Datum: 28.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ehrungen
2 Bündelausschreibung Strom 2017-2019
3 5. FNP-Änderung - SO Schwabener Straße; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.1 BauGB b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 3. FNP-Änderung - Westlich zur Gass; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und & 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss
5 6. FNP-Änderung - westlich Haselbacher Weg a) Einleitungsbeschluss TA 14.07.2015
6 Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses
7 Information über die Ausschreibung der Verbesserung der Breitbandversorgung
8 Verschiedenes
9 Wünsche und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Ehrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Brilmayer dankt den anwesenden langjährigen Mitgliedern der Feuerwehren Ebersberg, Egglburg und Oberndorf und deren Kommandanten für ihr großes Engagement und ihren ehrenamtlichen Einsatz.
Für 25 Jahre im Feuerwehrdienst werden mit der Medaille der Stadt Ebersberg geehrt die Kameraden Alois Höher jun. und Peter Jäckle, für 40 Jahre die Kameraden Rudi Moosbauer und Günter Proske, der aber leider nicht anwesend sein konnte .
Dritter Bürgermeister Sepp Riedl wird für 25-jährige Tätigkeit im Stadtrat geehrt.

zum Seitenanfang

2. Bündelausschreibung Strom 2017-2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss am 22.05.2007 ist einstimmig beschlossen worden, die bestehenden Verträge mit den Energieversorgern zu überprüfen. Am 26.05.2009 hat der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss einstimmig beschlossen, dass die Stadt in den kommenden vier Jahren zu 100 % Ökostrom beziehen soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Strombezug unter Verwendung der vom Bayerischen Gemeindetag und dem Prüfungsverband erarbeiteten Unterlagen europaweit auszuschreiben.
Anschließend ist im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 02.02.2010 noch beschlossen worden, bei der europaweiten Ökostrom-Ausschreibung für die Jahre 2011 bis 2013 drei Lose zu bilden (Straßenbeleuchtung, leistungsgebundene Einrichtungen, sonstige Abnahmestellen) und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots mit der Wertigkeit Preis 80 % und CO²-Einsparung 20 % vorzunehmen.
Im Jahr 2012 hat der Bayerische Gemeindetag den Kommunen empfohlen, die einzelnen Ökostrom-Ausschreibungen für die Jahre 2014 bis 2016 zu bündeln und daraus eine bayernweite Ausschreibung zu machen. Angeboten für diese Aufgabe wurde der Dienstleister Kubus. Die Vorteile liegen zum einen in einem wesentlichen günstigeren Strompreis, zum anderen in der Vereinfachung der Verwaltungsarbeit. Im Gegenzug bekommt Kubus Honorar.
Die Stadt Ebersberg hat Kubus beauftragt, den städtischen Strombedarf mit in die bayernweite Ausschreibung einzubinden und bei der Auswahl die vom Finanz- und Verwaltungsausschuss vorgenommene Wertung anzuwenden.
Das Ergebnis der Ausschreibung ist dem Finanz- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 25.06.2013 mitgeteilt worden. Dort ist zwar darum gebeten worden, den Stadtrat bei der nächsten Ausschreibung zu informieren, eine Beschlussfassung über die Grundsätzlichkeit der Bündelausschreibung ist nicht gefordert worden.

Als im April 2015 schon das Angebot für die Ausschreibung der Jahre 2017 bis 2019 eingegangen ist, sah der erste Bürgermeister die Auftragserteilung als Geschäft der laufenden Verwaltung an, da zum einen der Beschluss vom 02.02.2010 den Eindruck eines Grundsatzbeschlusses macht und zum anderen bei der gleichgearteten Vorgehensweise bei der Ausschreibung für die Jahre 2014 bis 2016 keine Beschlussfassung gefordert worden ist. Es wurde lediglich um Information gebeten. Diese erfolgte in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 30.06.2015 unter TOP 7. Dort wurde außerdem bekanntgegeben, dass nach Auftragserteilung herauskam, dass Kubus nicht alle empfohlenen Anforderungen des Umweltbundesamtes an Ökostrom erfülle. Zur Klärung der Sachlage gab es am 01.07.2015 einen mit allen Landkreisgemeinden gemeinsamen Termin mit der Firma Kubus und einem anderen Anbieter von Ausschreibungen (Ingenieurbüro Specht).

Zusätzliche Ökostrom-Kriterien:

Am 01. Juli 2015 wurden beide Angebote von Specht und Kubus präsentiert. Die Firma Kubus glich dabei das eigene Angebot an die Leistungen der Konkurrenz hinsichtlich der zusätzlichen Ökostrom-Kriterien des Umweltbundesamtes an. Diese sind nun auch Bestandteil des Angebots zur nachgebesserten Ökostrombündelausschreibung über den Bayerischen Gemeindetag. Im Nachgang der Veranstaltung räumte Kubus der Stadt Ebersberg schriftlich die Verlängerung der Frist zur Teilnahme an dieser Ökostrombündelausschreibung bis zum 30.09.2015 ein.

