Datum: 12.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:30 Uhr bis 23:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan Nr. 200 -Friedenseiche VIII; a) Behandlung der eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
2 Antrag auf Vorbescheid wegen Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage, Sudetenstr. 11, 85560 Ebersberg, FlNr. 905/8, Gmkg. Ebersberg
3 Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Garage in der Abt-Häfele-Str. 22, FlNr. 293, Gmkg. Ebersberg
4 Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1429, Gmkg. Ebersberg, Am Forst
5 Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung einer Lagerhalle um ein Geschoß auf dem Grundstück FlNr. 1429, Gmkg. Ebersberg, Am Forst
6 Errichtung einer Gaube und eines Balkons an einer Doppelhaushälfte und Erweiterung um eine Wohneinheit durch eine Einliegerwohnung in der Ebrachstr. 51, FlNr. 878/24, Gmkg. Ebersberg
7 Stadt Ebersberg; Waldsportpark Ebersberg; Bauantrag wegen Neubau eines Umkleide- und Kabinentraktes mit Werkstatt und Lagerbereich für den Platzwart
8 Sachstandsberichte des Ingenieurbüros für ressourcenschondene Landwirtschaft Wolfgang Hutterer a) Bericht über das Förderprogramm zur grundwasserschonenden Landwirtschaft im Trinkwassereinzugsgebiet b) Bericht über das Maßnahmenkonzept zur schonenden Landwirtschaft im Einzugsgebiet des Klostersees
9 Brunnenleitung Ebersberger Forst; Vorstellung der Studie zum Bau einer neuen Wasserleitung vom Wasserwerk im Forst bis zum Schieberschacht vor dem Gewerbegebiet in der Anzinger Straße
10 Wasserleitung Ebersberger Forst; Vorstellung der Entwurfsplanung für die Wasserleitung zwischen dem Wasserwerk und den Brunnen I und II, sowie den Umbauten in den Gebäuden
11 Neubau Wasserleitung Bahnhofstraße BAIII; Vorstellung der Planung für die Wasserleitungsbaumaßnahme vom Marienplatz bis zur Ulrichstraße BAIII
12 Verschiedenes
13 Wünsche und Anfragen

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1. Bebauungsplan Nr. 200 -Friedenseiche VIII; a) Behandlung der eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für den Bebauungsplan Nr. 200 – Friedenseiche VIII wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

1. Keine Rückmeldung haben abgegeben:

1.1. Landratsamt Ebersberg, SG Wasserrecht
1.2. Kreisheimatpfleger
1.3. Bayer. Bauernverband
1.4. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
1.5. Kreisbrandinspektion Ebersberg
1.6. Polizeiinspektion Ebersberg
1.7. Kreisjugendring Ebersberg
1.8. Evang.-Luth.Pfarramt Ebersberg
1.9. Kath. Pfarramt Ebersberg
1.10. Industrie- und Handelskammer München
1.11. Stadt Grafing b. München
1.12. Stadt Ebersberg, Feuerwehr
1.13. Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur

2. Keine Einwände haben vorgetragen:

2.1. Landratsamt Ebersberg, SG Altlasten
2.2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg
2.3. Ordinariat München, Fachbereich Pastoralraumanalyse
2.4. Energie Südbayern, Traunreut
2.5. Markt Kirchseeon
2.6. Gemeinde Steinhöring
2.7. Regierung von Oberbayern, Raumordnung und Landesplanung
2.8. Regionaler Planungsverband München

3. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:

3.1. Landratsamt Ebersberg, Bauleitplanung
3.2. Landratsamt Ebersberg, Immissionsschutzbehörde
3.3. Landratsamt Ebersberg, Naturschutzbehörde
3.4. Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt
3.5. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
3.6. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg
3.7. Handwerkskammer für München und Oberbayern
3.8. Deutsche Telekom
3.9. Vodafone Deutschland
3.10. Bayernwerk Netz GmbH, Ampfing
3.11. Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ebersberg
3.12. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Ebersberg
3.13. Stadt Ebersberg, SG Abfall und Umwelt
3.14. Stadt Ebersberg, Tiefbauamt
3.15. Private Einwendungen; insgesamt liegen Einwendungen von 17 Bürgerinnen und Bürger vor.

Die Stellungnahmen werden anhand der beiliegenden Tabelle behandelt.

Diskussionsverlauf

Die vorgetragenen Stellungnahmen wurden eingehend beraten.
Aufgrund der vorliegenden Einwendungen ergaben sich drei wesentliche Gesichtspunkte, über die eine Entscheidung zu treffen war.

  1. Ortsrandeingrünung

    StR Otter stellte fest, dass es sich hier nur um einen ersten Abschnitt der Bebauung handelt. Das Baugebiet wird nach Norden weitergeführt. Er verwies auf das Ergebnis des seinerzeit durchgeführten Wettbewerbs und regte an, sich an diese Vorgaben zu halten. Die geforderte Eingrünung ist daher nicht vorstellbar. Zum westlichen Abschluss des Quartierplatzes sollte statt der Grünfläche ein Gebäude stehen, um die städtebaulichen Räume besser zu fassen.
    3. Bürgermeister Riedl forderte, angesichts des Wohnraumbedarfs und der Anzahl der Interessenten, nicht auf ein Haus zugunsten der Ortsrandeingrünung zu verzichten. Der Bebauungsplan soll bekanntlich nach Norden weitergeführt werden. Die Verringerung von Wohnraum steht nicht im Verhältnis zur geforderten Ortsrandeingrünung. Er war auch nicht mit der Reduzierung der Nebenraumzonen zugunsten der Ortsrandeingrünung nördlich der Mehrfamilienhäuser einverstanden. Durch den Raumverlust würde die Qualität der Siedlung leiden.  
    StR Lachner wies ebenfalls daraufhin, dass die Stadt die Bebauung weiter Richtung Norden führen will und hier kein Ortsrand entstehen wird.
    Für StRin Platzer standen die städtebaulichen Argumente für die vorgeschlagene Bebauung im Gegensatz zur Eingrünung im Vordergrund.
    StR Goldner stellte fest, dass die Eingrünung an dieser Stelle keinen Sinn machen würde, wenn die Bebauung weiter nach Norden geführt werden wird.
    StR Otter bat in diesem Zusammenhang, dass entlang der Straße zu Gass keine Gartenzäune auf der privaten Grünfläche zulässig sein sollen. Sie sollen auf die Höhe der Baugrundstücke zurückgenommen werden.  
       
