Datum: 12.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen
2 Bauantrag wegen Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle als Ersatzbau in 85560 Ebersberg, Reith 3, FlNr. 2872, Gemarkung Oberndorf
3 Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Lagerfläche in eine Lehrlingswohnung und eine Arztpraxis in 85560 Ebersberg, Hinteregglburg 2, FlNr. 2504, Gemarkung Ebersberg
4 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 102-Sieghart/Ignaz-Perner-Straße (Erweiterung Pflegeheim "Reischlhof"; Vorstellung und Billigung des Entwurfs und Beauftragung zur Durchführung des Verfahrens
5 Gebiet westlich der Kolpingstraße, östlich der Ringstraße und südlich der Dr.-Wintrich-Str. (ehemaliges IAC-Gelände), FlNr. 634 und 732, Gemarkung Ebersberg; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes
6 Antrag Grüne "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit"
7 Verschiedenes
8 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung (TA 2023/09/12).pdf
Download TA/2023/09/12 öff.anonym.pdf

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1. Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Sanierung Grundschule Oberndorf:

Vergabe Estricharbeiten                        EK Estrichbau GmbH                                95.451,- €
Vergabe Zimmerer-/Dachdecker BAII        Frenerhaus GmbH                                341.785,-€
Vergabe Einbaumöbel BA II                        HABA Pro                                        120.072,-€

Sanierung Hallenbad:

Nachtrag Raumgerüst                        A&U Gerüstbau                                58.411,- €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag wegen Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle als Ersatzbau in 85560 Ebersberg, Reith 3, FlNr. 2872, Gemarkung Oberndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, die vorhandene landwirtschaftliche Halle abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die neue Halle soll zum Abstellen von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen sowie zur Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen genutzt werden. 

Folgendes ist geplant:

Neubau einer landw. Lager- und Maschinenhalle (18,00 m x 10,00 m)                180 m²
Wandhöhe                                                                                 6,59 m
Satteldach mit 25 ° Dachneigung


Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Es handelt sich hier um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (privilegiertes Vorhaben), da die Halle einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Sie wird als Ersatzbau an derselben Stelle errichtet. Eine zusätzliche Inanspruchnahme des Außenbereichs findet nicht statt. 

Das Vorhaben ist demnach als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zulässig. Die Erschließung ist gesichert. 

An der Nordseite besteht eine Überlappung der Abstandsflächen von der neuen Halle zu dem nördlich angrenzenden Bestandsgebäude. Eine Abweichung ist beantragt. Diese kann erteilt werden, da zum einen nachbarliche Belange nicht betroffen sind und der Brandabstand von mindestens 5 m eingehalten wird. 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle als Ersatzbau in 85560 Ebersberg, Reith 3, FlNr. 2872, Gemarkung Oberndorf und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 
Dem Antrag auf Abweichung von der nördlichen Abstandsfläche wird das Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Lagerfläche in eine Lehrlingswohnung und eine Arztpraxis in 85560 Ebersberg, Hinteregglburg 2, FlNr. 2504, Gemarkung Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die TA Sitzung vom 14.01.2020, TOP 2, öffentlich. 
Damals wurde einer Nutzungsänderung der Heulagerfläche in eine Wohneinheit das gemeindliche Einvernehmen erteilt und mit Bescheid vom 20.03.2020, Az. B-2020-312 vom Landratsamt Ebersberg genehmigt.  
Nach Angaben des Antragstellers wurde diese Genehmigung jedoch aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt. 

Nun soll statt der einen Wohneinheit eine kleine Wohnung (2-Zimmer) sowie eine Arztpraxis in die Räume eingebaut werden (siehe Beschreibung der Arztpraxis in den Sitzungsunterlagen). 

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich somit nach § 35 BauGB. Beim Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit und einer Arztpraxis handelt es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben, sondern um ein Vorhaben das nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben) bzw. insbesondere nach § 35 Abs.4 Nr. 1 zu prüfen ist. 