Nutzen der Neuanlagenregelung:

-                die energiepolitische Signalwirkung
-                die Aufnahme des CO²-Minderungspotentials in der CO²-Bilanz ist möglich
-        das Auswahlverfahren wird vereinfacht und die Transparenz erhöht
-        Erläuterung:

Die festzulegenden Kriterien werden als Mindestkriterien im Rahmen der Ausschreibung von allen
Bietern gefordert. Die weitere Angebotswertung erfolgt für alle Bieter die diese Mindestkriterien
erfüllen ausschließlich nach dem wirtschaftlichsten Angebot. Damit entfällt die bisher erforderliche
nachträgliche Gewichtung der Angebote durch die Stadtverwaltung (Wirtschaftlichkeit 80%, CO2-
Minderung 20%).

Darstellung des CO2-Minderungspotenzials bei explizitem Strombezug aus EE-Anlagen:


 
Quelle: IFEU (2008): Diskussionspapier Umweltnutzen und CO2-Faktor Ökostrom

Diskussionsverlauf

Unter den Mitgliedern des Stadtrates wird die Meinung vertreten, dass der Stadtrat vor einer Beauftragung der Firma Kubus hätte beteiligt werden müssen und wünschen dieses für zukünftige Ausschreibungen ausdrücklich. Bürgermeister Brilmayer erklärt, dass die bisherige Beschlusslage des Stadtrates als Leitlinie des Verwaltungshandelns angesehen und der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages vertraut wurde. Weder war die Firma Specht zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bekannt noch, dass in der Ökostromausschreibung von Kubus nicht die Leitlinien des Bundesministeriums berücksichtigt wurden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, sich an den zusätzlichen Ökostromkriterien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (u.a. Neuanlagenregelung) zu orientieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. 5. FNP-Änderung - SO Schwabener Straße; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.1 BauGB b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der (Bürger) Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorgeschichte:
Am 16.12.2014 wurde der Einleitungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und der Entwurf i.d.F.v. 16.12.2014 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 27.05.2015 bis 29.06.2015 durchgeführt.
1.        Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
1.2        Deutsche Telekom AG, München
1.3        Deutsche Funkturm GmbH, München
1.4        Freiwillige Feuerwehr, Ebersberg
1.5        Stadtgärtnerei Ebersberg
1.6        MVV, München
1.7        Stadt Grafing
1.8        Vermessungsamt Ebersberg
1.9        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.10        Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, München
1.11        Landesbund für Vogelschutz, Zorneding
1.12        Bayerischer Bauernverband, München
1.13        E.ON Netz GmbH, Bamberg
2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 09.06.2015 (per E-Mail)
2.2        Landratsamt Ebersberg, Altlasten und Bodenschutz, Schreiben vom 02.06.2015
2.3        Gemeinde Hohenlinden, Schreiben vom 11.06.2015
2.4        Kreisheimatpfleger, Herr Krammer, Schreiben vom 02.06.2015
2.5        IHK, München, Schreiben vom 18.06.2015
2.6        Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 19.06.2015
2.7        Kabel Deutschland, Schreiben vom 17.06.2015 (per E-Mail)
2.8        Bayernwerk AG, München, Schreiben von 02.06.2015
2.9        Stadt Ebersberg, Abfall, Ausgleichsflächen und Altlasten, Schreiben vom 23.06.2015
2.10        Markt Kirchseeon, Schreiben vom 01.06.2015
2.11        Energie Südbayern, Traunreut, Schreiben vom 05.06.2015
3.        Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 09.06.2015
3.2        SG 41 Bauleitplanung, Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 13.03.2015
       - Bauverwaltung
       - Untere Immissionsschutzbehörde
       - Untere Naturschutzbehörde
       - Landkreis (Wirtschaftsförderung, Kreisstraßenverwaltung, Abfallwirtschaft)
3.3        Staatliches Bauamt, Rosenheim, Schreiben vom Schreiben vom 02.06.2015
3.4        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg, Schreiben vom 15.06.2015
3.5        Bund Naturschutz, Ebersberg, Schreiben vom 01.07.2015 (per E-Mail)
3.6        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 17.06.2015
Behandlung der Stellungnahmen:

