Datum: 16.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzen, Wirtschaft und Digitales
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:32 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses vom 23.04.2024
2 Bericht zur Haushaltsentwicklung im ersten Halbjahr 2024
3 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
4 Beratung und Beschlussfassung über die erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07. Mai 2020
5 Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung der Stadt Ebersberg über die Festsetzung von Parkgebühren
6 Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ebersberg
7 Bauland Hörmannsdorf Nord - zweites Vergabeverfahren
8 Hallenbad - Betriebskonzept und Belegungsplan
9 Verschiedenes
10 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Niederschrift nur öff.pdf

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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses vom 23.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö informativ 1

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 23.04.2024 ist ein Beschluss zu einem Pachtvertrag gefasst worden.

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2. Bericht zur Haushaltsentwicklung im ersten Halbjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Kämmerer Herr Gibis berichtet über die bisherige Haushaltsentwicklung in 2024 anhand beiliegender Präsentation und beantwortet Fragen.
Insbesondere wird darum gebeten, die bislang aufgenommenen Kredite mit Tilgungs- und Zinslasten sowie den Laufzeiten aufzuzeigen.
Zur Frage der Defizitverträge mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen berichtet Bürgermeister Proske auf Nachfrage, dass die Träger nun angeschrieben worden sind und es schon erste Rückmeldungen bzw. Sparvorschläge gibt.
Zur Planung des Haushaltes 2025 kündigt Herr Gibis an, dass die Fachabteilungen die Mittelanforderungen Anfang August erhalten werden und bis Ende September zurückgeben sollen.

Dokumente
Download Bericht über die Haushaltslage 2024 FWD 16.07.2024.pdf
Download Bericht über die Haushaltslage 2024 FWD 16.07.2024 aktualisiert.pdf

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3. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Durch den FWD ist über folgende überplanmäßige Ausgabe zu entscheiden:
HHST. 3211.9400 – Bauliche Sanierung Museum Wald und Umwelt nach Brand
Haushaltsansatz: 45.500 €, bisher verfügt: 87.327 €, voraussichtlicher Gesamtbedarf: 100.000 €
Überplanmäßige Ausgabe: 54.500 €
Insbesondere für das Honorar des Architekten wurden zu wenig Mittel bei der Haushaltsplanung eingestellt.
Die Kompensation erfolgt bei Haushaltstelle 5600.9500 M500 – Waldsportpark Neubau Umkleiden / Kabinentrakt. Hier werden voraussichtlich ca. 120.000 € weniger verbraucht als geplant.

Beschluss

Die vorstehende überplanmäßige Ausgabe mit Kompensation wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über die erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07. Mai 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 einschließlich der Konsolidierungsbeschlüsse ist vereinbart worden, das Sitzungsgeld von 45 € pro Stadtratsmitglied auf 35 € zu senken.
Dafür muss § 3 Absatz 2, Satz 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geändert werden.
Die Änderung kann mit Wirksamkeit der ersten Nachtragssatzung umgesetzt werden, von einer Rückwirkung wird abgeraten. Sollte im Stadtrat die einhellige Ansicht bestehen, die Satzungsregelung schon von Anfang 2024 umzusetzen, so bleibe der Weg des freiwilligen Verzichts auf 10 € pro Stadtratsmitglied pro Sitzung von Januar bis Juli. Da die Abrechnung noch nicht erfolgt ist, würde eine E-Mail an kaemmerei@ebersberg.de genügen, mit der der Verzicht auf 10 € pro Sitzung seit Januar 2024 erklärt wird.
Alle anderen Regelungen dieser Satzung bleiben unverändert. 

Diskussionsverlauf

Die Mehrheit im Ausschuss hält die Verringerung des Sitzungsgeldes für ein gutes Zeichen im Sinne der Konsolidierung. Es gibt aber auch die Ansicht, dass bei der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Stadtratstätigkeit nicht gespart werden sollte, um dieses Ehrenamt gerade für den Nachwuchs nicht uninteressant zu machen. 

