Datum: 27.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanz- und Verwaltungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der Jahresrechnung 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
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27.10.2015
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ö
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vorberatend
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1 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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15.12.2015
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102, Abs. 3 der Bay. Gemeindeordnung stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Die Jahresrechnung 2014 wurde mit allen Anlagen fristgerecht erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:
der Vorsitzenden: Frau Schurer,
den Mitgliedern: Frau Schmidberger, Herr Obergrusberger, Herr Schedo und Herr Zwingler.
Der Ausschuss hat die Jahresrechnung 2014 heuer am 01. und 02. Juli eingehend geprüft und über die Prüfung eine Niederschrift angefertigt.
Die Endzahlen des Rechnungsjahres 2014 lagen dem Prüfungsausschuss zur Beratung vor. Die Prüfung hat insgesamt keine Beanstandungen ergeben, die zu einer Änderung der Abschlusszahlen 2014 führen würden.
Im Prüfbericht wurde u. a. Folgendes -sinngemäß zusammengefasst- festgestellt:
1. Haushaltsüberschreitungen sind im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festzustellen, konnten aber entweder durch Beschlüsse oder besondere Umstände begründet werden,
2. der rechtzeitige Eingang der Einnahmen,
3. bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlässen wurde ordnungsgemäß verfahren,
4. die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse wurden korrekt ausgeführt,
5. alle Ausgaben wurden als notwendig und angemessen angesehen und korrekt gebucht,
6. sämtliche überprüfte Buchungen waren ausreichend belegt und
7. die Vermögensgegenstände sind vollzählig erfasst.
Weiter wurde im Prüfungsprotokoll erwähnt bzw. beantragt:
dass grundsätzlich die Anmerkungen aus dem Prüfbericht 2013 erledigt sind,
dass bei Bewirtungsbelegen grundsätzlich die Teilnehmer anzugeben sind,
dass konkreter Abgabemengen bei Kleinverkäufen anzugeben sind,
dass für Bauhof u. Stadtgärtnerei eine Liste für vorhandene E-Geräte aufgebaut wird (inventarmäßige Erfassung),
dass in der Stadtkämmerei die mögliche Umsetzung zu „digitalen Unterschriften“ unterstützt wird,
Abschließend besichtigte der Prüfungsausschuss vor Ort das neu errichtete Kinderhaus am Volksfestplatz (welches mittlerweile voll in Betrieb ist) und bestätigte in diesem Zusammenhang auch die städt. Infrastruktur (gerade für junge Familien)
Im Gesamtergebnis wurde u. a. festgestellt, dass es -wie auch in den vergangenen Jahren- keinerlei Beanstandungen gibt und die Bücher sorgfältig geführt sind.
Beschluss
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2014 gemäß Art 102, Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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2. Haushaltsbericht 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
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27.10.2015
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die aktuelle Haushaltslage passt zu den Planungen im Frühjahr dieses Jahres. Es werden zwar steuerliche Mehreinnahmen verzeichnet, aber das bedeutet nur, dass voraussichtlich unsere Verschuldung geringer ausfällt.
Der Stadtrat konnte für heuer einen ausgeglichenen Haushalt beschließen. Die Ausgaben bzw. die Einnahmen betrugen jeweils:
im Verwaltungshaushalt € 29.471.800
im Vermögenshaushalt € 14.307.400
Dies entspricht einer Gesamtsumme von € 43.779.200 und ist somit um 244.000 Euro höher als 2014. Es ist festzustellen, dass sich das Haushaltsvolumen nicht erheblich weiter nach oben entwickelt.
Um heuer einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können, wurden in erheblichem Maße Mittelanforderungen gestrichen.
So blieben anfänglich folgende Summen aus den gesamten Mittelanforderungen unberücksichtigt:
Einsparungen/Kürzungen im Verwaltungshaushalt: ca. € 702.800,
Einsparungen/Kürzungen im Vermögenshaushalt: ca. € Mio. 3,9.
Und weiter folgten einvernehmlich über den Finanz- und Verwaltungsausschuss bis zur beschlussfassenden Stadtratssitzung zusätzliche Einsparungen bzw. anpassende Einnahme-Ansatzerhöhungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit einer Gesamtsumme von fast € 900.000, welche eine nach 15 Jahren erstmalige Grundsteuer-Hebesatzanpassung beinhalteten.
