Datum: 29.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:22 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.12.2024
2 Beratung und Beschlussfassung über den Hitzeaktionsplan (HAP) der Stadt Ebersberg
3 Haushalt 2025
4 Konsolidierung künftig über FWD-Ausschuss
5 Fortschreibung Konsolidierungskonzept
6 Feststellung der Jahresrechnung 2023
7 Entlastung zur Jahresrechnung 2023
8 Baugebiet Friedenseiche VIII - a) Antrag von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 14.03.25 b) Festlegung der Kriterien und des Vergabeverlaufes
9 Erneuerung Kunstrasenplatz Waldsportpark
10 Verschiedenes
11 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung neu.pdf
Download Niederschrift nur öff.pdf

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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö informativ 1

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung am 17.12.2024 hat der Stadtrat Beschlüsse in einer Personalangelegenheit, zur Reinigung des Hallenbades, zur Turnhalle Floßmannstraße, zur Durchführung der hoheitlichen Aufgaben im Bestattungswesen und zur Spendenannahme gefasst.

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2. Beratung und Beschlussfassung über den Hitzeaktionsplan (HAP) der Stadt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Hitzeaktionsplan für Ebersberg ist schon beim Klimabündnis und im AK2030 vorgestellt worden. Klimaschutzmanager der Stadt, Herr Stefan Günzkofer, stellt den Plan anhand der als Dokument beiliegenden Powerpoint-Präsentation vor und beantwortet Fragen.

Diskussionsverlauf

Von den Stadträten wird der Hitzeaktionsplan sehr begrüßt. Sehr begrüßt wird auch, dass die Maßnahmen für die Stadt bislang alle kostenlos waren (mit Ausnahme von 50 €) und das soll nach Aussage von Herr Günzkofer auch so bleiben.
Stadtrat Riedl gibt zu Protokoll, dass vor der Entstehung von Kosten für Maßnahmen im Hitzeaktionsplan der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und digitales einzubinden ist.

Beschluss

Der Stadtrat macht sich den vorliegenden Hitzeaktionsplan zu eigen und beschließt diesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Hitzeaktionsplan Stadt Ebersberg final.pdf
Download Powerpoint Stadt Ebersberg HAP LGL.pdf

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3. Haushalt 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Anlage liegt der Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 17.04.2025 bei.

Zum Haushaltsentwurf der Verwaltung:

Die weiterhin schwierige finanzielle Lage der Stadt erforderte eine gründliche Durchsicht und eingehende Besprechungen der Mittelanforderungen in der Verwaltung. Außerordentliche Mittelanforderungen wurden im Einzelnen besprochen und auf das zwingend notwendige Maß begrenzt. Maßnahmen wurden soweit möglich auf die Folgejahre verschoben oder auf unbestimmte Zeit auf eine Warteliste außerhalb des Haushalts gesetzt.

Nun kann ein nach Ansicht der Kämmerei genehmigungsfähiger Entwurf vorgelegt werden, der in den Sitzungen des Ausschusses Finanzen, Wirtschaft und Digitales am 13.03.2025, 10.04.2025 und 22.04.2025 vorberaten wurde. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf mit kleineren Änderungen und final ca. 10.000 EUR höherer Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt fortgeschrieben.

Die Eckwerte für 2025 des nun dem Stadtrat vorgelegten Entwurfes:

Verwaltungshaushalt: 41.544.100 € (Vorjahr 40.461.300 €, vorlfg. Erg. 41.568.380 €)
Vermögenshaushalt: 19.821.000 € (Vorjahr 28.696.300 €, vorlfg. Erg. 16.432.426 €)
Gesamthaushalt: 61.365.100 € (Vorjahr 69.157.600 €)

Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt: 1.747.100 €
Erforderliche Pflichtzuführung zur Kredittilgung: 1.729.300 €
Freie Spitze: 17.800 €

Neuverschuldung: 11.917.000 €
Da noch ausreichend Mittel aus Kreditermächtigungen aus den Haushalten 2022, 2023 und 2024 vorhanden sind, bedarf es keiner weiteren genehmigungsbedürftigen Kreditermächtigung in 2025 (Rechtsänderung zum 01.01.2024, Art. 71 Abs. 3 GO)
In 2024 musste vor allem aufgrund ausständiger Baurechnungen nur eine Neuverschuldung von 6,5 Mio. € statt geplanten 13,73 Mio. € erfolgen.
Der Schuldenstand am 31.12.2024 beträgt 30.815.123 EUR und wird bis Ende 2025 auf 41.002.937 € ansteigen.
Nach der Finanzplanung wird sich der Schuldenstand Ende 2028 auf 49,2 Mio. € belaufen.

