Datum: 22.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:56 Uhr bis 22:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2024
2 Digitalisierung Schule - Bericht des Schulleiters
3 Neuanschaffung Bauwagen Waldkindergarten Ebersberg
4 Beitragsanpassung Kindergartenbetreuung
5 Antrag auf Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5+x für das Jahr 2024 in der Kindertagesstätte "Die Arche"
6 Sachstandsbericht Vorhaben kinderfreundliche Kommune
7 Bericht Kinderbeteiligung Spielplatz Karwendelstraße
8 Verschiedenes
9 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Niederschrift nur öff.pdf

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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 22.10.2024 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfahl dem Stadtrat, nach dem Scheitern des zweiten Vergabeverfahrens Hörmannsdorf, den freien Verkauf der betreffenden Grundstücke.

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2. Digitalisierung Schule - Bericht des Schulleiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 22.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Schulleiter Alexander Bär berichtet über den Sachstand des Projektes „Digitalisierung Schule“.

Diskussionsverlauf

Der Schulleiter Alexander Bär berichtet über den aktuellen Sachstand an der Grund- und Mittelschule Ebersberg zum Thema „Digitalisierung Schule“ und beantwortet Fragen.

SR Mühlfenzl bittet die Verwaltung zu prüfen, ob mit einer externen Firma ein Servicevertrag geschlossen werden kann, um die Schule bei der Wartung der digitalen Geräte und dem WLAN-Management zu unterstützen.   

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3. Neuanschaffung Bauwagen Waldkindergarten Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 22.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Ebenhöh vom Waldkindergarten Ebersberg berichtet über die Situation im Waldkindergarten und über die Notwendigkeit der Anschaffung eines neuen Kindergartenwagens.

Diskussionsverlauf

Frau Ebenhöh aus dem Waldkindergarten Ebersberg e.V. berichtet über die Notwendigkeit der Anschaffung eines neuen Kindergartenwagens für den Waldkindergarten Ebersberg. 

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung, die Fördermöglichkeiten für einen neuen Kindergartenwagen zu prüfen und die verbleibenden Kosten in den Haushaltsplan für 2025 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Beitragsanpassung Kindergartenbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 22.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 30.09.2024 fand ein Treffen der Träger, welche in Ebersberg einen Kindergarten haben, mit dem Amt für Familie, Jugend und Kultur statt.  Die Trägervertreter äußerten einheitlich die Meinung, dass das Prinzip der gleichen Beiträge in allen Kindergärten in Ebersberg zwingend beibehalten werden soll. 
Nach der letzten Erhöhung im Februar 2024 befinden sich die Beiträge in Ebersberg im Vergleich zu anderen Landkreisgemeinden immer noch im unteren Bereich.
Die Träger in Ebersberg befürworteten einheitlich eine Beitragsanpassung der Kindergartenbeiträge zum 01.02.2025.
Es wurden zwei Modelle diskutiert. Option 1 mit einer Steigerung von durchschnittlich ca. 21% und Option 2 mit einer Steigerung von durchschnittlich ca. 28%.
Die Verwaltung empfiehlt die Beiträge zum 01.02.2025 mit der Anpassung von Option 2 zu erhöhen. 

Diskussionsverlauf

SR Mayer fragt an, ob der Beschluss des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses vom 24.10.2023 bezüglich der jährlichen Erhöhung der Krippen- und Kindergartengebühren auf Grundlage des Verbraucherpreisindex nicht mehr angewendet wird. Bürgermeister Proske antwortet, dass aufgrund der derzeitigen Sachlage und nach Rücksprache mit den Trägern der Ebersberger Kindergärten eine höhere Preisanpassung ab dem 01.02.2025 nötig ist. 
 
SR Rauscher regt an, die Kindergartengebühren nicht jährlich zu erhöhen, da dies einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Träger bedeutet.

