Datum: 06.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanz- und Verwaltungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und der Gebührensatzung über die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Ebersberg
2 Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2018
3 Aufstellen des Maibaumes in Ebersberg; Übernahme der Trägerschaft
4 Straßenausbaubeitragssatzung; Antrag vom Stadtrat Spötzl vom 24.01.2018
5 Verschiedenes
6 Wünsche und Anfragen

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1. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und der Gebührensatzung über die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 06.02.2018 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 06.03.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

I. Änderung der Abfallgebührensatzung (turnusmäßige Neukalkulation)
Herr Gibis trägt vor, dass die letzte Kalkulation der Abfallgebühren zum 01.01.2014 stattgefunden hatte. Da der Kalkulationszeitraum nicht länger als 4 Jahre betragen darf ist die Neukalkulation dringlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Satzungsänderung mit den neuen Gebühren ab 01.04.2018 und somit mit Beginn des 2. Quartals 2018 in Kraft treten zu lassen. Damit wäre die Fälligkeit zum 15.02.2018 für das 1. Quartal in bisheriger Höhe zu berechnen und ab dem 2. Quartal / Fälligkeit 15.05.2018 gelten dann die neuen Gebühren. Eine rückwirkende Änderung der Gebühren ist nicht zulässig. Die nächste Kalkulation muss dann zum 01.01.2022 erfolgen.
Nach der Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung der Müllabfuhrgebühren um ca. 20 %. Im Einzelnen:
1. Die Nachkalkulation (2014-2017) ergibt eine Unterdeckung von 90.829,31 €, die im neuen Kalkulationszeitraum (2018-2021) mit einem Anteil von ca. 3% zur Gebührenerhöhung beiträgt.
Gegenüber der seinerzeitigen Kalkulation fallen insbesondere folgende Positionen ins Gewicht:
· Einnahmen Wertstoffhof: Steigerung von 26.000 € auf 64.000 € (positive Entwicklung)
· Einnahmen DSD: Statt 80.000 € zuletzt nur 46.000 €
· Hausmüllabfuhr: Statt 210.000 € zuletzt 254.000 €
· Pacht Wertstoffhof: angesetzt waren 146.000 €, tats. nun 152.000 € => rel. unerheblich
· Kosten Wertstoffhofabfuhr: sind 2017 gestiegen, insb. Holz enorm (v. 15 auf 85 €/t; +20‘ €/Jahr)
2. Die Vorauskalkulation (2018-2021) berücksichtigt alle derzeit bekannten Kostenvariablen. Bei den Personalkosten wurde die Stellenmehrung am Wertstoffhof ab 01.03.2018 sowie eine vermutete jährliche Erhöhung um 3% berücksichtigt.
a) Anpassung der Wertstoffhofgebühren:
Dabei wird wie bisher grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Vorhaltekosten (Pacht, Personal...) des Wertstoffhofs über die normalen Müllgebühren gedeckt werden. Lediglich nur die durch die einzelne Fraktion ausgelösten Kosten sollen durch die jeweilige Gebühr wieder erwirtschaftet werden.
§4 Abs. 4 der Abfallgebührensatzung soll ab 01.04.2018 folgende Fassung erhalten:
(4) Im Bringsystem werden folgende Gebühren erhoben (kursiv informell die bisherige Gebühr):
a) Sperrmüll sowie Styropor 7,50 € (5,00 €) je angefangenem ¼ m³
b) behandeltes Holz 7,50 € (4,00 €) je angefangenem ¼ m³
c) Bauschutt 1,00 € (0,25 €) je 10 l Eimer
d) Gartenabfälle
- bis 1 m³ pro Woche und Grundstück kostenlos
- über 1 m³ pro Woche und Grundstück 10,00 € (10,00 €) je m³
e) Altreifen von motorisierten Fahrzeugen:
- kleine Roller/Mofa/Mopedreifen o. Felge 2,00 € (1,00 €) je Stück
- kleine Roller/Mofa/Mopedreifen m. Felge 4,00 € (2,50 €) je Stück
- sonstige KFZ-Reifen ohne Felge 4,00 € (3,50 €) je Stück
- sonstige KFZ-Reifen mit Felge 8,00 € (7,00 €) je Stück
f) Farb-Eimer mit nicht ausgehärter Restfarbe 2,00 € (2,00 €) je Stück Erläuterungen:
· Holz; enormer Anstieg der Kosten (sh. 1.)
· Gartenabfälle: wie bisher 10,00 € je m³; eine Anlieferung von bis zu 1 m³/Woche bleibt weiterhin kostenlos und wird über die allgemeinen Müllgebühren gedeckt. Grund dafür ist die „kostenlose“ aber wesentlich kostenintensivere Gartenabfallsammlung bzw. eine kostenlose Anlieferung beim Kompostbauern verbunden mit dem Aspekt, dass im Gegensatz zu anderen Umlandgemeinden kein Kompostbauer im Gemeindegebiet seinen Betriebssitz hat. In den letzten Jahren wurde jährlich nur 31 Mal eine Menge über 1 m³ am Wertstoffhof angeliefert.
