Datum: 15.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzen, Wirtschaft und Digitales
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:36 Uhr bis 23:11 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift nur öffentlicher Teil.pdf
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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses vom 16. Juli 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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informativ
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1 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses am 16.07. sind Beschlüsse zu Personalangelegenheiten, zu einem Mietvertrag sowie zu einem Pachtvertrag gefasst worden.
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2. Bericht über den Verkauf der Baugrundstücke in Hörmannsdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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informativ
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Sachverhalt
Der beabsichtigte Verkauf aller vier noch bei der Stadt verbliebenden Grundstücke ist über die Internet-Plattformen Immowelt und Immoscout zur sofortigen Bebauung ausgeschrieben worden. Ebenso ist der beabsichtigte Verkauf auf der Webseite der Stadt und im Stadtmagazin September platziert worden.
Es gab lediglich zwei Interessenten, die aber beide von ihrem Interesse wieder abgerückt sind.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Proske berichtet, dass die Grundstücke weiterhin auf dem Markt angeboten werden.
SR Peis bittet um Prüfung ob es möglich ist, den Bebauungsplan Nr. 199 – Hörmannsdorf Nord ohne Änderungsverfahren so anzupassen, dass aus den Einfamilienhäusern Doppelhäuser gemacht werden können bzw. mehr Wohneinheiten möglich sind.
Aus Sicht des Stadtbauamtes sind auf den Parzellen 7 und 8 nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan nur Einzelhäuser gem. §22 Abs. 2 Satz 2 BauNVO zulässig. In den Einzelhäusern können allerdings bis zu 2 Wohneinheiten zugelassen werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Wohneinheiten nebeneinander oder übereinander liegen.
Nachdem nur Einzelhäuser festgesetzt sind, ist eine Realteilung der Grundstücke nicht zulässig.
Will man im Bereich der Einzelhäuser nun Doppelhäuser oder andere Wohnformen zulassen, ist zwingend eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Diese Festsetzungen sind einer Befreiung nach § 31 BauGB nicht zugänglich, da hier die Grundzüge der Planung berührt werden.
SR Matjanovski bittet um Prüfung ob Mehrgenerationenhäuser möglich sind.
Dies kann nur im Einzelfall geprüft und beantwortet werden, da diese Wohnform keine Entsprechung in der BauNVO hat.
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3. Bericht über die Haushaltsentwicklung 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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informativ
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3 |
Sachverhalt
Kämmerer Josef Gibis zeigt den Stand der Entwicklung des Haushalts 2024 nach Ablauf des
3. Quartals anhand beiliegender Präsentation auf.
Der Verwaltungshaushalt entwickelt sich in Einnahmen und Ausgaben insgesamt entsprechend den Planungen. Herauszuheben ist die gute Entwicklung der Gewerbesteuer mit einem Plus von ca. 900.000 EUR.
Im Vermögenshaushalt hinkt die Entwicklung dem zeitlichen Jahresablauf hinterher, da Zuschüsse als auch Baurechnungen überwiegend im 4. Quartal zu erwarten sind. Obwohl Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken Hörmannsdorf Nord fehlen (3,07 Mio. €) und auch Zuschüsse geringer als geplant ausfallen (614.000 €). Da jedoch auch die Ausgaben wesentlich geringer ausfallen werden und die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt um ca. 1 Mio. € höher ausfallen wird als geplant, werden voraussichtlich 2,8 Mio. € weniger Kredite aufgenommen als geplant.
Ein Nachtragshaushaltsplan ist derzeit somit nicht erforderlich.
Anbei auch die beim letzten Bericht im Juli 2024 gewünschte Aufstellung der Darlehen der Stadt.
Im Blick auf die anstehende Aufstellung des Haushalts 2025 ist zu bemerken, dass die Kämmerei für 2025 und Folgejahre aufgrund der vorliegenden Mitteilungen des Finanzamts nur noch von einem Jahresaufkommen von ca. 7,5 Mio. € (Ansatz 2024 9,8 Mio. €, Ergebnis voraussichtlich 10,7 Mio. €) ausgeht. Die ohnehin sehr schwierige finanzielle Lage der Stadt wird dadurch nochmals erheblich belastet. Der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung ist also konsequent fortzusetzen.