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt, die erste Änderungssatzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Dokumente
Download 1. Änderungssatzung örtliche Verfassung.pdf

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5. Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung der Stadt Ebersberg über die Festsetzung von Parkgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 einschließlich der Konsolidierungsbeschlüsse ist vereinbart worden, die Parkgebühren in Ebersberg von 0,60 € auf 1,20 € zu erhöhen.
Dieses wird mit der in der Anlage mitgesendeten Verordnung umgesetzt. Es gibt allerdings noch einen kleinen Bereich, in dem noch fünf Parkuhren zum Einsatz kommen (Südseite der nördl. Sieghartstraße). Da diese Uhren nicht auf die neue Gebühr umgerüstet werden können, gilt dort weiterhin die bisherige Gebührenhöhe (Höchstparkdauer 2 Stunden á 0,60 €).
Es wird gerade geprüft, ob der Bereich mit einem Parkscheinautomaten belegt oder ob dort wie auf der anderen Straßenseite auch ein parkscheibenpflichtiger Bereich eingerichtet werden kann. 

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt, die Verordnung der Stadt Ebersberg über die Festsetzung von Parkgebühren zu beschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download Parkgebührenverordnung_24 1. Entwurf.pdf

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6. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 einschließlich der Konsolidierungsbeschlüsse ist vereinbart worden, die Gebühren im Friedhof- und Bestattungswesen zu erhöhen.
Die letzte Gebührenkalkulation stammt aus dem Jahr 2012.
Seinerzeit hat der Stadtrat entschieden, von einer Kostendeckung inklusive der kalkulatorischen Kosten abzusehen, da die dann folgende Gebührensteigerung als unzumutbar eingeschätzt worden ist.
Um die Einnahmesituation kurzfristig zu verbessern, könnten die Gebühren im Rahmen der damaligen Kalkulation angehoben werden, indem 10% der kalkulatorischen Kosten oder sogar die Hälfte der kalkulatorischen Kosten hinzugerechnet wird. 
Bislang wurden die Gebühren im Rahmen der bisherigen Kalkulation erhoben nach:

bei 10% Kalkulatorischer Kosten würden erhoben werden:


und bei 50% würden dann erhoben werden:



Das würde zu folgenden zukünftig zu erhebenden Gebühren führen:

Leichenhausgebühren:                                                            bisher     neu        neu      Leichenhausgebühr für Erdbestattungen, Erw. u. Kinder über 6: 200 €    220 €      220 €
Leichenhausgebühr für Erdbestattungen, Kinder unter 6:            100 €    110 €      110 €
Urnenbestattungen:                                                                       150 €   170 €      170 €
Heizung pro Tag:                                                                            10 €      30 €        30 €
Kühlvitrine pro Tag:                                                                         30 €     50 €        50 €

Bestattungsgebühren(bei Kindern bis 6: 50%):                      bisher    neu        neu
Grunddekoration                                                                            80 €      80 €        80 €
Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bis 1,75 m:                     161 €    191 €      191 €
Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bis 2,50 m:                     189 €    219 €      219 €
Frostzuschlag:                                                                                 22 €     52 €       52 €
Bereitstellung der Träger:                                                              133 €   163 €      163 €
Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier:                                                 49 €     79 €       79 €
Urnenbeisetzung mit Trauerfeier:                                                    49 €     79 €       79 €
Öffnen und Schließen des Urnengrabes:                                        49 €     79 €       79 €
Reinigen der Aussegnungshalle:                                                     21 €     41 €       41 €
Beisetzungen Gedenkstätte Sternenkinder:                                    56 €    112 €    112 €

Verwaltungsgebühren:                                                              bisher     neu        neu  
Erlaubnis Bestattg. And. Personen/Exhumierg.:                             35 €      50 €       50 €
Zulassung von Gewerbebetrieben einmalig:                                   35 €      50 €       50 €
Zulassung von Gewerbebetrieben bis zu 5 Jahre:                        300 €     315 €     315 €
Genehmigung Grabmal, Einfriedg.                                                  35 €      50 €       50 €
Ausfertigen oder Umschreiben Graburkunde:                                 15 €      15 €       15 €
Genehmigung Bestattung vor o. nach Frist:                                    15 €      15 €       15 €
Ausstellung Leichenpass                                                                 35 €      50 €       50 €