  2. Stellung der Mehrfamilienhäuser entlang der Elsa-Plach-Straße

    In einigen Bürgereinwendungen wurde vorgetragen, dass die Mehrfamilienhäuser eine Abriegelung des Gebietes nach Norden verursachen und damit die Bestandsgebäude im Süden beeinträchtigen würden. Ein freier Ausblick ins nördlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet sei dadurch nicht mehr gegeben.
    Als mögliche Reaktion auf die Eingaben wurde seitens der Planer vorgeschlagen, den Riegel der Mehrfamilienhäuser aufzulösen und die Gebäude in Nord-Süd-Richtung auszurichten.

StR Lachner erkundigte sich nach den Auswirkungen der neuen Gebäudestellung. Der Planer, Herr Architekt Wenzl, teilte mit, dass bei der neuen Ausrichtung keine Wohnfläche verloren geht. Die Belichtungssituation ändert sich von einer Süd- in eine Westausrichtung.
Zweiter Bürgermeister Ried konnte dem Vorschlag aufgrund der zu großen Verdichtung  insgesamt nicht zustimmen. Das Gebiet dürfe nicht nur über eine Straße versorgt werden.
StR Otter war der Ansicht, dass sich die Planung mit jeder Änderung verselbständigen würde und sich immer weiter vom Wettbewerbsergebnis entfernen würde. Mit der neuen Lösung würden die Hausfluchten zu lang. Er regte an, die Querriegel beizubehalten.
StR Goldner schloss sich dieser Argumentation an.
Dritter Bürgermeister Riedl sprach sich gegen eine Tiefgaragenzufahrt in den Wohngebäuden aus.

  1. Flachdächer zur Begrünung

    Aus Gründen der Eingriffsvermeidung und zur Verbesserung der Regenrückhaltung im Baugebiet wird seitens der Planer der Vorschlag zur Diskussion gestellt, für alle Häuser flach geneigte Pultdächer mit Begrünung zu errichten. Ohne die Gründächer müsste die Regenwasserrückhaltung auf den privaten Baugrundstücken über Rigolen in den Vorgärten erfolgen. Dieser Punkt wurde ebenfalls eingehend beraten. Die Mehrheit der Gremiumsmitglieder sprach sich für eine Beibehaltung der bisher beschlossenen Satteldachvariante für die Ketten- und Reihenhäuser aus.
    StR Goldner bevorzugte die Satteldachvariante. Die Dächer sollte alle mit PV-Anlagen belegt werden.
    StRin Platzer erkundigte sich nach den Baukosten für die Rigolen im Vergleich zu den Gründächern. Frau LA Rudnay führte aus, dass mit Gründächern gewisse Kostenvorteile bei den Abwasserkanälen entstehen, da diese geringer dimensioniert werden müssten. Es entstünde geringerer Erschließungsaufwand und weniger Ausgleichsbedarf. Architekt Wenzl ergänzte, dass die Kostenunterschiede zwischen Rigolen im Vergleich zu Gründächern seiner Erfahrung nach kaum ins Gewicht fallen würden.
    StR Otter befürchtet eine Verkomplizierung der Planung. Er erinnerte an einen älteren Teil in der Friedenseiche, wo die ursprüngliche Dachlandschaft mit Gründächern durch nachträgliche Änderungen und Befreiungen nahezu verschwunden ist.    


Nach eingehender Diskussion wurden zu den drei Themen folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss:
  1. Die Ortsrandeingrünung wird nicht geändert.  
    Abstimmungsergebnis: 9: 1

  2. Die Gebäudestellung der Mehrfamilienhäuser gemäß der Planfassung vom 01.10.2018 wird beibehalten.
    Abstimmungsergebnis: 9: 1

  3. Für die Reihen- und Kettenhäuser werden Satteldächer festgesetzt
    Abstimmungsergebnis: 6: 4

Beschluss 1

1.
Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.03.2019 zu Eigen.

2.
Der Technische Ausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in den Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht einzuarbeiten.

3.
Der Technische Ausschuss billigt den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.03.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 2

Vorschlag zum weiteren Vorgehen:

Die heute beschlossenen Änderungen werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Im weiteren müssen die Ergebnisse der erweiterten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) abgewartet werden.

Parallel dazu laufen derzeit die Verhandlungen bzw. Planungen für den Erschließungsvertrag mit der Firma BayernGrund. Auf Basis des nun gebilligten Bebauungsplanes sollte das Erschließungsplanungsbüro erste Vorschläge ausarbeiten. Aufgrund dieser Planungen ist anzunehmen, dass es weitere Anpassungen im Bebauungsplan geben wird. Diese sollten dann eingearbeitet werden. Nach Abschluss bzw. Integration der Erschließungsplanung kann dann der Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Dies wird aller Voraussicht nach im Herbst dieses Jahres stattfinden können.