Der Haushalt 2015 beinhaltet weiterhin riesige Investitionsmaßnahmen wie u. a.: Fertigstellung der Generalsanierung der Mittelschule Baldestraße, die Gebäudeaufstockung der Hallenbadumkleiden für zusätzliche Schulräume, die brandschutzmäßige Ertüchtigung bzw. den Abschluss der Sanierungsmaßnahmen der Schule Floßmannstraße, den Neubau eines Kinderhauses am Volksfestplatz, Ausbesserung bestehender Straßen, Umbau und Fertigstellung des Kurt-Rohde-Platzes, Investitionen für die Sicherheit an Bahnübergängen (wie derzeit in Oberndorf
-Gesamtkosten ca. € 1,1 Mio.), Grundstücks-SZ für das Einheimischenbauland Am Doktorbankerl, sowie erste Abschlagszahlungen für Grundstücksankäufe für das neue Bauland für Einheimische „FE VIII“, Investitionen im Abwasser- und Wasserhaushalt, Sanierung und Erweiterung vom WL-Netz und vieles, vieles mehr.
Zur Finanzierung dieser Investitionsmaßnahmen wurden bei der HH-Planaufstellung auch unrentierliche Kreditaufnahmen i. H. v. € 1,9 Mio. für Schul-Baumaßnahmen und rentierliche Kreditaufnahmen i. H. v. € 600.000 f. W/K-Investitionen und € 1,5 Mio. für den Ankauf für das neue Bauland für Einheimische FE VIII eigeplant.
Weiter sind für folgende Projekte Einnahmen eingeplant bzw. bereits eingegangen: Letzte Verkäufe Bauland f. Einheimische Am Doktorbankerl, W-K-Herstellungsbeiträge, Staatszuwendungen (u. a. für: die Schulhaussanierung, für die Errichtung eines Kinderhauses, für die Fertigstellung des Stadtsaals) und auch Rücklagenentnahmen.
Wie letztes Jahr muss angemerkt werden, dass eine weiterführende Kreditaufnahmemöglichkeit für (womöglich unaufschiebbare) Investitionsmaßnahmen (Stichpunkte – u. a.: Energiewende, KiGA St. Sebastian, Sportplätze, Umbau Marienplatz, Sanierung Hallenbad, FFW-Fahrzeuge, Rücklagenbildungen zur Sicherung zukünftiger Haushalte) begrenzt ist. Es sollen weiterhin solide und zukunftsorientierte Stadtfinanzen vorliegen, um handlungsfähig zu bleiben.
Der städtische Haushalt 2015, einschl. der o. g. Kreditaufnahme, wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde in rechnerischer, formeller und sachlicher Hinsicht überprüft und mit Schreiben vom 29.05.2015 genehmigt, da die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt im Einklang stehen. Hierbei wurde u. a. sinngemäß Folgendes mitgeteilt:
für die kostenrechnenden Einrichtungen Abfall- u. Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung sind weiterhin kostendeckende Entgelte zu erheben,
auch für sonstige öffentliche Einrichtungen ist ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad anzustreben.
In der Beurteilung der Haushaltslage heißt es u. a.:
Die Haushaltslage der Stadt Ebersberg ist 2015 geordnet u. zufriedenstellend. Ab 2016 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2018 liegt eine angespannte Haushaltslage vor.
Der finanzielle Spielraum wird sich einschränken, u. a. wegen den weiter steigenden Tilgungsleistungen.
In der Wertung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung wurde u. a. positiv festgehalten (sinngemäß):
dass im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellungen bereits beträchtliche Summen eingespart wurden,
dass den erheblichen Investitionen auch Grundsteuer-Mehreinnahmen gegenüberstehen,
dass zweckgebundene Rücklagen für zukünftige Ausgaben wie z. B.: Gewerbesteuerrückerstattungen bzw. Schuldentilgungen gebildet werden.
Hier wird mitgeteilt, dass durch die laufende städtische Rücklagenbildung zur späteren Restschuldbefreiung im unrentierlichen Bereich das Marktzinsrisiko auf vorbildliche Weise minimiert wird.