Grabgebühren:                                                                          bisher      10 % kK  50%
Einzelgrab normal                                                                          610 €     645 €      760€
Doppelgrab normal                                                                      1.215 €    1.290 € 1.515 €
Familiengrab normal                                                                    1.825 €    1.935 € 2.275 €
Kindergrab                                                                                      305 €     325 €     380 €
Urnengrab                                                                                      610 €      645 €     760 €
Urnenbaum                                                                                     910 €    1.130 €  1.325 €
Jede Tieferlegung wird mit zusätzlich 150 € berechnet.
Für Wahlgräber wurde bislang 245 €/qm berechnet, hier werden 260 €/qm vorgeschlagen.
Bei Urnenbäumen für Auswärtige wird wegen der Endlichkeit der Plätze ein Zuschlag von 100 % erhoben.

Seitens der Verwaltung wird eine moderate Erhöhung der Gebühren empfohlen. 
Unabhängig davon müsste die Gebührenkalkulation aber neu aufgelegt werden, da der Zeitraum für eine Neukalkulation bereits überschritten ist. Dann könnten die Gebühren ggfs. ein weiteres Mal erhöht werden (Zweistufenmodell).

Diskussionsverlauf

Angesichts der derzeitigen Haushaltslage und in der Gewissheit, dass eine Neukalkulation zu einer weiteren Steigerung führen wird, besteht Einvernehmen, zum jetzigen Zeitpunkt schon stärker zu erhöhen, damit es in der nächsten Runde keine zu heftige Steigerung gibt. 

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat die Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ebersberg in den §§ 3 – 6 mit der Variante Gebühren mit 50 % kalkulatorischer Kosten zu ändern: 
Leichenhausgebühren:                                                            bisher     neu        Leichenhausgebühr für Erdbestattungen, Erw. u. Kinder über 6: 200 €    220 €      
Leichenhausgebühr für Erdbestattungen, Kinder unter 6:            100 €    110 €      
Urnenbestattungen:                                                                       150 €   170 €    
Heizung pro Tag:                                                                            10 €      30 €      
Kühlvitrine pro Tag:                                                                         30 €     50 €        

Bestattungsgebühren(bei Kindern bis 6: 50%):                      bisher    neu Grunddekoration                                                                            80 €      80 €        
Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bis 1,75 m:                     161 €    191 €      
Öffnen und Schließen eines Erdgrabes bis 2,50 m:                     189 €    219 €      
Frostzuschlag:                                                                                 22 €     52 €       
Bereitstellung der Träger:                                                              133 €   163 €      
Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier:                                                 49 €     79 €      
Urnenbeisetzung mit Trauerfeier:                                                    49 €     79 €       
Öffnen und Schließen des Urnengrabes:                                        49 €     79 €       
Reinigen der Aussegnungshalle:                                                     21 €     41 €      
Beisetzungen Gedenkstätte Sternenkinder:                                    56 €    112 €    

Verwaltungsgebühren:                                                              bisher     neu    
Erlaubnis Bestattg. And. Personen/Exhumierg.:                             35 €      50 €       
Zulassung von Gewerbebetrieben einmalig:                                   35 €      50 €       
Zulassung von Gewerbebetrieben bis zu 5 Jahre:                        300 €     315 €     
Genehmigung Grabmal, Einfriedg.                                                  35 €      50 €      
Ausfertigen oder Umschreiben Graburkunde:                                 15 €      15 €       
Genehmigung Bestattung vor o. nach Frist:                                    15 €      15 €       
Ausstellung Leichenpass                                                                 35 €      50 €       

Grabgebühren:                                                                          bisher      50 % kK  
Einzelgrab normal                                                                          610 €     760 €      
Doppelgrab normal                                                                      1.215 €    1.515 € 
Familiengrab normal                                                                    1.825 €    2.275 € 
Kindergrab                                                                                      305 €     380 €     
Urnengrab                                                                                      610 €      760 €     
Urnenbaum                                                                                     910 €    1.325 €  
Jede Tieferlegung wird mit zusätzlich 150 € berechnet.
Für Wahlgräber wurde bislang 245 €/qm berechnet, zukünftig dann 260 €/qm.
Bei Urnenbäumen für Auswärtige wird wegen der Endlichkeit der Plätze ein Zuschlag von 100 % erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
bei Abwesenheit von Stadtrat Mühlfenzl