Im August erhielten die Fachbereiche die Aufforderung zur Mittelanforderung für den Haushalt 2025 bis Anfang Oktober 2024. Dabei sollen Ausgabekürzungen um 10% je Bereich dargestellt werden. In den nächsten Wochen werden die Anforderungen eingepflegt und mit dem Ersten Bürgermeister besprochen. In der Konsolidierungsgruppe wird sodann über das Investitionsprogramm beraten. In der Sitzung des FWD am 26. November 2024 wird dann der Haushalt 2024 vorberaten und am 17. Dezember 2024 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Diskussionsverlauf
Stadtkämmerer Gibis berichtet und beantwortet im Anschluss Fragen.
Dokumente
Download Haushaltsbericht 3. Qu. 2024.pdf
Download Haushaltsansatzstatistik 3. Quartal 2024.pdf
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4. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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beschließend
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Sachverhalt
Es liegen folgende überplanmäßige Ausgaben zur Entscheidung durch den Ausschuss FWD vor:
- Verwaltungshaushalt
HHST. 9100.8070 – Zinsen an Kreditinstitute aus Kassenkredit über Plan: 25.000 €
Da sich die tatsächlichen Bauausgaben in 2024 erst im 4. Quartal herausstellen und in Erwartung von Zinssenkungen durch die EZB werden erst in den nächsten Wochen die langfristigen Kredite aufgenommen. Zur Sicherstellung der Liquidität wurde nach Bedarf der Kassenkredit (max. 5.000.000 €) in Anspruch genommen.
Haushaltsansatz: 5.000 € - Bisher verfügt: 20.062,74 € - vorauss. benötigt: 30.000,00 €
Kompensation: 8152.5104 Unterhalt Wasserleitungsnetz
(Ansatz 212.500 €, noch verfügbar 139.462 € bzw. im DK 316.387 €)
- Vermögenshaushalt:
HHST. 2150.9350 M503 – Digitalisierung Mittelschule – über Plan: 16.500 €
Herr Bär teilte mit, dass die bayerischen Grundschulen sollen ab November 2024 an einer Förderkampagne zur Verbesserung der Lesefähigkeit teilnehmen sollen. In diesem Rahmen soll auch eine digitale Lesediagnostik ausgeführt werden. Dieses Verfahren ist auf Tablets zugeschnitten, die für Kinder im Alter von sieben bis neun Jahren am Einfachsten zu bedienen sind. Dazu ist die Anschaffung von 30 Tablets (iPad Wi-Fi, 64 GB, 10.9“, 10. Gen.) und ein Trolley zur Aufbewahrung erforderlich. Nach der Markterkundung fallen dafür Kosten von etwa 16.500 € an. Die Beschaffung ist nicht förderfähig.
Zwar sind derzeit auf der Haushaltstelle noch 150.000 € verfügbar, jedoch ist nicht bekannt, in welcher Höhe heuer noch Rechnungen für die Maßnahmen im Rahmen des Digitalpakts (Whiteboards etc.) eingehen.
HHST. 8152.9500 M004 – Erneuerung Wasserleitung Heinrich-Vogl-Str. – 48.800 €
Dazu wird auf die Behandlung im TA am 08.10.2024 verwiesen. Um Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe bzw. Verpflichtungsermächtigung (48.800 €) für die Auftragserteilung der Planungskosten wird gebeten.
Kompensation beider Fälle durch HHST. 8152.9500 M1, Wasserleitungsbau Rosenheimer Straße, bereits in 2023 abgeschlossen (294.100 €)
Diskussionsverlauf
Stadtkämmerer Gibis berichtet und beantwortet Fragen.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales genehmigt die vorstehenden überplanmäßigen Ausgaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Nachbesetzung von frei gewordenen Stellen
Gremium
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Sitzung
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Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
a) Schülerbetreuung:
In der Schülerbetreuung hat eine Kollegin zum 30.09. 2024 gekündigt, weshalb um Aufhebung der Wiederbesetzungssperre gebeten wird:
Die Schülerbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil des städtischen Betreuungsangebotes für den Grundschulbereich. Die Betreuung findet im Untergeschoss des Schulhauses in der Floßmannstraße und in der Außenstelle Baldestraße 19 statt. Unter dem Motto „Miteinander leben und lernen“ werden aktuell 163 Kinder von 14 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen schulnah, lebendig und flexibel betreut.