· Wurzelstöcke (bisher nur vereinzelt, Gebühr 0,50 €/St.) sollen künftig kostenlos angenommen werden und fallen somit aus der Gebührensatzung raus.
Im Gesamtpaket werden künftig jährlich ca. 105.000 € statt 64.000 € an Wertstoffhofgebühren erwartet.
Dem stehen aber auch entsprechend höhere Ausgaben gegenüber.
b) Neukalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr/Kompostabfuhrsäcke:
· Restmüllsack steigt von 6,00 auf 7,00 € /Stück (= + 16%; § 4 Abs. 2 AbfGS)
· Kompostabfuhrsack steigt von 2,00 € auf 3,00 € (= +33%; § 4 Abs. 2 (AbfGS)
· Gartenabfallsack wie bisher 0,50 €/Stück(Durchlaufposten, nicht in Satzung)
Zusammen werden ca. 1.000 € / Jahr hier mehr erwirtschaftet.
Die Ermäßigung für die Entsorgung von Windeln (§ 3 AbfGS) bleibt mit 2,50 € je Sack bzw. alternativ 5 € je Monat auf die Tonnengebühr gleich.
c) Kalkulation der Müllabfuhrgebühren (Tonnenabfuhr)
Alle Ausgaben incl. Ausgleich der Unterdeckung der Nachkalkulation sind abzüglich der Einnahmen durch den Wertstoffhof, des Bürgerbüros (Sackverkauf), Bußgelder (jährl. 3.000 €), DSD und Tonnenmiete durch die normale Müllabfuhrgebühr zu decken.
Die Gebühr für die Tonnenmiete bleibt in bisheriger Höhe bestehen (ca. 28.500 €/Jahr).
Kalkulatorisch ergeben sich somit folgende neue Müllgebühren / Neufassung des § 4 Abs. 1 AbfGS:
L            Art                                  neu Monat  neu Jahr   bisher Jahr   mehr je Jahr     %
40 Restmüll mit Kompostabfuhr      9,05 €      108,60 €      90,60 €          18,00 €    19,87%
80 Restmüll mit Kompostabfuhr     18,10 €     217,20 €      181,20 €         36,00 €   19,87%
120 Restmüll mit Kompostabfuhr   27,15 €      325,80 €      271,80 €        54,00 €    19,87%
240 Restmüll mit Kompostabfuhr    54,30 €     651,60 €      543,60 €       108,00 €   19,87%
40 Restmüll mit Eigenkompostierung   7,95 €    95,40 €        79,20 €        16,20 €    20,45%
80 Restmüll mit Eigenkompostierung 15,90 €  190,80 €      158,40 €        32,40 €    20,45%
120 Restmüll mit Eigenkompostierung 23,85 € 286,20 €     237,60 €        48,60 €    20,45%
240 Restmüll mit Eigenkompostierung 47,70 € 572,40 €     475,20 €        97,20 €    20,45%
Die Eigenkompostierung ist wie bisher um ca. 12,5% (hier tats. 12,15%) günstiger als bei Kompostabfuhr.
Die Gebührensätze wurden auf 0,05 €/Mt. gerundet; daraus ergibt sich derzeit ein kalkulatorisches Defizit über die vier Jahre von 9.528 €, das aber aufgrund der Unwägbarkeiten im Kalkulationszeitraum zu vernachlässigen ist.
Betrachtet man seit der Euroeinführung 2002 die Entwicklung unserer Gebühren mit dem Index der Lebenshaltungskosten, so lagen wir bisher weit darunter und nähern uns nun wieder etwa gleichauf an (siehe beiliegende Grafik).
Im Vergleich mit anderen Gemeinden liegen wir bezogen auf eine 120 L Restmülltonne mit Kompostabfuhr mit den neuen Gebühren hinter Vaterstetten (führend mit 489,20 €, aber Markensystem!) und Zorneding (327,00 €; hat erst 2017 neu kalkuliert). Die Verwaltung geht davon aus, dass auch die anderen Gemeinden nicht zuletzt aufgrund der steigenden Deponiegebühren ihre Müllabfuhrgebühren bei ihrer nächsten Kalkulation ebenfalls erhöhen werden.
3. Weitere Änderung der AbfGS
Seit 2014 ruhen grundstücksbezogene Gebühren auf dem Grundstück als offene Last (Art. 8 Abs. 8 KAG). Besteht ein ansonsten uneinbringlicher Rückstand, können diese Gebühren somit auch durch Zwangsvollstreckung des Grundstücks eingeholt werden. In den Kommentaren wird dringend empfohlen, dies auch in den Satzungen darzulegen. Es sollte deshalb folgender § 6 Abs. 4 angefügt werden:
(4) Die Gebührenschuld bei der Abfallentsorgung im Holsystem durch Restmüll- und Komposttonnen
(§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1) ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche
Last (Art. 8 Abs. 8 i.V.m. § 5 Abs. 7 KAG).