Nach diesen Bestimmungen ist das Vorhaben zulässig, wenn eine Begründung vorgelegt wird, warum die landwirtschaftliche Nutzung nicht länger benötigt wird. Diese Erklärung liegt mit E-Mail vom 06.11.2019 vor. Auf Nachfrage der Verwaltung erklärte der Antragsteller, dass sich die Verhältnisse seither nicht geändert haben. Das Amt für Landwirtschaft erklärt im Schreiben vom 11.07.2023, dass dieser Gebäudeteil für die landwirtschaftliche Nutzung entbehrlich ist.
Hingewiesen wird darauf, dass die Nutzungsänderung im Falle der Genehmigung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. 

Für die Arztpraxis sind auf dem Grundstück 4 Stellplätze nachzuweisen und für die Wohnung 1,5, somit 2 Stellplätze, insgesamt 6 PKW-Stellplätze. Der Stellplatznachweis liegt vor. 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Nutzungsänderung wegen Einbau einer Lehrlingswohnung und einer Arztpraxis in 85560 Ebersberg, Hinteregglburg 2, FlNr. 2504, Gemarkung Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 102-Sieghart/Ignaz-Perner-Straße (Erweiterung Pflegeheim "Reischlhof"; Vorstellung und Billigung des Entwurfs und Beauftragung zur Durchführung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sache wird auf die TA-Sitzung vom 20.06.2023 (TOP 2, öffentlich) Bezug genommen. 
Auf erneute Sachverhaltsdarstellung wird verzichtet. 

Das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro legt mit der Fassung vom 26.07.2023 den Entwurf des Änderungsbebauungsplanes vor (siehe Sitzungsanlagen). 

Mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 102 werden die Planungsziele für die Erweiterung des Pflegeheims entsprechend der ersten Präsentation des Projektes festgelegt. 

Die Planungskostenvereinbarung zwischen Vorhabenträger und Stadt liegt zwischenzeitlich vor. 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, auf Basis des Entwurfs in der Fassung vom 26.07.2023 das Bauleitplanverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

StRin Schmidberger lobte das Konzept für die innerstädtische Entwicklung. 
StRin Matjanovski begrüßte das Projekt das dem demografischen Wandel entgegenwirke. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102.2 – Sieghartstraße/Ignaz-Perner-Straße (Erweiterung Pflegeheim Reischlhof) in der Fassung vom 26.07.2023 und billigt diesen Entwurf.
 
Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Gebiet westlich der Kolpingstraße, östlich der Ringstraße und südlich der Dr.-Wintrich-Str. (ehemaliges IAC-Gelände), FlNr. 634 und 732, Gemarkung Ebersberg; Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Flächen des ehemaligen Betriebsstandorts der Firma IAC zwischen der Kolpingstraße und der Ringstraße mit einer Gesamtfläche von 8.836 m² stehen derzeit leer und sind ohne Nutzung. Die Stadt beschäftigt sich schon seit längerer Zeit mit verschiedenen Möglichkeiten die Fläche einer neuen, zeitgemäßen baulichen Nutzung zuzuführen. Es besteht Bedarf, das Gebiet in den nächsten Jahren u.a. aufgrund sich ändernder Besitzverhältnisse, funktionaler Anpassungen und bevorstehender Sanierungserfordernisse städtebaulich neu zu ordnen und die Neuordnung bauplanungsrechtlich abzusichern. Der aktuelle Eigentümer ist an die Stadt herangetreten, auf der Fläche Wohnbebauung zu entwickeln. 

Der Freistaat Bayern hat die Kommunen mit der Anpassung des LEP Ziels 3.2. im Rahmen der Flächensparoffensive dazu aufgefordert, vornehmlich Innenentwicklungspotenziale für die zukünftige Siedlungsentwicklung zu nutzen. Der Planumgriff stellt ein solches Innenentwicklungspotenzial dar. Die aus einer Überplanung entstehenden Möglichkeiten für die Stadt Ebersberg und ihre Bürger sind ausgesprochen vielfältig. Insofern spielt das öffentliche Interesse an einer Überplanung der zentralen Liegenschaften eine große Rolle und rechtfertigt einen umfassenden Planungsprozess zur Neuaufstellung bzw. Neubewertung zukünftiger Baurechte.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt die Gesamtfläche als Mischgebiet (MI) dar. Ein Bebauungsplan besteht für das gesamte Gelände nicht. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich somit derzeit nach § 34 BauGB. Die tatsächliche Nutzung bzw. die zuletzt ausgeübte Nutzung entsprach nach Ansicht der Stadt einem Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO. Zur Neuordnung der baulichen Nutzungen auf den Grundstücken ist daher eine Bauleitplanung erforderlich. 