Kinder im Grundschulalter brauchen gute pädagogische Begleitung und verlässliche Bezugs- und Vertrauenspersonen. Das teiloffene Konzept der Schülerbetreuung gibt den Kindern die Möglichkeit, gruppenübergreifend mit Ihren Freunden zu spielen oder neue Freunde zu finden. Die Schülerbetreuung bietet einen Rahmen in dem Lernen in der sozialen Gruppe möglich wird. Immer mehr Kinder sind durch schwierige Familienstrukturen belastet und brauchen professionelle Unterstützung. Im Rahmen der Inklusion und Integration dieser Kinder werden Aufgabenstellungen an die einzelne Betreuerin und an das gesamte Team umfangreicher und anspruchsvoller. Bei der Hausaufgabenbetreuung benötigen die Kinder in allen Jahrgangsstufen viel Hilfe und individuelle Förderung. Ein stabiles Team ist notwendig, um diese stetig steigenden Herausforderungen bewältigen zu können.
Die Schülerbetreuung wird durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gefördert. Dort erhält die Stadt Ebersberg finanzielle Unterstützung für 14 Gruppen im laufenden Betrieb Diese Gruppen mit 10 bis 15 Kindern werden jeweils von einer Mitarbeiterin geführt.
Zum 30.09.2024 hat eine Mitarbeiterin die Einrichtung verlassen. Die Kollegin war als Gruppenleitung für 12 Kinder der ersten Klasse in Modell B (Betreuung bis 16.30 Uhr) eingesetzt. Sollte diese 20,5 h Stelle nicht nachbesetzt werden können, ist eine verlässliche Betreuung dieser Kinder nicht mehr gewährleistet. Auch die von der Regierung ausgereichten Fördermittel in Höhe von 12.360,- € müssten anteilig zurückbezahlt werden.
Die Nachbesetzung der Stelle ist dringend erforderlich.
Im Bürgerbüro ist durch den Weggang einer Kollegin eine Vollzeitstelle (39 h/Woche) seit Anfang Juli unbesetzt. Die Personalausstattung besteht momentan nur noch aus vier Kolleginnen (inkl. Leitung) mit 39 h, mit 36 h, mit 32,5 h und mit 28 h.
Es ist zunächst wegen der Wiederbesetzungssperre versucht worden, den Dienstbetrieb ohne die fehlende Stelle aufrecht zu erhalten. Es wurde verstärkt eine Auszubildende eingesetzt, wobei ein längerer oder gar dauerhafter Einsatz der Auszubildenden im Bürgerbüro nicht möglich ist, da der Ausbildungsplan eingehalten werden muss. Die Bürgerbüro-Hotline ist vorübergehend auf die Zentrale verlegt worden.
Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass die Situation schnell zu mehr Überstunden der verbliebenen Kolleginnen und ersten liegengebliebenen Arbeitsvorgängen geführt hat.
Um dagegen zu steuern und nicht weiteren Arbeitsstau zu erzeugen, wurden Anfang August die Öffnungszeiten eingeschränkt und ein zusätzlicher Schließtag (Dienstag) eingeführt.
Auch diese Maßnahmen haben aber nicht wirklich für eine Entlastung des Teams im Bürgerbüro geführt, die Anzahl der Kunden bleibt in etwa gleich, verteilt sich nur anders auf die Öffnungszeiten.