Beschluss zur Abfallgebührensatzung:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende
Änderung der Abfallgebührensatzung vom 19.11.2013:
§ 1 – Änderung:
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Ebersberg
(Abfallgebührensatzung – AbfGS) vom 19.11.2013 wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Holsystem beträgt
a) sofern nicht alle Bioabfälle selbst kompostiert werden
(d.h. in der Regel mit Nutzung einer Komposttonne)
je 40 Liter Restmülltonne 108,60 € / Jahr
je 80 Liter Restmülltonne 217,20 € / Jahr
je 120 Liter Restmülltonne 325,80 € / Jahr
je 240 Liter Restmülltonne 651,60 € / Jahr
b) sofern alle Bioabfälle selbst kompostiert werden
(Eigenkompostierung; keine Komposttonnennutzung)
je 40 Liter Restmülltonne 95,40 € / Jahr
je 80 Liter Restmülltonne 190,80 € / Jahr
je 120 Liter Restmülltonne 286,20 € / Jahr
je 240 Liter Restmülltonne 572,40 € / Jahr
c) Für von der Stadt auf Mietbasis zur Verfügung gestellte Restmüll – bzw. Komposttonnen erhöht
sich die Gebühr nach a) bzw. b) um folgende Mietbeträge
je 40, 80 oder 120 Liter Tonne 5,40 € / Jahr
je 240 Liter Tonne 6,00 € / Jahr
2. § 4 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
(4) Im Bringsystem werden folgende Gebühren erhoben (kursiv informell die bisherige Gebühr):
a) Sperrmüll sowie Styropor 7,50 € je angefangenem ¼ m³
b) behandeltes Holz 7,50 € je angefangenem ¼ m³
c) Bauschutt 1,00 € je angefangenem 10 l Eimer
d) Gartenabfälle
- bis 1 m³ pro Woche und Grundstück kostenlos
- über 1 m³ pro Woche und Grundstück 10,00 € je angefangenem m³
e) Altreifen von motorisierten Fahrzeugen:
- kleine Roller/Mofa/Mopedreifen o. Felge 2,00 € je Stück
- kleine Roller/Mofa/Mopedreifen m. Felge 4,00 € je Stück
- sonstige KFZ-Reifen ohne Felge 4,00 € je Stück
- sonstige KFZ-Reifen mit Felge 8,00 € je Stück
f) Farb-Eimer mit nicht ausgehärter Restfarbe 2,00 € je Stück
3. Bei § 6 wird folgender Absatz 4 angefügt:
(4) Die Gebührenschuld bei der Abfallentsorgung im Holsystem durch Restmüll- und Komposttonnen
(§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1) ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche
Last (Art. 8 Abs. 8 i.V.m. § 5 Abs. 7 KAG).
§ 2 – Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.04.2018 in Kraft.

10 Ja : 0 Nein


II. Redaktionelle Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
In der fortlaufenden Nummerierung der Paragraphen hat sich ein Fehler eingeschlichen: § 19 und 20 fehlen bisher. § 21 soll deshalb § 19, §22 soll § 20 werden.