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7. Bauland Hörmannsdorf Nord - zweites Vergabeverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.02.2024 beschließend 11
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö vorberatend 8
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 12.03.2024 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 6
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 25.06.2024 beschließend 8
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö beschließend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Nachdem im ersten Vergabeverfahren vier Grundstücke im Bauland Hörmannsdorf Nord nicht verkauft werden konnten (Grundstücke Nr. 3 mit 494 qm, Nr. 4 mit 731 qm, Nr. 7 mit 818 qm, Nr. 8 mit 655 qm) hatte sich der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 06.02. zunächst einmal nichtöffentlich über das weitere Vorgehen ausgetauscht und sich einstimmig für die Durchführung eines zweiten Vergabeverfahrens mit höheren Einkommens- und Vermögensgrenzen ausgesprochen. Es sollte versucht werden, das Vergabeverfahren so zu straffen, dass ein möglicher Verkauf der Grundstücke noch in diesem Haushaltsjahr abgewickelt werden kann.
Der Bebauungsplan jedenfalls soll bestehen bleiben.
Der Umwelt-Sozial- und Umweltausschuss hat diese Haltung in seiner Sitzung am 20.02.24 einstimmig bestätigt.

Daraufhin hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales in seiner Sitzung am 12.03. Kriterienkatalog für das zweite Vergabeverfahren im Bauland Hörmannsdorf überarbeitet. Im zweiten Vergabeverfahren wurde die Abgabefrist von vorher 3 Monaten zur Straffung des Verfahrens auf 6 Wochen verkürzt. Das wurde als zumutbar eingeschätzt mit dem vorgeschlagenen Vorgehen, die Einkommens- und Vermögensunterlagen erst im Falle eines Zuschlags vorlegen zu müssen.
Als Baulandpreis wurde nach den Erfahrungen aus dem ersten Vergabeverfahren nur eine moderate Preiserhöhung von 50 €/qm beschlossen. Zudem sollte vermieden werden, zu nah an die die Marktpreise heranzukommen. 
Der Stadtrat hat sich diese Empfehlung in seiner Sitzung am 19.03.2024 zu Eigen gemacht.
Das entsprechende Vergabeverfahren ist noch Ende März gestartet worden, Abgabefrist war der 31. Mai 2024.
Es ging bis zum 31.05.2024 keine Bewerbung ein. Damit ist das Vergabeverfahren gescheitert, es kommt zu keiner Vergabe.

Da der Erlös aus den beabsichtigten Grundstücksverkäufen als Einnahme im Haushalt 2024 geplant ist, gilt es, die Grundstücke nun einem freien Verkauf zuzuführen, Mindestpreis 1.050 €/qm zzgl. Erschließung.
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat sich dieser Einschätzung in seiner Sitzung am 25.06.2024 angeschlossen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Proske erläutert auf Nachfrage, warum eine Veränderung des Bebauungsplanes nicht in Betracht gezogen werden sollte.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt nach dem Scheitern des zweiten Vergabeverfahrens Hörmannsdorf den freien Verkauf der betreffenden Grundstücke zu einem Mindestpreis in Höhe von 1050 €/qm zzgl. Erschließungskosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download 200915_Endfassung_BP Ebe_Hörmannsdorf_Gesamtplan.pdf
Download Beschluss STR 14.12.2021 über Konditionen Verkauf Grundstücke Hörmannsdorf Nord.pdf
Download Lageplan Parzellennummern-Fortführungsnachweis.pdf
Download Vergaberichtlinien Stadt Ebersberg für Grundstücke (Zweites Verfahren/Preisfestlegung Stadtrat 2024).pdf