3.1        Regierung von Oberbayern, München,
       Schreiben vom 09.06.2015
Nach einer Kurzdarstellung der Planung sowie des Planungsstandes der Flächennutzungsplanung wird vorgetragen, dass der Standort in einem Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht komme, liege. Damit entspreche das Vorhaben grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung. Vorsorglich werde noch darauf hingewiesen, dass ein Handel von Autoteilen und Zubehör ggf. landesplanerisch geprüft werden müsse.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich der landesplanerischen Prüfung ist festzustellen, dass hier lediglich eine Verlagerung des bestehenden Mercedes-Benz-Geschäftsbetriebs (Auto Grill GmbH & Co.KG) erfolgt. Nach den Herstellerrichtlinien ist eine Umorganisation sowie ein Neubau erforderlich, um den Betrieb weiterführen zu können und somit auch die Arbeitsplätze sichern zu können. Eine landesplanerische Prüfung ist insofern nicht erforderlich, da kein neuer Handelsbetrieb angesiedelt wird. Zur Klarstellung werden in Kapitel 4.1 der Begründung entsprechende Erläuterungen ergänzt.
Behandlungsvorschlag:
In der Begründung, Kapitel 4.1, werden Ergänzungen eingefügt, dass keine landesplanerische Überprüfung erforderlich ist, da nur eine Verlagerung des bestehenden Betriebs erfolgt. Eine Änderung der Darstellung der 5.Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.
3.2        SG 41 Bauleitplanung, Landratsamt Ebersberg,
       Schreiben vom 17.06.2015
Es wird gebeten, nach Abschluss des Verfahrens dem Landratsamt Ebersberg den Flächennutzungsplan in der bekanntgemachten Fassung mit ausgefüllten Verfahrensvermerken auch in digitaler Form (Plan als tif-Datei, Begründung als pdf-Datei) zur Verfügung zu stellen.
A.
Aus baufachlicher Sicht werden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.
B.
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht wird hinsichtlich der Lärmimmissionen angemerkt, dass eine erhebliche Vorbelastung der betroffenen Nachbarschaft durch die bestehenden Gewerbegebiete und das bestehende Sondergebiet vorliege, die im Rahmen des Bebauungsplans in den immissionsschutzfachlichen Untersuchungen zu berücksichtigen seien. Bezüglich der Lichtimmissionen wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit von der bereits bestehenden Sondergebietsfläche zur KFZ-Ausstellung im Norden Beschwerden über Lichtimmissionen im Wohngebiet der Anzinger Siedlung vorgetragen worden seien. Da die jetzige Ausstellungsfläche näher an die Wohngebiete im Westen und Südwesten heranrücke, sollte dieser Belang zusätzlich mit überprüft werden. Unter den genannten Voraussetzungen bestünden aus immissionsschutzfachlicher Sicht gegen die Darstellung als Sondergebiet im Anschluss an die bereits mit Bebauungsplan Nr. 143 „Gewerbepark Ost“ festgesetzte Sondergebietsfläche keine Bedenken.
C.
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass der überwiegende Teil der Fläche derzeit ackerbaulich genutzt werde und nur eine geringe Reliefstruktur aufweise. Im östlichen Grundstücksbereich befinde sich jedoch noch ein ca. 10 m breiter Waldsaum aus großkronigen Laubbäumen (Wildkirsche, Buche, Hainbuche, Eiche, etc.). Der Waldsaum sei landschaftsbildprägend und habe aus naturschutzfachlicher Sicht eine hohe ökologische Bedeutung. Im Sinne der gesetzlichen Eingriffsminimierung wird deshalb um die uneingeschränkte Erhaltung des Waldrandes und die Darstellung des Waldstreifens im Flächennutzungsplan gebeten.
Die gesetzliche Eingriffsregelung sei im Umweltbericht in den wesentlichen Inhalten dargestellt. Die genaue Abarbeitung erfolge im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung gebeten, ob der vorhandene Eingrünungsstreifen am derzeitigen Ortsrand zur Gliederung der beabsichtigten, sehr flächenintensiven Nutzung erhalten werden könne.
D.
Aus Sicht des Landkreises bzw. der Wirtschaftsförderung, der Kreisstraßenverwaltung bzw. der Abfallwirtschaft werden keine Einwendungen oder Bedenken geäußert.
Stellungnahme:
Die Stellungnahmen aus baufachlicher, immissionsschutzfachlicher und naturschutzfachlicher Sicht sowie aus Sicht des Landkreises werden zur Kenntnis genommen.
Zu den immissionsschutzfachlichen Anregungen ist anzumerken, dass die gegebenen Hinweise bezüglich Lärm- und Lichtimmissionen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entsprechend Beachtung finden werden. Für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den dargelegten Sachverhalten kein Änderungsbedarf. Bezüglich der naturschutzfachlichen Stellungnahme ist festzustellen, dass die Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der tatsächlichen Nutzung entspricht. Der Waldsaum befindet sich östlich der Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1048/1. Nach Aussagen des Eigentümers wird die Fläche des Grundstücks Fl.Nr. 1048/1 bis an die Grundstücksgrenze bewirtschaftet. Waldbestand befindet sich nicht auf der Fläche des Grundstücks Fl.Nr. 1048/1. Dies wird auch durch die Aussage des Vermessers (Erstellung Geländeaufmaß Grundstück Fl.Nr. 1048/1) bestätigt. Insofern ist festzustellen, dass die Hinweise bezüglich des Waldsaumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1048/1 nicht verifiziert werden können. Somit sind die Empfehlungen bezüglich der Darstellung des Waldsaumes als gegenstandslos zu werten.
Die Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans bezüglich der Waldflächen gilt unverändert. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
3.3        Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 02.06.2015