Der ausgeglichene Haushalt 2025 konnte jedoch nur auf Basis einer Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer von 407,6% auf nun 450% erreicht werden. Dazu ist folgendes anzumerken:
Aufkommensneutral zu 2024 wäre ein Aufkommen von 2,03 Mio €, dies sollte wie im Stadtrat vom 17.12.2024 dargelegt durch einen Hebesatz von 407,6 zu realisieren sein.
Wie im Dezember fehlen aber nach wie vor von ca. 10% der Grundsteuerzahler noch die Bewertungen vom Finanzamt; diese Fälle zahlen derzeit mangels Rechtsgrundlage keine Grundsteuer. So liegt das Aufkommen derzeit bei 1.727.309 €. Bei der Berechnung des Hebesatzes von 407,6 % im Dezember 2024 wurden die ausständigen Beträge analog der vorliegenden Änderungen grob geschätzt. Ob diese Schätzung zutrifft, wird sich wohl erst Ende diesen Jahres zeigen. Den jetzigen Grundsteuerstand angepasst auf den Hebesatz von 450% würde ein Aufkommen von 1,906 Mio. € und somit immer noch 100.000 € weniger als bei einer Aufkommensneutralität ergeben. Es bleibt zu hoffen, dass die ausständigen Festsetzungen diesen Missstand beseitigen. Im Übrigen wäre das Aufkom­men in 2018 und die zwischenzeitliche Inflation von 24,8% (Verbraucherpreisindex) betrachtet auch eine Hebesatzanpassung auf 500% gerechtfertigt, um in 2025 das gleiche wertgesicherte Aufkommen wie in 2018 darzustellen.

Eine Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer ist im Entwurf auch für die Folge­jahre nicht vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ergebnisse der Gewerbesteuer­zahler in den nächsten Jahren entwickeln.

Im Finanzplan der Jahre 2026 bis 2028 kann die Pflichtzuführung zur Tilgung der Kredite dargestellt werden. In 2026 ist dafür jedoch eine Zuführung in umgekehrter Richtung – also vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt erforderlich, was jedoch auf Basis der Verkaufserlöse Friedenseiche IV und Hörmannsdorf Nord rechtlich möglich ist (§22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik).

Der Vermögenshaushalt und auch die Verschuldung wird durch die nun nicht mehr durchgeführten Projekte Tiefgarage St. Sebastian und Wohnungen über KiTa Ringstraße spürbar entlastet. Zudem wurde die Aufstockung der Schule Floßmannstraße aus dem Haushalt genommen und auf die Warteliste gesetzt; über eine Durchführung muss zu gegebener Zeit auch unter Berücksichtigung der finanziellen Lage entschieden werden.

Auch wenn für die Jahre 2025 bis 2028 ein ausgeglichener Haushalt mit Erfüllung der Pflichtzuführung dargestellt werden kann, ist aufgrund der stark ansteigenden Verschu­ldung intensiv an einer weiteren Konsolidierung des Haushalts zu arbeiten, um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