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8. Hallenbad - Betriebskonzept und Belegungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö beschließend 8
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 20.08.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Ebersberger Hallenbad öffnet nach 3,5 Jahren Bauzeit am 30.09.2024.  Derzeit sind noch kleinere Restarbeiten und Mängelbeseitigungen zu erledigen. Ab 25.07.2024 wird das Wasser eingelassen, die Woche darauf die Badewassertechnik in Betrieb genommen und eingestellt.
Der Betrieb erfolgt, wie vor der Sanierung über Personal vom Grafinger Freibad, in Person Sandra Friesinger mit ihrem Team. Für diese Arbeitnehmerüberlassung besteht bereits eine Zweckvereinbarung die derzeit angepasst wird. Abgerechnet wird nach geleisteten Stunden incl. Fahrtkosten. Die monatlich erforderlichen Wasserproben des Badewassers werden auch über dieses Personal geleistet. Der vorliegende Belegungsplan wurde in Abstimmung mit den Nutzern erarbeitet. Hierbei war vorrangig die Grund- und Mittelschule, die in den Vormittagsstunden Ihre Sportstunden im Hallenbad ableistet. Öffentlicher Badebetrieb erfolgt an 3 Tagen (Dienstag Mittwoch und Freitag) nachmittags und Sonntag vormittags. Die restlichen Zeiten sind von verschiedenen Vereine wie Schwimmschule Ebersberg Grafing, VHS, Wasserwacht Ebersberg, Wasserwacht Moosach, Tauchsportverein Delphin (Kirchseeon), Rheumaliga und 2 kommerzielle Anbieter Schwimmschule Bauer und Schwimmschule Ohania belegt.
Die Unterhaltsreinigung erfolgt jeweils nach der Nutzung durch die Schulen und während des gesamten öffentlichen Badebetriebes. Die Reinigung während des öffentlichen Badebetriebes ist aus hygienischen Gründen erforderlich, eine evtl. erforderliche Zwischenreinigung ist durch das Aufsichtspersonal nicht möglich.
Nach dem Badebetrieb um 21.00 Uhr erfolgt die tägliche Grundreinigung.
Eine Kalkulation der jährlichen Kosten, der Einnahmen und des Defizits ist aufgrund vieler Stellschrauben und unbekannten Größen sehr schwierig.
In einer unverbindlichen Grobkalkulation hat die Kämmerei jährliche Ausgaben in Höhe von ca. 455.000 € (ohne Abschreibung / kalkulatorische Zinsen) ermittelt. 
Die größten Posten dabei:
Reinigung:        102.000 €
Betriebsleitung (Koop. mit Grafing):        100.000 €
Heizkosten:        150.000 €
Dem stehen aufgrund des Belegungsplanes und nachfolgenden Gebühren Einnahmen von ca. 305.000 € gegenüber; darin sind jedoch ca. 90.000 € innere Verrechnung von Schule zu Hallenbad enthalten. Insgesamt ergibt sich ein jährliches Betriebskostendefizit von ca. 150.000 € bzw. eine Belastung des Haushalts durch den Betrieb von ca. 240.000 € jährlich. Konkrete Ergebnisse können jedoch erst nach einem Betriebsjahr evaluiert werden.
Die Verwaltung schlägt folgende Gebühren vor, die sich im Vergleich mit anderen Bädern im oberen Segment bewegen:

Einzeleintritt
Einzel
10er
Monats-karte
Saison
Okt.-Mrz.
ab 15 Jahre
6,00 €
54,00 €
60,00 €
270,00 €
ermäßigt  Kinder 6-14
4,00 €
36,00 €
40,00 €
180,00 €
Kinder bis einschl. 5 Jahre: Eintritt frei
Ermäßigten Eintritt sollen erhalten:
  • Kinder und Jugendliche 6 - 14 Jahre (bis zum 15. Geburtstag)
  • Rentner*innen und Pensionist*innen => ab 65 Jahren
Des Weiteren auch soweit verfahrenstechnisch möglich:
  • Schwerbehinderte ab GdB 50
  • Bezieher*innen von laufender HLU bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Inhaber einer Ehrenamtskarte
Für Vereine, Kursveranstalter und Organisationen mit verantwortlichen Aufsichtspersonen:
je Stunde
Gesamt
nur Kl. Becken
Kl.B.warm
Wasserwacht EBE
frei
Incl.
Incl.
SVEG, WW Moosach
30,00 €
Incl.
Incl.
andere Vereine
60,00 €
30,00 €
45,00 €
Öffentliche Schulen
180,00 €
60,00 €
90,00 €
Gewerbe, ext. SW-Kurs
180,00 €
60,00 €
90,00 €