Diskussionsverlauf

Herr Gibis beantwortet Fragen von den Ausschussmitgliedern zur Kalkulation und den aufgezeigten Kostensteigerungen bei einzelnen Positionen. Es wird angeregt, die Nutzung des Wertstoffhofes von Nichtebersbergern erneut zu überprüfen und ggfs. einzudämmen und bei den umliegenden Kommunen, insbesondere in Steinhöring und Grafing, nach einer finanziellen Beteiligung am Wertstoffhof nachzufragen, da sehr viele Bürger dieser Kommunen den Ebersberger Wertstoffhof nutzen würden. Zur Nutzerfeststellung und zu der Frage, wie die Kosten bei einzelnen Wertstofffraktionen ermittelt werden, wird um einen Bericht von Frau Gehrer in einer der nächsten Sitzungen des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses gebeten. Ebenso sollte der Frage nachgegangen werden, ob eine weitere Trennung von Gartenabfällen in Rasenschnitt und holzhaltige Wertstoffe möglich sei.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 20.11.2013:
1. Änderung
Die fortlaufende Nummerierung der Paragraphen wird wie folgt berichtigt:
a) § 21 wird § 19 (bisher nicht vorhanden)
b) § 22 wird § 20 (bisher nicht vorhanden)
2. Inkrafttreten
Die Änderung tritt am 01.04.2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 06.02.2018 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 06.03.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zunächst stellt Herr Napieralla folgende bedeutende Eckpunkte aus dem Rechnungsergebnis 2017 vor:
  1. Rücklagen 2017,
  2. Schulden 2017,
  3. Verschuldung Ende Zinsbindung (Hinweis auf 2 Mio. Darlehen, 10 J. Zinsbindung, dann 0 €),
  4. Zuführungen in den Vermögenshaushalt.
Die von den Ämtern der Stadtverwaltung angeforderten Mittel wurden im vorliegenden Entwurf, unter Beachtung der bisherigen Ansätze und dem tatsächlichen Ist-Ergebnis aus den Vorjahren (weitgehend) eingearbeitet.
Wie alle Jahre konnten auch heuer nach intensiven Haushalts-Beratungsgesprächen nicht alle beantragten Mittel berücksichtigt werden.
Die nicht enthaltenen Anforderungen wurden auf gesonderten Listen dargestellt und stehen heute mit der Bitte um Beschlussempfehlung zur Diskussion. Insgesamt wurden der HH-Entwurf und die „Spar- und Schiebelisten“ bereits mit Bürgermeister Brilmayer und den Amtsleitern beraten und besprochen.
Mit Schreiben vom 26.01.2018 wurde allen Mitgliedern des Ausschusses ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener HH-Entwurf des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts zugesandt. Dem Entwurf waren beigefügt:
  • Satzung,
  • Gesamtpläne,
  • Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
  • Kurzerläuterungen,
  • Rücklagen- und Schuldenübersicht,
  • Stellenplan,
  • Personalkostenstatistik,
  • Investitionsplanung und
  • zwei Listen über Positionen, welche im Haushaltsentwurf vorerst nicht berücksichtigt sind
Der nunmehr vorliegende 1. Haushaltsentwurf schließt im Verwaltungshaushalt ausgeglichen mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils € 32.657.500 ab.
Im Vermögenshaushalt summieren sich die Einnahmen und Ausgaben auf € 12.012.200.
Die Gesamtzuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt beträgt
€ 3.303.700.
Der Mindestzuführungsbetrag vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt (das entspricht der Summe aller verpflichtenden Schuldentilgungen) beträgt heuer € 1.388.000 und ist mit der vorher genannten Summe von über € 3,3 Mio. übertroffen. Hiermit verbleibe eine sog. „freie Spitze“ von € 1.915.700.
Aber:
Diese sog. „freie Spitze“ ist nur möglich, weil vorher aus der Rücklage 175.000 Euro über den Vermögenshaushalt entnommen und für den laufenden Betrieb im Verwaltungshaushalt, genauer gesagt für evtl. Steuerrückerstattungen, ggf. eingesetzt wird. Dieses grundsätzliche Vorgehen ist mit der Rechtsaufsicht einvernehmlich positiv besprochen.
Aber:
Zur Erinnerung, letztes Jahr standen hierfür noch € 1,2 Mio. zur Verfügung
  • letztes Jahr € 1,2 Mio,
  • heuer nur 175.000 Mio.,
  • geringere Verschuldung / mehr oder weniger keine Strafzinsen.