Anbei finden sich die aktualisierten Haushaltsunterlagen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Proske trägt vor, dass die Verwaltung heute einen genehmigungsfähigen Haushalt für das Jahr 2025 vorlegt. In wirtschaftlich äußerst schwierigen Zeiten ist dies keine Selbstverständlichkeit – und nur möglich, weil alle Beteiligten konsequent
und verantwortungsvoll zusammengearbeitet haben.
1. Genehmigungsfähigkeit vs. Konsolidierung
Ein genehmigungsfähiger Haushalt bedeutet: Wir erfüllen alle gesetzlichen
Auflagen, unsere Finanzierung ist gesichert und die Stadt Ebersberg bleibt
handlungsfähig. Aber: Genehmigungsfähigkeit bedeutet nicht automatisch,
dass wir bereits langfristig konsolidiert sind.
Der 10-Punkte-Plan des Freistaates Bayern für Haushaltskonsolidierungen
verlangt strukturelle Einsparungen, Einnahmesteigerungen und eine
nachhaltige Zukunftssicherung. Unser Weg in diese Richtung ist eingeleitet,
aber noch lange nicht abgeschlossen.
2. Einsatz der städtischen Mitarbeiter
Es ist mir wichtig, heute ganz klar festzustellen: Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadt Ebersberg tun ihr Möglichstes, um Kosten zu sparen.
Beispielsweise: Bauhof und Gärtnerabteilung übernehmen wieder
zahlreiche Aufgaben in Eigenleistung, die wir früher an externe Firmen
vergeben haben, oder erledigen Aufgaben in Eigenleistung wie z.B.
Sanierung des Friedhofsgebäudes oder die Beseitigung der
Gehwegengstelle Richtung Landwirtschaftsschule.
Stellen wurden und werden kritisch geprüft, und wenn möglich nicht mehr
nachbesetzt. Allerdings nicht auf Kosten der Leistungsfähigkeit der
Verwaltung.
Die Personalkosten stiegen unter anderem wegen dem Aufwuchs in der
Schülerbetreuung, den Tariferhöhungen und steigenden Sozialabgaben.
Eine reibungslos funktionierende Verwaltung ist die unverzichtbare
Grundlage jeder modernen Stadt. Nur eine starke, gut ausgestattete
Verwaltung kann Pflichtaufgaben gesetzeskonform erfüllen, soziale
Angebote sichern, Investitionen steuern und unsere Stadt zukunftsfähig
gestalten.
3. Zu kommunalen Aufgaben passt keine Unternehmensbilanz
Eine Kommune ist keine private Firma. Wir sind nicht gewinnorientiert,
keine Gewinnmaximierer. Wir sind verpflichtet, berechtigte Bedürfnisse
aller Bürgerinnen und Bürger zu bedienen – oft unabhängig von Rentabilität
oder Marktlogik. Wir müssen Kindergärten betreiben, Straßen unterhalten,
soziale Unterstützung gewährleisten, Kulturangebote schaffen und für
Sicherheit sorgen. Das unterscheidet uns grundlegend von privatwirtschaftlichen
Betrieben, die ihr Portfolio frei gestalten können.
Dennoch ist allen innerhalb der Stadtverwaltung klar, dass gespart werden
muss wo immer es möglich ist.
4. Umgang mit öffentlicher Kritik
Öffentlich zur Schau gestellte Diffamierungen hinsichtlich der
Finanzkompetenz unserer Stadtverwaltung schaden Ebersberg. Sie
schwächen das Vertrauen in unsere Handlungsfähigkeit – nach innen und
nach außen. Vor allem aber gefährden sie das hohe Maß an Engagement,
mit dem unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich arbeiten.
Wichtig ist: Alle wesentlichen haushaltswirksamen Entscheidungen der
letzten Jahre wurden fast immer einstimmig getroffen. Der Stadtrat stand
stets geschlossen hinter den beauftragten Maßnahmen. 
5. Ausgangslage: Vergangenheit und Inflation
Unsere Haushaltsprobleme kommen nicht von heute auf morgen und
treffen nahezu alle Kommunen im Land.
Bei steigenden Ausgaben konnte in den letzten 10 Jahren die
Einnahmensituation nicht entsprechend verbessert werden.
Hinzu kommt: Ein Euro war 2018 noch einen Euro wert – heute entspricht
dieser Wert nur noch rund 75 Cent. Die Inflation belastet alle kommunalen
Haushalte enorm, auch Ebersberg.
6. Zusammenfassung und Dank
Wir müssen und wollen konsolidieren. Keine Frage!
Aber wir tun es verantwortungsvoll, erfüllbar, gemeinsam und mit
Augenmaß.
Sollte heute keine Mehrheit für einen positive Haushaltbeschluss zustande
kommen, kann folgendes passieren:
- An Haushaltsdetails weiter zu basteln, blockiert die notwendigen
Kapazitäten im Haus um voll in den Konsolidierungsplan
einzusteigen.
- Keine notwendige investive Maßnahme kann umgesetzt werden wie
z.B. Kinderwagen (Bauwagen) Wakiga, Wertstoffinsel
Haggenmillerstraße (mehr Menschen in den nächsten Jahren), keine
Kanaluntersuchung und der dringend benötigte Kunstrasenplatz
kommt definitiv nicht, keine Vereinszuschüsse und vielleicht keine
Hendl auf dem Volksfest für unsere Seniorinnen und Senioren.
Mein aufrichtiger Dank gilt daher:
Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Kolleginnen und Kollegen
im Stadtrat, allen Ehrenamtlichen, die sich in und für unsere Stadt
engagieren.
Nur gemeinsam werden wir die Herausforderungen meistern. Nur
gemeinsam wird Ebersberg weiter lebenswert bleiben.

Für die CSU-Fraktion gibt Stadtrat Brilmayer folgende Rede zu Protokoll:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,
seitens der CSU/FDP-Fraktion haben wir uns lange und intensiv mit dem vorliegenden HH-Entwurf auseinandergesetzt.
Wie bereits in all unseren Wortbeiträgen der Vorberatungen signalisiert, halten wir die aktuelle Entwicklung der Finanzsituation für extrem problematisch und können diese nicht mehr mitverantworten
Daher werden wir den vorliegenden HH-Entwurf ablehnen.
Seit 3 Jahren kritisieren wir mit zunehmender Vehemenz, aber ohne Durchschlagskraft, dass die Ausgaben - insb. im Verwaltungs-HH - immer weiter steigen.
Gegenüber dem Jahr 2021, also in nur 4 Jahren, sind die Ausgaben im Verwaltung-HH um über 10 Mio. € gestiegen. 

