Datum: 15.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Jahresrechnung 2014
2 Jahresantrag Städtebauförderung 2016
3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept; Überleitung des Projektfonds auf den Stadtdialog
4 5. FNP-Änderung SO Schwabener Straße; Empfehlung an den Stadtrat zur Fassung des erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschlusses
5 Hundeübungsplatz westlich Aßlkofen; Einleitungsbeschluss zur 7. FNP-Änderung –Hundeübungsplatz westlich Aßlkofen
6 Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungsverordnung Familienbad Klostersee
7 Vergabe eines Straßennamens
8 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg
9 Verschiedenes
10 Wünsche und Anfragen

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1. Feststellung der Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 27.10.2015 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß Art. 102, Abs. 3 der Bay. Gemeindeordnung stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Die Jahresrechnung 2014 wurde mit allen Anlagen fristgerecht erstellt. Der  Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:
       der Vorsitzenden:                Frau Schurer,  
       den Mitgliedern:                Frau Schmidberger, Herr Obergrusberger,                                                Herr Schedo und Herr Zwingler.
Der Ausschuss hat die Jahresrechnung 2014 heuer am 01. und 02. Juli eingehend geprüft und über die Prüfung eine Niederschrift angefertigt.
Die Endzahlen des Rechnungsjahres 2014 lagen dem Prüfungsausschuss zur Beratung vor. Die Prüfung hat insgesamt keine Beanstandungen ergeben, die zu einer Änderung der Abschlusszahlen 2014 führen würden.
Im Prüfbericht wurde u. a. Folgendes -sinngemäß zusammengefasst- festgestellt:
1.        Haushaltsüberschreitungen sind im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festzustellen, konnten aber entweder durch Beschlüsse oder besondere Umstände begründet werden,
2.        der rechtzeitige Eingang der Einnahmen,
3.        bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlässen wurde ordnungsgemäß  verfahren,
4.        die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse wurden korrekt ausgeführt,
5.        alle Ausgaben wurden als notwendig und angemessen angesehen und korrekt gebucht,
6.        sämtliche überprüfte Buchungen waren ausreichend belegt und
7.        die Vermögensgegenstände sind vollzählig erfasst.
Weiter wurde im Prüfungsprotokoll erwähnt bzw. beantragt:
       dass grundsätzlich die Anmerkungen aus dem Prüfbericht 2013 erledigt sind,
       dass bei Bewirtungsbelegen grundsätzlich die Teilnehmer anzugeben sind,
       dass konkrete  Abgabemengen bei Kleinverkäufen anzugeben sind,
       dass für Bauhof u. Stadtgärtnerei eine Liste für vorhandene E-Geräte aufgebaut wird (inventarmäßige Erfassung),
       dass in der Stadtkämmerei die mögliche Umsetzung zu „digitalen Unterschriften“ unterstützt wird,
Abschließend besichtigte der Prüfungsausschuss vor Ort das neu errichtete Kinderhaus am Volksfestplatz (welches mittlerweile voll in Betrieb ist) und bestätigte in diesem Zusammenhang auch die städt. Infrastruktur (gerade für junge Familien)
Im Gesamtergebnis wurde u. a. festgestellt, dass es -wie auch in den vergangenen Jahren- keinerlei Beanstandungen gibt und die Bücher sorgfältig geführt sind.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2015 einstimmig für die Feststellung der Jahresrechnung 2014 und die Entlastung der Verwaltung ausgesprochen.

Beschluss 1

Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2014 gemäß Art 102, Abs. 3, der Gemeindeordnung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat entlastet die Verwaltung bezogen auf die Jahresrechnung 2014.
Bürgermeister Brilmayer nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Jahresantrag Städtebauförderung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 27.10.2015 ö beschließend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm wiedergeben soll - gemäß den Ergebnissen laufender Untersuchungen, u.a. im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
Er dient zur Beantra­gung eines Bewilligungsrahmens für die Innenstadtsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für das Folgejahr.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2015 einstimmig für den Antrag in das Städtebauförderungsprogramm 2016 ausgesprochen.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wird vorgetragen, dass angesichts der voraussichtlich engen Haushaltslage der Stadt eine Durchführung der geplanten Maßnahmen im Antrag der Städtebauförderung nicht möglich erscheint.