Insgesamt wurde der Stadt von der Rechtsaufsicht eine solide Haushaltsplanaufstellung 2015 und –abwicklung 2014 -wie auch in den vergangenen Jahren- in verschiedenen Besprechungen mündlich bestätigt.
Es ist davon auszugehen, dass heuer kein Nachtragshaushalt nötig sein wird. Wie in den vergangenen Jahren mussten bisher keine nicht veranschlagten bzw. zusätzlichen Ausgaben in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden.
Aufgrund der bis dato zu verzeichnenden Steuereinnahmen 2015 besteht die Aussicht, dass eine geringere Rücklagenentnahme aus dem Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts nötig sein wird als mit 1 Mio. Euro veranschlagt. Aktuell besteht die Möglichkeit, die eingeplanten Kreditaufnahmen zu reduzieren.
Nicht auf Dauer kann -wie es in den letzten Jahren mehrmals der Fall war- damit gerechnet werden, dass die in den Haushalten veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen immer wieder mit zusätzlich unerwarteten Mehreinnahmen übertroffen werden --- und dennoch, genau das passiert heuer nochmals.
Es ist der Blick darauf zu richten, wie mit den derzeitigen vorhandenen Mitteln die lfd. Großinvestitionsmaßnahmen (unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen unrentierlichen Verschuldung) fertiggestellt und betrieben werden können.
Und hier nicht zu vergessen die Stichpunkte: Kindergarten St. Sebastian, Neubau der TH an der Schule Floßmannstraße, Energiewende, San. Hallenbad, ggf. Sportplatzerweiterung, Umbau Marienplatz, neue FFW-Fahrzeuge, Fertigstellung der Sanierung Bahnübergänge. Auch die bereits beschlossene Breitbandversorgung ist bereits nächstes Jahr zu berücksichtigen.
Die haushaltsrechtlich genehmigten rentierlichen und unrentierlichen Kreditaufnahmen von 4 Mio. Euro wurde bis dato noch nicht getätigt.
Aber muss hier der Hinweis erfolgen, dass nach Ablauf der Zinsbindung die dann noch vorhandene Restschuld auf dem dann zu diesem Zeitpunkt geltenden freien Zinsmarkt zu beleihen wäre.
Insgesamt entwickelte sich der Haushaltsverlauf 2015 bis dato etwas besser als geplant – auch wenn bereits einige überplanmäßige Haushaltsüberschreitungen vorliegen.
Die Stadt steht, trotz der bereits in den letzten Jahren getätigten unrentierlichen Kreditaufnahmen, finanziell auf gesunden Beinen. Es sollte weiterhin auf die immer noch vorliegende stabile Konjunkturlage gehofft werden, damit die zukünftigen Vorhaben auch weiter mit soliden Finanzierungs- und Haushaltsgrundlagen gemeistert werden können.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Schmidberger regt an, die Grafik
zum Verlauf des Gesamthaushaltes der letzten zehn Jahre mit einer Darstellung der getätigten Investitionen anzureichern, um bei zukünftigen Investitionen im Rahmen der anstehenden Haushaltskonsolidierung orientiert zu sein. Zudem wünscht sie sich mehr Investitionen in energetische Maßnahmen.
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3. Jahresantrag Städtebauforderung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
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27.10.2015
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ö
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beschließend
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3 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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15.12.2015
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm wiedergeben soll - gemäß den Ergebnissen laufender Untersuchungen, u.a. im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
Er dient zur Beantragung eines Bewilligungsrahmens für die Innenstadtsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für das Folgejahr.
Beschluss
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2016 zu stellen. Die angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen für 2016 bei 455 Tsd. €.
Der erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt der Stadt bereitgestellt.
Die vorgesehen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu entnehmen.
Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungsverordnung Familienbad Klostersee
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
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27.10.2015
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ö
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vorberatend
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4 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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15.12.2015
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bislang werden Verhaltensregeln im Familienbad Klostersee durch eine Hausordnung auf privatrechtlicher Basis geregelt. Die Durchsetzung der Regeln erfolgte tagsüber bislang zum Teil durch den Pächter des Kiosks und an den Wochenenden durch die Wasserwacht.
In den letzten zwei Jahren haben sich wieder zunehmend überwiegend junge Leute nachts entweder mit einem Sprung über den Zaun oder gar schwimmend in das Bad begeben. Leider kam es teilweise zu erheblichen Verschmutzungen, Sachbeschädigungen und Beschwerden über ruhestörenden Lärm.