Vorab zu den Schulden und Rücklagen:
Im vorliegenden Entwurf sind bereits Kreditaufnahme i. H. v. über € 6 Mio. eingeplant.
Diese „gewaltige Summe“ wird erläutert.
Der Haushaltsentwurf enthält einen Rücklagenstand zu Beginn dieses Haushaltsjahres in Höhe von € 4.104.100. Dieser würde sich um € 189.200 auf dann etwa € 3.914.900 reduzieren. Wie vorher schon gesehen, hierin enthalten ist eine RL-Position i. H. v. € 2 Mio. für eine vollständige Schlusstilgung nach Ablauf der sehr günstigen Zinskonditionen für die in der Summe doch erheblich getätigten unrentierlichen Kreditaufnahmen für die Schulhausinvestitionen der letzten Jahre.

Verwaltungshaushalt
Basierend auf den Rechnungsergebnissen aus den Vorjahren, Sollstellungen zu Beginn des Kalenderjahres 2018 und den vielen Mittelanforderungen der Kollegen für den laufenden Betrieb wurden wie alle Jahre die Ansätze festgelegt.
Alle Ansätze im Verwaltungshaushalt vom Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ bis hin zum Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ wurden ordnungsgemäß berechnet bzw. wo dies nicht möglich war (auch weil der HH heuer früher erstellt wird), nach bestem Wissen und Gewissen ordnungsgemäß geschätzt.
Die Personalkostenentwicklung sowie die „großen“ Steuereinnahmen bzw. Umlagepositionen aus dem Einzelplan 9 „allgemeine Finanzwirtschaft“ aus dem Verwaltungshaushalt wird aufgezeigt.
Der laufende Betrieb der Stadtverwaltung, der sozusagen im Verwaltungshaushalt abgebildet ist, ist mittlerweile riesig: über 30!!!! Verwaltungsbereiche, wiez. B.:
Abfallwirtschaft, Abwasserentsorgung, Archiv, Bauamt, Bauhof, Bücherei, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Amt für Familie u. Kultur (einschl. KiTa´s/Jugend/Senioren), Feuerwehren, Friedhofsverwaltung, Gärtnerei, Hallenbad, Jugendpflege, Kämmerei, Kasse, Kläranlage, Liegenschaften,  Museum Wald und Umwelt, Schulen, Schülerbetreuung, Standesamt, Umweltstation, Veranstaltungsräume, Waldsportpark, Wasserversorgung, Wertstoffhof.
Zwangsläufig verursacht dieser Betrieb auch erhebliche Personalkosten.
Es werden ein paar Beispiele aus dem lfd. Betriebs des Verwaltungshaushaltes benannt: 
im Einzelplan 2, unsere Schulen: Ausgaben € über 1,5 Mio.
im Einzelplan 3, Volkshoch- bzw. Musikschule € fast 480.000
im Einzelplan 4, KiTa´s: fast € 4 Mio.
im Einzelplan 5, Sportförderung,  mit 3f-TH u. Hallenbad über € 600.000;
                    Grünanlagen über € 626.000
im Einzelplan 6, der ganze Bauhofbetrieb mit Maschinen u. Fuhrparkausstattung
                    (hilft auch bei vielen Veranstaltungen -z. B. Faschingszug- und  mit                      einfachem Straßenunterhalt: Ausgaben über € 780.000
im Einzelplan 7 u. 8: alleine kostenrechnende Einrichtungen Abwasserentsorgung                     Wasserversorgung: Ausgaben über € 3,6 Mio.
                    kostenrechnende Einrichtung!!

Weiter werden die großen Einnahme- und Ausgabeposten aus dem Einzelplan 9 des geplanten Verwaltungshaushalts kurz dargestellt:
  1. Gewerbesteuereinnahme /  Gewerbesteuerumlage,
  2. Verlauf Gewerbesteuer 2017,
  3. Verlauf Gewerbesteuer 2018 (Stand 31.01.2018),
  4. Grundsteuern A + B,
  5. Einkommensteuer,
  6. Kreisumlage,
  7. Zuführungen Verwaltungs-/Vermögenshaushalt.
Anschließend wird die „Spar- und Schiebeliste“ des Verwaltungshaushalts vorgestellt.