Mit TA-Beschluss vom 08.11.2023, öffentlich, wurde für den Gesamtbereich zwischen Ring-, Kolping- und Dr.-Wintrich-Straße, beschlossen, eine städtebauliche Rahmenplanung aufzustellen. Hierfür sollte eine Mehrfachbeauftragung mit 3 Planungsbüros durchgeführt werden. 

Die Stadt hat während des gesamten Abstimmungsprozesses gefordert, dass sich hier kein reiner Wohnstandort entwickeln soll. Man war darauf bedacht, dass sich in dem Quartier ein „Stück Stadt“ mit einer attraktiven Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Arbeiten sowie gastronomischen Nutzungen etablieren sollen. Der Schwerpunkt der Nutzungen sollte auf dem Segment der Nichtwohnnutzung (gewerbliche Nutzungen) liegen. 

Parallel dazu beabsichtigt der Landkreis das bestehende Kreissparkassengebäude einer anderen Nutzung, vorwiegend als Verwaltungsgebäude zuzuführen sowie einen weiteren Teil zu veräußern. 
Daneben liegen westlich dieses Gebiets die Flächen des Freistaats Bayern auf denen die Polizeiinspektion sowie das Vermessungsamt untergebracht sind. Hier sind aufgrund der bestehenden Bebauungsstruktur Nachverdichtungspotentiale erkennbar. 
Für die Gesamtmaßnahme wurde bei der Regierung von Oberbayern SG Städtebauförderung ein Antrag zur Förderung der Mehrfachbeauftragung gestellt. Mit Zustimmungsbescheid vom 07.02.2023 wurde dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt. 

Im Zuge der Abstimmung der Wettbewerbsaufgabe haben sich aufgrund von mehreren Gesprächen zwischen Stadt, Grundstückseigentümer des IAC-Geländes sowie potentiellen Nutzern neue Erkenntnisse und Nutzungsmöglichkeiten ergeben. Diese Entwicklungen würden der Stadt ermöglichen, das IAC-Gelände in der Weise zu entwickeln, wie es den formulierten städtebaulichen Vorstellungen entsprechen würde. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, einer in Ebersberg ansässigen und weit über die Stadtgrenzen hinaus renommierten ärztlichen / gesundheitlichen Einrichtung eine zukunftsweisende Entwicklungsperspektive zu ermöglichen. Am Erhalt und den Erweiterungsmöglichkeiten dieser Einrichtung besteht nach Ansicht der Stadt ein hohes öffentliches Interesse.     

Für das Gelände soll nun auf der Ostseite (zur Kolpingstraße) ein Gesundheitscampus entstehen. Dieser beinhaltet folgende Nutzungen: 

  • Fach- und/oder Allgemeinarztpraxis
  • Ambulantes OP-Zentrum (ZOS Ebersberg)
  • Ambulanter Pflegedienst
  • Kurzzeitpflege
  • Apotheke
  • Orthopädietechniker
  • Health & Beauty-Center
  • Café
  • Kindertagesstätte
  • Praxis- und Behandlungsräume des ZOS Ebersberg
  • Geriatrische Tagespflegeeinrichtung
  • REHA-Zentrum / Physiotherapie
  • Verwaltung des geriatrischen Wohnens usw. 
  • Personalwohnungen

Insgesamt sollen für die o. g. Nutzungen Flächen von ca. 6.656 m² neu geschaffen werden.

Im westlichen Bereich (zur Ringstraße) soll reine Wohnbebauung entstehen, wobei ein Anteil zwischen 5- 10% als preisgedämpfter Mietwohnungsbau geplant ist. 

Diese Planung entspricht den Vorstellungen der Stadt, wonach sich der Standort nicht als reiner Wohnstandort entwickeln soll, sondern als durchmischtes Quartier mit den Hauptnutzungen „Arbeiten“, „Gewerbe“, einem gastronomischen Angebot sowie öffentliche Durchwegungen. 

Die Lage, in fußläufiger Entfernung zum S-Bahnhof, ist für die geplanten medizinischen Nutzungen ideal, da auch Personen ohne PKW die Einrichtung gut erreichen können. Darüber hinaus besteht mit der Dr.-Wintrich-Straße eine leistungsfähige Erschließung der Einrichtung.