Die Einführung vieler Online-Dienste hat zwar zu kleinen Verkürzungen bei einigen Arbeitsabläufen geführt, diese Einsparungen wurden aber kompensiert und bei weitem überschritten durch die Zunahme der Zu- und Abwanderung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Dadurch ergibt sich nun nach 3,5 Monaten in Unterbesetzung die Situation, dass die Überstunden der Mitarbeiterinnen weiter ansteigen und zu befürchten ist, dass die weitere Überlastung schon sehr bald zu krankheitsbedingten Ausfällen führen könnte.
Eine Abarbeitung von Arbeitsstau kann nicht mehr gewährleistet werden, schon gar nicht in zumutbarer Wartezeit.
Von daher wird dringend darum gebeten, die Wiederbesetzungssperre in diesem Fall auszusetzen und einer Stellennachbesetzung im Bürgerbüro zuzustimmen.
c) Wasserabteilung:
In der Wasserabteilung hat ein Kollege zum 31.12.2024 gekündigt, weshalb um Aufhebung der Wiederbesetzungssperre gebeten wird.
Begründung:
Gehalt der Stelle gedeckt über den Gebührenhaushalt
Alle drei Jahre werden die Wasser-/Abwassergebühren und -beiträge wie gesetzlich vorgeschrieben neu kalkuliert. Dabei hat die Kalkulation kostendeckend für jeden Bereich
zu erfolgen, Unterdeckungen (Verlust) bzw. Überdeckungen (Gewinn) sind im Folgezeitraum wieder auszugleichen.
Bei der Neukalkulation der Gebühren zum 01.01.2024 wurde die nachzubesetzende Stelle in der Wasserabteilung mit einkalkuliert. Das Gehalt der nachzubesetzenden Stelle ist somit über den Gebührenhaushalt gedeckt und führt zu keiner zusätzlichen Belastung des sonstigen städtischen Haushalts. Bei Nichtbesetzung der Stelle würden die Grundlagen der Gebührenkalkulation infrage gestellt.
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Überwachung als Präventivmaßnahme zur Gefahrenabwehr
Unter dem Eindruck der Ereignisse in Europa und der Rolle Deutschlands als Unterstützer von Sanktionen sind vermehrt auch Sabotageakte auf Kritische Infrastrukturen, und zwar auf die Infrastruktureinrichtungen selbst, durchgeführt worden. Hierzu mussten sich die sabotierenden Personen physikalischen Zugang verschaffen. Aufgrund dieser vorgefallenen Sabotageakte werden Aspekte des Sicherheits-, Risiko- und Krisenmanagement verstärkt diskutiert.
Die Vorfälle im August 2024 in Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, wie sensibel überwacht die Anlagen der kritischen Infrastruktur, in diesem Fall der Trinkwasserversorgung, sein müssen, um etwaige Gefahren rechtzeitig erkennen sowie abwehren zu können.
Unvorstellbar wären die Auswirkungen auf die Bevölkerung bei einem zu spät erkannten Anschlag bzw. einer zu spät erkannten mutwilligen Kontamination des Trinkwassers.
Regelmäßig, und das bedeutet täglich, müssen die Mitarbeiter der Wasserabteilung der Stadt Ebersberger die Brunnenbauwerke mit Grundstück und Einfriedung, das Maschinenhaus, die Transportleitung, den Hochbehälter und alle weiteren, zugehörigen Anlagen der Wasserversorgung sorgfältig auf einwandfreien Zustand kontrollieren und dies dokumentieren.
Die Überwachung durch regelmäßige Kontrollen bedeutet enormen täglichen Zeitaufwand.
Zusätzlich ist der einwandfreie Zustand durch beispielsweise Reinigung, Reparatur, Wartung und weitere Maßnahmen wie Funktionstests zu erhalten.
Neben Unterstützungsarbeiten bei größeren Baustellen wie u.a. Wasserleitungserneuerungen oder Wasserleitungsumlegungen kommen dann noch unvorhergesehen Einsätze, beispielsweise durch Wasserrohrbrüche zu jeder möglichen Tages- und Nachtzeit oder Ausfälle technischer Bauteile hinzu.
Aber auch die Wasserzähler der Ebersberger Bürger müssen regelmäßig durch das Personal der Wasserabteilung ausgetauscht werden, bevor die Eichfrist abläuft.