Ja nachdem wie man rechnet, entsprechen diese 10 Mio. € zusätzliche Ausgaben einer Steigerung von 30% oder sogar 35%.  
Die allgemeine Preissteigerung lag entsprechend der Ausführungen unseres Kämmerers von letzter Woche bei knapp 25%.
Heißt, die Ausgaben der Stadt Ebersberg steigen deutlich schneller als die allgemeine Preissteigerung, und was noch viel problematischer ist: Die Ausgaben steigen viel schneller als die Einnahmen.
Dadurch erreicht die Zuführung zum Vermögens-HH mit 1,7 Mio. € einen historischen Tiefstwert und führt dazu, dass die Verschuldung heuer auf 41 Mio. € steigen soll und bis zum Jahr 2028 auf fast 50 Mio. €.
Bitte Folie „Entwicklung Schuldenstand“ an die Wand werfen.
Im Jahr 2021 betrug die Verschuldung noch 12,8 Mio. €, so dass sich die Schulden in dann 4 Jahren mehr als verdreifacht hat. 
Mit fast 4 T€ Verschuldung pro Kopf liegen wir dann landkreisweit ganz vorne und weit über dem Durchschnitt der vergleichbaren Gemeinden.
Auch der Blick um uns herum ist aus unserer Sicht alarmierend. 
Die Stadt Grafing rechnet in 2025 mit einem Schuldenstand von 21,9 Mio. €, Steinhöring und Kirchseeon konnten Schulden abbauen. Auch wenn man das nie 1:1 vergleichen kann, so ist es doch ein Indikator dafür, dass es auch anders geht.
Meine Damen und Herren, uns macht diese Entwicklung mit dieser massiv steigenden Verschuldung wirklich Sorgen und wir wissen aus den letzten Jahrzehnten, dass es auch anders geht
Auch vor dem Jahr 2021 wurde viel investiert, nämlich rund 50 Mio. € für Schulen, Kindergärten, Turnhalle oder die Hochwasserfreilegung im Ebrachtal.
50 Mio. € Investitionen, aber ohne eine derart gewaltige Neuverschuldung, weil im Verwaltungshaushalt weniger ausgegeben wurde und somit mehr übrig geblieben ist.     
Sorgen macht uns das deshalb, weil doch klar absehbar ist, wohin das Ganze führt, wenn wir nicht jetzt massiv gegensteuern, nämlich in die Schuldenfalle und in eine Quasi-Handlungsunfähigkeit für die nächsten 30 Jahre.
Der vorliegende HH-Entwurf ist zwar noch genehmigungsfähig, weil die Zuführung zum Vermögenshaushalt gerade noch dem Schuldendienst entspricht. 
Aber es ist einfach ablesbar, zu welcher Pflichtzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt diese Verschuldung führt, nämlich in Höhe von 3,6 Mio. € (im letzten Entwurf waren es noch 3,9 Mio. €).
Und das auch noch bei einer Tilgungszeit der Kredite von 30 Jahren, also einer sehr langen Zeit (früher waren es mal 10 Jahre), sonst wären die Auswirkungen auf den Haushalt noch viel drastischer.
Bitte Folie „Entwicklung Schuldendienst“ an die Wand werfen.
Das heißt konkret, in den Folgejahren bedarf es einer Pflichtzuführung in den Vermögens-HH von 3,6 Mio. €, ob wir wollen oder nicht
Und das, wo es heute heißt, mehr als 1,7 Mio. € Zuführung wären nicht machbar und unser einstimmig beschlossenes Konsolidierungskonzept belegbar ein zahnloser Papiertiger ist. 
Letztlich sind die, im Rahmen der Konsolidierung erreichten Einsparungen und Einnahmeerhöhungen im letzten Jahr nur ein Bruchteil der Ausgabensteigerungen in diesem Jahr.
Auch das angebliche Einsparziel von 10% in den Fachbereichen, von dem mehrmals die Rede war, finden wir nicht im Haushalt, stattdessen steigen die Ausgaben auch in den Bereichen, die wir selbst beeinflussen können um ca. 1 Mio. €. 

Die 3,6 Mio. € notwendige Pflichtzuführung in 2028, die wir aktuell bei weitem nicht haben, sind auch nur die Kosten für die bestehenden Schulden, so dass die künftigen Generationen hier im Stadtrat über Jahre nichts Neues anfangen werden können. 
Wir verschieben also die Lösung der Probleme von heute in die Zukunft. Und das halten wir schlicht für nicht mehr verantwortbar, für nicht alternativlos bzw. nicht für unbedingt notwendig. 
Wir können und wir müssen handeln, wenn wir nicht alle Lasten den kommenden Generationen zuschieben wollen.
Jetzt wissen wir alle, und das möchten wir gar nicht abstreiten, dass die Zeiten schwierig sind, dass die Kommunen viele Aufgaben zu schultern haben und dass alles teurer wird. Ja, das ist so.
Aber wir sagen auch, dass man unserer Meinung nach mit 1 bis 2 Mio. € weniger Ausgaben im Verwaltungshaushalt zurechtkommen könnte
Auch im Vermögens-HH muss es nicht immer die teuerste Variante sein. 
Und das sagen nicht nur wir als CSU/FDP-Fraktion, sondern war bekanntlich die Kernaussage von Herrn Sauer, den wir im letzten Jahr in Sachen Haushaltskonsolidierung im Haus hatten. 
Herr Sauer berät zig Kommunen und kennt deren Finanzen im Detail.
Die Kernaussage von Herrn Sauer war klar und eindeutig: Ebersberg hat kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. 
Heißt, wir geben in erster Linie zu viel Geld aus. 
Diese Aussage von Herrn Sauer halten wir im Grundsatz für richtig und für nachvollziehbar. 
Wir sehen zwar auch, dass es an einigen Stellen durchaus Sparbemühungen gibt und gab, aber diese greifen zu kurz und führen nicht zum notwendigen Ergebnis.
Und auch die ins Leben gerufene Konsolidierungsgruppe hat nicht den gewünschten Effekt gebracht, teilweise waren die Ausgaben für die Sitzungen höher als das, was man eingespart hat.
Statt Lösungsvorschlägen, wo und wie man etwas an den bestehenden Konzepten ändern könnte, haben wir immer ausführliche Begründungen gehört, warum was nicht geht bzw. warum man an dieser und jenen Stelle nichts verändern, sprich einsparen könne. 
Das, was wir in der Konsolidierungsgruppe gehört haben, halten wir im Gegensatz zu den Ausführungen von Herrn Sauer nicht für stichhaltig. 
An dieser Stelle möchte ich auch unsere Kämmerei ausdrücklich in Schutz nehmen, da können Sie in der Kämmerei nichts dafür, das wäre eine klare Führungsaufgabe, die im Rathaus leider nicht wahrgenommen wird. 
Wir sind fest davon überzeugt, dass das Problem mit jeder weiteren Verschiebung in die Zukunft und mit jeder Million zusätzlicher Schulden größer wird
Deshalb sagen wir klar und deutlich nein, so kann es nicht weitergehen.
Denn Pflichtzuführung heißt Pflichtzuführung. Die 3,6 Mio. € kommen schneller als wir denken, und dann wird der Druck immer größer
Was das bedeutet, kann sich jeder in diesem Gremium selbst ausmalen:
Freiwillige Leistungen wie Museum, Stadtführungen, Zuschüsse an Vereine, aber auch die Ballungsraumzulage für unsere Mitarbeiter müssten ggf. zwangsweise radikal zusammengestrichen werden und/oder die Einnahmen ganz massiv erhöht werden. Das wären z.B. 800 Punkte bei der Grundsteuer, also schlicht eine Verdoppelung.
Beides wollen wir möglichst vermeiden. 
Deshalb plädieren wir dafür - wie bereits mehrfach kundgetan - lieber jetzt mit schwierigen Entscheidungen für Einsparungen zu beginnen, als später noch schwierigere Entscheidungen treffen zu müssen.
Und in diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich den Vorschlag des Kollegen Christoph Münch unterstützen, die Ausgaben im Rahmen einer Art Budgetierung zu deckeln. Denn auch das hilft dabei, dass weniger ausgegeben wird.
Zum Schluss möchte ich mich trotz unserer Ablehnung für den Einsatz in unserer Kämmerei bedanken, wir wissen das schon einzuschätzen, was da geleistet wird. Vielen Dank, lieber Sepp Gibis, Dir und Deinem Team, das war schon außerordentlich.
Last but not least bitte ich darum, die von mir gerade gehaltene Rede, die auch schriftlich vorliegt, zum Protokoll der heutigen Sitzung hinzufügen und beantrage hiermit eine namentliche Abstimmung für die Abstimmung über den Gesamthaushalt (Abstimmung 4d des Beschlussvorschlags).

