Datum: 20.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:29 Uhr bis 21:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.10.2023
2 Antrag der Kinderversammlung: Grünflächen
3 Antrag aus der Kinderversammlung: Sauberkeit und Müll
4 Antrag aus der Bürgerversammlung über die Bewerbung zur Fairtrade Town
5 Bericht der Agenda-Gruppen
6 Antrag von BÜNDNIS 90/Die Grünen bezüglich der Prüfung der Vergangenheit von Dr. Josef Wintrich vom 31. Juli 2023
7 Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 24.08.1982 in der vierten Änderungsfassung vom 18.12.2012; a) Verbot von Kinderarbeit; b) Sarglose Bestattung
8 Bauland Hörmannsdorf Nord - zweites Vergabeverfahren
9 Verschiedenes
10 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat beschlossen, den Auftrag zur Reinigung der Wertstoffinseln, Leerung der Abfalleimer, Auffüllen der Hundetoiletten und Reinigung der Buswartehäuschen ab dem 01.11.2023 für die vorläufige Dauer von drei Jahren an die Fa. Hartmann als günstigsten Anbieter mit brutto 43.767,27 € jährlich zu vergeben.

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2. Antrag der Kinderversammlung: Grünflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 10. November 2023 fand die erste Ebersberger Kinderversammlung statt.
Die von den Kindern vorgetragenen Ideen und Verbesserungsvorschläge, sowie die dazugehörigen Anträge an den Bürgermeister wurden durch die Stadtjugendpflege nach Themen sortiert aufbereitet und gemeinsam mit der Einladung verschickt.
Die Anträge zum Thema „Grünflächen“ werden von Herrn Zeisel kurz zusammengefasst und von den Ausschussmitgliedern besprochen.

Diskussionsverlauf

Herr Zeisel aus der Stadtverwaltung trägt den Sachverhalt vor, informiert über die Kinderversammlung und beantwortet Fragen.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt die Stadtgärtnerei und die Stadtjugendpflege eine Begehung mit Kindern zu organisieren, bei der die in der Kinderversammlung benannten Orte aufgesucht werden. Dabei soll umsetzungsorientiert erörtert werden, wie die von den Kindern genannten Punkte verbindlich weiterentwickelt, verbessert, oder behoben werden können (z.B. Beseitigung von Brennnesseln, zusätzliche Bepflanzung, etc.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Antrag aus der Kinderversammlung: Sauberkeit und Müll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Anträge aus der Kinderversammlung vom 10. November 2023 zum Thema „Sauberkeit und Müll“ werden von Herrn Zeisel kurz zusammengefasst und von den Ausschussmitgliedern besprochen.

Diskussionsverlauf

Herr Zeisel aus der Stadtverwaltung trägt den Sachverhalt vor, informiert über die Kinderversammlung und beantwortet Fragen.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt die Abfallberatung und die Stadtjugendpflege, die von der Kinderversammlung genannten Orte beim Ramadama am 09.03.2024 gesondert mit Kindern zu Begehen und zu säubern. Dabei sollen auch die konkreten langfristigen Lösungsvorschläge der Kinder (z.B. Aufstellen von weiteren Abfallkörben / Hundetütenspendern) nochmals erörtert und die Umsetzung verbindlich durch die Abfallberatung geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antrag aus der Bürgerversammlung über die Bewerbung zur Fairtrade Town

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö informativ 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Gehrer aus der Stadtverwaltung informiert über die Kriterien zur Bewerbung als Fairtrade Town. 

Diskussionsverlauf

Frau Friedrichs und Herr Hengster waren für Rückfragen anwesend.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat sich als Fairtrade Town zu bewerben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bericht der Agenda-Gruppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö informativ 5

Sachverhalt

Die Ebersberger Agenda-Gruppen berichten über Ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Jahr. 

Diskussionsverlauf

Frau Friedrichs berichtet über die Tätigkeiten der Agenda-Gruppe Konsummuster, Lebensstil, Gesundheit und Energie im Jahr 2023, gibt einen Ausblick auf die Projekte im Jahr 2024 und beantwortet Fragen.