Auf Basis des Beschlusses des Ausschusses soll dann die Benutzungssatzung und die Gebührensatzung erstellt und dem Ferienausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.
Letztlich können Konzept, Belegung und Gebühren nach einer Evaluation auch nachgesteuert werden. 

Diskussionsverlauf

In einer ausführlichen Beratung unter Anhörung von Herrn Rumler (Schwimmverein) und Herrn Hellmich (Wasserwacht) wird nach der Besprechung des Betriebskonzepts auch über die Gebührenstruktur gesprochen.
Zum Betriebskonzept wird insbesondere die Reinigungsplanung für den öffentlichen Badebetrieb erörtert, da den Stadträten die Intensität zu hoch erscheint und damit zu teuer ist.
Es wird um eine Thermografiemessung im Winter gebeten ebenso wie um ein Kostencontrolling mit Evaluierung nach etwa einem Jahr Betriebszeit.
Es soll dringend versucht werden, die Auslastung des Bades weiter zu erhöhen, erste Ideen dazu werden geäußert.
Zur vorgeschlagenen Gebührenstruktur werden verschiedene Möglichkeiten der Einnahmeerhöhung debattiert, wohl aber auch die Möglichkeit, einen Eintritt für einen kurzen Aufenthalt im Bad möglich zu machen. Die Gebühr für den Schwimmverein soll auf die finanzielle Möglichkeit des Vereins reduziert werden. Grundsätzlich soll versucht werden, das zu erwartende Defizit so gering wie möglich zu halten.

Beschluss

Der Ausschuss ist mit dem Betriebskonzept und dem Belegungsplan einverstanden.

11 Ja : 0 Nein 

Über die dargestellten Gebühren wird separat wie folgt abgestimmt:

Einzeleintritt
Einzel
10er
Monats-karte
Saison
Okt.-Mrz.
ab 15 Jahre
6,00 €
54,00 €
60,00 €
270,00 €
ermäßigt Kinder 6-14
4,00 €
36,00 €
40,00 €
180,00 €

10 Ja : 1 Nein

Für Vereine, Kursveranstalter und Organisationen mit verantwortlichen Aufsichtspersonen:
je Stunde
Gesamt
nur Kl. Becken
Kl.B.warm
Wasserwacht EBE
frei
Incl.
Incl.
SVEG
20,00 €
Incl.
Incl.
WW Moosach
30,00 €
Incl.
Incl.
andere Vereine
60,00 €
30,00 €
45,00 €
Öffentliche Schulen
180,00 €
60,00 €
90,00 €
Gewerbe, ext. SW-Kurs
180,00 €
60,00 €
90,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es gibt keine Mitteilung.

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10. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 16.07.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

  1. Auf die Frage von Stadträtin Schmidberger kündigt Herr Gibis eine Beratung über die Hebesätze der Grundsteuer aufgrund der Reform für November 2024 an.
  2. Bürgermeister Proske erläutert auf Nachfrage von Stadträtin Matjanovski den Sachstand zu den Mieträumen der Tauschzentrale.
  3. Herr Stalla sagt auf Anregung von Stadtrat Peis zu, die Kosten für einen Kassenautomaten für das Hallenbad mit Nachzahlfunktion zu ermitteln.
  4. Auf die Frage von Stadtrat Peis nach Neuigkeiten vom Hölzerbräu-Gelände kündigt Bürgermeister Proske eine Mitteilung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.
  5. Bürgermeister Proske sagt auf Wunsch von Stadtrat Mühlfenzl eine Überprüfung der Möglichkeit der Straßenbeleuchtung auf den Wegen zur Bushaltestelle und dem Spielplatz in Rinding zu.

Datenstand vom 26.07.2024 07:51 Uhr