Beschluss:
Der Stadtrat bestimmt für die Abstimmung zu TOP 2d) die namentliche Erfassung des Abstimmungsverhaltens.

20 Ja :  2 Nein

Im Folgenden halten Stadtrat Friedrichs für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Stadtrat Münch für die SPD-Fraktion, Stadtrat Zwingler für die Freien Wähler und Stadtrat Peis für ProEbersberg.
Stadtrat Peis bittet darum, seine Bitte, für die Aufstellung des Haushaltes 2026 dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales schon bald einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen.
Im Folgenden entwickelt sich eine ausführliche Aussprache zu dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
Stadtrat Gressierer stellt zum Ende der Debatte den Antrag auf Schließung der Rednerliste.

Beschluss:
Die Rednerliste zu TOP 3 wird jetzt geschlossen.

18 Ja : 4 Nein

Bürgermeister Proske richtet auf Wunsch von Stadtrat Friedrichs eine fünfminütige Unterbrechung der Sitzung ein.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt: (Beratung und Abstimmung einzeln):

  1. Beschluss über den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.04.2025.
Der Antrag wird von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zurückgezogen.

  1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B für 2025 wird auf 450% angehoben.

           14 Ja : 7 Nein
            bei Abwesenheit von Stadträtin Matjanovski

  1. Das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 wird wie vorgelegt beschlossen (Art. 70 Abs. 4 GO)
     
     14 Ja : 7 Nein
      bei Abwesenheit von Stadträtin Matjanovski

  1. Der Haushalt 2025 wird wie vorgelegt beschlossen (Art. 63 GO)

     14 Ja : 8 Nein
Mit Ja haben gestimmt: Bürgermeister Proske, Stadträtin Behounek, Stadtrat Friedrichs, Stadtrat Fritsch, Stadtrat Mayer, Stadtrat Mühlfenzl, Stadtrat Münch, Stadtrat Otter, Stadtrat Peis, Stadträtin Platzer, Stadtrat Ried, Stadträtin Schmidberger, Stadtrat Dr. Schulte-Langforth, Stadtrat Zwingler.
Mit Nein haben gestimmt: Stadtrat Brilmayer, Stadtrat Gressierer, Stadtrat Hilger, Stadträtin Matjanovski, Stadtrat Riedl, Stadtrat Schechner, Stadtrat Schedo, Stadtrat Spötzl. 

  1. Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, Kreditverträge im Rahmen des Haushaltsplans 2025 sowie der noch nicht in Anspruch genommenen gültigen Kreditermächtigungen aus Vorjahren selbständig abzuschließen.