Das neue Gewerbebetriebsgelände auf der Fl. Nr. 1048/1 soll durch eine Privatstraße gegenüber der Forstinninger Straße an die St 2080 mit einer Linkabbiegespur angeschlossen werden. Die technische Ausgestaltung sei im Wesentlichen bereits einvernehmlich abgesprochen. Über die Durchführung sei eine rechtlich abhängige Vereinbarung im Sinne des BayStrWG Art. 32 (1) abzuschließen. Der Flächennutzungsplan sehe eine Anbauverbotszone gemäß Art. 23 BayStrWG von 20 m vor.
Da im rechtswirksamen Flächennutzungsplan auch die Fl. Nr. 1048/2 grundsätzlich ausgewiesen sei, seinen Möglichkeiten einer späteren Erweiterung einzuplanen. Ein zweiter Anschluss werde für die spätere Zeit ausgeschlossen.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen bezüglich der Erschließung der südlich angrenzenden Gewerbegebietsfläche finden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung. Insofern sind Änderungen oder Ergänzungen der Planung nicht veranlasst.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
3.4        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg, Schreiben vom 15.06.2015
Es werden keine Einwände oder Anregungen vorgetragen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der weiteren, konkreten Planung der Bebauung auf einen ausreichenden Abstand zum östlich angrenzenden Wald zu achten sei. Ziel sei es, mögliche Gefahren, die einerseits von der Bebauung auf den Wald und andererseits vom Wald auf die Bebauung ausgingen, zu minimieren.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die Hinweise geprüft und finden in der Planfolge Berücksichtigung. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
3.5        Bund Naturschutz, Ebersberg, vom 01.07.2015
Der 5. Änderung des Flächennutzungsplans könne nicht zugestimmt werden. Es gehe bei der Nutzung des ca. 0,68 ha großen Grundstücks weniger um eine kleinflächige Siedlungsentwicklung als um die Erweiterung des Autohauses plus Auto-Abstellfläche. Die Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans lässt befürchten, dass sich dieser Flächenbedarf in den nächsten Jahren zunehmend in Richtung Ebersberg fortsetzen wird. Schon heute sei die nördliche Einfahrt Richtung Ebersberg hauptsächlich von Gewerbe und dementsprechender Flächenversieglung geprägt. Der BN sorge sich in diesem speziellen Fall aber auch um die ständig zunehmende Flächenversiegelung. Aus diesem Grund sei der BN Initiator eines neu entstandenen, breiten Bündnisses, um die lebendige Vielfalt der bayerischen Landschaft und damit auch die des Landkreises zu erhalten.
Stellungnahme:
Vorab ist festzustellen, dass die Stellungnahme nicht fristgerecht eingegangen ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit sowie zur Vermeidung von Abwägungsfehlern wird die Stellungnahme dennoch behandelt.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich bei der 5. Änderung des FNP nicht um eine Erweiterung von Siedlungsflächen handelt. Im rechtwirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen bereits als Gewerbeflächen dargestellt. Dies ist auch in Kapitel 4.2 der Begründung erläutert. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, da die beabsichtigte Nutzung „Autohaus“ in einem Gewerbegebiet nicht zulassungsfähig ist. Da die 5. Änderung des Flächennutzungsplans nicht über den räumlichen Geltungsbereich des rechtswirksamen Flächennutzungsplans hinausgreift und den Erfordernissen der Raumordnung entspricht, wird der Anregung nicht gefolgt.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
3.6        Tiefbauamt Stadt Ebersberg, Schreiben vom 24.02.2015
Kanalisation
Es wird festgestellt, dass die kanaltechnische Erschließung des Grundstücks Fl. Nr. 1048/1 grundsätzlich gesichert sei. Für das Grundstück Fl. Nr. 1048/2, das im FNP als GE-Gebiet ausgewiesen sei, müsse der Kanal bis an dessen Grenze geführt werden. Falls die Erschließung nicht mit einem Freispiegelkanal zu gewährleisten sei, müsse das Grundstück mit einer Druckentwässerung versehen werden. Das anfallende Regenwasser sei nach der EWS der Stadt Ebersberg auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern. Um die Versickerung sicher gewährleisten zu können, sei es sinnvoll, im Vorfeld entsprechende Bodenaufschlüsse durchführen zu lassen. Die notwendige Entwässerungsplanung für das künftige Bauvorhaben sei vor Einreichung eines Bauantrags mit der Tiefbauabteilung abzustimmen. Der Entwässerungsplan sei in dreifacher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Wasserversorgung
Die Versorgung der Grundstücke sei durch das öffentliche Wasserleitungsnetz jederzeit gewährleistet. Auch hier sei die bestehende Wasserleitung nach Süden zu verlängern. Über die zu den Grundstücken führende Wasserleitung und deren Dimension werde das Tiefbauamt je nach Bedarf entscheiden. Am Ende der neuen Wasserleitung müsse ein Unterflurhydrant gesetzt werden, um zum einen den Brandschutz und zum anderen den einwandfreien Betrieb gewährleisten zu können. Der Bewässerungsplan sei ebenfalls in dreifacher Ausfertigung, wenn möglich vor Einreichung des Bauantrags, im Stadtbauamt vorzulegen.
Straßenbau:
Die verkehrliche Anbindung des Grundstücks Fl. Nr. 1048/1 solle über die Schwabener Straße erfolgen. Hier seien folgende Punkte zu beachten:
       die vorhandene Linksabbiegespur zur Forstinninger Straße
       der bestehende Gehweg von der Forstinninger Straße in Richtung Gewerbepark
       die Verkehrsinsel für den Fußgängerüberweg auf der Staatsstraße 2080
       die vorhandene Markierung auf der Staatstraße 2080
       der Baum im Grundstück Fl. Nr. 1430/7, im Bereich des bestehenden Gehweges