Vermögenshaushalt
Für den Vermögenshaushalt ist es bei den großen laufenden bzw. geplanten Investitionsobjekten oft schwierig, hinsichtlich des zeitlichen Baufortschritts und dem damit zusammenhängenden finanziellen Abrechnungsvolumen den richtigen Haushaltsansatz festzulegen. Auch die bereits bewilligten staatlichen Zuschüsse lassen oft auf sich warten (obwohl sie ggf. schon miteingeplant sind).
Auch wenn heuer im Vermögenshaushalt nicht alle Mittelanforderungen eingestellt werden konnten (siehe Sparliste gleich später), so ist jetzt festzustellen und aufzuzeigen, welche erheblichen Summen dennoch investiert werden:  
  • Rathaus: SZ´n Brandschutz, Rathausfassade, bewgl. Vermögen, EDV                        €       80.000
  • FFW: Bedarfsplan, bewegliches Vermögen                                                €       60.000
  • Schulen: bewegliches Vermögen                                                         €     142.000
  • Schulen Bauinvestition:
Schule Oberndorf: 2018 € 15.000;
Schule Floßmannstraße (2011 – 2016 € 3,68 Mio.) 2018 € 10.000;
Generalsanierung Schule Baldestraße (2009 – 2017 über € 17 Mio.) 2018 € 90.000;
Aufstockung Umkleiden (2014 – 2017 € 3,11 Mio.) 2018 € 461.500
       ergibt Gesamtmittelanforderung für Schulen in 2018:  € 0,576 Mio.; daraus         
Gesamtansatz für alle Schulen in 2018 (momentan):                                        €     350.000
staatl.Zuschüsse für Schulen sind veranschlagt: 2018 SZ € 19.000
(bereits erhalten: 2012 - 2017 € 6.112.000)
  • neue TH Floßmannstraße (Bauinvestition insgesamt ca. € 6,5 Mio./staatl. Förderung € 1,975 Mio.)        €     700.000
  • Pflege Ausgleichsflächen, Novellierung FNP, Landschaftspflegeplan,
sowie bew. Vermögen MWU u. Bücherei                                                €     145.000
auch Einnahmen v. Landkreis für Ausgleichsflächen/Deponie                        € 10.000
  • Investition KiTa´s, u. a. Planung Obdf., Juz Bandraum, neuer Spielpl, FZ                        €     493.000
  • Ausgaben für den Bereich Sport, Hallenbad, Familienbad und Grünanlagen
(Start Planung Sanierung HB und WSP)                                                €     386.800
  • Bauland/Einheimische, Planungskosten FEVIII                                                  €     100.000
(heuer rentierl. Kreditaufnahme € 3,25 Mio.,
da 2017 € 1,75 Mio. nicht ausgeführt bzw. 2018 € 1,5 Mio. „verlängert“ werden)
  • Bauhof-/Straßeninvestitionen, Bahnübergänge, SZ´n Ausbau Schwedenweg, Gehwege, Breitbandausbau,
Planung Marienplatz                                                                €  1.244.200
  • Ausgaben Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Parkautomaten                                €       58.000
  • Ausgaben Gewässerunterhalt (EG-WRRL)                                                €       20.000
Ausgaben für: Abwasserbeseitigung         (finanziert durch rentierliche Kreditaufnahme)                €     590.000
  • Ausgaben für die Abfallbeseitigung, für das Bestattungswesen u. für Bürgerhaus u. Buswartehäuschen                                                                                                €       84.000
  • Ausgaben Eberwerke 2018                                                                €     730.000
Ausgaben für die Wasserversorgung (finanziert durch rentierliche Kreditaufnahme)                €  1.525.000
  • Ausgaben für Veranstaltungsräume - heuer lfd. Betrieb – allg. Reserve                        €         5.000 
  • Gebäudeinvestition (Beginn Sanierung altes GmdHaus Obdf mit Förderung Kip/Wohnbau € 200.000)€     500.000
       

Mit dem Zuführungsbetrag aus dem Verwaltungshaushalt i. H. v. über € 3,3 Mio. wird dieser Vermögenshaushalt 2018 im erheblichen Maße durch
  • staatliche Zuwendungen (u. a. Breitbandausbau, altes Gemeindehaus Obdf.)
  • (Grundstücks-)Veräußerungen
  • W/K-Beiträge,  (Schwedenweg)
  • staatliche Investitionspauschale
  • RL-Entnahmen und -wie schon jetzt mehrmals erwähnt-
  • eingerechnete Kreditaufnahmen
gestärkt.