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Vorschlag der weiteren Vorgehensweise und stimmt dieser  zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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2. Antrag auf Vorbescheid wegen Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage, Sudetenstr. 11, 85560 Ebersberg, FlNr. 905/8, Gmkg. Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf vorgenanntem Grundstück ein Zweifamilienhaus (2 WE) errichten.

Folgendes ist geplant:

Wohngebäude mit 2 WE
GR (13,64m x 10,86m)                148,13 m²
Wandhöhe                                4,01 m mit 50cm Kniestock
Satteldach mit DN                        50°

Die notwendigen vier Stellplätze werden entweder in einer Garage und drei offenen Stellplätzen oder in einer „Duplex-Garage“ und 2 offenen Stellplätzen nachgewiesen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Baulinienplanes Nr. 8 – Nordwest I. Der Bebauungsplan setzt Baulinien und Baugrenzen sowie ein Aufrißschema für die Gebäude fest. Im Übrigen richtete sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB.

Die Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich demnach nach der Art der Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Das geplante Gebäude hält die Baulinie zur Sudetenstraße sowie die Baugrenzen im rückwärtigen Bereich ein.
Das Gebäude fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. In dem Straßenzug sind Gebäude mit vergleichbaren Ausmaßen bzw. sogar größere Abmessungen vorhanden.
Höhenentwicklung und Dachneigung sind bebauungsplankonform.

Die Anordnung der Stellplätze bei Variante 1 fügt sich nicht in die Umgebung ein. Die Anordnung im Vorgartenbereich ist bislang in dem Gebiet bis auf die jeweiligen Zufahrten noch nicht gegeben. Hier müsste der Antragsteller eine weitere Alternative vorlegen.
In Variante 2 wurde bereits eine mögliche Lösung aufgezeigt. Der geplante Stellplatz an der Straße sollte aber zur Straße hin etwas abgesetzt und durch eine geeignete Heckenpflanzung von der Straße abgesetzt werden.
Zur Beurteilung der Duplexgarage müssten noch Angaben über die Wandhöhe vorgelegt werden. Hier wird auf Art. 6 Abs. 9 BayBO (Grenzgarage – Wandhöhe bis zu 3m) hingewiesen.

Ursprünglich sollte für dieses Gebiet der bestehende Bebauungsplan zur Steuerung der Nachverdichtung neu aufgestellt werden. Das geplante Vorhaben läuft den Planungszielen für diesen Bereich nicht entgegen, so dass auch nach Rücksprache mit dem Bebauungsplaner, dem Vorhaben insoweit zugestimmt werden kann.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wegen Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Sudetenstr. 11, 85560 Ebersberg, FlNr. 905/8, Gemarkung Ebersberg.
Der Stellplatzanordnung nach Variante 1 wird das Einvernehmen nicht erteilt. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Garage in der Abt-Häfele-Str. 22, FlNr. 293, Gmkg. Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das vorgenannte Grundstück wurde bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 17.04.2018 (TOP 2) ein Antrag auf Vorbescheid behandelt. Der Technische Ausschuss erteilte hierzu sein Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und eines Wochenendhauses. Das Grundstück wurde in der Zwischenzeit verkauft, der neue Besitzer möchte nun auf dem Grundstück ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus mit Garagen errichten. Hierzu wurde nun ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der folgende Fragen klären soll:
 
  1. Ist das Maß der Baukörper hinsichtlich der Wandhöhe planungsrechtlich zulässig?
  2. Ist das Maß der Baukörper hinsichtlich der Firsthöhe planungsrechtlich zulässig?
  3. Ist das Maß der Baukörper hinsichtlich Länge und Breite planungsrechtlich zulässig?
  4. Ist das Maß der Baukörper hinsichtlich der dargestellten Geschossigkeit/Anzahl der Geschosse planungsrechtlich zulässig?
  5. Ist die Lage der Baukörper hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig?
  6. Ist das Maß der Baukörper hinsichtlich der dargestellten Geschossfläche planungsrechtlich zulässig?
  7. Ist das Maß der Baukörper hinsichtlich der dargestellten überbauten Grundfläche planungsrechtlich zulässig?
  8. Sind die oberirdischen Stellplätze und Garagen an den eingezeichneten Stellen planungsrechtlich zulässig?

Folgendes ist laut Antragsunterlagen geplant:

Doppelhaus (12,30 m x 13,00 m)                                        159,90 m²
Anzahl der Vollgeschosse                                                III
Wandhöhe 1 (bis OG)                                                5,75 m
Firsthöhe                                                                10,25 m

Einfamilienhaus (8 m Nordseite/5,67 Südseite x 13,50 m)        92,27 m²
Anzahl der Vollgeschosse                                                II
Wandhöhe Nordseite                                                3,60 m
Wandhöhe Südseite                                                5,67 m
Firsthöhe                                                                6,54 m

Grundstücksgröße                                                        975 m²

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einen Wohngebiet (§ 3 BauNVO – WR). Ein geplantes Doppelhaus und ein Einfamilienhaus fügen sich somit von der Art und Nutzung her in die umliegende Bebauung ein.

Beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung kommt es ausschlaggebend auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung an. Hierzu zählen die Grundfläche des Gebäudes und die Höhe bzw. die Kubatur des geplanten Gebäudes. Die Firsthöhen der höchsten Gebäude in der umliegenden Bebauung weisen um die 10 m auf. Im Vorbescheid (V-2018-1198 vom 07.12.2018) wurde beim Mehrfamilienhaus eine Firsthöhe von 10,93 m (6,43 m + Giebel 4,50 m)  bzw. beim Einfamilienhaus eine Firsthöhe von 6,68 m (5,81 m + Giebel 0,87 m) als zulässig beschieden. Das neu geplante Doppelhaus hat eine Firsthöhe von 10,25 m, das Einfamilienhaus eine Firsthöhe von 6,54 m.
Die zulässigen Wandhöhen aus dem Vorbescheid (Mehrfamilienhaus 6,99 m bzw. Einfamilienhaus 5,67 m) werden durch die neue Planung mit einer Wandhöhe beim Doppelhaus von 5,75 m und beim Einfamilienhaus mit 5,67 m eingehalten.
Gem. Vorbescheid darf die überbaute Grundfläche des Mehrfamilienhauses 189,75 m², das Einfamilienhaus 69,25 m² aufweisen. Das geplante Doppelhaus weist eine Grundfläche von 159,90 m², liegt somit noch im unter dem Maß aus dem Vorbescheid. Das neu geplante Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 92,27 m² überschreitet das Maß aus dem Vorbescheid, liegt aber im Rahmen der Umgebungsbebauung.
Damit fügen sich die beiden neu geplanten Gebäude auch nach dem Maß der Nutzung in die umliegende Bebauung ein.

Für das Doppelhaus und das Einfamilienhaus sind insgesamt sechs Stellplätze erforderlich, die in drei Garagen und drei offenen Stellplätzen auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Diskussionsverlauf

StR Otter führte aus, dass die beantragte Haustypologie mit der verschobenen Fassade entlang der Abt-Häfele-Straße sich nicht in das Straßenbild bzw. die Umgebung einfügen würde. Ein klarer Baukörper mit geschlossener Fassade wäre hier besser. Für die Anordnung der Stellplätze wäre eine kleine Tiefgarage besser. Die Parkplatzanordnung über die gesamte Grundstücksbreite entlang der Straße würde sich nicht aus der Umgebung ableiten.

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 293, Gmkg. Ebersberg, Abt-Häfele-Str. 22, 85560 Ebersberg, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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4. Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1429, Gmkg. Ebersberg, Am Forst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt ist die Neuerrichtung einer Lagerhalle. Für dieses Grundstück liegt bereits eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2013 vor, welche die Errichtung eines Produktions- und Bürogebäudes zulässt. Da nun eine andere Nutzung geplant ist und eine Befreiung zur zulässigen Wandhöhe beantragt ist, ist erneut ein Bauantragsverfahren durchzuführen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 122.1 – Gewerbepark, welcher für das Grundstück ein Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 BauNVO festsetzt.
Lagerhäuser sind dort gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig, im Bebauungsplan sind unter B.1.1.1. lediglich reine Lagerplätze ausgeschlossen. Nach Art der Nutzung ist das geplante Vorhaben somit zulässig.

Der Bebauungsplan setzt eine max. Wandhöhe von 11 m fest. Das geplante Gebäude weist jedoch eine Wandhöhe von 12,50 m auf. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich und auch beantragt.
Der Bauherr begründet diese Erhöhung mit der geplanten Lagerung von Seefrachtcontainern, wie im benachbarten Gebäude in der Forstinninger Str. 2 – 4. Diese Container haben vorgegebene genormte Maße (6,50 x 2,50 x 2,90 m). Geplant ist eine 2-fach Stapelung im EG (lichte Höhe EG somit min. 6,0 m) und eine 1-fach Stapelung in den OGs (lichte Höhe somit min. 3,0 m), lichte Höhe unter den Unterzügen min. 3,25 m, um eine Verfahrung der Seefrachtcontainer zu ermöglichen. Unter der Berücksichtigung der Konstruktionshöhen der Decken sowie des Dachgefälles mit Attika ergibt sich eine Wandhöhe von 12,50 m. Nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde kann bei entsprechender Begründung eine solche Befreiung erteilt werden.
 
Im Übrigen werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

Auf dem Grundstück werden 6 Stellplätze errichtet, erforderlich wäre bei 3 Beschäftigten gem. Garagen- und Stellplatzsatzung 1 Stellplatz (1 StPl. je 80-100 m² NF oder je 3 Beschäftigte).  

Diskussionsverlauf

StRin Platzer regte an auf die künftige Entwicklung des Gewerbegebietes besonders zu achten. Es sei bedauerlich, dass wieder ein reines Lagergebäude entsteht.
Für StR Otter war bereits das Bestandgebäude für die Ortseinfahrt unangemessen. Er sah zwischen dem Grundstück in der Ignaz-Perner-Straße, das eine Bestlage in Ebersberg darstellen würde und dem Entwicklung im Gewerbegebiet keinen Zusammenhang. Er könne beiden Anträgen auch wegen der Architektursprache von Logistikgebäuden nicht zustimmen.
StR Goldner sprach sich dafür aus, auch bei gewerblichen Bauten in die Höhe zu gehen, um Grund und Boden zu schonen. Für die Aufstockung des Lagergebäudes forderte er die Vorlage eines Modells.
StR Schechner sah keine Verbindung zwischen dem Grundstück in der Innenstadt und dem Gewerbegebiet. Es würde eine massive Halle entstehen. Er begrüßte, dass auch zwei Untergeschosse errichtet werden. Die Erhöhung um 1,5 m sei nicht mehr maßgebend.   

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1429, Gmkg. Ebersberg, Am Forst, 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss stimmt der beantragten Befreiung zur Errichtung der Lagerhalle mit einer Wandhöhe von 12,50 m zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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5. Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung einer Lagerhalle um ein Geschoß auf dem Grundstück FlNr. 1429, Gmkg. Ebersberg, Am Forst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragstellerin möchte das zuvor beantragte Lagerhaus im Endausbau auf eine Wandhöhe von insgesamt 15,9 m (OK Attika) und somit um ein Geschoss errichten.