Aus Sicht der Stadtplanung wird diese Entwicklung grundsätzlich begrüßt. Sie schafft die gewünschte Nutzungsmischung aus Wohnen und anderen Nutzungen, wie Sie der Stadtrat zum diesem Bereich immer kommuniziert hat. 
Die Nutzungen des Gesundheitscampus im Besonderen sind für die Stadt Ebersberg wünschenswert und führen zu einer Stärkung der zentralörtlichen Funktion als Kreisstadt. 

Mit der Planung geht zweifelslos eine Baurechtsmehrung auf dem Grundstück einher. Die Bebauung mit fünf Vollgeschossen wird höher als die umliegende Bebauung, ist aber vor dem Hintergrund der Innenentwicklung sowie der zentralen Lage des Grundstücks vertretbar. 
Maßgebliche negative Einflüsse auf die Umgebung werden durch die geplanten Nutzungen nicht erwartet. 
Die Planung stellt insgesamt eine hohe Baumasse dar und führt aufgrund der notwendigen Tiefgaragen zu einer starken Versiegelung des Grundstücks. Anzumerken ist, dass das Grundstück bereits heute durch die gewerbliche Nutzung nahezu zu 100% versiegelt ist. Bei der weiteren Planungsentwicklung ist aus Gründen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung auf großzügige Grünstrukturen zu achten und Maßnahmen zu planen, die der Aufheizung des Quartiers entgegenwirken (sommerlicher Wärmeschutz). Darüber hinaus wäre mit der Planung ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Energiekonzept mit vorzulegen. 
Aufgrund der Versiegelung ist auch ein leistungsfähiges Regenwassermanagement zu entwickeln. Ein Einleiten von Regen-/Oberflächenwasser in das vorhandene Kanalsystem ist aufgrund der bereits heute bestehenden Überlastung der Einrichtungen nicht möglich. 

Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Bereich demnach im Rahmen eines Bebauungsplanes mit begleitendem städtebaulichem Vertrag weiterentwickelt werden. Hierfür kann in der heutigen Sitzung der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden. 

Die Durchführung einer Rahmenplanung, die dieses Gebiet mit einbezieht ist nach Ansicht der Stadt nicht mehr erforderlich, da bei einer Rahmenplanung/städtebaulichem Entwurf nicht zu erwarten ist, dass hinsichtlich der angestrebten Nutzungen ein wesentlich anderes Ergebnis zu erwarten ist. Hinzu kommt, dass die Entwicklungen auf dem Landkreisgrundstück und den Flächen des Freistaats Bayern deutlich langfristiger angelegt sind und im Vergleich zu dem IAC-Grundstück zeitlich deutlich später in die Realisierung gehen werden. Die Abstimmung der Wettbewerbsaufgabe dürfte hier auch aufgrund der notwendigen Gremienbefassung deutlich aufwändiger sein und erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadt vertritt daher die Auffassung, dass es nicht sinnvoll und angemessen wäre eine vom Stadtrat gewollte Entwicklung für das IAC-Gelände durch eine dem verbindlichen Bauleitplanverfahren vorgeschaltete Mehrfachbeauftragung unnötig zu belasten. Der Bereich soll daher aus dem Wettbewerbsumgriff herausgenommen und unmittelbar entwickelt werden. Der verbleibende Bereich für eine Mehrfachbeauftragung ist immer noch groß genug, dass auch ohne das IAC Gelände eine städtebaulich sinnvolle Gesamtlösung entstehen kann Der Sachverhalt wurde mit der Regierung von Oberbayern, SG Städtebauförderung, besprochen. Die beschriebene Vorgehensweise wird seitens der Städtebauförderung unterstützt. 

Planungsziel für den Bebauungsplan ist die Neuordnung/Wiedernutzbarmachung des gesamten Grundstücks auf Basis der Planungsstudie für eine Gesundheitscampus mit Wohnen in der Fassung vom 31.07.2023 als Maßnahme der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB.