           19 Ja : 3 Nein

  1. Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die im Haushalt 2025 geplanten Rücklagenentnahmen und Zuführungen selbständig vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

Dokumente
Download Antrag Bündnis90-Die Grünen.pdf
Download 0-1-Inhaltsverzeichnis.pdf
Download I-Haushaltssatzung.pdf
Download II-1-a-Gesamtplan VerwHH VermHH.pdf
Download II-1-b-Haushaltsquerschnitt 0-8.pdf
Download II-1-b-Haushaltsquerschnitt 9.pdf
Download II-1-c-Gruppierungsübersicht.pdf
Download II-1-d-Leistungsfähigkeit.pdf
Download II-1-e-Deckungsvermerke.pdf
Download II-1-e-Zweckbindungsvermerk.pdf
Download II-2-a-Einzelplan Verwaltungshaushalt.pdf
Download II-2-b-Einzelplan Vermögenshaushalt.pdf
Download II-3-Stellenplan.pdf
Download III-1-Vorbericht.pdf
Download III-2-Übersicht Verpflichtungsermächtigungen.pdf
Download III-3-a-Übersicht Schulden KommHV.pdf
Download III-3-b-Übersicht Entwicklung Verschuldung Rechtsaufsicht.pdf
Download III-3-c-Dia Entwicklung Schuldendienst.pdf
Download III-3-d-Dia Entwicklung Schuldenstand.pdf
Download III-4-Rücklagenübersicht.pdf
Download III-5-a-Finanzplan nach Arten.pdf
Download III-5-b-Finanzplan nach Aufgaben.pdf
Download III-5-c-Investitionsprogramm.pdf
Download III-5-d-Übersicht Kreditermächtigungen.pdf

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4. Konsolidierung künftig über FWD-Ausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 22.04.2025 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mitglieder des Ausschusses regten in der Sitzung am 10.04.2025 an, die Konsolidierung des Haushalts künftig im Ausschuss FWD statt in der Konsolidierungsgruppe zu behandeln.
Die Verwaltung unterstützt diese Anregung. 
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat sich in seiner Sitzung am 22.04. mehrheitlich dafür ausgesprochen.

Diskussionsverlauf

In einer kurzen Debatte wird das Für und Wider der Auflösung der Konsolidierungsgruppe mit Verweis des Themas in den Ausschuss FWD abgewogen, wobei das Für nach einem Jahr Erfahrung deutlich überwiegt. An der Durchführung der Sitzung und am bisherigen Erfolg wird Kritik geübt. Einigkeit besteht darin, dringend weiter an der Konsolidierung zu arbeiten. Dafür könnten zusätzliche Sitzungen des FWD stattfinden, vielleicht gibt es einen Extra-Workshop, vielleicht auch eine externe Beratung.

Beschluss

Der Stadtrat löst die Konsolidierungsgruppe auf und weist die Haushaltskonsolidierung dem Ausschuss FWD zu.  Werden dabei Themen berührt, die in die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses fallen, so ist das Thema nach Behandlung im FWD diesem Ausschuss zur Behandlung vorzulegen. Gibt es abweichende Positionen, entscheidet der Stadtrat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Fortschreibung Konsolidierungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 22.04.2025 ö beschließend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Genehmigung des Haushalts 2024 erfolgte unter der Auflage, ein Konsolidierungskonzept im Rahmen der Vorschriften des Landes zu erstellen und fortzuschreiben.
Zusammen mit dem Haushaltsbeschluss 2025 ist deshalb auch eine Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes erforderlich.

Anbei das vom Stadtrat am 07.05.2024 beschlossene Konsolidierungskonzept sowie die Fortschreibung der tabellarischen Übersicht mit folgenden neuen Punkten:
74 Stellplätze im EEinz
75 Reinhaltung Straßen
76 Musikschule
77 VHS

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat sich in seiner Sitzung am 22.04. einstimmig dafür ausgesprochen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download Haushaltskonsolidierungskonzept mit Anlagen Stand STR 07.05.2024.pdf
Download Haushaltskonsolidierungskonzept Tabelle 18.04.2025.pdf

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6. Feststellung der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der nach §77 ff. KommHV erstellte Entwurf der Jahresrechnung 2023 wurde in der Sitzung des Stadtrats am 23.07.2024 vorgelegt (sh. Anlage).

Die Eckwerte der Jahresrechnung (Soll):
Verwaltungshaushalt in E und A:        38.696.197,66 €
Vermögenshaushalt in E und A:        19.413.221,13 €
Gesamthaushalt in E und A:        58.109.418,79 €
Zuführung vom VwH zum VmH:        2.157.968,71 €
Stand allg. Rücklage 31.12.2023:        3.336.500,00 €
Schuldenstand am 31.12.2023:        26.720.572,00 €

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 27.11.2024 die Jahresrechnung geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadtrat Schedo, berichtet anhand des beiliegenden Protokolls über die Ergebnisse der Prüfung und beantwortet Fragen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung der Jahresrechnung. 