Beschluss

Auf Empfehlung des Finanz- und Verwaltungsausschusses stellt der Stadtrat den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2016. Die angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen für 2016 bei 455 Tsd. €.
Die vorgesehenen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu entnehmen.
Gleiches gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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3. Integriertes Stadtentwicklungskonzept; Überleitung des Projektfonds auf den Stadtdialog

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 3

Sachverhalt

In ihrer 17. Sitzung hat sich die Lenkungsgruppe grundsätzlich für eine Fortführung dieser öffentlich-privaten Zusammenarbeit ausgesprochen, allerdings unter Beachtung folgender Eckpunkte:
1. Ab 2016 soll ein Vertreter des Einkaufszentrums e-EinZ zu den Sitzungen eingeladen werden. Es soll jedes Jahr zwei Sitzungen geben, im März und im September, der Vorsitz soll jährlich zwischen dem Bund der Selbständigen und der Stadt Ebersberg wechseln. Im Jahr 2016 übernimmt die Stadt den Vorsitz, 2017 der Bund der Selbständigen usw.
2. Jedes Jahr sollen die beiden Sitzungen neben dem „Tagesgeschäft“ unter einem Oberbegriff stattfinden, wie z.B. Stadtführungen, Gesundheitsstandort, Wettbewerb Marienplatz. Weitere Projekte könnten sein: Erhebung der Unternehmensstruktur, Kundenbefragung in der Innenstadt.
3. Der Begriff Lenkungsgruppe wird ab 2016 nicht mehr verwendet. Zukünftig trifft sich die Gruppe unter dem Begriff „Stadtdialog“.
4. Zukünftig soll es zwei „Finanztöpfe“ geben, einen Fond mit Mitteln aus der Städtebauförderung und einen ohne diese Mittel. Die Stadt zahlt grundsätzlich die gleiche Geldsumme ein wie der Bund der Selbständigen. Alle Projekte müssen im Stadtdialog beschlossen werden und werden dann je nach Förderfähigkeit aus einem der beiden Fonds finanziert.
Nun müssen die Kompetenzen (u.a. Budgetverwaltung des Projektfonds) von der Lenkungsgruppe auf den „Stadtdialog“ übertragen werden.
Der erste „Stadtdialog“ soll am 04. April 2016 stattfinden. Den Vorsitz im Jahr 2016 hat die Stadt Ebersberg. Sie ist somit für die Ladung, Tagesordnung und das Leitthema der ersten Sitzung verantwortlich.

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat ist sich einig in der positiven Beurteilung der Fortführung der Lenkungsgruppe unter den genannten Vorzeichen, insbesondere, wenn damit dem Wunsch der ortsansässigen Unternehmen entsprochen wird.


Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Brilmayer, dass neben ihm auch Herr Napieralla und Herr Ipsen Ansprechpartner der Verwaltung für den Stadtdialog sind.

Beschluss

Der Stadtrat erklärt sich mit der Fortführung der öffentlich-privaten Zusammenarbeit einverstanden und legitimiert den „Stadtdialog“ als Nachfolger der Lenkungsgruppe eigenständig über die Verwendung des Projektfonds zu bestimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. 5. FNP-Änderung SO Schwabener Straße; Empfehlung an den Stadtrat zur Fassung des erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Vorgeschichte:
Am 16.12.2014 wurde der Einleitungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und der Entwurf i.d.F.v. 16.12.2014 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 27.05.2015 bis 29.06.2015 durchgeführt.
Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgte am 14.07.2015 im Technischen Ausschuss, am 28.07.2015 im Stadtrat.

Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB wurde noch nicht durchgeführt.

Anregung des Eigentümers, Hr. Grill:
Die 5.Änderung des Flächennutzungsplans betrifft das Grundstück Fl.Nr. 1048/1. Zwischenzeitlich wurde vom Eigentümer das Grundstück Fl.Nr. 1048/2 erworben und in seine Projektplanungen miteinbezogen. Vonseiten des Eigentümers und Vorhabenträgers, Hr. Grill, wurde nachträglich die Anregung vorgetragen, seine aktuellen Planungen in der im Verfahren befindlichen Flächen­nutzungs­planänderung zu berücksichtigen.
Die Anregung bezog sich darauf, die gesamte Fläche als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan darzustellen. Um eine zukünftige, derzeit noch nicht absehbare Entwicklung des Betriebs nicht zu beeinträchtigen und den Standort als Gewerbegebiet nicht zu gefährden, soll von einer Darstellung als „Sondergebiet Autohaus“ abgesehen werden und eine Darstellung als „Gewerbegebiet“ erfolgen. Die freizuhaltenden Flächen für die Sichtbeziehung sollten entsprechend im Flächennutzungsplan zwar als Gewerbegebiet dargestellt werden, aber mit entsprechenden Beschränkungen für die zukünftige Nutzung, um das freie Sichtfeld zu erhalten.