Nach Angaben der Antragstellerin ist die Höhe erforderlich, um die Kapazitäten des Lagergebäudes in der Ignaz-Perner-Str. 17 aufzufangen, das mit der geplanten Neubebauung aufgegeben werden soll.

Planungsrechtliche Situation:

Das Grundstück FlNr. 1429, Gemarkung Ebersberg liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 122.1 – Gewerbepark, welcher für das Grundstück Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festsetzt. Lagerhäuser sind dort gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig. Im Bebauungsplan sind lediglich reine Lagerplätze ausgeschlossen.

Das geplante Vorhaben ist nach der Art der Nutzung somit zulässig.

Der Bebauungsplan setzt eine Wandhöhe von 11 m fest. Für das geplante Vorhaben ist eine Wandhöhe von ca. 15,9 m erforderlich. Für diese Höhenentwicklung ist eine Befreiung allerdings nicht möglich, da hier die Grundzüge der Planung berührt sind. Dies wurde sowohl nach telefonischer Besprechung mit dem LRA Ebersberg als auch in einer persönlichen Besprechung vom 17.12.2018 von dort genauso gesehen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 122.1 setzt sich in seiner Begründung ausführlich mit der festgesetzten Wandhöhe auseinander. Für die Errichtung des Lagergebäudes auf FlNr. 1430/7 wurde ebenfalls eine Bebauungsplanänderung u. a. wegen der Höhenentwicklung durchgeführt.

Bei der Bebauungsplanänderung ist weiterhin die schalltechnische Situation mit zu betrachten. Die Andienung der neu geplanten Lagerhalle soll über die West- bzw. Südwestseite erfolgen. Unmittelbar südwestlich der Baugrundstücks grenzt Wohnbebauung an. Hier wird seitens der Verwaltung ein hohes Konfliktpotential zwischen der Lagerhausandienung und der angrenzenden Wohnbebauung gesehen.
Im Zuge der Bebauungsplanänderung ist somit auch eine umfangreiche schalltechnische Untersuchung erforderlich.
Die Antragstellerin hat in der Besprechung vom 17.12.2018 erklärt, eine schalltechnische Untersuchung für die geplante Anlage vorzulegen.
Die vorgesehene Betriebszeit der Anlage wurde von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr angegeben.

Die Aufgabe des Lagerhauses in der Ignaz-Perner-Str. wäre für die Stadt ein wichtiger Punkt zur weiteren Entwicklung in diesem Bereich. Durch die Aufgabe der gewerblichen Nutzung, die mittlerweile völlig von Wohnnutzung umgeben ist, kann dieser Standort als Wohnstandort bzw. als Erweiterungsfläche für das Seniorenwohnheim dienen.

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, vorbehaltlich einer Planungskosten­übernahme­vereinbarung das Bebauungplanänderungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren kann nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden.

Folgende städtebauliche Belange sprechen aus Sicht der Verwaltung für die Bebauungsplanänderung:
  • Optimale Nutzung vorhandener Gewerbeflächen
  • Innenverdichtung statt Nutzung bisher unbebauter Flächen
  • Schallschutzriegel zur angrenzenden Wohnbebauung zum Schutz vor Straßenlärm
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Aufgabe von gewerblichen Nutzungen im Bereich der Iganz-Perner-Straße
  • Städtebauliche Aufwertung des innerörtlichen Bereichs.  

Diskussionsverlauf

StR Schechner wies daraufhin, dass mit diesem Konzept eine flächenschonende Bebauung angestrebt wird. Das Bauvorhaben sei aber insgesamt verbesserungsfähig. Das oberste Geschoss sollte eingerückt werden. Die Fassadengestaltung müsse verbessert werden. Er regte eine Begrünung der Fassade an. Er befürwortete das Bauleitplanverfahren als Chance für Verbesserungen.  
Zweiter Bürgermeister Ried mahnte einen sorgfältigen Umgang mit den Gewerbeflächen an. Er sprach sich ebenfalls für die Vorlage eines Modells aus.
StR Mühlfenzl stellte fest, dass die Lagerhäuser überall gleich aussehen würden. In dem Gewerbegebiet seien überwiegend Lagerflächen vorhanden; dies war nicht das Planungskonzept. Man wollte eine Durchmischung und Arbeitsplätze schaffen. Er bedauerte, dass wertvolle Flächen für Lagergebäude verwendet werden.
StR Lachner wies daraufhin, dass es baurechtlich nicht möglich sei, die Zustimmung zu dem Vorhaben an die Zahl der Arbeitsplätze zu binden. Er sprach sich für eine Bebauungsplanverfahren mit Vorlage eines Modells aus.
Dritter Bürgermeister Riedl regte eine virtuelle Darstellung des neuen Gebäudes über das Stadtmodell an.
Nach eingehender Diskussion wurde folgende Beschlussempfehlung erarbeitet:

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122.1 – Gewerbepark für das Grundstück FlNr. 1429, Gemarkung Ebersberg unter folgenden Bedingungen in Aussicht zu stellen:
  1. Der Antragsteller legt ein Modell seines Vorhabens und eine 3D-Darstellung vor.
  2. Das oberste Geschoss muss allseitig eingerückt werden
  3. Die Fassade muss begrünt werden
  4. Die vertraglichen Vereinbarungen (Planungskostenübernahme) müssen unterschrieben werden.
  5. Planungsziel ist vorwiegend die Festsetzung bzw. die Erhöhung der Wandhöhe um ein Geschoss auf 15,9 m
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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6. Errichtung einer Gaube und eines Balkons an einer Doppelhaushälfte und Erweiterung um eine Wohneinheit durch eine Einliegerwohnung in der Ebrachstr. 51, FlNr. 878/24, Gmkg. Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beantragt sind die Errichtung einer Gaube und eines Balkons an der bestehenden Doppelaushälfte, sowie die Erweiterung um eine Wohneinheit durch eine Einliegerwohnung.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 80.1 – Friedenseiche I – 1. Änderung. Für die vorgenannten Bauvorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich und beantragt, da dieser Festsetzungen zur max. Größe von Dachaufbauten und eine max. zulässige Grundfläche (GR) enthält, sowie Baugrenzen festsetzt.