Frau Atzler berichtet über die Tätigkeiten der Agenda-Gruppe Natur im Jahr 2023, stellt die geplanten Projekte im Jahr 2024 vor und beantwortet Fragen.  

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6. Antrag von BÜNDNIS 90/Die Grünen bezüglich der Prüfung der Vergangenheit von Dr. Josef Wintrich vom 31. Juli 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 24.10.2023 ö beschließend 8
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Schon im Vorwege zur Sitzung ist wegen einer möglicherweise vorliegenden Brisanz mit dem Kreisheimatpfleger Herr Warg und dem Leiter des Museums der Stadt Grafing Herrn Schäfer Kontakt aufgenommen worden.
Beide sind der Meinung, dass zwingende Gründe für eine Straßenumbenennung in diesem Fall nicht vorliegen. Vielmehr hat Herr Schäfer die anliegende Ausarbeitung von Herrn Hartmann angeführt und eine Gegendarstellung zum vorliegenden Interview in der Süddeutschen Zeitung erwogen. 

Diskussionsverlauf

SR Dr. Schulte-Langforth erklärt, dass mit Ergebnissen zum Forschungsauftrag des IfZ zu der Vergangenheit von Verfassungsrichter Dr. Wintrich voraussichtlich Ende 2025 zu rechnen ist. Aus diesem Grund stellte SR Dr. Schulte-Langforth den Antrag auf Nichtbefassung laut Geschäftsordnung.

SR Dr. Schulte-Langforth merkte an, dass es im Antrag seiner Fraktion nur um eine Prüfung des Sachverhalts geht. Eine Straßenumbenennung wurde im Antrag seiner Fraktion nie gefordert.  

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die Nichtbefassung mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Prüfung der Vergangenheit von Dr. Josef Wintrich vom 31.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 24.08.1982 in der vierten Änderungsfassung vom 18.12.2012; a) Verbot von Kinderarbeit; b) Sarglose Bestattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

a) Es wird Bezug genommen auf den Antrag der Faktion Bündnis 90/Die Grünen, die Friedhofssatzung um das „Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ zu ergänzen. (Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses am 18.05.2021, Top 13, einstimmig beschlossen.) 
Da die örtlichen Steinmetze sich schon seit Jahren an das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit halten, ist mit dieser Satzungsänderung auf einen weiteren Satzungsänderungsgrund gewartet worden.
In der Mustersatzung des Kommentars zum Friedhofs- und Bestattungsrecht in Bayern wird folgende Satzungsregelung vorgeschlagen, die in der städtischen Satzung an § 23 angefügt werden könnte: 

§23 a Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne des Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17.06.1999  über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S.1290, 1291) hergestellt worden sind und hierfür ein Nachweis gemäß Art. 9a Abs. 2 BestG in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt wird. Die Herstellung im Sinne dieser Vorschrift umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt. 
Eines Nachweises gemäß Satz 1 bedarf es nicht, wenn der Letztveräußerer glaubhaft macht, dass die Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein oder deren Rohmaterial vor dem 01. September 2016 in das Bundesgebiet eingeführt wurden. 

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einführung des o.b. neuen § 23a in die städtische Friedhofs- und Bestattungssatzung in der aktuell gültigen Fassung.