Um all diese Aufgaben das ganze Jahr über stemmen zu können, ist eine ausreichende Personaldecke Grundvoraussetzung.
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Rufbereitschaft als Betreiberpflicht
Eine zuverlässige Wasserversorgung ist ein fundamentales Element für das Wohlbefinden der Bevölkerung sowie für die Aufrechterhaltung der Gesellschaft und der Wirtschaft. Wenn die Wasserversorgung unterbrochen wird, hat dies nicht nur gravierende Auswirkungen auf private Haushalte (z.B. Kochen, Hygiene, Toilette), sondern auch auf verschiedenste andere Lebensbereiche wie z.B. das (Klein-)Gewerbe, die Landwirtschaft, die Nahrungsmittelindustrie, das Gesundheitswesen, usw.
Die Versorgung der über 12.000 Ebersberger Bürger*innen mit Trinkwasser sowie Löschwasser muss durchgehend gewährleistet sein.
Auch Grafing und Steinhöring werden bei Bedarf mitversorgt.
Die Tatsache, dass sich die Ebersberger Kreisklinik im Versorgungsgebiet befindet, sollte die Sensibilität nochmals erhöhen.
Die Aufrechterhaltung des Betriebs der Wasserversorgung liegt in der Verantwortung des Betreibers, also der Stadt Ebersberg.
Die Rufbereitschaft als Mittel zur Gefahrenabwehr stellt eine Betreiberpflicht dar.
„Unter Betreiberpflichten versteht man die Gesamtheit aller rechtlichen Verpflichtungen, die auf eine Person oder Firma zukommen, wenn sie die Verantwortung für bestimmte Räumlichkeiten, Anlagen oder Einrichtungen übernehmen. Diese Verpflichtungen können sich aus verschiedenen Rechtsbereichen ergeben, wie zum Beispiel dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem Verwaltungsrecht sowie dem Arbeitsschutz- und Umweltrecht. Die Einhaltung der Betreiberpflichten dient vor allem dem Schutz von Menschen und der Umwelt.“
Egal ob Feiertag oder Wochenende, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit muss der Betrieb der Trinkwasser- und Löschwasserversorgung gewährleistet sein!
Meldet ein Bürger einen Wasserrohrbruch oder erhält der Rufbereitschaftshabende über das elektronische Leitsystem die Meldung von beispielsweise einem defekten technischen Bauteil oder gar von einem Einbruch in einem Gebäude der Wasserversorgung, dann ist unverzügliches Handeln gefragt.
Definition „Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen Betreiberpflichten?“ lt. www.juraforum.de:
„Verstöße gegen Betreiberpflichten können je nach Schwere und Umfang des Verstoßes verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu zählen unter anderem:
- Zivilrechtliche Haftung: Bei Schäden an Personen oder Sachen kann der Betreiber auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit: In schwerwiegenden Fällen können Verstöße gegen Betreiberpflichten als Straftaten gewertet werden, etwa bei fahrlässiger Körperverletzung oder im Zusammenhang mit Umweltdelikten.
- Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen Betreiberpflichten können zudem als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, etwa durch Bußgelder.
- Verwaltungsrechtliche Maßnahmen: Bei Verstößen gegen Betreiberpflichten könne zuständige Behörden Maßnahmen ergreifen, etwa die Schließung von Anlagen oder den Entzug von Genehmigungen.“
Aktuell teilt sich die Rufbereitschaft in der Wasserabteilung auf vier Personen auf, was das absolut notwendige Personalminimum darstellt, um diese überhaupt gewährleisten zu können.
Sollte der Personalstand in der Wasserabteilung schrumpfen, ist eine Aufrechterhaltung der Rufbereitschaft aufgrund von Arbeitszeitgesetz, Urlaub, Stundenabbau, Fortbildungen sowie möglichen Krankheitsfällen nicht mehr realistisch.
Kommt es zu Verstößen gegen die Betreiberpflichten, welche in einem zu geringen Personalstand begründet liegen, könnte dies auch als Organisationsverschulden gewertet werden.