Der Bebauungsplan soll das Planungsgebiet östlich der Kolpingstraße, westlich der Ringstraße und südlich des Grundstücks der ehemaligen Sparkasse (FlNr. 634 und 732, Gemarkung Ebersberg) umfassen.
Für das gesamte Plangebiet soll nach den Wünschen des Eigentümers eine Festsetzung eines allg. Wohngebietes (WA § 4 BauNVO) in Betracht kommen. Im westlichen Bereich (zur Ringstraße) sollen Wohnungen im Geschosswohnungsbau entstehen. Im östlichen Bereich (zur Kolpingstraße) sind die Nutzungen des Gesundheitscampus geplant. Bei diesen Nutzungen ist nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO als Anlagen für gesundheitliche und soziale Zwecke nochmals eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen. 
Diese Nutzungen sind zunächst in einem WA allgemein zulässig. 
Die Einrichtung der Kindertagesstätte ist zweifelsfrei in dieser Größenordnung (2 Gruppen) als soziale Einrichtung zulässig. 
Der Bereich des geriatrischen Wohnens soll mit ca. 47 Betten entstehen, in denen der krankenhaus- oder klinikartige Charakter vorherrscht und eine wohnartige Häuslichkeit nur mehr zu einem Mindestmaß gegeben ist. Daher ist nicht von einem Wohngebäude auszugehen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 4 BauNVO). Es handelt sich auch hier um eine soziale, gewerblich betriebene Einrichtung nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO. 
Die Nutzungseinheit des ZOS als orthopädische Facharztpraxis ist als Einrichtung zu sehen, in der freiberuflich heilkundliche Betätigungen stattfinden. Ebenso fallen die Nutzungseinheiten „Apotheke“, Fach-/Allgemeinarztpraxis, Physiotherapie unter den Begriff des § 13 BauNVO. Solche Einrichtungen sind aufgrund der Spezialvorschrift nach § 13 BauNVO zu beurteilen. Danach sind in allgemeinen Wohngebieten (§ 4 BauNVO) für freiberuflich Tätige nur „Räume“ zulässig. Vorliegend soll jedoch ein großer Teil des gesamten westlichen Gebäudes mit diesen Nutzungen belegt werden, so dass im Verhältnis zur geplanten Wohnnutzung nicht mehr von „Räumen“ gesprochen werden kann. 
Die Nutzungseinheiten Beauty/Health, Orthopädietechnik und die Pflegedienste wären als sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe und damit als ausnahmsweise Nutzung im WA gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO denkbar. Das Café fällt unter die der Gebietsversorgung dienenden gastronomischen Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. 
Die Personalwohnungen im zweiten OG sind zweifelsfrei dem Wohnen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zuzurechnen. 
Nach Ansicht der Verwaltung können die einzelnen Nutzungen für sich genommen in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sein. In ihrer Summenwirkung bilden sie jedoch gegenüber der Wohnnutzung ein deutliches Übergewicht. Dies entspricht zwar den bislang hierzu formulierten Entwicklungsvorstellungen der Stadt; ein allgemeines Wohngebiet ist jedoch für diesen Bereich nicht mehr darstellbar.  

Selbst eine Gliederung des WA gem. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauNVO, wonach Festsetzungen getroffen werden können, die das Baugebiet nach der Art der zulässigen Nutzung gliedern, führt nicht zu einer anderen Betrachtungsweise, da der Gebietscharakter eines WA über das gesamte Planungsgebiet wegen der stark ausgeprägten Nichtwohnnutzungen nicht mehr gegeben ist. Städtebaulich ist es allerdings richtig und konsequent, die publikums- bzw. verkehrsbezogenen Nutzungen zur Kolpingstraße hin zu orientieren, da hier bereits durch die vorhandenen Einrichtungen von verschiedenen Behörden und Dienstleistungsanbietern ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Vergleich zu einem Wohngebiet vorliegt. Das Wohngebiet soll zur Ringstraße hin geplant werden, wo es bereits von Wohnnutzung umgeben ist. Mögliche Störungen durch den Gesundheitscampus für das Wohngebiet bzw. die angrenzenden Gebiete an der Ringstraße werden durch diese Anordnung vermieden.

Die Festsetzung eines Mischgebietes für den östlichen Planungsbereich gem. § 6 BauNVO würde wohl an dem fehlenden ausgewogenen Mischungsverhältnis scheitern, da wie bereits oben dargestellt, die Nichtwohnnutzungen (gewerbliche Nutzungen) ein deutliches Übergewicht in diesem Teilgebiet bilden. 
Nach Ansicht der Verwaltung bleibt daher nur eine Festsetzung als sonstiges Sondergebiet (§ 11 Abs. 2 BauNVO) für dieses Teilbereich als einzig mögliche Nutzungsart übrig. 