b) Es wird Bezug genommen auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion: „Sarglose Bestattung auf unseren Friedhöfen“. (Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss am 18.05.2021, Top 12 einstimmig beschlossen.)
Hier ist abgewartet worden, ob es anlässlich des aktuellen Themas eine Änderung der bayerischen Mustersatzung gibt. Dies ist bislang aber nicht der Fall. Auch die Stadt München wollte nun nicht mehr länger warten und hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag eine Regelung für die städtische Friedhofs- und Bestattungssatzung erarbeitet. Diese dürften wir verwenden.
Für die muslimischen Beisetzungen wurden vom Verein DITIB Kirchseeon e.V. und vom Iman Acikgöz 3 Grabfelder ausgesucht. Diese befinden sich etwas abseits der anderen Grabfelder östlich des Aufganges zu den Baumgräbern. 
Pro Grabfeld sind zwei Reihen (außer Grabfeld 1: wegen Baumnähe nur eine Reihe) für muslimische Bestattungen angelegt, pro Reihe gibt es 7 Gräber also insgesamt 14 Stück. 
Die Gräber sind schräg angeordnet, so dass die Verstorbenen nach der Beisetzung in Richtung Mekka schauen können. 
Laut dem Verein DITIB und dem muslimischen Iman Acikgöz sind die Gräber richtig angeordnet. Die Verstorbenen können in einem Einzelgrab auch übereinander beigesetzt werden (zwei Erdbestattungen). Die Gräber bleiben in Familienbesitz auf Lebenszeit. Die Stadt muss daher die Ruhefrist von 12 Jahren nicht verändern. Der Grabbesitzer kann nach 12 Jahren wieder das Nutzungsrecht verlängern und bestimmen, ob jemand zusätzlich in dem Grab beigesetzt wird oder nicht. 
Die Grabsteine sind max. 50 cm x 50 cm groß und werden auf Höhe des Kopfes des Verstorbenen aufgestellt. Die Grabsteine sind meistens aus hellem Marmor. Ein Grabhügel mit Blumen wird auch bei muslimischen Beisetzungen angelegt. 
Der für die Ausgrabungen auf den städtischen Friedhöfen zuständige Bestatter darf das Grab öffnen. Ein muslimischer Bestatter legt die Verstorbenen in das Grab. Die Verstorbenen werden von den Angehörigen mit Erde bedeckt und danach wird vom ersten Bestatter (Bestattungshilfe Riedl) der Grabhügel angelegt. 
Falls eine Trauerfeier für einen muslimischen Verstorbenen in der Aussegnungshalle stattfinden sollte, müssen alle christlichen Symbole abgedeckt werden. Der Transport eines muslimischen Verstorbenen zur Aussegnungshalle und bis vor das Grab kann durch die Bestattungshilfe Riedl erfolgen. Der Verstorbene wird zum Gebetsstein gebracht und dort abgestellt. Ein Iman spricht Gebete und auch die Anwesenden huldigen den Verstorbenen. Die Angehörigen und der islamische Bestatter tragen den Sarg zum Grab und nehmen den Verstorbenen heraus. 
Der islamische Bestatter oder/und ein Teilnehmer der Trauergemeinde steigen in das Grab und der Verstorbene wird langsam hinuntergelassen. Der Verstorbene wird im Grab gedreht und auf die rechte Seite gelegt, damit sein Kopf Richtung Mekka schaut. Danach wird der Verstorbene mit Brettern bedeckt, um zu verhindern, dass die Erde auf dem Verstorbenen direkt zum Liegen kommt. 
Mit der Bestattungshilfe Riedl muss wegen der Gestaltung der Aussegnungshalle und des Transportwagens zum Bestattungsort noch gesprochen werden, da sich die hoheitlichen Aufgaben zwischen der Bestattungshilfe Riedl und einem islamischen Bestatter vermischen. 
Vor dem Bau des Neuen Friedhofes wurde vom Gesundheitsamt bereits die Bodenbeschaffenheit geprüft und seit November 1982 finden dort Beisetzungen statt. Eine Beisetzung vom Verstorbenen im Leichentuch dürfte hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit keine Probleme bereiten.
Aus finanziellen Gründen konnte bislang der Gebetsstein nicht in Auftrag gegeben werden, die entsprechende Ausgabe ist im Haushalt 2023 gestrichen worden und wird im Haushalt 2024 neu beantragt. 

Die vorgeschlagene Regelung könnte in der städtischen Satzung nach § 30 als neuer § 31 eingefügt werden.

§ 31
Sargbeisetzungen

(1) Für die Sargbeisetzungen sind, soweit gesetzlich keine anderen Materialien
zugelassen sind, Särge aus Vollholz zu verwenden. Die Särge müssen so be-
schaffen sein, dass
a) die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des
Bodens oder des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird;
b) die Verwesung der Leiche innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird;
c) bis zur Bestattung keine Flüssigkeit austreten kann.