Diese Punkte seien bei der Planung über die Zufahrt des Grundstücks Fl. Nr. 1048/1 zu beachten. Die Anschlussmöglichkeit für das südlich gelegene Grundstück Fl. Nr. 1048/2 sei ebenfalls einzuplanen. Der Stellplatznachweis sei entsprechend der städtischen Satzung zu ermitteln und den Bauantragsunterlagen beizulegen.
Stellungnahme:
Die Planungen bezüglich Ausbau und Herstellung von Erschließungs- sowie von Ver- und Entsorgungsanlagen sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplans. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die Hinweise bezüglich der Erschließung der Grundstücke Fl. Nr. 1048/1 und 1048/2 zu berücksichtigen. Bezüglich der erforderlichen Umplanung der Schwabener Straße ist anzumerken, dass hier bereits eine mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim weitestgehend abgestimmte Planfassung vorliegt, die im Rahmen des Bebauungsplans Berücksichtigung findet. Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Planung sind nicht veranlasst.


Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

1.        Der Technischen Ausschuss nahm in seiner Sitzung Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB und empfahl dem Stadtrat mit  10 : 0  Stimmen, den erläuterten Behandlungsvorschlägen zuzustimmen.
 
2.        Ebenso empfahl der Technische Ausschuss dem Stadtrat mit  10 : 0  Stimmen, die 5. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Schwabener Straße“ mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 28.07.2015 zu billigen.

3.        Letztlich empfahl der Technische Ausschuss dem Stadtrat mit  10 : 0  Stimmen, die Verwaltung zu beauftragen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Diskussionsverlauf

Unter den Mitgliedern des Ausschusses erregt sich erheblicher Unmut darüber, dass bei Erweiterung der Gewerbeflächen bis an die Straße heran die Sichtachse, immerhin bis zu den Bergen, verloren gehen könnte. Es sollten in der Sichtachse auf keinen Fall bauliche Anlagen zugelassen werden. Zudem werde der fließende Verkehr durch eine weitere Abbiegemöglichkeit, nämlich auf das geplante Ausstellungsgelände, weiter behindert.

Beschluss

1.        Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB und stimmt den erläuterten Behandlungsvorschlägen zu.
 
2.        Der Stadtrat billigt die 5. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Schwabener Straße“ mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 28.07.2015.

Abstimmung: 22:2

3.        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

4. 3. FNP-Änderung - Westlich zur Gass; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und & 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