SR Obergrusberger bittet, die Gebühren für die Krippe und den Kindergarten auf der städtischen Homepage und auf den Homepages der Kindertageseinrichtungen bekannt zu geben.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt eine Erhöhung der Kindergartengebühren zum 01.02.2025 mit der Anpassung von Option 2. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5. Antrag auf Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5+x für das Jahr 2024 in der Kindertagesstätte "Die Arche"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 22.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das integrative Haus für Kinder „Die Arche“ in Ebersberg ist vor über 30 Jahren als integrative Einrichtung gegründet worden und ermöglicht es von Beginn an, dass Ebersberger Kinder unabhängig von ihrem Status, ob mit und ohne Behinderung, gemeinsam begleitet und gefördert werden können.
Kinder die von geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung betroffen sind, haben oft einen besonderen Förderbedarf, sie benötigen eine noch intensivere und gezielte Zuwendung und Förderung, die ihnen hilft, ihre vorhandenen Defizite bestmöglich auszugleichen, um ihnen einen guten Start in den regulären Schulalltag, und damit auch in eine gute Zukunft zu ermöglichen. 
Um Kindern die von Behinderung betroffen oder bedroht sind einen Besuch der Kindertagesstätte am Wohnort ermöglichen zu können und sie ihren Besonderheiten und Bedürfnissen entsprechen begleiten und fördern zu können, benötigen wir zusätzliches Personal, dass entsprechend geschult ist, und sich gezielt um diese Kinder kümmert. 
Diese erforderlichen zusätzlichen Personalstunden (Z-Stunden) werden über den Faktor 4,5+X gefördert. Die Förderung umfasst im Umfang von 80 %, jeweils hälftig von der Kommune und dem Freistaat übernommen werden.
Diese Z-Stunden gehen nicht in den Personalschlüssel ein, es liegt also keine Doppelförderung vor. 
Dieses Personal kommt selbstverständlich auch allen anderen Kindern zugute.

Die Kindertagesstätte „Die Arche“ beantragt die Weitergewährung des Faktors 4,5+x, damit die bewährte Arbeit als Inklusionseinrichtung auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden kann.

Anmerkung und Begriffsklärung:
Die sprachlich präzise Bezeichnung ist heute Inklusion und nicht mehr Integration. Wir haben den in den 90ern gewählten Begriff „integrativ“ im Namen unserer Einrichtung weitergeführt. Die Haltung und Arbeit in der Arche ist selbstverständlich inklusiv.

Berechnung des Gewichtungsfaktors 4,5+x:

Arbeitgeberbrutto der Zusatzkraft
 davon 80 v. H. des Arbeitgeberbrutto
: Basiswert
: Summe der Buchungszeitfaktoren der
Kinder mit Behinderung
: 2 (weil Finanzierung durch Gemeinde und
Freistaat erfolgt)
= Erhöhungsfaktor x

Diskussionsverlauf

Frau Lechner aus der Stadtverwaltung berichtet über den Antrag des integrativen Hauses für Kinder „Die Arche“ auf Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5+x für das Jahr 2024 und beantwortet Fragen.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, der Kindertagesstätte „Die Arche“ den Gewichtungsfaktor 4,5+x für das Jahr 2024 zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Sachstandsbericht Vorhaben kinderfreundliche Kommune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 22.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Deutschland hat im Jahr 1992 die „Übereinkunft über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen ratifiziert. Diese ist rechtlich bindend und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Deren Umsetzung ist also Pflichtaufgabe – insbesondere auch für Kommunen. Das Recht auf Beteiligung ist durch weitere Bestimmungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Baugesetzbuch verbindlich festgelegt.
Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF e.V. und des Deutschen Kinderhilfswerks e.V.. Der Auftrag des Programms ist die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Dabei werden bundesweit Kommunen unterstützt, ihre kommunalen Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Kinderrechte zu verbessern und die UN-Kinderrechtskonvention bekannter zu machen. In den teilnehmenden Städten, Gemeinden und Landkreisen hat sich gezeigt, dass die Einbeziehung junger Menschen in die Gemeindeentwicklung Schlüsselfaktor für eine kinderfreundliche Entwicklung und damit ein attraktiver Standortfaktor geworden ist.
Die Stadt Ebersberg wurde im November 2022 in das Programm aufgenommen. Um zu wissen, wie die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen verbessert werden können, wurde im Juli 2023 eine Bestandsaufnahme in der Kommune durchgeführt. Neben der Sammlung von Daten in einem Verwaltungsfragebogen wurden über 300 Kinder im Alter von zehn bis zwölf Jahren zu ihren Lebensumständen befragt. In diesem Jahr werden, gemeinsam mit Sachverständigen, konkrete Empfehlungen für einen dreijährigen Aktionsplan entwickelt. Dieser ist das Herzstück des Programms. Akteure aus unterschiedlichen Ressorts und Einrichtungen, sowie auch Kinder und Jugendliche sind an seiner Erstellung beteiligt. Der Aktionsplan legt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte fest. Es werden Zeitpläne erstellt, Verantwortlichkeiten und Finanzierung festgelegt und die Umsetzung des Aktionsplanes durch einen Stadtratsbeschluss gesichert. Das Engagement zur Umsetzung der Kinderrechte zahlt sich aus. Nach der Prüfung des Aktionsplanes durch den Verein, wird das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen. Es kann drei Jahre getragen werden und ist Herausforderung, Verpflichtung und Ansporn für die Umsetzung des Aktionsplanes. 

