Die Grünen Stadträtin Behounek und für ProEbersberg Stadtrat Otter vor.
Die Entwicklung der Verschuldung bereitet Sorgen und es wird appelliert, in den nächsten Jahren noch besser darauf zu achten, welche Ausgaben wirklich notwendig sind. Eine regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung der finanziellen Situation ist bereits vereinbart. Ziel ist es, das mögliche Instrument der Haushaltssperre nicht anwenden zu müssen. Überplanmäßige Ausgaben sollen so gut es geht vermieden werden. Aus der Mitte des Stadtrates wird sich für die sehr gute Zusammenarbeit bei dem Workshop zur Haushaltsplanaufstellung bedankt.  Bürgermeister Proske betont, künftig auch die eigenen Standards bei Bauprojekten hinterfragen zu müssen und bedankt sich für den guten Zusammenhalt bei dem Workshop zur Haushaltsplanaufstellung.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026. (Art. 70 Abs. IV GO)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Anlagen. (Art. 63 GO)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister, Kreditverträge im Rahmen des für 2023 festgesetzten Gesamtbetrags für Kreditaufnahmen selbständig abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister, Rücklagenentnahmen und Zuführungen im Rahmen des Haushaltsplans 2023 (Zuführungen auch darüber hinaus) vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 0-1-Inhaltsverzeichnis.pdf
Download 1-1-Haushaltssatzung.pdf
Download 2-1a-Gesamtplan VerwHH VermHH.pdf
Download 2-1b-Haushaltsquerschnitt EPL 0-8.pdf
Download 2-1b-Haushaltsquerschnitt EPL 9.pdf
Download 2-1c-Gruppierungsübersicht.pdf
Download 2-1d-Dauernde Leistungsfähigkeit.pdf
Download 2-1e-Deckungsvermerk.pdf
Download 2-1e-Zweckbindungsvermerk.pdf
Download 2-2a-Einzelplan Verwaltungshaushalt.pdf
Download 2-2b-Einzelplan Vermögenshaushalt.pdf
Download 2-3-Stellenplan.pdf
Download 3-1 -Vorbericht ohne Anlagen.pdf
Download 3-1a-Vorbericht Anlage A Gliederungsplan.pdf
Download 3-1b-Vorbericht Anlage B Gruppierungsplan ab 2023.pdf
Download 3-1c-Vorbericht Anlage C Warteliste VerwaltungsHH.pdf
Download 3-1d-Vorbericht Anlage D Warteliste VermögensHH.pdf
Download 3-2-Übersicht Verpflichtungsermächtigungen.pdf
Download 3-3a-Übersicht über die Schulden Schulden nach KommHV.pdf
Download 3-3b-Entwicklung Schuldenstand.pdf
Download 3-3c-Entwicklung Schuldendienst.pdf
Download 3-4-Übersicht über die Rücklagen.pdf
Download 3-4-Übersicht über die Rücklagen über die Jahre.pdf
Download 3-5a-Finanzplanung E und A nach Arten.pdf
Download 3-5b-Finanzplanung Investitionen nach Aufgaben.pdf
Download 3-5c-Finanzplanung Investitionsprogramm.pdf
Download geändert seit FWD bis STR - a - bis 31.03.2023 (insb. Finanzplan).pdf
Download geändert seit FWD bis STR - b - am 03.04.2023 (Rücklagen, Schulden etc).pdf

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.04.2023 ö informativ 6

Sachverhalt

Es gibt keine Mitteilungen.

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7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.04.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

Stadtrat Dr. Schulte-Langforth weist darauf hin, dass bei der Weiherkette (Weg Richtung Anwesen Am Priel 11) auf halben Weg Sachen abgestellt wurden und bittet darum, diese durch den Bauhof zu entsorgen.

Stadträtin Schmidberger bittet darum, in einer der nächsten TA-Sitzungen das Photovoltaik-Konzept für den Waldsportpark vorzustellen.

Datenstand vom 20.04.2023 16:42 Uhr