Stellungnahme:
Grundsätzlich ist es aus städtebaulicher Sicht möglich, für die gesamte Fläche ein GE statt eines SO darzustellen. Mit dieser Darstellung ist ein breiteres Nutzungsspektrum abgedeckt, das in der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung durch entsprechende einschränkende Festsetzungen in dem städtebaulich erforderlichen Maße modifiziert werden kann. Die freizuhaltende Sichtbeziehung kann ebenfalls durch entsprechende Festsetzungen planungsrechtlich gesichert werden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt bereits die östlichen Flächen als GE dar, deshalb ist nur eine Änderung der westlichen Flächen, die als Grünflächen dargestellt sind, erforderlich. Vonseiten der Öffentlichkeit oder TÖB sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.

Technischer Ausschuss-Beschlussempfehlung:
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20. Oktober bei Stimmengleichheit (5:5) gegen eine Änderung von SO in GE ausgesprochen.
In der gleichen Sitzung hat der Technische Ausschuss dem Stadtrat mit 9 : 1 Stimmen empfohlen, den Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes um die Erweiterung des Umgriffes auf das südliche Grundstück zu verändern.

Diskussionsverlauf

StR Goldner spricht sich gegen eine Erweiterung nach Süden aus. Er wünscht sich eine Entschleunigung der Entwicklung im Gewerbegebiet und bevorzugt vorrangig eine Überbauung der vorhandenen Parkflächen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der nachträglich vorgetragenen Stellungnahme.
Der Stadtrat billigt die 5. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Schwabener Straße“ mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 15.12.2015.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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5. Hundeübungsplatz westlich Aßlkofen; Einleitungsbeschluss zur 7. FNP-Änderung –Hundeübungsplatz westlich Aßlkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei einer Besprechung mit Landratsamt und Nutzern wurde über die derzeit nicht vorhandene planungsrechtliche Zulässigkeit von zwei Hundeübungsplätzen informiert. Grundlage ist hierbei die Darstellung im Flächennutzungsplan und das Anbindungsgebot für solche Anlagen.
Die zwei Standorte sind:

1.        Westlich Aßlkofen (Bereich Kugler Alm)

2.        Südlich der Münchener Straße  

Da Standort 1 an eine bestehende Bebauung anschließt kann hier durch eine Anpassung des FNP die Zulässigkeit nachträglich hergestellt werden. Für Standort 2 finden derzeit noch aufgrund der Lage im Außenbereich Abstimmungsgespräche mit den Behörden statt.

Für beide Standorte gilt, dass im Falle eines Verzichts auf die Änderung des FNP, die Übungsplätze beseitigt werden müssen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, mit den Nutzern einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen und in das Verfahren der FNP- Änderung einzusteigen.
Es sollten zwei unabhängige Änderungsverfahren durchgeführt werden, um die Planungskosten für die Nutzer nachvollziehbar und unstrittig auflisten zu können.

Mit  10 : 0  empfiehlt der Technische Ausschuss in seiner Sitzung vom 22.09.2015 dem Stadtrat, den Einleitungsbeschluss für die Änderung des FNP für den Standort 1, westlich von Aßlkofen, zu fassen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages die Änderung des FNP durch Einleitungsbeschluss und Auslegungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungsverordnung Familienbad Klostersee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 27.10.2015 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bislang werden Verhaltensregeln im Familienbad Klostersee durch eine Hausordnung auf privatrechtlicher Basis geregelt. Die Durchsetzung der Regeln erfolgte tagsüber bislang zum Teil durch den Pächter des Kiosks und an den Wochenenden durch die Wasserwacht.
In den letzten zwei Jahren haben sich wieder zunehmend überwiegend junge Leute nachts entweder mit einem Sprung über den Zaun oder gar schwimmend in das Bad begeben. Leider kam es teilweise zu erheblichen Verschmutzungen, Sachbeschädigungen und Beschwerden über ruhestörenden Lärm.
Die in den Nachtstunden herbeigerufene Polizei müsste zur Räumung des Bades grundsätzlich einen Vertreter des Eigentümers, nämlich der Stadt, kontaktieren, da für das Bad eine privatrechtliche Hausordnung besteht. Die Polizei ist dann zwar in Anwendung einer Quasi-Generalvollmacht eingeschritten, schlägt aber vor, anstatt der Hausordnung eine öffentlich-rechtliche Verordnung zu erlassen. Vorteil wäre, dass kein Vertreter der Stadt für die Räumung kontaktiert werden müsste, ebenso Vorteil wäre, dass grobe Verstöße mit Verwarnung oder sogar Bußgeldern geahndet werden könnten.

Ungeachtet dessen erscheint gerade angesichts der langen Badesaison 2015 eine Erweiterung der abendlichen Schließzeit von 21.00 auf 22.00 Uhr sinnvoll. Im Jahr 2015 war es über Wochen unseren Badegästen nicht vermittelbar, warum das Bad schon um 21.00 Uhr abgeschlossen werden sollte.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2015 einstimmig für den Erlass der Benutzungsverordnung ausgesprochen.