Diskussionsverlauf

Herr Hölzer aus der Stadtverwaltung berichtet allgemein über das Vorhaben kinderfreundliche Kommune und beantwortet Fragen.
Frau Eglseder von der städtischen Schulsozialarbeit informiert über die durchgeführten Projekte mit den Kindern in Ebersberg in Bezug auf das Vorhaben kinderfreundliche Kommune und gibt einen Ausblick auf die weitere Vorgehensweise. 

Dokumente
Download Sachstandsbericht KiKo USK.pdf

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7. Bericht Kinderbeteiligung Spielplatz Karwendelstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 22.10.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Zeisel berichtet von der Kinderbeteiligung Spielplatz Karwendelstraße vom 20.09.2024.

Diskussionsverlauf

Herr Zeisel, der Jugendpfleger der Stadt Ebersberg, berichtet über den Ablauf der Kinderbeteiligung am Spielplatz in der Karwendelstraße und beantwortet dazu Fragen.  

Dokumente
Download Karwendelspielplatz 2024.pdf

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 22.10.2024 ö informativ 8

Sachverhalt


  • Auswirkungen der durch den Landkreis beschlossenen Erhöhung der Entsorgungsumlage und der Anliefergebühren am Entsorgungszentrum. Zu der teilweise unkorrekten Berichterstattung in der lokalen Presse zum Thema Erhöhung der Abfallgebühren lässt sich folgendes sagen:
    Aufgrund der bereits im Kreistag beschlossenen Erhöhung der Entsorgungsumlage um 131% auf nunmehr 524,- € pro Tonne ergeben sich bei rund 1000 t Restmüll, die pro Jahr in Ebersberg anfallen, Mehrkosten für den Gebührenhaushalt der Stadt Ebersberg von etwa 270.000 € pro Jahr. Dazu kommen aufgrund der schlechten Marktpreise für Altpapier noch etwa 30.000 € jährliche Zusatzkosten für die Entsorgung von Papier und Kartonagen. Gegenrechnen lassen sich dazu Einsparungen von etwa 100.000 € bei der Gartenabfallsammlung, deren Kosten künftig nicht mehr separat abgerechnet, sondern über die Entsorgungsumlage umgelegt werden. Rechnet man diese Kostenerhöhungen in den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 mit ein, so ergibt sich eine nötige Erhöhung der Müllgebühren von etwa 50 bis 60 %. (80-Liter-Tonne mit Komposttonne bisher 262.80 €, ab 01.01.2025 ca. 400 bis 420 € jährlich). Für die Anlieferung von Sperrmüll erhöhen sich die Gebühren am Entsorgungszentrum um 62 % so dass von Seiten der Verwaltung auch am Wertstoffhof eine Gebührenanpassung empfohlen wird. Bei den angegebenen, notwendigen Gebührenerhöhungen handelt es sich nur um ungefähre Angaben, genaue Zahlen können nur durch eine detaillierte Kalkulation ermittelt werden.

  • Der Bürgermeister Ulrich Proske informiert darüber, dass der Trachtenverein Ebersberg im Jahr 2027 das Trachten-Gaufest in Ebersberg ausrichtet.

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 22.10.2024 ö informativ 9

Diskussionsverlauf

SR Schedo fragt an, ob in den Umkleiden des Hallenbades noch Mülleimer aufgestellt werden und in der Damenkabine noch Garderobenhaken angebracht werden.
Bürgermeister Proske informiert, dass die Ausstattungsgegenstände bereits bestellt wurden und in der nächsten Woche montiert werden können.

SR Matjanovski bittet die Verwaltung, den Mitgliedern des Stadtrates vor der nächsten Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusssitzung die Außengruppen der Schülerbetreuung in der Baldestraße 19 und in den Werkräumen der Mittelschule Ebersberg zu zeigen.

SR Mühlfenzl fragt, ob die Gemeinde Frauenneuharting für die Digitalisierung der Grundschule Oberndorf die entsprechende Förderung beantragt hat.
Frau Lechner aus der Stadtverwaltung wird bei der Gemeinde Frauenneuharting nachfragen.

SR Mayer erkundigt sich über den aktuellen Sachstand zu den Schulstraßen.
Laut dem Bauamtsleiter Herrn Stöhr, wird das Mobilitätskonzept für die Stadt Ebersberg am 05.11.2024 in der Sitzung des Stadtrates zum Beschluss vorgelegt. Erst nach Fassung eines Beschlusses kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. 

Datenstand vom 04.11.2024 13:24 Uhr