3. Änderung des Flächenutzungsplanes für den Bereich „Westlich zur Gass“ in der Fassung vom 04.11.2014
a) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Vorgeschichte:
Am 04.11.2014 wurde der Einleitungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans  und der Entwurf i.d.F.v. 04.11.2014 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 20.02.2015 bis 20.03.2015 durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte im TA am 14.04.2015 und im Stadtrat am 21.04.2015.Anschließend wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 20.05.2015 bis 22.06.2015 durchgeführt.
1.        Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Regierung von Oberbayern
1.2        Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
1.3        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
1.4        Polizeiinspektion Ebersberg
1.5        Deutsche Telekom AG, München
1.6        Deutsche Funkturm GmbH, München
1.7        Bund Naturschutz Ebersberg
1.8        Landesbund für Vogelschutz
1.9        Landratsamt Ebersberg, Staatliche Aufsicht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
1.10        Landratsamt Ebersberg, Altlasten
1.11        Landesjagdverband Bayern e.V., Feldkirchen
1.12        Freiwillige Feuerwehr, Ebersberg
1.13        Stadtgärtnerei Ebersberg
1.14        Kämmerei Stadt Ebersberg
1.15        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.16        Vermessungsamt Ebersberg
1.17        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg
1.18        Bayerischer Bauernverband, München
1.19        Energie Südbayern, Traunreut
1.20        Stadt Grafing
1.21        Abfall, Ausgleichsflächen und Altlasten, Stadt Ebersberg
2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 22.05.2015 (per E-Mail)
2.2        IHK München und Oberbayern, Schreiben vom 15.05.2015
2.3        Bayernwerk AG, Ampfing, Schreiben vom 22.05.2015
2.4        Markt Kirchseeon, Schreiben vom  20.05.2015
2.5        Amt für ländliche Entwicklung, München, Schreiben vom 01.06.2015
2.6        Stadt Ebersberg, Schulwegsicherheit, Schreiben vom 19.05.2015
2.7        Kabel Deutschland, Schreiben vom 17.06.2015 (per E-Mail)
3.        Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 18.05.2015
       - Bauverwaltung
       - Untere Immissionsschutzbehörde
       - Untere Naturschutzbehörde
3.2        Tiefbauamt  Stadt Ebersberg, Schreiben vom 22.05.2015
Behandlung der Stellungnahmen:
3.1        Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 18.05.2015
A.
Aus baufachlicher Sicht werden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.
B.
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht wird angemerkt, dass die Planfassung vom 04.11.2014 unverändert vorliege. In der Begründung sei enthalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen nach derzeitigem Stand ausgeschlossen werden könnten. Dies sei allerdings an immissionsschutzfachliche Voraussetzungen gebunden. Deshalb werde empfohlen, folgende Planungsgrundsätze in die Begründung aufzunehmen:
-        Lärmrelevante Anlagenteile (wie z.B. Parkplätze) sind möglichst immissionsortfern im Grundstück anzuordnen, dies gilt insbesondere für Stellflächen mit Nachtan- und abfahrten.
-        Zur Einhaltung des Spitzenkegelkriteriums in der Nachtzeit ist ein Mindestabstand von 28 m (gilt für PKW) zwischen Stellplatzrand und nächstgelegenen Immissionsort im Allgemeinen Wohngebiet erforderlich.
C.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sind keine weitergehenden Anmerkungen zur Stellungnahme vom 16.03.2015 geboten.
Stellungnahme:
Die Stellungnahmen aus baufachlicher, immissionsschutzfachlicher und naturschutzfachlicher Sicht werden zur Kenntnis genommen. Zu den immissionsschutzfachlichen Anregungen ist anzumerken, dass die gegebenen Hinweise in der schalltechnischen Untersuchung, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bereits erstellt worden ist, berücksichtigt sind. Insofern sind Ergänzungen der Begründung nicht erforderlich.
Für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den dargelegten Sachverhalten kein Änderungsbedarf.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
3.2        Tiefbauamt  Stadt Ebersberg, Schreiben vom 22.05.2015
Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus Sicht der Tiefbauabteilung bezüglich Erschließung nichts geändert habe. Das Verkehrsgutachten liege noch nicht vor. Auf die Stellungnahme vom 24.02.2015 werde verwiesen.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom 24.02.2015, in der Hinweise zu den vertraglichen Regelungen bezüglich Ausbau und Herstellung von Erschließungs- sowie von Ver- und Entsorgungsanlagen vorgetragen worden sind, ist in bereits im Rahmen der Abwägung vom 14.04.2015 (TA) bzw. 21.04.2015 (SR) umfassend abgehandelt. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind insofern nicht veranlasst.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
1.        Die Mitglieder des Technischen Ausschusses nahmen in ihrer Sitzung am 14.07.2015 Kenntnis von der Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und empfahlen, dem Stadtrat mit  10 : 0  Stimmen den erläuterten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

2.        Ebenso empfahl der Technische Ausschuss dem Stadtrat mit  10 : 0  Stimmen, die 3. Flächennutzungsplanänderung „Westlich zur Gass“ mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 04.11.2014 festzustellen. (Feststellungsbeschluss).

3.        Letztlich empfahl der Technischen Ausschuss dem Stadtrat mit  10 : 0  Stimmen, die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan einzuholen und nach erfolgter Genehmigung öffentlich zu machen.

Beschluss

1.         Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und stimmt den erläuterten Beschlussvorschlägen zu.

2.        Der Stadtrat stellt die 3. Flächennutzungsplanänderung „Westlich zur Gass“ mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 04.11.2014 fest. (Feststellungsbeschluss).