Insgesamt konnten nicht alle Mittelanforderungen der Ämter im Vermögenshaushalt übernommen werden. Das wird anhand der „Spar- und Schiebeliste“ gezeigt.
Anschließend werden die Rücklagen und Schulden erläutert.
Hinweis aus Landkreishaushalt 2018 „unrentierliche pro Kopfverschuldung“:
  1. 5 Gemeinden mit 0 (Bruck, Forstinning, Moosach, Oberpframmern, Zorneding)
  2. 4 Gemeinden unter € 100 (Baiern 9, Egmating 61, Fraunharting 81, Steinhöring 78)
  3. 4 Gemeinden € 100 bis € 400 (Anzing 268, Glonn 324, Grafing 184, Vaterstetten 287)
  4. 4 Gemeinden € 400 - € 600 (Ebersberg 499 (333 2Mio.), Kirchseeon 415, Pliening 454)
  5. 4 Gemeinden über € 600 (Emmering 930, Hohenlinden 1.408, Markt Schwaben 737, Poing 799)
  6. 1 Gemeinde ohne Angabe (Aßling) --- Doppik

Die Stadt ist an dem Punkt angelangt, an dem zu prüfen und zu fragen ist:
Können neben den verpflichtenden Personal- u. Sachkosten des kommunalen Kerngeschäfts und den schon bestehenden freiwilligen Aufgaben weiterhin noch neue und zusätzliche Kosten übernommen werden?
Die heuer festgelegten Ansätze der Einnahmen bei der Einkommenssteuer sind bei 100%  veranschlagt.
Der vorliegende Ausgleich im Verwaltungshaushalt ist nur möglich, weil bereits eine Zuführung von € 175.000 in die „falsche Richtung“ veranschlagt ist.
In den vergangenen Jahren standen hierzu 1,2 Mio. ja, sogar einmal € 2,5 Mio. Reserve zur Verfügung.
Würde diese € 175.000 heuer vollständig gebucht werden müssen, stünden für nächstes Jahr keine Reservemittel mehr zur Verfügung!
Kernpunkt bleibt die Höhe der positiven Zuführung (momentan über € 3,3 Mio.) in den Vermögenshaushalt, mit welcher die verpflichtende Schuldentilgung  zu leisten ist!
Der Vermögenshaushalt 2018 steht weiterhin im Lichte der bereits beschlossenen neuen „Großinvestitionen“, wie z. B.:
  • Neubau einer TH an der Floßmannstraße oder
  • Generalsanierung und Erweiterung des alten Gemeindehauses in Oberdorf,
        Und weiter stehen in Zukunft schon zusätzliche Großprojekte an, wie z.B.:
  • Hallenbad, Kindertagesstätte oder Marienplatz bzw. Waldsportpark.
Letztendlich werden wohl heuer im Vermögenshaushalt Kreditaufnahmen nicht nur zu veranschlagen sondern auch zu tätigen sein:
  • Wasser/Kanal rentierlich,
  • altes Gemeindehaus Oberndorf (auch wegen staatlichen Zuschüssen aus Programmen) und
  • aller Voraussicht auch FE VIII.