„Der Begriff Organisationsverschulden bezeichnet eine Art der deliktischen Haftung, durch die Schadensersatzansprüche einer geschädigten Person gegen eine Organisation entstehen können.“
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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Die öffentliche Verwaltung hat Vorbildfunktion!
Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen und die Umwelt.
Alleine aufgrund der Führsorgepflicht des Arbeitgebers wäre es nicht tragbar, das gesamte zu bewältigende Aufgabenspektrum der Ebersberger Wasserabteilung sowie die zugehörige Rufbereitschaft auf die Schultern von drei Angestellten zu Lasten und eine gesundheitliche Überlastung zu riskieren.
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Diskussionsverlauf
Der Ausschuss diskutiert über die Entstehung der Festsetzung einer Wiederbesetzungssperre und deren Sinnhaftigkeit. Bürgermeister Proske berichtet, dass die Wiederbesetzungssperre von einem externen Berater im Rahmen der Haushaltskonsolidierung empfohlen und vom Stadtrat beschlossen wurde. Die Mitglieder des Ausschusses sind sich einig, dass trotzt der angespannten Haushaltssituation die Nachbesetzung der o. g. stellen wichtig und notwendig ist.
Beschluss 1
- Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hebt die Wiederbesetzungssperre für die Nachbesetzung der vakanten Stelle in der Schülerbetreuung auf und stimmt der Nachbesetzung damit zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hebt die Wiederbesetzungssperre für die Nachbesetzung der vakanten Stelle im Bürgerbüro auf und stimmt der Nachbesetzung damit zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
- Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hebt die Wiederbesetzungssperre für die Nachbesetzung der zum 31.12.2024 frei werdenden Stelle in der Wasserabteilung auf und stimmt der Nachbesetzung damit zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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15.10.2024
|
ö
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vorberatend
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6 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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05.11.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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17.12.2024
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen (BdS), dem Vertreter des Einkaufszentrums e-EinZ und dem Marktorganisator der Stadt sind die Markttermine und die von den Gewerbebetrieben gewünschten verkaufsoffenen Sonntage besprochen worden.
Der Frühjahrsmarkt soll im Jahr 2025 am 30.03. oder 06.04. (wird noch zwischen Unternehmern und Marktorganisator abgestimmt), der Herbstmarkt am 03.10. (auch Tag der Deutschen Einheit), aber ohne verkaufsoffenen Tag) stattfinden.
Am Tag der Ehrenamtlichen am 05.10. ist ein verkaufsoffener Sonntag vorgesehen.
Der Christkindlmarkt soll im Jahr 2025 am Wochenende des 1. Advent, also am 29.11. und am 30.11., durchgeführt werden.
Für die Sonntage 30.03./06.04., 05.10. und 30.11.2025 wird je ein verkaufsoffener Sonntag beantragt, so dass Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt, an den Sonntagen 30.03. bzw. 06.04., am 05.10. und 30.11.2025 je einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Die entsprechende Verordnung wäre dann auszufertigen und bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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15.10.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es gibt keine Mitteilungen.
zum Seitenanfang
8. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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15.10.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
SR Peis bittet für die nächste Sitzung der Haushaltskonsolidierungsgruppe eine Übersicht zu erstellen, woraus die Anzahl der Stadtführungen und die Kosten ersichtlich sind.
SR Schmidberger erkundigt sich, wann das Thema der Grundsteuerreform im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales behandelt wird. Stadtkämmerer Gibis teilt mit, dass derzeit noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, das Thema jedoch im November behandelt wird.
SR Schmidberger teilt mit, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss in Verzug befindet.
SR Hilger erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Glasfaserausbaus im Außenbereich. Auf Nachfrage wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass Ende des Monats die Ortsteile Pollmoos, Traxl, Dieding und Aepfelkam aktiviert werden sollen.
SR Matjanovski erkundigt sich, ob es in Sachen Tauschzentrale einen neuen Stand gibt. Bürgermeister Proske teilt mit, dass es hier keine Neuigkeiten gibt.
Datenstand vom 22.10.2024 13:39 Uhr