Abstimmung: 22:2

3.        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan einzuholen und nach erfolgter Genehmigung öffentlich zu machen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

5. 6. FNP-Änderung - westlich Haselbacher Weg a) Einleitungsbeschluss TA 14.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Um eine Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 520/2, Gmkg. Ebersberg zu ermöglichen, muss die Darstellung im Flächennutzungsplan zu WA „Allgemeines Wohngebiet“ angepasst werden. Zudem wird vorgeschlagen, den südlichen Teil des Grundstückes als Grünfläche zu belassen, um so den Übergang entlang des bestehenden Weges in das LSG Weiherkette von Westen nach Osten zu betonen und eine spätere Versiegelung auszuschließen.
Die Erschließung soll nördlich der FlNr. 520/2, Gmkg. Ebersberg, liegen und wird derzeit geplant.
Der Bauwerber soll die vorhandenen Bäume in der Planung berücksichtigen und dem Technischen Ausschuss erneut das Ergebnis vorstellen.
Des Weiteren wird in diesem Verfahren auch die Fläche des nördlich gelegenen Bolzplatzes mit einbezogen, um auch diesen für die Zukunft bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zu sichern. Um mögliche zukünftige Konflikte (z.B. Lärm) zwischen Wohnbebauung und Bolzplatz zu vermeiden, ist dieser Schritt aus Sicht der Stadtplanung erforderlich.
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2015 dem Stadtrat mit  9  : 1  Stimmen empfohlen, den Einleitungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans – westlich Haselbacher Weg – zu fassen.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Schechner fordert für das Bauplanungsverfahren eine Verschiebung der geplanten Bebauung in südlicher Richtung, etwa um 5 Meter, um die dort vorhandenen Bäume und Büsche zu erhalten.
Stadträtin Will ist für den Erhalt des Grundstückes in der jetzigen Form und lehnt eine Überplanung ab.

Beschluss

Der Stadtrat fasst den Einleitungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes – westlich Haselbacher Weg.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

6. Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts besteht der Ferienausschuss aus dem ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Die Fraktionen werden um Benennung der Mitglieder nebst Vertreter gebeten (CSU:4, SPD:2, GRÜNE:1(2), FW:1(2)). Die Grünen und die Freien Wähler müssten sich auf die Anzahl der Mitglieder und Vertreter einigen.
Die Sitzung des Ferienausschusses ist für Dienstag, den 18.08.2014, vorgesehen.

Beschluss

Für den Ferienausschuss werden benannt und vom Stadtrat beschlossen:
CSU-Fraktion: Stadträte Schedo, Abinger, Gressierer und Obergrusberger, Vertreter: Stadträte Schechner, F. Brilmayer, Dr. Luther und Riedl.
SPD-Fraktion: Stadträte Schurer und Mühlfenzl, Vertreter: Stadträte Platzer und Rauscher.
GRÜNE-Fraktion: Stadträte Will und Schmidberger, Vertreter: Stadträte Goldner und Dr. Schulte-Langforth.
FW-Fraktion: Stadtrat Otter, Vertreter: Stadtrat Zwingler.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. Information über die Ausschreibung der Verbesserung der Breitbandversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt strebt die Verbesserung der Breitbandversorgung im Stadtgebiet an. Dazu wurde mit Unterstützung vom Ingenieurbüro Ledermann ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Ausbau eines NGA- Netzes im Rahmen der bayerischen Breitbandförderrichtlinien durchgeführt.
Ingenieur Ledermann trägt vor, dass die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen dazu am 03.12.2014 auf dem für das Verfahren zwingend vorgeschriebenen bayerischen Breitband Internetportal mit Angebotsfrist 13.03.2015, 12:00 Uhr, erfolgte. Die Angebotseröffnung fand am 13.03.2015 um 12:00 Uhr in den Verwaltungsräumen der Stadt Ebersberg statt.
Da sich in diesem Verfahren nur zwei Bieter beteiligt hatten, müssen gemäß bayerischer Breitbandförderrichtlinien die eingegangenen Angebote einer zusätzlichen  Plausibilitätskontrolle  durch  das Bayerische Breitbandzentrum unterzogen werden. Dazu werden die Angebote digitalisiert und an das bayerische Breitbandzentrum übermittelt. Die Plausibilität ist zwischenzeitlich bestätigt worden.
Auf Basis der in der Ausschreibung geforderten Auswahlkriterien:

    Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke zu 35 %
    Technisches Konzept zu 20 %
    Höhe Endkundenpreise zu 10 %
    Servicekonzept zu 15 %
    Zeitl. Verfügbarkeit (% / Jahr)der Mindestübertragungsrate zu 15 %
    Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu 5 %

hat ein Anbieter das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Ausschlaggebend bei der Bewertung sind dabei das beste technische Konzept sowie die qualitativ beste zeitliche Verfügbarkeit des Gesamtnetzes mit entsprechenden Servicestrukturen. Die Anforderungen aus der Ausschreibung sowie der vorangegangenen Planung werden vollumfänglich erfüllt.
Bei der Vergabesumme erhält die Stadt Ebersberg einen Zuschuss in Höhe von 60% der Wirtschaftlichkeitslücke des Anbieters.
Der Förderhöchstbetrag ist somit noch nicht erreicht, eine weitere Ausschreibung für andere Gebiete ist noch möglich.
Auf Basis der Ergebnisse der Angebotsprüfung wird dem Stadtrat der entsprechende Vergabevorschlag unterbreitet. Nach der Auftragsvergabe durch den Stadtrat müssen bei der Bezirksregierung von Oberbayern noch die entsprechenden Förderanträge eingereicht und genehmigt werden. Weiterhin muss noch eine Verfahrensprüfung durch die Bundesnetzagentur durchgeführt werden.
Wenn von beiden Prüfungsinstanzen die jeweilige Freigabe erteilt wird, kann der Auftrag durch die Stadt Ebersberg offiziell vergeben werden. Die Realisierung des Projektes ist dann innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate geplant.