Beschluss

Der Stadtrat stellt die gem. §77 KommHV vollständig vorgelegte Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Absatz 3 Satz 1 und Art. 32 Absatz 2 Satz 2 Nr. 6 der Gemeindeordnung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
bei Abwesenheit von Stadtrat Gressierer

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7. Entlastung zur Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur festgestellten Jahresrechnung 2023 ist auch über die Entlastung der Verwaltung zu entscheiden (Art. 102 Abs. 3 GO).
Mit der Entlastung erklärt sich der Stadtrat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) einverstanden, billigt die Ergebnisse und verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen.
Stadtrat Schedo erklärt für den Rechnungsprüfungsausschuss die Empfehlung, der Entlastung zuzustimmen.
Da der erste Bürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung entlastet wird, ist dieser wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO).
Der Tagesordnungspunkt wird deshalb wegen Abwesenheit beider vertretender Bürgermeister vom dienstältesten Stadtrat Riedl geleitet. Er bedankt sich beim Rechnungsprüfungsausschuss für dessen Arbeit.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung zur Jahresrechnung 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
bei Abwesenheit von Stadtrat Gressierer, Bürgermeister Proske hat nicht abgestimmt

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8. Baugebiet Friedenseiche VIII - a) Antrag von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 14.03.25 b) Festlegung der Kriterien und des Vergabeverlaufes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 26.11.2024 ö beschließend 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 12
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 28.01.2025 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

a)Mit Schreiben vom 14.03.2025 beantragt die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, die Einkommensgrenze für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren von bislang 160.000 € plus Kinderfreibetrag auf nun 200.000 € plus Kinderfreibetrag anzuheben. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, es obliegt dem Stadtrat, hierüber zu entscheiden. Im vorliegenden -Antrag wird angeregt, das Punktesystem bzw. die prozentuale Abstufung zu wandeln. Hiervon wird dringend abgeraten, da die Systematik der Punktevergabe vom Fachanwalt anhand von juristischen Entscheidungen aufgebaut hat. Das System, wie es jetzt vorhanden ist, hat der rechtlichen Prüfung standgehalten. Sollte dieses System gewandelt werden, steht zu befürchten an, dass ggfs. eingereichte Beschwerden gegen das Vergabeverfahren (z.B. wenn Bewerber nicht zum Zuge kommen) eventuell eine langwierige juristische Prüfung nach sich ziehen könnte.
Stadtrat Friedrichs begründet den Antrag noch einmal und reduziert den Antrag auf den leicht veränderten Satz 1.

Beschluss:
Im Rahmen der Einheimischen-Baulandvergabe im Baugebiet „Friedenseiche VIII“ sollen die Einkommensgrenzen in den geltenden Vergaberichtlinien der Stadt Ebersberg, vorbehaltlich der Überprüfung auf Vereinbarkeit mit EU-Recht, auf 200.000 € / Einzelpersonen 115.000 € festgelegt.

22 Ja : 0 Nein

b) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 einstimmig beschlossen:
Der Stadtrat beschließt, die beiden MFH Nordost nicht als sozialen Wohnungsbau sondern als Wohnungsbau Sonderförderung anzubieten. Der Verkaufspreis für die Reihen- und Kettenhäusergrundstücke wird mit 425 €/qm festgelegt, ebenso der Preis für die Grundstücke mit den MFH Nordost. Die Grundstücke für die 4 MFH für den sozialen Wohnungsbau werden auf 50 € (so lange es bei 250 € Erschließungskosten/qm bleibt, ansonsten wird angeglichen) festgelegt.


Zum Vergabeverfahren gilt es zu überlegen, ob für die 12 Kettenhäuser (Eigenbau), Reihenhäuser und Wohnungen ein gemeinsames Vergabeverfahren oder drei getrennte Verfahren durchgeführt werden sollen. 
Getrennte Verfahren würden sicher der Klarheit dienen und es wäre für alle Beteiligten übersichtlicher. Teilnehmer an der Vergabe müssten sich also im Vorwege entscheiden, ob sie selbst bauen oder ein Reihenhaus oder eine Wohnung vom Bauträger kaufen wollen.
Ein gemeinsames Verfahren hätte den Vorteil, dass Teilnehmer ihre Prioritäten festlegen könnten, z.B. Priorität 1 selbst bauen, Priorität 2 Reihenhaus kaufen oder Priorität 3 Wohnung kaufen. 
Zuerst würden dann die Baugrundstücke vergeben werden, anschließend die Reihenhäuser, letztlich die Wohnungen.

Beispiel 1: Teilnahme am Verfahren mit erster Priorität Kettenhaus: aufgrund der Punktzahl wird der Platz 13 erreicht und die 12 Kettenhäuser sind schon vergeben und werden auch nicht zurückgegeben. Dann könnte im Vergabeverfahren angegeben werden, dass statt eines Kettenhauses in Eigenbau auch ein Reihenhaus (vom Bauträger gebaut) als zweite Priorität und der Kauf einer Wohnung (vom Bauträger gebaut) als dritte Priorität gewünscht ist. Dort würde der Bewerber dann aufgrund des Platzes 13 an erster Stelle stehen.
Beispiel 2: Teilnahme am Verfahren mit erster Priorität Reihenhaus und als zweite Priorität Wohnung bei erreichtem Platz 20. Wenn die ersten 12 Plätze sich für ein Kettenhaus entschieden hätten, die weiteren sieben als zweite Priorität ein Reihenhaus wählen würden, wäre der Bewerber auf Platz 8 für ein Reihenhaus.
 