Die des Nachts herbeigerufene Polizei müsste zur Räumung des Bades grundsätzlich einen Vertreter des Eigentümers, nämlich der Stadt, kontaktieren, da für das Bad eine privatrechtliche Hausordnung besteht. Die Polizei ist dann zwar in Anwendung einer Quasi-Generalvollmacht eingeschritten, schlägt aber vor, anstatt der Hausordnung eine öffentlich-rechtliche Verordnung zu erlassen. Vorteil wäre, dass kein Vertreter der Stadt für die Räumung kontaktiert werden müsste, ebenso Vorteil wäre, dass grobe Verstöße mit Verwarnung oder sogar Bußgeldern geahndet werden könnten
.
Ungeachtet dessen erscheint gerade angesichts der langen Badesaison 2015 eine Erweiterung der abendlichen Schließzeit von 21.00 auf 22.00 Uhr sinnvoll. Im Jahr 2015 war es über Wochen unseren Badegästen nicht vermittelbar, warum das Bad schon um 21.00 Uhr abgeschlossen werden sollte.
Beschluss
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bisherige Hausordnung des Familienbades Klostersee aufzuheben und eine Benutzungsverordnung nach beiliegendem Muster zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Beratung und Beschlussfassung über eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Tierschutzverein Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
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27.10.2015
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Städte und Gemeinden haben die gesetzliche Aufgabe, sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fundbehörden auch um aufgefundene, herrenlose Tiere auf ihre Kosten zu kümmern (§§ 982, 983 BGB, Art. 61 Ausführungsgesetz zum BGB – AGBGB, § 2 Fundtierverordnung – FundV). Diese Aufgabe schließt für Fundtiere die Annahme, die Aufbewahrung und die Ermittlung des Verlierers ein. Bei Fundtieren ist wegen der besonderen gesetzlichen Stellung nach § 90a BGB gerade auch zu berücksichtigen, dass die Tiere nicht nur verwahrt, sondern auch artgerecht untergebracht, verpflegt und oft tierärztlich behandelt werden müssen. Neben diesen, unmittelbar das gefundene Tier betreffende Kosten entsteht ein nicht zu unterschätzender Verwaltungsaufwand bei der zuständigen Gebietskörperschaft.
Schon logistisch ergibt sich hieraus, dass die Wahrnehmung dieser Verpflichtung besonders die organisatorische Leistungsfähigkeit kleinerer Gemeinden überfordern kann. Besonders schwer fällt hier ins Gewicht, dass es nicht planbar ist, wie viele Fundtiere im Jahr wie lang entsprechend zu betreuen sind, bis sie dem Verlierer zurückgegeben oder anders vermittelt werden können. Aus diesem Grund arbeiten die meisten Kommunen mit örtlichen Tierschutzvereinen zusammen und nutzen dabei das dort vorhandene Know-how. Im Bereich des Landkreises Ebersberg gibt es bereits seit 1991 eine Zweckvereinbarung aller Landkreisgemeinden bezüglich der Unterhaltung einer Tierauffangstation in Ebersberg. Die Landkreisgemeinden leisten dabei an den Tierschutzverein Ebersberg e.V. einen jährlichen Beitrag in Höhe von 0,40 €/Einwohner, welcher über die Stadt Ebersberg als Sitz dieser Tierstation abgewickelt wird.
Zusätzlich zu diesem laufenden Betrag beteiligten sich die Landkreisgemeinden an dem Bau der neuen Tierauffangstation in Ebersberg. Mit dem Neubau im Gewerbegebiet Ebersberg, konnten die seit beinahe Jahrzehnten bekannten Kapazitätsprobleme des Tierschutzvereines bei der Tierunterbringung gelöst werden.
Mit Schreiben vom 19. Mai 2015 hat nunmehr die Vorsitzende des Tierschutzvereins die Kommunen des Landkreises um eine deutliche Erhöhung des laufenden Zuschusses gebeten.
