Datum: 17.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:26 Uhr bis 18:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.07.2023 und des Ferienausschusses vom 22.08.2023
2 16. Flächennutzungsplanänderung - sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Abwägung aus der öffentlichen Auslegung
3 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
4 Verschiedenes
5 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.07.2023 und des Ferienausschusses vom 22.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.10.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

In den nichtöffentlichen Teilen der Sitzungen am 25.07.2023 und am 22.08.2023 (Ferienausschuss) sind Beschlüsse zum Ehrenamt Behindertenbeauftragter, zum Konzessionsvertrag Gasversorgung, zu Vergaben für das Bauvorhaben Sanierung/Erweiterung GS Oberndorf und die Genehmigung von Spenden (SR am 25.07.) sowie die Genehmigung eines Kaufvertrages,  eine Vergabe zum Winterdienst und eine Vergabe zum Bauvorhaben Sanierung Hallenbad gefasst worden (FA am 22.08.).

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2. 16. Flächennutzungsplanänderung - sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Abwägung aus der öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.10.2023 ö vorberatend 10
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung am 10.01.2023 die Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ (16. Änderung FNP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Weiterhin hat der Stadtrat in gleicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. In der Zeit vom 22.05.2023 bis 22.06.2023 erfolgten die frühzeitigen Beteiligungen. In der Sitzung des Stadtrates am 25.07.2023 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beschlossen und der Planentwurf gebilligt.
Weiterhin hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 beschlossen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

In der Zeit vom 15.08.2023 bis einschließlich 18.09.2023 erfolgte die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, gleichzeitig wurden die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 

Aus der Öffentlichkeit sind drei Stellungnahmen eingegangen, über die nunmehr zu beschließen sind. Der Beschlussvorlage sind die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zur Behandlung der Stellungnahmen als Anlage beigefügt. 

Mit den Beschlussempfehlungen werden Anpassungen an Begründung mit Umweltbericht ausgelöst. Für die ausgewiesenen Konzentrationszonen wird mit den Beschlussvorschlägen nur eine geringfüge Anpassung ausgelöst (durch die Berücksichtigung bislang nicht erfasster Wohnnutzung im Gut Thailing). Durch die Abwägungsvorschläge werden keine Änderungen ausgelöst die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt (vgl. § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB).

Die ausgelösten Anpassungen durch die Beschlussvorschläge sind in den vorgelegten Planentwurf zur Billigung (Fassung vom 17.10.2023) eingearbeitet. Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.10.2023 mit der Abwägung befasst. 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Riedl bittet darauf zu achten, dass hier genügend Abstand zum Gewerbegebiet gehalten wird, damit für den Fall, dass sich ein Unternehmen vergrößern möchte, dies auch ermöglicht werden kann.

Beschluss

  1. Der Stadtrat nach § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB führt das weitere Verfahren nach den Vorgaben des BauGB in der durch das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften geänderten Fassung vom 03.07.2023 (Inkrafttreten 07.07.2023) durch.

  1. Der Stadtrat wägt die Stellungnahmen aus den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gemäß den als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungstabellen ab. Durch die Abwägungsvorschläge werden keine Änderungen ausgelöst die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt (vgl. § 4a Abs. 3 S. 1).

  1. Der Stadtrat stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersberg – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“, mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in der vorgelegten Fassung vom 17.10.2023 fest.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersberg – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersberg – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ nach erfolgter Genehmigung bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Dokumente
Download 1347_Abwägungstabelle 3.2_ergänzt.pdf
Download 1347_Abwägungstabelle 4.2.pdf

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3. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Folgende überplanmäßige Ausgaben liegen vor:

HHSt. 5600.9500 Maßn. 500: Waldsportpark Neubau Umkleiden
Haushaltsansatz:        2.000.000 €
Bisher verfügt:        2.351.419 €
Notwendige überplanmäßige Ausgabe:        360.000 €
Begründung: Mehrkosten nach Ausschreibung (FWD 18.07. war 160')
Kompensation: Mittelsperre 5700.9400 (San. Hallenbad)
(Der Ausschuss FWD genehmigte am 18.07. bereits 160.000 € über Plan, die in den 360.000 € enthalten sind.)

HHSt. 7001.9600 – Kläranlage: Betriebsanlagen
Eine Wartung hat ergeben, dass die Gasfackel jederzeit ausfallen kann. Eine Reparatur ist nicht möglich. Mit der Erneuerung der Gasfackel wird auch eine neue Steuerungselektronik installiert.
Die Lieferzeit für die Gasfackel beträgt ca. 5 Monate, so dass eine umgehende Auftragserteilung erfolgen soll. Kosten Gasfackel ca. 30.000 €, Elektronik ca. 10.000 € = insg. 40.000 €, kassenwirksam in 2024.
Um den Auftrag erteilen zu können, ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40.000 € erforderlich.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt:
  1. die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 360.000 €
    für HHSt. 5600.9500 Maßn. 500 (Umkleiden Waldsportpark)
  2. die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40.000 €
    für HHSt. 700.9600 (Gasfackel Kläranlage)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.10.2023 ö informativ 4

Sachverhalt

Es gibt keine Mitteilungen.

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5. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.10.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Stadtrat Peis erkundigt sich, ob es notwendig ist, die Wahlplakate direkt in der Stadtmitte am Marienplatz aufzustellen. Bürgermeister Proske teilt mit, dass die Vandalismusschäden hier in der Stadtmitte besonders hoch waren und man sich deshalb Gedanken über einen alternativen Standort macht.

Datenstand vom 25.10.2023 13:24 Uhr