(2) Für Sargausstattungen, Leichensäcke sowie Leichen- und Ablasstücher sowie
andere Materialien, die bei der Erdbestattung ohne Sarg Verwendung finden,
und zur Bekleidung von Leichen ist leicht vergängliches Material, wie Leinen,
Wolle, Seide oder Viskose zu verwenden; Abs. 1 Satz 2 a) und b) gilt entsprechend.

(3) Aus religiösen und weltanschaulichen Gründen können in dafür vorgesehenen
und geeigneten Grabstätten Erdbestattungen von nicht infektiösen oder
hochkontagiösen Leichen in einem Leichentuch ohne Sarg gemäß § 30 Abs. 2
Bestattungsverordnung (BestV) zugelassen werden. Sofern bei der Beisetzung hygienische Gründe auftreten, die der Beisetzung entgegenstehen, muss die Beisetzung mit Sarg erfolgen. Für den Transport der/ des Verstorbenen zum Grab und bei den Gebeten am Gebetsstein sind geschlossene Särge nach Maßgabe von Abs. 1 Satz 1 zu verwenden. Leichen- und Ablasstücher sowie andere Materialien, die bei der Erdbestattung ohne Sarg Verwendung finden, müssen vom Auftraggeber der Erdbestattung gestellt werden. 

 (4) Der von den Bestattungspflichtigen beauftragte Bestatter kann die ehrenamtliche Verfüllung der Grabstätte mit Erdmaterial durch Angehörige zulassen. Der Bestatter haftet für alle hierbei entstehenden Personen- und /oder Sachschäden. 
 
§ 31 Ordnungswidrigkeiten wird zu § 32
§ 32 Einzelanordnungen und Ersatzvornahme wird zu § 33
§ 33 Haftung wird zu § 34
§ 34 Inkrafttreten wird zu § 35

Diskussionsverlauf

Herr Ipsen aus der Stadtverwaltung berichtet über die Änderungen in der städtischen Friedhofs- und Bestattungssatzung und beantwortet Fragen.

Stadträtin Matjanovski bittet im Namen der Frauenunion darum, die Möglichkeit der Aufstellung von Urnenwänden auf den städtischen Friedhöfen zu prüfen.

Beschluss 1

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einführung des o.b. neuen § 23a in die städtische Friedhofs- und Bestattungssatzung in der aktuell gültigen Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einführung des o.b. neuen § 31 in die städtische Friedhofs- und Bestattungssatzung in der aktuell gültigen Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download Friedhofs- und Bestattungssatzung Stand 2013.pdf

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8. Bauland Hörmannsdorf Nord - zweites Vergabeverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.02.2024 beschließend 11
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö vorberatend 8
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 12.03.2024 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2021 sind 8 Grundstücke aus dem Baugebiet Hörmannsdorf durch ein Bauland-Vergabeverfahren zum Verkauf für eine Bebauung frei gegeben worden (s. Anlage).
Eine Punktevergabe fand statt anhand der Kriterien Dauer Wohnsitz oder Arbeitsort Ebersberg, Kinder, Pflegebedürftigkeit, Ehrenamt sowie Höhe von Einkommen und Vermögen.
An dem Verfahren haben 31 Bewerber teilgenommen, zurückgewiesen werden musste niemand, die Bewerber wurden mit erzielter Punktzahl gereiht.
Von den 8 Grundstücken konnten 4 recht zügig verkauft werden, auf 3 Grundstücken wird auch schon gebaut.
Allerdings konnten die anderen 4 Grundstücke nicht verkauft werden, da sich die Bewerber nach Bedenkzeit nicht zum Kauf des jeweils angebotenen Grundstücks entscheiden konnten.
Inzwischen (Stand 06.02.) wird der letzte Bewerber (Reihennummer 31) abgefragt.
Wahrscheinlich ist, dass auch dieser Bewerber die angebotenen Grundstücke nicht annehmen wird (Frist bis zum 29.02.24), so dass voraussichtlich die Grundstücke
 
Nr. 3 mit 494 qm
Nr. 4 mit 731 qm
Nr. 7 mit 818 qm
Nr. 8 mit 655 qm

im Vergabeverfahren übrigbleiben.