Mit einer ausführlichen Berechnung wurde ein Finanzbedarf von 1,00 Euro/Einwohner ermittelt. Das Schreiben und die Bedarfsberechnung wurden bei einer Bürgermeisterversammlung ausführlich diskutiert. Dabei wurde die grundsätzliche Notwendigkeit eines höheren Zuschusses anerkannt. Allerdings wurde der Bedarf von 1,00 Euro/Einwohner als extrem hoch bezeichnet und vor allem die in der Berechnung enthaltenen Abschreibungen kritisiert. Anstelle dessen wäre davon auszugehen, dass bei einem späteren Investitionsbedarf die Kommunen auch wieder einen Zuschuss leisten sollen.
Im Ergebnis hielten die Bürgermeister eine Erhöhung des laufenden Zuschusses auf 0,80 Euro/Einwohner für vertretbar und ausreichend. Dieser Sachverhalt wurde mit der Vorsitzenden des Tierschutzvereins besprochen, die letztlich erklärte, dass ein Zuschuss in genannter Höhe ausreichen müsse.
Für die Stadt Ebersberg würde das bei 11.470 Einwohnern eine Erhöhung von 4.588 € auf 9.176 € pro Jahr bedeuten.
Von großer Bedeutung ist, dass an der neuen Regelung alle Landkreiskommunen teilnehmen. Nur so kann eine einheitliche Berechnung erfolgen.
Diskussionsverlauf
Einhellig besteht die Auffassung, dass im Tierschutzverein beachtliche ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, die es zu unterstützen gi
lt.
Stadträtin Schmidberger weist darauf hin, dass jeder z. B. mittels der Bürgerkarte auch privat an den Tierschutzverein spenden könne.
Beschluss
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Zweckverbandspauschale für den Tierschutzverein Landkreis Ebersberg e. V. mit Wirkung vom 01.01.2016 von bisher 0,40 Euro/Einwohner auf 0,80 Euro/Einwohner zu erhöhen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich alle Landkreisgemeinden an dieser Regelung beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
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27.10.2015
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ö
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vorberatend
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6 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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15.12.2015
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ebersberg werden nach der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen und die dazu gehörende Anlage abgerechnet. Es wird der tatsächliche Aufwand der Feuerwehr erfasst und gemäß den in der Anlage zur Satzung genannten Sätzen abgerechnet.
Die abrechnende Stelle in der Kämmerei weist nun darauf hin, dass gerade die Rechnungen von Einsätzen, die durch einen durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm ausgelöst werden, meist unter 100 € betragen, da der Materialeinsatz sehr gering ist. Gerade die meist durch technische Mängel der Brandmeldeanlagen hervorgerufenen Fehlalarme erfordern aber je nach Größe des jeweiligen Objektes teilweise eine höhere Anzahl zu alarmierender Feuerwehrkameraden. Dadurch steigen die Kosten der Stadt erheblich, da Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf Personalkostenersatz für ihre Mitarbeiter haben, die infolge einer Alarmierung ihren Arbeitsplatz verlassen.
Feuerwehr und Verwaltung schlagen daher vor, die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Feuerwehren um eine neue Textziffer 3.4 mit dem Satz: Bei einem durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm wird eine Kostenpauschale je Fehlalarm in Höhe von je 500,00 € erhoben.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Brilmayer ergänzt den Sachvortrag mit einem Bericht über ein Gespräch mit dem Kommandanten der Feuerwehr Ebersberg in dieser Sache.
Einvernehmen besteht im Ausschuss, dass die Betreiber von Brandmeldeanlagen auf die neue Regelung hingewiesen werden sollen. Zudem soll der Effekt der neuen Abrechnungsmöglichkeit nach einem Jahr überprüft werden.
Beschluss
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Anlage der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg mit sofortiger Wirkung um die neue Textziffer 3.4 mit dem Satz: Bei einem durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm wird eine Kostenpauschale je Fehlalarm in Höhe von je 500,00 € erhoben. zu erweitern. Der Effekt der neuen Abrechnungsmöglichkeit soll
nach einem Jahr überprüft werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
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27.10.2015
|
ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Herr Napieralla gibt die im Zeitraum vom 30.06. bis zum 26.10.2015 eingegangenen Spenden bekannt. Einstimmig wird die Annahme der Spenden beschlossen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses
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27.10.2015
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
Es gibt keine Wortmeldungen.
Datenstand vom 21.08.2019 14:24 Uhr