Im Einzelnen:
  1. Die Überschreitung der GR um 9,5 m² (Berechnung nach akt. BauNVO 1990)  entsteht durch die Anlage eines weiteren Stellplatzes für die geplante Einliegerwohnung. Die zulässige GR  des Bebauungsplanes wurde nach der damals geltenden BauNVO 1977 festgesetzt, die Nebenanlagen mit ihren Vorplätzen und Stellplätzen nicht mit einbezieht.
Die zulässige GR gem. BPl liegt bei 120 m², die neue GR nach heutiger Berechnung liegt bei 129,5 m².

  1. Durch den Anbau des Balkons wird die südliche Baugrenze überschritten. Gem. § 23 Abs. 3 und 5 BauNVO kann ein Überschreiten der Baugrenze von vortretenden Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden. Der Balkon mit einer Tiefe von 1,50 m und einer Breite von 3,86 m ist bei einer Fassadenbreite von 11,62 m untergeordnet, die Abstandsflächen werden eingehalten.
 
  1. Die geplante Gaubenbreite beträgt 2,35 m, der Bebauungsplan setzt die Einzelbreite mit max. 1,20 bzw. die Gesamtlänge mit max. ¼ der Trauflänge fest. Bei einer Fassadenbreite von 7,52 m gilt die Gaube als untergeordnetes Gebäudeteil. In der näheren Umgebung sind bereits breitere Gauben bzw. Quergiebel genehmigt worden (Ebrachstr. 27 – 31, 34, 13).  

Gem. § 31 Abs. 2 BauGB können Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Die Befreiung zu Pkt. 1 widerspricht nicht den Grundzügen der Planung und ist städtebaulich vertretbar, da erst die Berechnung nach geltender BauNVO 1990 die Überschreitung um 9,5 m² hervorbringt. Die Befreiungen zu Pkt. 2 und 3 sind städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, da ähnliche Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits erteilt wurden (div. Überschreitungen der Baugrenzen, ähnliche bzw. größere Gauben oder Quergiebel).
Die Abweichungen sind unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar, da die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden und die betroffenen Nachbarn den Bauvorhaben zugestimmt haben.

Die Erweiterung um eine Wohneinheit durch die Einliegerwohnung erfordert einen weiteren Stellplatz (1,5 StPl. pro WE). Die erforderlichen 3 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen (Garage, StPl. vor der Garage gem. Bebauungsplan, StPl. an der Südostecke des Grundstückes).

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Gaube und eines Balkons an der bestehenden Doppelhaushälfte und der Erweiterung um eine Wohneinheit durch eine Einliegerwohnung in der Ebrachstraße 51, 85560 Ebersberg, FlNr. 878/24, Gmkg. Ebersberg.

Der Technische Ausschuss stimmt den beantragten Befreiungen unter Punkt 1 – 3 gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Stadt Ebersberg; Waldsportpark Ebersberg; Bauantrag wegen Neubau eines Umkleide- und Kabinentraktes mit Werkstatt und Lagerbereich für den Platzwart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Eingabeplanung für den Neubau des Umkleide- und Kabinentraktes mit Werkstatt und Lagerbereich für den Platzwart liegt nun vor.  

Der Vorschlag von StR Schechner zur Hackschnitzelanlage aus der Sitzung des Technischen Ausschusses am 15.01.2019 wurde in die Planung mit aufgenommen, diese wurde vom Planungsbüro diesbezüglich nochmal überarbeitet.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ergibt sich aus § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt, da das Grundstück im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Sportplatz (Waldsportpark) dargestellt ist und dies auch der tatsächlichen Nutzung entspricht. Die zu errichtenden Gebäude dienen dieser Nutzung. Durch die Zulassung dieser Nutzung ist eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung nicht zu befürchten, da die Fläche als Sportgelände sowohl aktuell, als auch in der Zukunft als solche genutzt wird (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB). Die bestehenden Gebäude werden durch zwei Baukörper an gleicher Stelle ersetzt und erweitert (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

Die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens wurde bereits mit der Baugenehmigungsbehörde abgestimmt.

Diskussionsverlauf

StR Schechner war mit der überarbeiteten Planung sehr zufrieden und lobte die beteiligten Planer.

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt zum Neubau des Umkleide- und Kabinentraktes mit Werkstatt und Lagerbereich für den Platzwart auf dem Grundstück FlNr. 1419, Gmkg. Ebersberg, Manfred-Bergmeister-Weg 3, 85560 Ebersberg (Waldsportpark), das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Sachstandsberichte des Ingenieurbüros für ressourcenschondene Landwirtschaft Wolfgang Hutterer a) Bericht über das Förderprogramm zur grundwasserschonenden Landwirtschaft im Trinkwassereinzugsgebiet b) Bericht über das Maßnahmenkonzept zur schonenden Landwirtschaft im Einzugsgebiet des Klostersees