Der Bebauungsplan soll neben der Art der Nutzung Festsetzungen für das Maß der baulichen Nutzung, der Anzahl der Vollgeschosse, der öffentlichen und privaten Grünflächen einschl. einer öffentliche Durchwegung, der Anordnung der notwendigen Stellplätze, Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser, Gebiete in denen bestimmte bauliche und technische Maßnahmen zu erneuerbaren Energien zu treffen sind, erhalten. 

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Proske fasste die Historie des Projektes zusammen. Ursprünglich wurden hierzu unterschiedliche politische Positionen für die Entwicklung des Gebietes vertreten. Im Laufe der Planungen wurden alle städtischen Wünsche in einen Plan zusammengefasst. 

StR Riedl fühlte sich bestätigt, dass sich die Beharrlichkeit der Stadt in dieser Sache ausgezahlt hat. 
StR Friedrichs fand die interne Meinungsbildung gut und ist mit der vorliegenden Lösung sehr zufrieden. 
StR Mühlfenzl dankte für den Vortrag. Das ZOS sei für eine Kreisstadt am Puls der Zeit eine wichtige Einrichtung. Die Planung stellt eine Symbiose aller Nutzungen dar. Er hob die Bedeutung der Mitarbeiterwohnungen hervor um auf den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu reagieren. Es besteht hier aufgrund der innerstädtischen Lage ein Standortvorteil. 
StRin Schmidberger fragte nach der Planung der Energieversorgung. Der anwesende Planer konnte in diesem frühen Planungsstadium noch keine konkrete Aussage treffen. Ziel sei eine ökologische Beheizungsmöglichkeit. 
StR Peis stellte fest, dass die Energieversorgung zunächst eine Frage der gesetzlichen Vorgaben sowie der Kosten sei. Seine Fraktion spricht sich in diesem Fall ebenfalls für das vereinfachte Verfahren aus. 
StRin Matjanovski fand die Entwicklung des Quartiers positiv. Es wurde auch an eine pflegerische Versorgung der Senioren gedacht. Die Mitarbeiterwohnungen für Pflegekräfte begrüßte sie. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Planungskonzept für die Grundstücke FlNr. 634 und 732 Gemarkung Ebersberg, Kolpingstraße 14, Ringstraße 130, in der Fassung vom 31.07.2023 zur Entwicklung eines Wohngebiets mit Mehrfamilienwohnhäusern (Geschosswohnungsbau) und einem Gesundheitscampus. 

Der Technische Ausschuss fasst für das vorgenannte Gebiet den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Planungsziel ist die Neuordnung/Wiedernutzbarmachung des gesamten Grundstücks auf Basis der Planungsstudie für eine Gesundheitscampus mit Wohnen in der Fassung vom 31.07.2023.


Folgende wesentliche Festsetzungen sollen getroffen werden:

  1. Festsetzung des Gebietes als WA (westlicher Bereich) gem. § 4 BauNVO;
    Festsetzung des östlichen Bereichs als sonstiges Sondergebiet (§ 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Gesundheitscampus“;

  2. Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung (Grund- und Geschossflächen, Wandhöhen, Anzahl der Vollgeschosse)

  3. Anordnung der notwendigen Stellplätze (§ 12 BauNVO)

  4. Festsetzung der öffentlichen und privaten Grünflächen einschl. einer öffentliche Durchwegung, Flächen für die Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers

  5. Gebiete für Maßnahmen zu erneuerbaren Energien 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen. Der Bebauungsplanentwurf ist dem TA zur Beratung und Billigung vor der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorzulegen. 

Mit dem Grundstückeigentümer ist eine städtebauliche Vereinbarung über die Übernahme sämtlicher Kosten der Baulandentwicklung (Planungs-, Gutachterkosten etc.) abzuschließen.

Der Planungsbereich wird aus dem Wettbewerbsgebiet für die Mehrfahrbeauftragung herausgenommen.  


Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Antrag Grüne "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf beiliegenden Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen wird verwiesen. 