Da das Vergabeverfahren in Kürze abgeschlossen sein wird, muss nun das weitere Vorgehen beraten werden.

Mögliche Varianten könnten z.B. sein: 

Freier Verkauf nach Höchstgebot (aber mind. 1.000 €/qm)
Zunächst sollte der Verkauf selbst organisiert werden, bei Misserfolg wäre ein Makler hinzuzuziehen. Es könnte hier noch zwischen Windhundverfahren bei Festpreis und Höchstgebot bei freiem Gebot (Mindestgebot 1.000 €/qm) mit Frist entschieden werden. 3 Interessenten wären bekannt (2 Ebersberger, 1 mit Praxis in Ebersberg).
Vorteil: schnelle Liquidität angesichts der Haushaltslage (ca. 2,7 Mill. €)
Nachteil: keine Vergabekriterien

Neues Vergabeverfahren ohne Einkommens- und/oder Vermögensgrenzen
Es könnten die gleichen Kriterien eingesetzt werden, aber z.B. die Vermögens- und Einkommensgrenzen verdoppeln. Diese Variante verspricht nicht allzu viel Erfolg, da bei Ausschöpfung der im Baugebiet angewendeten Höchstwerte eine Finanzierung eines Bauvorhabens in Hörmannsdorf recht unproblematisch sein sollte.
Vorteil: Steuerung der Vergabe durch Kriterien
Nachteil: Verkauf der Grundstücke u.U. wieder mit erheblicher Zeitverzögerung

Veränderung des Bebauungsplanes und nochmaliger Start des Vergabeverfahrens mit gleichen Kriterien
Diese Variante wäre mit Abstand die aufwendigste mit der längsten Zeitschiene. Die Dauer von Bebauungsplanverfahren ist hinlänglich bekannt. Zudem würde mit einer Änderung des Bebauungsplanes die ursprünglich vom Technischen Ausschuss geäußerte Idee für eine dörfliche Weiterentwicklung von Hörmannsdorf aus an sich sachfremden Erwägungen heraus (schwierige Finanzierung für Bauwerber) geändert werden müssen.
Vorteil: Möglichkeit der Umplanung mit neuen Ideen
Nachteil: Rechtsprechung zu § 13b BauGB würde neben der Neuaufstellung des Bebauungsplanes hier auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfordern. Neben jahrelanger Planungsphase würden hier auch neue Kosten entstehen

Vergabe an Wohnungsgesellschaft für Mietwohnungen (Verkauf oder Erbpacht)
Aus dem Verkauf der Parzelle 9 an die Wohnungsbaugesellschaft zur Erstellung der Tagespflege mit bezahl barem Wohnraum ist das Höchstgebot der Wohnungsbau Ebersberg bekannt (300 € erschlossen). Diese Variante würde zu einem herben Verlust geplanter Einnahmen führen. Zudem könnte sein, dass auch die Wohnungsbaugesellschaft dann z.B. zu einer Änderung des Bebauungsplanes tendieren würde, um die Parzellen 7 und 8 eventuell mit 9 zu verschmelzen.
Vorteil: Projekt für bezahlbaren Wohnraum
Nachteil: erhebliche Mindereinnahmen

Eigene Bauvorhaben der Stadt 
Die Grundstücke haben für den städtischen Bedarf nicht die richtige Größe und der Bedarf z.B. an Lagerraum etc. könnte im Baugebiet Hörmannsdorf nach dem geltenden Bebauungsplan auch nicht errichtet werden.
Reiner Hausbau zum Verkauf oder zur Vermietung war bislang nicht „städtisches Geschäft“, eine gewisse Grundstruktur mit der Abteilung Hochbau und dem Liegenschaftsmanagement wäre aber schon vorhanden, sollte bei entsprechenden Vorhaben der Stadt aber verstärkt werden.
Vorteil: Grundstücke bleiben im Eigentum der Stadt
Nachteil: keine schnelle Einnahme für die Konsolidierung des Haushaltes, ggfs. Personalaufstockung in Verwaltung, lange Realisierungsphase wegen knapper Mittel und Ressourcen


Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.02. zunächst einmal nichtöffentlich über das weitere Vorgehen ausgetauscht und sich für die Variante 2 der vorgeschlagenen Möglichkeiten ausgesprochen. Der Technische Ausschuss empfiehlt einstimmig ein Vergabeverfahren ohne Einkommens- und Vermögensgrenze. Es soll versucht werden, das Vergabeverfahren so zu straffen, dass ein möglicher Verkauf der Grundstücke noch in diesem Haushaltsjahr abgewickelt werden kann.
Der Bebauungsplan jedenfalls soll bestehen bleiben.

Anbei befindet sich ein überarbeiteter Kriterienkatalog für das zweite Vergabeverfahren im Bauland Hörmannsdorf zur Beratung. Vorgenommene Änderungen sind mit einem Kommentar versehen, grundsätzlich könnten die Regeln aus dem ersten Vergabeverfahren aber so übernommen werden.
Im ersten Vergabeverfahren gab es eine Abgabefrist für die Unterlagen von 3 Monaten. In der zweiten Vergabe schlagen wir zur Straffung des Verfahrens vor, die Abgabefrist auf 6 Wochen zu verkürzen. Das dürfte zumutbar sein mit dem vorgeschlagenen Vorgehen, die Einkommens- und Vermögensunterlagen erst im Falle eines Zuschlags vorlegen zu müssen.
Als Baulandpreis wird nach den Erfahrungen aus dem ersten Vergabeverfahren nur eine moderate Preiserhöhung von 50 €/qm vorgeschlagen. Zudem soll vermieden werden, zu nah an die die Marktpreise heranzukommen. 
Ziel sollte es angesichts der Haushaltslage sein, die vier Grundstücke möglichst noch in diesem Jahr verkaufen zu können, eine Sicherheit dafür gibt es aber nicht. 

Diskussionsverlauf

Herr Ipsen aus der Stadtverwaltung berichtet über den überarbeiteten Kriterienkatalog für das zweite Vergabeverfahren im Bauland Hörmannsdorf und beantwortet Fragen. 

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt die Durchführung eines zweiten Vergabeverfahrens im Bauland Hörmannsdorf mit dem als Anlage beiliegenden Kriterienkatalog. Als Preis für das Bauland werden 1.050 € zzgl. Erschließungskosten festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Download 200915_Endfassung_BP Ebe_Hörmannsdorf_Gesamtplan.pdf
Download Beschluss STR 14.12.2021 über Konditionen Verkauf Grundstücke Hörmannsdorf Nord.pdf
Download Lageplan Parzellennummern-Fortführungsnachweis.pdf
Download Vergaberichtlinien Stadt Ebersberg für Grundstücke (Zweites Verfahren/Preisfestlegung Stadtrat 2024).pdf

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

  1. Am Dienstag, den 23.04.2024 findet wieder das Büchereikuratorium in der Stadtbücherei Ebersberg statt. Die Fraktionen haben jeweils ein Mitglied zu bestimmen, welches an diesem Kuratorium teilnimmt.

  1. Information zur 1. Ebersberger Elternkonferenz 

Diskussionsverlauf

  1. Folgende Vertreter wurden bereits für das Büchereikuratorium benannt:
 
  • CSU: Frau Matjanovski
  • FW: Herr Ried
  • Pro Ebersberg: Herr Mayer

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10. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö informativ 10

Diskussionsverlauf

SR Schmidberger regte an, das nächste Treffen des AK 2030 als öffentliche Sitzung zu gestalten.

SR Schedo informiert, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 22. und 23.04.2024 tagen wird.

Datenstand vom 06.03.2024 12:21 Uhr