Diskussionsverlauf

Im Kreise der Ausschussmitglieder wird der Haushalt als solide bezeichnet. Zu einzelnen Punkten im Haushalt werden Fragen gestellt, wie z.B. zu den Abschnitten 130, 215, 560, 610, 620 sowie 630, und von Bürgermeister Herrn Brilmayer und Herrn Napieralla beantwortet. Bezogen auf die so genannten Strafzinsen wird angeregt, sich auch an Banken zu wenden, die diese nicht erheben. Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Münchner Straße wird angeregt, an der Kreuzung zur Straße zur Gass auch schon vor dem weiteren Ausbau von Friedenseiche VIII eine Optimierung vorzunehmen. Für die Einsatzfahrzeuge des BRK sei es dort im Kontext mit dem Auto- und Radverkehr auf der Münchner Straße unübersichtlich. Bürgermeister Brilmayer wird dazu mit Vertretern des BRK ein Gespräch suchen.
Die Stadträte Schmidberger und Dr. Schulte-Langforth sind zwar über die ökologischen Aspekte des Haushaltes erfreut, nicht aber über die Kreditaufnahme zum Kauf von Grünflächen in Friedenseiche. Es sei geplant, dort Bauland zu entwickeln. Diese weitere Versiegelung im Westen Ebersbergs wird von beiden nicht unterstützt. Bürgermeister Herr Brilmayer weist darauf hin, dass die Kaufverträge nach den Beschlüssen des Stadtrates notariell beurkundet sind und die Stadt daher die jeweils vereinbarten Kaufpreise bezahlen muss. Über Art und Maß der Bebauung müsse im Rahmen der Bebauungspläne diskutiert werden.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den vorliegenden ausgeglichenen Haushaltsentwurf 2018 (nebst Haushaltssatzung) einschließlich Anlagen und Einsparlisten zu beschließen. Dabei ist ein eventuell verbleibender Sollüberschuss für zukünftige Haushaltsjahre der Rücklage zuzuführen. Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditverträge für die im Haushalt 2018 veranschlagten Kreditaufnahmen selbstständig zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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3. Aufstellen des Maibaumes in Ebersberg; Übernahme der Trägerschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 06.02.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 1. Mai wird heuer wieder vom Trachtenverein der Maibaum auf dem Schlossplatz aufgestellt.
Wie schon vor 3 Jahren bittet der Verein, die Stadt die Trägerschaft für den Maibaum und
die Veranstaltung zum Aufstellen zu übernehmen. Damit wird die gesetzliche Haftpflicht aus allen mit dem Maibaum verbundenen Aktionen (Transport, Auf- und Abbau, Sicherung während der Standzeit etc.) in den Versicherungsschutz der Kommunalen Haftpflicht eingeschlossen. Sofern die Stadt dann wiederum einen Vertreter des Vereins mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt, sind auch die im Verein organisierten Helfer als „besonders Beauftragte“ versichert.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Trägerschaft für den Maibaum zu übernehmen und den Vereinsvorsitzenden mit den entsprechenden Arbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Straßenausbaubeitragssatzung; Antrag vom Stadtrat Spötzl vom 24.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 06.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Stadtrat Spötzl beantragt mit seinem Antrag vom 24.01.2018, die Anwendung der städtischen Ausbaubeitragsatzung aus dem Jahr 2002 auszusetzen, bis eine Entscheidung zu den Straßenausbaubeiträgen entweder im Landtag oder im Rahmen des angestoßenen Volksbegehrens erfolgt ist.
Die Stadt hat im letzten Jahr den Schwedenweg ausgebaut. Die Maßnahme ist so weit abgeschlossen, die zu erhebenden Beiträge werden gerade berechnet.
Ein Beschluss über eine Aussetzung der Anwendung der Ausbaubeitragssatzung kann nicht empfohlen werden, da dieser rechtswidrig sein könnte. Die Satzung ist rechtskonform und gültig und somit auch anzuwenden, so lange die Rechtmäßigkeit besteht. Das resultiert allein schon aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Vor dem Versand der Beitragsbescheide sollte aber die Rechtsaufsicht gebeten werden, zu dem Verfahren Stellung zu beziehen. Bürgermeister Brilmayer erklärt, dass er vor einer Entscheidung im Landtag keine Bescheide verschicken wird.
Eine Behandlung im Stadtrat, wie von Herrn Spötzl erbeten, ist nach der Geschäftsordnung nicht vorgesehen, da der Finanz- und Verwaltungsausschuss nach § 10 Punkt 1k für die Behandlung von Eingaben im Vollzug städtischer Satzungen zuständig ist, soweit nicht der 1. Bürgermeister zuständig ist.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Ausbaubeitragssatzung nicht auszusetzen. Er beauftragt den 1. Bürgermeister, vor Versendung von Beitragsbescheiden nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung zur Abrechnung der Baumaßnahme Schwedenweg die Entscheidung des Landtages abzuwarten und eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht einzuholen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 06.02.2018 ö informativ 5

Sachverhalt

Herr Napieralla gibt die im Zeitraum vom 19.12.2017 bis zum 05.02.2018 eingegangenen Spenden bekannt.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der genannten Spenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 06.02.2018 ö informativ 6

Sachverhalt

Auf die Frage von Stadtrat Hilger beschreibt Herr Ipsen den Verfahrensstand im Breitbandausbau. Danach könnte der nächste Ausbauschritt im Jahr 2019 erfolgen.

Datenstand vom 21.08.2019 14:40 Uhr