Der Antrag lag dem städt. Bauamt erst am 12.07.2023 vor. Er wurde in der AK Verkehr Sitzung vom 17.07.2023 kurz besprochen. Seitens des AK wurden keine Einwände erhoben. 

Die Antragsteller erhalten Gelegenheit Ihr Anliegen zu erläutern. 

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs erläuterte den Antrag und zitierte aus dem Beiblatt die Ziele des Antrags. 

StR Schechner stellte fest, dass es durchaus verschiedene Meinungen in den Fraktionen über ein Tempolimit in der Innenstadt gebe. 
Er bezog sich auf die Formulierungen im Beiblatt „…Tempolimits wo notwendig…“; auf dieser Grundlage könne er zustimmen. 

StR Münch stellte die Zustimmung der SPD-Fraktion in Aussicht. Die Sache gehöre in kommunale Hand. 

StR Peis wollte wissen welchen Aufwand der Antrag in der Verwaltung verursache. 
Lt. Mitteilung von StR Friedrichs und der Verwaltung entsteht kein Verwaltungsaufwand außer der Beitrittserklärung. 

Beschluss

Nach Beratung 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit.pdf

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.09.2023 ö informativ 7

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Proske gibt bekannt, dass die Baugenehmigung für den Mobilfunkmast bei Traxl am 28.08.2023 erteilt worden ist. 

  2. Erster Bürgermeister Proske teilt mit, dass das alte Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr Ebersberg an die Gemeinde Taufkirchen/Vils ausgeliehen wird, da deren Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht einsatzfähig ist. 
    Die Feuerwehr Ebersberg verfügt zwischenzeitlich über ein neues Drehleiterfahrzeug, so dass die Personenrettung gewährleistet ist. 

  3. Die Verwaltung berichtet über den Zustand der Friedenseiche auf der Grünfläche an der Floßmannstraße. Der Baum ist von einem holzzersetzenden Pilz (Riesenporling) befallen. In der nächsten Zukunft finden an dem Baum einige Untersuchungen, u. a. ein Zugversuch, statt. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse wieder berichten. 


Bericht über Zustand der Friedenseiche

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.09.2023 ö informativ 8

Sachverhalt

StR Riedl fragt nach dem Sachstand „Hölzerbräu“. 
Erster Bürgermeister Proske verweist auf den Bericht im Ferienausschuss; es erfolgte eine Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter. Derzeit wird die finanzielle Situation des Eigentümers geprüft; ein Ergebnis liegt noch nicht vor. 

StR Riedl trägt den Wunsch des Waldkindergartens nach einem neuen Standort vor. Dieser soll nördlich des Waldmuseums liegen. Die betroffenen Behörden (UNB, Forst) hätten nach seiner Information schon zugestimmt. Er wollte wissen wann die Sache weiter geht. Weiterhin besteht seitens der Einrichtung der Wunsch nach einem größeren Wagen. 

Erster Bürgermeister Proske zeigte sich verwundert, da er immer wieder mit der Einrichtungsleiterin gesprochen habe. Es hat am 18.07.2023 eine Besprechung mit den Behörden gegeben, die Zustimmung signalisiert haben. Die Einrichtung muss nun einen Antrag stellen; dies wurde in einem heutigen Telefonat so mitgeteilt. 

StRin Schmidberger lobte das letzte Stadtmagazin für die Darstellungen zur Windkraftplanung. Sie bat um baldige Wiederaufnahme der AK 2030 Sitzungen

StR Peis merkte an, dass der Artikel zur Windkraftplanung im Stadtmagazin auf Anregung von PRO EBERSBERG erfolgte. 
Er kritisierte den seit 3 Jahren mangelhaften Sonnenschutz in der KITA Villa Emilia und wäre bei dem nächsten Abstimmungsgespräch gerne dabei. Insgesamt sei das Haus renovierungsbedürftig. 

Erster Bürgermeister Proske teilte mit, dass die Sache aufgrund eines Fehlers der Firma beim Ausmessen der Sonnensegel noch nicht erledigt ist. Hinzu kommt, dass der Projektleiter und wichtige Mitarbeiter die Firma zwischenzeitlich verlassen hätten und sich der Betrieb erst neu aufstellen müsse. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2023 16:13 Uhr