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö informativ 8

Sachverhalt

  1. Herr Hutterer vom Ingenieurbüro für ressourcenschonende Landwirtschaft erläuterte anhand einer Powerpointpräsentation, die diesem Protokoll als Anhang beiliegt, den aktuellen Sachstand des Förderprogramms zur grundwasserschonenden Landbewirtschaftung im Trinkwassereinzugsgebiet der Stadt Ebersberg. Seit vielen Jahren setzt die Stadt Ebersberg bei den Landwirten im Einzugsbereich ihrer Trinkwasserbrunnen neben regelmäßigen Kontrollen der gesetzlichen Vorschriften auf freiwillige Leistungen. Diese werden dann entsprechend honoriert, rund 3000,- € Prämien werden jedes Jahr dafür in etwa ausgezahlt. Gefördert wird damit unter anderem der Anbau von nitratbindenden Pflanzen wie z.B. Kleegras oder Senf und von grundwasserschonenden Kulturen wie Wintergetreide. Ebenso wird der Verzicht auf Spritzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin vergütet. Dass die Stadt damit auf dem richtigen Weg ist, bestätigt ein im Durchschnitt in den letzten zehn Jahren stetig leicht sinkender Nitratwert im Ebersberger Trinkwasser. Aktuell liegt er bei 25 mg pro Liter und erreicht damit nur  50 % des gesetzlichen Grenzwertes.

Diskussionsverlauf:
Stadtrat Gressierer fragte nach, ob bei einer Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften für die Landwirtschaft, z.B. über die nächste GAP-Reform die Anforderungen des Förderprogramms steigen würden. Herr Hutterer erläuterte, dass die Anforderungen laufend geprüft und wo es Sinn mache, auch angepasst würden.
Weiter fragte Stadtrat Gressierer nach, wieviel Prozent des Ebersberger Trinkwassers aus dem vom Förderprogramm erfassten Gebiet komme, und ob eine Ausdehnung des Programmes nach Süden Sinn mache. Herr Hutterer antwortete hierzu, dass sich das nicht genau beziffern lasse, die Ausdehnung des Maßnahmengebietes aber auf der Grundlage umfangreicher hydrogeologischer Untersuchungen erfolgt ist.
Stadtrat Schechner wies darauf hin, dass sich durch einen gezielten Einsatz von Pestiziden in manchen Fällen eine Bodenbearbeitung und damit eine Nitratfreisetzung in das Grundwasser vermeiden lassen.

Herr Hutterer stellte anhand einer Powerpointpräsentation (als Anhang dem Protokoll angefügt) die Entwicklung und den aktuellen Stand des landwirtschaftlichen Nutzungskonzeptes im Einzugsgebiet der oberen Weiherkette vor. Der 2002 vorgestellte Gewässerentwicklungsplan beinhaltet zur Verbesserung der Wasserqualität des Klostersees, aber auch der gesamten Ebersberger Weiherkette neben einer Reihe anderer Maßnahmen auch viele Vorschläge für die Reduzierung von Keim- und Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft. Auf dieser Basis wurde 2005 ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept vom Ingenieurbüro Hutterer in enger Abstimmung mit den betroffenen Landwirten und der Stadt erstellt. Seitdem werden jährlich auf einem Großteil der Flächen im Einzugsgebiet der oberen Weiherkette entsprechende Verträge mit den jeweiligen Bewirtschaftern abgeschlossen, über die freiwillige Leistungen zur Verbesserung der Wasserqualität entsprechend von der Stadt honoriert werden. Die Wasserwerte des Klostersees waren in den letzten Jahren entsprechend gut und gaben keinerlei Anlass zu Beanstandungen.

Bei beiden Punkten handelte es sich um eine reine Berichterstattung, eine Beschlussfassung fand nicht statt

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9. Brunnenleitung Ebersberger Forst; Vorstellung der Studie zum Bau einer neuen Wasserleitung vom Wasserwerk im Forst bis zum Schieberschacht vor dem Gewerbegebiet in der Anzinger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Sitzung vom 17.04.18 des Technischen Ausschusses wurde die Studie für den Bau einer neuen Forstleitung in Auftrag gegeben. Das beauftragte Ingenieurbüro Dersch hat die Studie Ende Januar der Verwaltung vorgelegt.
Diese Studie bzw. die darauf folgenden weiteren Planungsschritte, sind ein Baustein für die Versorgungssicherheit der Stadt Ebersberg. Notwendig wurden diese Überlegungen zum Einen wegen des Alters (über 50 Jahre) der bestehenden Wasserleitung (Brunnenleitung) im Forst und zum a nderen, weil die Stadt Ebersberg derzeit nur über eine Versorgungsleitung von den Brunnen im Forst versorgt wird.
Die weiteren Schritte und notwendigen Maßnahmen zur Versorgungssicherheit sind die Fertigstellung der innerörtlichen Verbindungsleitungen, wie der anstehende Ausbau der Wasserleitung vom Marienplatz zur Ulrichstraße, die neue Wasserleitung zwischen den Brunnen und dem Maschinenhaus und die Umbauten in den Gebäuden,  und nicht zuletzt die Verbundleitungen mit der Stadt Grafing.


Das Ergebnis der Studie für die neue Forstleitung wird das IB Dersch im Anschluss mit einer Power Point Präsentation vorstellen.  


Abschließend  ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es aus Sicht der Verwaltung sehr wichtig ist, die weiteren Planungsschritte, sowie die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen baldmöglichst anzugehen. Dies unabhängig von dem weiteren Vorgehen mit der Stadt Grafing. Jedoch wäre der Bau der Verbundleitung mit Grafing für die geplanten Maßnahmen im Forst von großem Vorteil. So könnten Umschluss-Maßnahmen und Umbauten in den Gebäuden ohne Risiko und zeitliche Einschränkungen durchgeführt werden. Außerdem stellt die neue RzWas 2018 für Verbundleitungen eine Förderung in Aussicht.

Diskussionsverlauf

Der Technische Ausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und ist mit dem weiteren Vorgehen der Verwaltung einverstanden.