Diskussionsverlauf

Frau Lefeber vom Ingenieurbüro Ledermann weist darauf hin, dass die 60 %-ige Förderung bei einer Wirtschaftlichkeitslücke von etwa einer Million Euro einen Eigenanteil in Höhe von 400.000 € für die Stadt Ebersberg bedeuten würde. Vom Förderhöchstbetrag in Höhe von 740.000 € könnten danach noch 140.000 € (Eigenanteil der Stadt dann rund 90.000 €) als Förderung beantragt werden. Eine Nachbesserung des Ausbaues gerade in den Randgebieten wäre dann ein eigenes Verfahren.
Zur Überwindung eventueller Finanzierungsprobleme gibt es derzeit Kredite mit einem 0%-Zinssatz.
Unter den Mitgliedern des Stadtrates herrscht einhellige Meinung, diesen angebotenen Ausbau so schnell wie möglich umzusetzen und mit dem restlichen Fördervolumen die Versorgungsverbesserung weiterer Stadtgebiete zu untersuchen, konkret werden Pollmoos und Traxl genannt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den angebotenen Ausbau der Breitbandversorgung so schnell wie möglich umzusetzen, auch mit Hinblick auf eine Anfangsfinanzierung noch im Haushaltsjahr 2015.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö informativ 8

Sachverhalt

a)        Bürgermeister Brilmayer berichtet, dass er im Nachgang zu der Sendung „Jetzt red i“ in Ebersberg das Versprechen vom Innenminister Herrmann eingelöst hat, eine Verbesserung der Verkehrssituation in der Eberhardstraße zu überprüfen. Bei einem von Stadtrat Lachner begleiteten Gespräch im Innenministerium wurde zugesagt: - heuer eine sowieso geplante Verkehrszählung durchzuführen, - dabei eventuellen Mautausweichverkehr zu prüfen, - die Einrichtung einer Tempo 30-Zone vom Marienplatz bis zur Abzweigung Baldestraße zu prüfen und – zu prüfen, ob nicht der Straßenbelag mit einem lärmmindernden Straßenbelag verbessert werden kann. Dritter Bürgermeister Riedl bittet um lärmmindernde Asphaltierung bis zur Abzweigung Hohenlindener Straße.
b)   Bürgermeister Brilmayer dankt dem TSV Ebersberg für die Durchführung des Merkur cup und dem Trachtenverein Ebersberg für die vier Theatertage. Es waren zwei ausgezeichnete Veranstaltungen.

zum Seitenanfang

9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2015 ö informativ 9

Sachverhalt

a)        Auf die Frage von Stadtrat Gressierer erklärt Bürgermeister Brilmayer, dass die Brücke über die Umgehungsstraße zwar eine Gemeindeverbindungsstraße, aber nicht im Eigentum der Stadt ist.
b)        Stadträtin Matjanowski äußert den Wunsch, dass die Münchner Straße ebenso wie die Eberhardstraße überprüft werden wird.
c)        Auf die Frage von Stadtrat Lachner antwortet Herr Spindler, dass die mobile Treppe an der Schule Floß mannstraße als zweiter Rettungsweg eigentlich schon 2012 hätte installiert werden müssen. Das ist seinerzeit wegen der anstehenden Turnhallensanierung verschoben worden. Da die bauliche Entwicklung gerade noch unklar ist, ist dieser zweite Rettungsweg provisorisch hergerichtet worden. Stadtrat Lachner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass immer nachts noch einige Lampen leuchten. Zudem bittet er darum, bei Einrichtung der Baustelle zum Neubau der Turnhalle, den Baustellenverkehr sowie den „Elternverkehr“ zu berücksichtigen.
d)        Stadtrat Spötzl erkundigt sich mit Hinweis auf das Blaualgenvorkommen im Klostersee vom Mai diesen Jahres, ob es im Einfließbereich zum Klostersee noch nicht an die Kanalisation angeschlossene Grundstücke gibt. Bürgermeister Brilmayer erläutert kurz das Messverfahren vom Klosterseewasser und die einmal im Mai vorgefundenen Werte. Nicht angeschlossene Grundstücke kann es höchstens noch zwei geben, das Tiefbauamt wird die Angelegenheit prüfen.

Datenstand vom 22.08.2019 09:05 Uhr