Das würde zwar zu einem längeren Vergabeverfahren führen, hätte aber den Vorteil, dass in der Verwaltung nur eine Liste geführt werden müsste und tatsächlich die Bewerber in der Reihenfolge der erreichten höchsten Punktzahlen zum Zuge kommen. Die Baugrundstücke können sofort vergeben werden, anschließend die Reihenhäuser und die Wohnungen. Der Bauträger braucht die Benennung der Kaufwilligen erst etwa ab

Für den Kriterienkatalog sollte die Vorlage aus der letzten Baulandvergabe gewählt werden. Diese ist rechtlich geprüft und dadurch abgesichert.
Einzig bei der Höhe der Einkommens- und Vermögensgrenzen muss überlegt werden, was angesichts eines Investments in Höhe von 700.000 bis 800.000 € als machbar erscheint. Seitens der Verwaltung wird eine Einkommensgrenze in Höhe von 70.000 € bei Einzelbewerbern und 140.000 € bei Paaren zzgl. Kinderfreibetrag in Höhe von 9.600 € pro Kind vorgeschlagen. Als Vermögensgrenze werden 300.000 €, egal ob Einzelperson oder Paar, vorgeschlagen. 
Der Kriterienkatalog ist entsprechend aufbereitet und liegt in der Anlage bei.
Das Vergabeverfahren soll baldmöglichst gestartet werden und soll eine Laufzeit von etwa drei Monaten haben. Die Erschließungsarbeiten haben schon begonnen. Planmäßig sollen diese bereits im Herbst beendet sein.
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2015 dem Stadtrat empfohlen, als Vermögensgrenze 500.000 €, egal ob Einzelperson oder Paar, festzulegen. Ebenso hat er dem Stadtrat empfohlen, die Vergabe der Kettenhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen in einem Verfahren vorzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat eine Einkommensgrenze in Höhe von 90.000 € bei Einzelbewerbern und 160.000 € bei Paaren zzgl. Kinderfreibetrag in Höhe von 9.600 € pro Kind.

Beschluss

Der Stadtrat legt als Vermögensgrenze 500.000 €, egal ob Einzelperson oder Paar, fest. Der Stadtrat beschließt, die Vergabe der Kettenhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen in einem Verfahren vorzunehmen. Der Stadtrat legt, vorbehaltlich der Überprüfung auf Vereinbarkeit mit EU-Recht, eine Einkommensgrenze in Höhe von 115.000 € bei Einzelbewerbern und 200.000 € bei Paaren zzgl. Kinderfreibetrag in Höhe von 9.600 € pro Kind fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20250314.Antrag_Vergabeverfahren_Friedenseiche_VIII.pdf.pdf
Download 28-04-2022 Satzungsfassung BPlan.pdf
Download Vergaberichtlinien Stadt Ebersberg für Grundstücke (Preisfestlegung 2024).pdf

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9. Erneuerung Kunstrasenplatz Waldsportpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Kunstrasenplatz am Waldsportpark ist in einem so schlechten Zustand, dass eine Sperrung des Platzes im Raum steht.

Die Verwaltung empfiehlt wie 2024 dringend die Erneuerung des intensiv genutzten Platzes.
2024 konnte eine Erneuerung nicht erfolgen, da die dazu benötigten Firmen signalisierten, keine freien Kapazitäten mehr zu haben. Für 2025 ist derzeit noch ein freies Zeitfenster vorhanden.

Im Haushaltsentwurf 2025 sind für eine Erneuerung 450.000 EUR eingeplant (HHSt. 5600.9500).
Für die Vergabe ist eine Ausschreibung erforderlich. Da die Erneuerung dringlich ist und auch aufgrund der Auslastung der Firmen Eile geboten ist, bittet die Verwaltung um eine Ermächtigung zur selbständigen Auftragserteilung.

Im Übrigen empfiehlt es sich, gleichzeitig mit der Erneuerung südlich angrenzend an den Platz einen inklusiven Spielplatz zu errichten, zumal der Spielplatz mit den Baufahrzeugen auch nur über die Fläche des Kunstrasenplatz angefahren werden kann. Die Kosten dafür belaufen sich auf 130.000 EUR (HHSt. 5600.9400). Der Ausschuss USK wird in seiner nächsten Sitzung am 13.05.2025 darüber entscheiden. 

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schmidberger weist darauf hin, dass aus Ihrer Sicht hier ein eklatanter Ungleichbehandlung der Vereine vorliegt, da andere Verein prozentual gesehen längst nicht einen so hohen Zuschuss bekommen. Stadtrat Schedo entgegnet dem, dass es sich hier um die Reparatur einer städtischen Einrichtung handelt, nicht um einen Vereinszuschuss.
Stadträtin Matjanovski gibt zu Protokoll, dass Sie, bezogen auf den Hinweis auf den geplanten Inklusionsspielplatz, das Verfahren bemängelt, da weder ihr Antrag von 2021 Erwähnung findet, noch der Fachausschuss in die bisherige Planung einbezogen worden ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Erneuerung des Kunstrasenplatzes am Waldsportpark und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Angebot selbständig den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö informativ 10

Sachverhalt

Es gibt keine Mitteilungen.

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11. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö informativ 11

Sachverhalt

  1. Auf Frage von Stadträtin Schmidberger nach der Personalsituation im Bauamt weist Bürgermeister Proske darauf hin, dass das kein Thema für die öffentliche Sitzung ist.
  2. Dem Hinweis von Stadträtin Schmidberger, dass das Umfeld des städtischen Gebäudes „Am Sandberg“ keinen guten Eindruck macht.

Datenstand vom 05.05.2025 13:28 Uhr