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10. Wasserleitung Ebersberger Forst; Vorstellung der Entwurfsplanung für die Wasserleitung zwischen dem Wasserwerk und den Brunnen I und II, sowie den Umbauten in den Gebäuden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Planungsleistungen für die Entwurfsplanung der oben beschriebenen Maßnahmen, wurde am 17.04.18 an das IB Dersch vergeben.
Wie bei der Studie für die neue Forstleitung, handelt es sich auch bei den Vorhaben zwischen den Brunnen und dem Maschinenhaus (WW), sowie den notwendigen Umbauten für den Betrieb der Wasserversorgung mit zwei Versorgungsleitungen in den jeweiligen Gebäuden, um Maßnahmen für die Versorgungssicherheit der Stadt Ebersberg.
Die weiteren Schritte und notwendigen Maßnahmen zur Versorgungssicherheit sind die Fertigstellung der innerörtlichen Verbindungsleitungen wie der anstehende Ausbau der Wasserleitung vom Marienplatz zur Ulrichstraße, die neue Forstleitung (Brunnenleitung) und nicht zuletzt die Verbundleitungen mit der Stadt Grafing.

Die Entwurfsplanung für die WL zwischen den Brunnen und dem Maschinenhaus, sowie die notwendigen Umbauten im inneren der Gebäude, wird das IB Dersch im Anschluss mit einer Power Point Präsentation vorstellen.

Abschließend ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es aus Sicht der Verwaltung sehr wichtig ist, die weiteren Planungsschritte, sowie die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen baldmöglichst anzugehen. Dies unabhängig von dem weiteren Vorgehen mit der Stadt Grafing. Jedoch wäre der Bau der Verbundleitung mit Grafing für die geplanten Maßnahmen im Forst von großem Vorteil. So könnten   Umschluss-Maßnahmen und Umbauten in den Gebäuden ohne Risiko und zeitliche Einschränkungen durchgeführt werden. Außerdem stellt die  neue RzWas 2018 für Verbundleitungen eine Förderung in Aussicht.

Diskussionsverlauf

Der Technische Ausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und ist mit dem weiteren Vorgehen der Verwaltung einverstanden.

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11. Neubau Wasserleitung Bahnhofstraße BAIII; Vorstellung der Planung für die Wasserleitungsbaumaßnahme vom Marienplatz bis zur Ulrichstraße BAIII

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bei der geplanten Maßnahme in der Wasserversorgung (WV) der Stadt Ebersberg, handelt es sich um den Neubau und damit den Ersatz der vorhandenen Wasserleitung (WL), sowie deren Dimensionsvergrößerung. Die Planung wurde in der Sitzung vom 15.01.19 an das IB Preuschl vergeben.

In der nachfolgenden Power Point Präsentation wird der derzeitige Stand der Planung und der geplante Bauablauf vorgestellt.
Hintergrund für die frühzeitige Information des Technischen Ausschusses sowie der Öffentlichkeit ist, dass die mit erheblichen verkehrlichen Einschränkungen einhergehenden Maßnahmen, frühestmöglich bekannt gemacht werden.

Die von der Stadt geplante neue Wasserleitung wird flankiert durch Maßnahmen des Straßenbauamtes Rosenheim, sowie durch geplante Neuverlegungen von Gasleitungen durch die Energie Südbayern GmbH (ESB).

Das Straßenbauamt Rosenheim plant für 2019 die Straßendecke der Eberhardstraße, beginnend von der Ulrichstraße bis zur Straße Am Priel, zu erneuern. Hierfür wird eine Vollsperrung für den überörtlichen Verkehr notwendig. Um die Straßen nur einmal sperren zu müssen, wurden die Maßnahmen der städtischen Wasserversorgung, des Straßenbauamtes,  sowie der ESB aufeinander abgestimmt. Synergieeffekte und auch Kosteneinsparungen für die jeweiligen Träger ergeben sich z.B.  hinsichtlich der Kosten für die großräumige Umleitung. Die Abstimmung der Maßnahmen untereinander ist soweit abgeschlossen und auf ein sehr enges Zeitfenster festgelegt. Die Baumaßnahmen westlich des Rathauses sollen daher komplett in den Sommerferien stattfinden. Zum Einen ist in dieser Zeit mit einem geringeren Verkehrsaufkommen zu rechnen und zum Anderen findet kein Schüler- und Schulbusverkehr statt.

Die weiteren Schritte sind:

  • Entwurfsplanung fertigstellen
  • Ausschreibung vorbereiten
  • Vergabe der Bauleistungen durch den Technischen Ausschuss voraussichtlich im Mai 2019

Diskussionsverlauf

Nachfragen und Anregungen:

Stadtrat Schechner fragte, was mit einem ausreichend groß dimensionierten Vortriebsrohr gemeint ist.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Vortriebsrohr mindestens DN 800 aufweisen muss, um Hindernisse bei den Bohrarbeiten beseitigen zu können. Somit ist gewährleistet, dass Hindernisse bergmännisch von Hand abgebaut werden können.

Stadtrat Otter verwies darauf, dass aufgrund der geplanten Sperrungen die Geschäftswelt frühzeitig und umfänglich informiert werden muss.
Die Verwaltung wird nach der Vorstellung im TA sämtliche Anlieger, Geschäftsleute und Gewerbebetreibende über den Ablauf der Maßnahmen informieren.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat die Ausführungen  zur Kenntnis genommen und ist mit dem weiteren Vorgehen der Verwaltung einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö informativ 12

Sachverhalt

Zu diesem TOP lag kein A ntrag vor.

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13. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö informativ 13

Sachverhalt

Hierzu gab es keine Wortmeldung.

Datenstand vom 25.07.2019 16:16 Uhr