Diskussionsverlauf

Einige Detailfragen werden seitens der Verwaltung direkt beantwortet. Insbesondere wird die Auswirkung der Festlegung der Badesaison diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Festlegung außerhalb der Badesaison keineswegs ein Badeverbot besteht; lediglich das Gelände des Familienbades ist von den kürzeren Öffnungszeiten betroffen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die bisherige Hausordnung des Familienbades Klostersee aufzuheben und eine Benutzungsverordnung nach beiliegendem Muster zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Vergabe eines Straßennamens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses am 06.10.2015 ist unter TOP 10 angekündigt worden, dass für die neue an die Moosstefflstraße anschließende Straße ein Name vergeben werden soll. Den Fraktionen ist hierfür am 14.10.2015 die aktuelle Vorschlagsliste zugestellt worden.

Diskussionsverlauf

Bis zur heutigen Sitzung geht lediglich der Vorschlag der Fraktion der GRÜNEN ein, der sich an den Vorschlag des Bauamtes, die neue Straße „Zum Söll“ zu benennen, anschließt.

Herr Spindler erklärt auf Nachfrage, dass eine Weiterführung der neuen Straße als Moosstefflstraße wegen des Hausnummernsystems nicht sinnvoll und möglich ist. Er erläutert, dass „Söll“ ein wissenschaftlicher Ausdruck für Toteisloch ist. Ein solches befindet sich in der Nähe des neuen Straßenzuges.

Aus der Mitte des Stadtrates wird angeregt, zeitnah ein erklärendes Zusatzschild am Straßennamen anzubringen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den neuen Straßenzug „Zum Söll“ zu benennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 27.10.2015 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ebersberg werden nach der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen und die dazu gehörende Anlage abgerechnet. Es wird der tatsächliche Aufwand der Feuerwehr erfasst und gemäß den in der Anlage zur Satzung genannten Sätzen abgerechnet.
Die abrechnende Stelle in der Kämmerei weist nun darauf hin, dass gerade die Rechnungen von Einsätzen, die durch einen durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm ausgelöst werden, meist unter 100 € betragen, da der Materialeinsatz sehr gering ist. Gerade die meist durch technische Mängel der Brandmeldeanlagen hervorgerufenen Fehlalarme erfordern aber je nach Größe des jeweiligen Objektes teilweise eine höhere Anzahl zu alarmierender Feuerwehrkameraden. Dadurch steigen die Kosten der Stadt erheblich, da Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf Personalkostenersatz für ihre Mitarbeiter haben, die infolge einer Alarmierung ihren Arbeitsplatz verlassen.
Feuerwehr und Verwaltung schlagen daher vor, die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz der Feuerwehren um eine neue Textziffer 3.4 mit dem Satz: Bei einem durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm wird eine Kostenpauschale je Fehlalarm in Höhe von je 500,00 € erhoben.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2015 einstimmig für diese Ergänzung ausgesprochen. Nach der Sitzung ist aufgefallen, dass die Satzung im § 1, Absatz 1, Nr. 3, um die Worte „oder Fehlalarmen“ ergänzt werden muss.
 

Diskussionsverlauf

Übereinstimmend wird festgestellt, dass über einen allgemeinen Hinweis auf die neue Abrechnungsregelung im Stadtmagazin hinaus die besonders betroffenen Inhaber von Brandmeldeanlagen auch gezielt informiert werden sollen.
Einigkeit besteht darüber, dass die Kostenpauschale je Fehlalarm und je beteiligter  Feuerwehr zu erheben ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Anlage der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg mit sofortiger Wirkung um die neue Textziffer 3.4 mit dem Satz: Bei einem durch eine Brandmeldeanlage verursachten Fehlalarm wird eine Kostenpauschale je Fehlalarm und Feuerwehr in Höhe von je 500,00 € erhoben. zu erweitern. Der Effekt der neuen Abrechnungsmöglichkeit soll nach einem Jahr überprüft werden.
Die Satzung wird im § 1, Absatz 1, Nr. 3, um die Worte „oder Fehlalarmen“ ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö informativ 9

Sachverhalt

Herr Napieralla gibt die im Zeitraum vom 27.10. bis zum 14.12.15 eingegangenen Spenden bekannt.
Der Stadtrat beschließt mit 21 : 0 Stimmen die Annahme der genannten Spenden.

Stadtrat Mühlfenzl blickte als dienstältester Stadtrat auf das Jahr 2015 in Bezug auf das Weltgeschehen und die regionalen Ereignisse zurück und bedankte sich bei den Stadtratskolleginnen und –kollegen sowie bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

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10. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.12.2015 ö informativ 10

Sachverhalt

Es werden keine Wünsche oder Anfragen vorgetragen.

Datenstand vom 22.08.2019 09:08 Uhr